http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/ ... 27298.htmlDie Abi-Fragen vorher kennen, das wär's doch. Mittels Informationsfreiheitsgesetz will sich ein Schüler die Prüfungsfragen vorab schicken lassen. Das Ministerium spielt auf Zeit - und bietet alte Aufgaben an.
Zugang zu Abituraufgaben nach IFG?
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Zugang zu Abituraufgaben nach IFG?
MODEDIT: Aus dem Meldethread extrahiert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das Thema wird bei den Ö-rechtlern schon sehr leidenschaftlich diskutiert. (Im Thread "Aktuelles aus dem öffentlichen Recht")
Hat Ptential auch für das Staatsexamen (in jeder Hinsicht).
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Willst Du Dich mit dieser Wortmeldung etwa profilieren?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ja. Da wird diskutiert, ob man das Thema da diskutieren darf..oder soTikka hat geschrieben:Das Thema wird bei den Ö-rechtlern schon sehr leidenschaftlich diskutiert. (Im Thread "Aktuelles aus dem öffentlichen Recht")
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Eine wichtige Vorfrage... Grad im Kontext der Informationsfreiheit.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
batman hat geschrieben:Willst Du Dich mit dieser Wortmeldung etwa profilieren?
Sorry,hatte einen schlechten Tag. Dann gehe ich jetzt eben Newbies im Examensfrusthread fertig machen...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wäre ich der Behördenleiter hätte ich ihm geantwortet:Mr_Black hat geschrieben:http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/ ... 27298.htmlDie Abi-Fragen vorher kennen, das wär's doch. Mittels Informationsfreiheitsgesetz will sich ein Schüler die Prüfungsfragen vorab schicken lassen. Das Ministerium spielt auf Zeit - und bietet alte Aufgaben an.
"[...] werden wir Ihnen die Klausurtexte am 21. und 23. April 2015 zur Verfügung stellen, Sie bekommen sogar eine Kopie ganz für sich, damit sollte Ihrem Wissensdrang genüge getan und Ihr Anspruch nach dem IFG erfüllt sein."
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wird dieser Antrag nicht 100 % abgelehnt? Verstehe den Hype um die Sache gar nicht. Wenn der Antrag Chance auf Erfolg hätte ok. Aber hier will sich doch einfach nur jemand wichtig machen, wenn der Antrag wirklich zu 100% abgelehnt wird.immer locker bleiben hat geschrieben:Wäre ich der Behördenleiter hätte ich ihm geantwortet:Mr_Black hat geschrieben:http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/ ... 27298.htmlDie Abi-Fragen vorher kennen, das wär's doch. Mittels Informationsfreiheitsgesetz will sich ein Schüler die Prüfungsfragen vorab schicken lassen. Das Ministerium spielt auf Zeit - und bietet alte Aufgaben an.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Mit welcher rechtlichen Begründung ist er denn "zu 100%" abzulehnen?Takida hat geschrieben:Wird dieser Antrag nicht 100 % abgelehnt? Verstehe den Hype um die Sache gar nicht. Wenn der Antrag Chance auf Erfolg hätte ok. Aber hier will sich doch einfach nur jemand wichtig machen, wenn der Antrag wirklich zu 100% abgelehnt wird.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das mit den 100 % war eine Fragefamulus hat geschrieben:Mit welcher rechtlichen Begründung ist er denn "zu 100%" abzulehnen?Takida hat geschrieben:Wird dieser Antrag nicht 100 % abgelehnt? Verstehe den Hype um die Sache gar nicht. Wenn der Antrag Chance auf Erfolg hätte ok. Aber hier will sich doch einfach nur jemand wichtig machen, wenn der Antrag wirklich zu 100% abgelehnt wird.
Unabhängig davon glaubt doch keine hier ernsthaft daran, dass die Aufgaben samt Lösungen veröffenlicht werden vor der Prüfung ?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Der Witz ist ja, dass es eben offenbar alles andere als selbstverständlich ist, dass - oder zumindest: weshalb - der Antrag keine Chance auf Erfolg hat. Ansonsten würde mit Sicherheit auch nicht darüber berichtet.
Und wenn sich herausstellt, dass dem Antrag zu entsprechen ist, dann sind die Aufgaben eben gefälligst verfahrensgemäß zugänglich zu machen. Dann stellt sich das IFG insofern als unzweckmäßig dar - das ist dann aber eine Frage, der sich die Legislative anzunehmen hat.
Und wenn sich herausstellt, dass dem Antrag zu entsprechen ist, dann sind die Aufgaben eben gefälligst verfahrensgemäß zugänglich zu machen. Dann stellt sich das IFG insofern als unzweckmäßig dar - das ist dann aber eine Frage, der sich die Legislative anzunehmen hat.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
famulus hat geschrieben:
Und wenn sich herausstellt, dass dem Antrag zu entsprechen ist, dann sind die Aufgaben eben gefälligst verfahrensgemäß zugänglich zu machen. Dann stellt sich das IFG insofern als unzweckmäßig dar - das ist dann aber eine Frage, der sich die Legislative anzunehmen hat.
Verstehe ich das richtig ? Wenn dem Antrag zu entsprechen ist, bekomme ich die Abituraufgaben noch vor der Prüfung zu Gesicht ? Niemals wird es so kommen das kann ich mir nicht vorstellen. Sollte es wirklich so kommen, wird das Schulministerium NRW einfach das Recht beugen und warten bis die Prüfungen vorbei sind. (Persönliche subjektive Meinung)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das wäre dann aber angesichts der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sehr schade.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
§ 2 Abs. 3 IFG NRW (ggfs. entsprechend angewandt)?famulus hat geschrieben:Der Witz ist ja, dass es eben offenbar alles andere als selbstverständlich ist, dass - oder zumindest: weshalb - der Antrag keine Chance auf Erfolg hat. Ansonsten würde mit Sicherheit auch nicht darüber berichtet.
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