Zugang zu Abituraufgaben nach IFG?

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10255
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Schwierig, in § 5 hat der Gesetzgeber ja zum Ausdruck gebracht, dass er grundsätzlich schon weiß, dass es Schulen gibt.

Aber ich will auch gar nicht behaupten, dass der Antrag sonderlich aussichtsreich ist.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

famulus hat geschrieben:Der Witz ist ja, dass es eben offenbar alles andere als selbstverständlich ist, dass - oder zumindest: weshalb - der Antrag keine Chance auf Erfolg hat. Ansonsten würde mit Sicherheit auch nicht darüber berichtet.

Und wenn sich herausstellt, dass dem Antrag zu entsprechen ist, dann sind die Aufgaben eben gefälligst verfahrensgemäß zugänglich zu machen. Dann stellt sich das IFG insofern als unzweckmäßig dar - das ist dann aber eine Frage, der sich die Legislative anzunehmen hat.
Habe jetzt ehrlich gesagt die letzten Seiten nicht gelesen, vielleicht wurde es da schon erörtert, aber hier dürfte der Veröffentlichung doch ein Berufs- oder Amtsgeheimnis iSv § 3 Nr. 4 IFG entgegenstehen. Auch § 3 Nr. 7 könnte einschlägig sein.

In jedem Fall sind das mal Ansatzpunkte für eine vertretbare Ablehnung des Antrags. Bis das Widerspruchsverfahren durch ist, sind die Klausuren gelaufen und man hat ein Jahr Zeit, nachzubessern ;)
Smooth seas don`t make good sailors
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

famulus hat geschrieben:Der Witz ist ja, dass es eben offenbar alles andere als selbstverständlich ist, dass - oder zumindest: weshalb - der Antrag keine Chance auf Erfolg hat. Ansonsten würde mit Sicherheit auch nicht darüber berichtet.
Diese These halte ich mit Blick auf die dokumentierten Presseanfragen für gewagt: https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-2015/

Da geht es wohl weniger um eine tiefgründige Berichterstattung über das Kopfzerbrechen, das das IFG dem Ministerium nun möglicherweise bereitet, als darum, dass ein paar gelangweilte Journalisten, zufälligerweise auf diese Anfrage gestoßen sind und das für megapfiffig halten.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

julée hat geschrieben:
Da geht es wohl weniger um eine tiefgründige Berichterstattung über das Kopfzerbrechen, das das IFG dem Ministerium nun möglicherweise bereitet, als darum, dass ein paar gelangweilte Journalisten, zufälligerweise auf diese Anfrage gestoßen sind und das für megapfiffig halten.
Das ist auch ne absolut unsympathische Klugsch... Aktion des Schülers. Verschwendet Steuergelder und führt im Endeffekt höchstens dazu, dass die Informationsfreiheitsgesetze eingeschränkt werden um genau sowas zu verhindern, was dann wiederum zur Beeinträchtigung von gerechtfertigten Auskunftsansprüchen führt. Ich wäre dafür, § 242 BGB analog auch im Verwaltungsverfahren anzuwenden ;)
Smooth seas don`t make good sailors
Takida
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 36
Registriert: Dienstag 20. Januar 2015, 11:49

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Takida »

[enigma] hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
Da geht es wohl weniger um eine tiefgründige Berichterstattung über das Kopfzerbrechen, das das IFG dem Ministerium nun möglicherweise bereitet, als darum, dass ein paar gelangweilte Journalisten, zufälligerweise auf diese Anfrage gestoßen sind und das für megapfiffig halten.
Das ist auch ne absolut unsympathische Klugsch... Aktion des Schülers. Verschwendet Steuergelder und führt im Endeffekt höchstens dazu, dass die Informationsfreiheitsgesetze eingeschränkt werden um genau sowas zu verhindern, was dann wiederum zur Beeinträchtigung von gerechtfertigten Auskunftsansprüchen führt. Ich wäre dafür, § 242 BGB analog auch im Verwaltungsverfahren anzuwenden ;)
Könnte man theoretisch nicht als Schulministerium nachtreten und ihm nen Täuschungsversuch unterstellen ? :D
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von immer locker bleiben »

§ 4 Abs. 1 IFG: hat geschrieben:Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde.
Wenn das nicht passt, wie die Faust auf's Auge, dann weiß ich auch nicht. Die "behördliche Maßnahme" ist die Prüfung und der Klausurtext eine "Arbeit [...] zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung".

Case closed.
You might remember me from such posts as this.
Bild
Benutzeravatar
Levi
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1584
Registriert: Dienstag 2. März 2010, 19:55
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: AW: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Levi »

immer locker bleiben hat geschrieben:
§ 4 Abs. 1 IFG: hat geschrieben:Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde.
Wenn das nicht passt, wie die Faust auf's Auge, dann weiß ich auch nicht. Die "behördliche Maßnahme" ist die Prüfung und der Klausurtext eine "Arbeit [...] zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung".

Case closed.
Genau so ist es.
Ich habe die Diskussion irgendwie überhaupt nicht verstanden, hatte jetzt aber auch keine Lust alle Beiträge zu lesen.

Die Anfrage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt doch einfach mit dem Standardtextbaustein "laufendes Verfahren" beantwortet werden.

Wenn die Abiturprüfung vorbei ist, kann er dann die Aufgaben selbstverständlich erhalten. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

Viel interessanter finde ich die Frage, ob er nach Abschluss der Prüfung auch einen IFG-Anspruch auf Zugang zu den Musterlösungen/Lösungshinweisen hat. Für etwaige Prüfungsanfechtungsverfahren wäre das nämlich tatsächlich eine hilfreiche Information.
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4499
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: AW: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Levi hat geschrieben: Wenn die Abiturprüfung vorbei ist, kann er dann die Aufgaben selbstverständlich erhalten. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

Viel interessanter finde ich die Frage, ob er nach Abschluss der Prüfung auch einen IFG-Anspruch auf Zugang zu den Musterlösungen/Lösungshinweisen hat. Für etwaige Prüfungsanfechtungsverfahren wäre das nämlich tatsächlich eine hilfreiche Information.
Ggf: § 6 IFG. Zumindest war es an der Uni stets die beliebte Ausrede, dass man "leider" keine Originallösungsskizzen von Examensklausuren rausgeben dürfe, da dem das Urheberrecht des Aufgabenstellers entgegenstünde.
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10255
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

@Herr Schraeg: Wieso hat er in § 2 die Schulen dann nicht mit aufgeführt oder Prüfungskonstellationen ganz allgemein umschrieben und sich stattdessen auf die Nennung bestimmter Einrichtungen - nicht aber der Schulen - beschränkt? Vergessen hat er sie mit Blick auf § 5 wohl eher nicht.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

batman hat geschrieben:Willst Du Dich mit dieser Wortmeldung etwa profilieren?
Jaja, wer den Schaden hat. Zur Sache gleich.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2811
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Herr Schraeg »

famulus hat geschrieben:@Herr Schraeg: Wieso hat er in § 2 die Schulen dann nicht mit aufgeführt oder Prüfungskonstellationen ganz allgemein umschrieben und sich stattdessen auf die Nennung bestimmter Einrichtungen - nicht aber der Schulen - beschränkt? Vergessen hat er sie mit Blick auf § 5 wohl eher nicht.
Ich verstehe § 2 III IFG NRW genau in diesem Sinne einer allgemeinen Umschreibung, nämlich durch "Prüfungseinrichtung" als Oberbegriff für alle öffentlichen Stellen, die Prüfungen abnehmen. Eine Auslegung des Begriffs, die auf Rechnungsprüfungsämter usw abzielt, erscheint mir angesichts der anderen Teile der Norm eher fernliegend.
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10255
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Herr Schraeg hat geschrieben:Ich verstehe § 2 III IFG NRW genau in diesem Sinne einer allgemeinen Umschreibung, nämlich durch "Prüfungseinrichtung" als Oberbegriff für alle öffentlichen Stellen, die Prüfungen abnehmen. Eine Auslegung des Begriffs, die auf Rechnungsprüfungsämter usw abzielt, erscheint mir angesichts der anderen Teile der Norm eher fernliegend.
Ok, das stimmt natürlich - hatte die Norm vorhin nicht mehr gründlich gelesen: der Feierabend nahte (https://www.youtube.com/watch?v=HYykQ5nJ-A8).
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

julée hat geschrieben:
famulus hat geschrieben:Der Witz ist ja, dass es eben offenbar alles andere als selbstverständlich ist, dass - oder zumindest: weshalb - der Antrag keine Chance auf Erfolg hat. Ansonsten würde mit Sicherheit auch nicht darüber berichtet.
Diese These halte ich mit Blick auf die dokumentierten Presseanfragen für gewagt: https://fragdenstaat.de/anfrage/abiturklausuren-2015/

Da geht es wohl weniger um eine tiefgründige Berichterstattung über das Kopfzerbrechen, das das IFG dem Ministerium nun möglicherweise bereitet, als darum, dass ein paar gelangweilte Journalisten, zufälligerweise auf diese Anfrage gestoßen sind und das für megapfiffig halten.
In der Tat. Wie hier bereits ausgeführt, besteht ein Anspruch auf Zugang zu den entsprechenden Informationen selbstverständlich nicht, und zwar weder vor noch nach den Prüfungen, da der Anwendungsbereich des IFG NRW nach § 2 III IFG NRW schlicht nicht eröffnet ist.

Siehe dazu auch: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 3-1311.pdf
Absatz 3 stellt klar, dass das Informationsrecht nicht gegenüber Forschung und Lehre sowie im Bereich von Leistungsbeurteilungen und Prüfungen greift. Die Ausforschung von Prüfungsunterlagen durch interessierte Dritte soll so verhindert werden. [...] Nicht erfasst wird auch die pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern.
S. 10.

Man kann auch so tun, als sei der Gesetzgeber viel dümmer, als er eigentlich ist.
Zuletzt geändert von Honigkuchenpferd am Mittwoch 8. April 2015, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
"Honey, I forgot to duck."
Takida
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 36
Registriert: Dienstag 20. Januar 2015, 11:49

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Takida »

Finde es sowieso spannend, das man die ehemaligen Abiturklausuren mit exklusivem Urheberrecht an irgendwelche Verlage raushaut. Was ist das eigentlich für ein dubioses Geschäftsmodell ? Wie kann es sein, das ein Schulministerium als Herrin der Abiturprüfungen, solche exklusiven Deals mit irgendwelchen Verlagen machen kann ?

Der Vergleich mag etwas hinken aber das ist in etwa so, als wenn eine Behörde öffentlich zugängliche Entscheidungen exklusiv an einen Verlag vertickt. Möchte der Bürger dann eine öffentliche Information erlangen muss er erst Buch Xy von Verlag xy für 17,99 bei Thalia erwerben. Der Verlag macht damit richtig Asche aber wo der Nutzen für den Staat liegt erschließt sich mir nicht so wirklich. Wahrscheinlich hatte Verlag XY einfach gute Argumente in Form eines Koffers voller Geld.
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von immer locker bleiben »

Takida hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:
Die Abi-Fragen vorher kennen, das wär's doch. Mittels Informationsfreiheitsgesetz will sich ein Schüler die Prüfungsfragen vorab schicken lassen. Das Ministerium spielt auf Zeit - und bietet alte Aufgaben an.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/ ... 27298.html
Wäre ich der Behördenleiter hätte ich ihm geantwortet:

"[...] werden wir Ihnen die Klausurtexte am 21. und 23. April 2015 zur Verfügung stellen, Sie bekommen sogar eine Kopie ganz für sich, damit sollte Ihrem Wissensdrang genüge getan und Ihr Anspruch nach dem IFG erfüllt sein."
Wird dieser Antrag nicht 100 % abgelehnt? Verstehe den Hype um die Sache gar nicht. Wenn der Antrag Chance auf Erfolg hätte ok. Aber hier will sich doch einfach nur jemand wichtig machen, wenn der Antrag wirklich zu 100% abgelehnt wird.
Mein "Entwurf" einer Antwort war übrigens als Witz gemeint. Am 21. und 23. April ist die fragliche Abiturprüfung.
You might remember me from such posts as this.
Bild
Antworten