Gerichtsprozesse einleiten

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Helene21
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Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von Helene21 »

Hey ihr,
ich recherchiere immer noch und bin auf eine neue Frage gestoßen. Wie genau läuft es ab, wenn man einen Fall vor Gericht bringen will? Reicht der Anwalt eine Klageschrift ein und wartet dann ab, ob der Fall genehmigt wird?
stilzchenrumpel
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von stilzchenrumpel »

:D im Strafrecht bist du jedenfalls falsch. Eröffne doch mal lieber im Off topic Bereich einen Buchrecherchethread.

Wenn es um deine Schadensersatzklage (vor dem LG) geht: der Anwalt schickt dem Gericht eine Klageschrift. Die wird der Beklagten dann vom Gericht zugestellt und derjenige muss auf die Klage erwidern.

Welche Besonderheiten bei Amtshaftung gelten - zugegeben, keine Ahnung. Da werden sich andere sicher noch äußern ;)
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Julia
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von Julia »

Ist verschoben ;)
Herr Schraeg
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von Herr Schraeg »

Du musst einmal präzisieren, um was es denn in Deinem Gerichtsverfahren gehen soll. Je nach Fallgestaltung sind unterschiedliche Gerichte in unterschiedlichen Verfahren und unterschiedlichen Beteiligten vortstellbar:

In einem Strafverfahren geht es - irgendwie naheliegend - um Strafrecht, d.h. um die Frage, ob eine Person wegen der Verletzung von Strafvorschriften vom Staat bestraft (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) wird. Zuständige Gerichte sind je nach Schwere des Strafvorwurfs das Amtsgericht oder das Landgericht. Beteiligt sind der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und häufig sein Rechtsanwalt, der in Strafverfahren Verteidiger genannt wird.

In einem zivilgerichtlichen Verfahren geht es um zivilrechtliche Fragen, häufig Schadensersatz (wenn also Dein Protagonist vom Staat Schadensersatz in Geld wegen der Schäden durch das Medikament will). Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht oder ab einem Streitwert von 5.000 Euro das Landgericht. Beteiligte sind der Kläger und der Beklagte (nicht: Angeklagte), vor dem Landgericht jeweils durch Rechtsanwälte vertreten. Nach Einreichung der Klageschrift "genehmigt" das Gericht die Klage nicht, sondern schickt sie dem Beklagten zur Stellungnahme. Wenn die Klageerwiderung vorliegt (und ggf. noch weitere Schriftsätze gewechselt wurden), setzt das Gericht eine mündliche Verhandlung an, verhandelt (und erhebt ggf. Beweis) und entscheidet.

Bei Deiner Ausgangskonstellation ist es auch denkbar, dass sich Dein Protagonist gegen eine behördliche Anordnug zur Einnahme des Medikaments wehrt. Dafür wäre ein Verwaltungsgericht zuständig. Beteiligt sind dann der Vertreter der Behörde, evtl ein sie vertretender Anwalt und der Kläger bzw. sein Anwalt.
surcam
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von surcam »

In zivilgerichtlichen Verfahren soll die Klage aber erst dann dem Beklagten zugestellt werden, wenn der Kläger die Gerichtsgebühren beglichen hat. Der Kläger muss also die Klageschrift an das Gericht schicken, die Aufforderung zur Zahlung der Gerichtsgebühren abwarten, die Gebühren bezahlen, dann wird die Klageschrift dem Beklagten zugestellt und dieser kann erwidern.
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immer locker bleiben
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von immer locker bleiben »

Ich würde mal annehmen, das ein Schreiben mit dem Inhalt "Hiermit möchte ich einen Gerichtsprozess einleiten ... es geht um folgendes ... und das hätte ich gerne ..." vom örtlichen Amtsgericht ohne große Umschweife als Klageschrift ausgelegt werden würde. Ob's dann für die Zulässigkeit reicht, steht auf einem anderen Blatt
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stilzchenrumpel
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von stilzchenrumpel »

surcam hat geschrieben: Mittwoch 5. Juni 2019, 14:05 In zivilgerichtlichen Verfahren soll die Klage aber erst dann dem Beklagten zugestellt werden, wenn der Kläger die Gerichtsgebühren beglichen hat. Der Kläger muss also die Klageschrift an das Gericht schicken, die Aufforderung zur Zahlung der Gerichtsgebühren abwarten, die Gebühren bezahlen, dann wird die Klageschrift dem Beklagten zugestellt und dieser kann erwidern.
Der Leser legt dann das Buch zur Seite, als sich der Roman in einer Wiedergabe der Zahlungsaufforderung ergießt, und beendet sein Leid durch einen beherzten Sprung auf das Schwert der Justizia Statue, die er in freudiger Erwartung eines spannenden Justizthrillers gekauft hatte.
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Tibor
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von Tibor »

„Kapitel 13 - Die Klage

Rechtsanwalt Doktor Pfiffig nahm sich des Problems an. In Windeseile war die Klage erhoben. Wenn „die da Oben“ es so wollen, „dann wird eben geklagt“ sagte Pfiffig. Pfiffig machte seinem Namen alle Ehre, er dachte sogar an den leidigen Gerichtskostenvorschuss und nach nur, aber ebenso langen, sieben Wochen lag die Erwiderung der Gegenseite vor. Pfiffig servierte zur weiteren Besprechung in seiner Kanzlei besten Espresso und vegane Kekse, sogar an Reismilch hatte er gedacht. Rechtsanwalt Pfiffig wurde langsam zu Prince Charming. Den Hinweisbeschluss des Gerichts, dass die Sache unbegründet sein dürfte, tat dann gar nicht mehr weh.

[...]

Kapitel 16 - zur See

Prince Pfiffig hat das üble Urteil des Gerichts vorhergesehen. „Vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand“ sagte er vor der Verkündung. Er hatte so recht. Das Urteil war schnell vergessen, die Flüge nach Florida waren gebucht, die Kreuzfahrt mit dem Prinzen in der Karibik entschädigte für Alles, wirklich Alles. Was er wohl [...]“

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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von stilzchenrumpel »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 5. Juni 2019, 16:53 „Kapitel 13 - Die Klage

Rechtsanwalt Doktor Pfiffig nahm sich des Problems an. In Windeseile war die Klage erhoben. Wenn „die da Oben“ es so wollen, „dann wird eben geklagt“ sagte Pfiffig. Pfiffig machte seinem Namen alle Ehre, er dachte sogar an den leidigen Gerichtskostenvorschuss und nach nur, aber ebenso langen, sieben Wochen lag die Erwiderung der Gegenseite vor. Pfiffig servierte zur weiteren Besprechung in seiner Kanzlei besten Espresso und vegane Kekse, sogar an Reismilch hatte er gedacht. Rechtsanwalt Pfiffig wurde langsam zu Prince Charming. Den Hinweisbeschluss des Gerichts, dass die Sache unbegründet sein dürfte, tat dann gar nicht mehr weh.

[...]

Kapitel 16 - zur See

Prince Pfiffig hat das üble Urteil des Gerichts vorhergesehen. „Vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand“ sagte er vor der Verkündung. Er hatte so recht. Das Urteil war schnell vergessen, die Flüge nach Florida waren gebucht, die Kreuzfahrt mit dem Prinzen in der Karibik entschädigte für Alles, wirklich Alles. Was er wohl [...]“
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famulus
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von famulus »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 5. Juni 2019, 17:07 https://i.imgur.com/3gV1ooT.jpg
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 5. Juni 2019, 16:53 „Kapitel 13 - Die Klage

Rechtsanwalt Doktor Pfiffig nahm sich des Problems an. In Windeseile war die Klage erhoben. Wenn „die da Oben“ es so wollen, „dann wird eben geklagt“ sagte Pfiffig. Pfiffig machte seinem Namen alle Ehre, er dachte sogar an den leidigen Gerichtskostenvorschuss und nach nur, aber ebenso langen, sieben Wochen lag die Erwiderung der Gegenseite vor. Pfiffig servierte zur weiteren Besprechung in seiner Kanzlei besten Espresso und vegane Kekse, sogar an Reismilch hatte er gedacht. Rechtsanwalt Pfiffig wurde langsam zu Prince Charming. Den Hinweisbeschluss des Gerichts, dass die Sache unbegründet sein dürfte, tat dann gar nicht mehr weh.

[...]

Kapitel 16 - zur See

Prince Pfiffig hat das üble Urteil des Gerichts vorhergesehen. „Vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand“ sagte er vor der Verkündung. Er hatte so recht. Das Urteil war schnell vergessen, die Flüge nach Florida waren gebucht, die Kreuzfahrt mit dem Prinzen in der Karibik entschädigte für Alles, wirklich Alles. Was er wohl [...]“
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von Julia »

Großartig von beiden! :D
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von thh »

Herr Schraeg hat geschrieben: Mittwoch 5. Juni 2019, 12:49In einem zivilgerichtlichen Verfahren geht es um zivilrechtliche Fragen, häufig Schadensersatz (wenn also Dein Protagonist vom Staat Schadensersatz in Geld wegen der Schäden durch das Medikament will). Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht oder ab einem Streitwert von 5.000 Euro das Landgericht.
Wenn die Forderung sich auf "Schadensersatz vom Staat richtet", halte ich eine Zuständigkeit des Amtsgerichts für eher zweifelhaft.
surcam
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von surcam »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 5. Juni 2019, 16:27
surcam hat geschrieben: Mittwoch 5. Juni 2019, 14:05 In zivilgerichtlichen Verfahren soll die Klage aber erst dann dem Beklagten zugestellt werden, wenn der Kläger die Gerichtsgebühren beglichen hat. Der Kläger muss also die Klageschrift an das Gericht schicken, die Aufforderung zur Zahlung der Gerichtsgebühren abwarten, die Gebühren bezahlen, dann wird die Klageschrift dem Beklagten zugestellt und dieser kann erwidern.
Der Leser legt dann das Buch zur Seite, als sich der Roman in einer Wiedergabe der Zahlungsaufforderung ergießt, und beendet sein Leid durch einen beherzten Sprung auf das Schwert der Justizia Statue, die er in freudiger Erwartung eines spannenden Justizthrillers gekauft hatte.
Ja, mag sein. Es wurde jedoch danach gefragt, wie es abläuft. Ob der (deutsche) Gerichtsprozess so spannend ist, ihn in allen Einzelheiten darzustellen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Herr Schraeg
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Re: Gerichtsprozesse einleiten

Beitrag von Herr Schraeg »

thh hat geschrieben: Mittwoch 5. Juni 2019, 18:53
Herr Schraeg hat geschrieben: Mittwoch 5. Juni 2019, 12:49In einem zivilgerichtlichen Verfahren geht es um zivilrechtliche Fragen, häufig Schadensersatz (wenn also Dein Protagonist vom Staat Schadensersatz in Geld wegen der Schäden durch das Medikament will). Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht oder ab einem Streitwert von 5.000 Euro das Landgericht.
Wenn die Forderung sich auf "Schadensersatz vom Staat richtet", halte ich eine Zuständigkeit des Amtsgerichts für eher zweifelhaft.
Stimmt. Wenn man die Differenzierung zwischen Amts- und Landgericht auch auf das Beispiel bezieht, ist das Beispiel schlecht gewählt und falsch. @ TE: Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Langericht nach dem Streitwert greift nicht, wenn bestimmte Materien ausdrücklich einem Gericht zugewiesen sind, wie z.B. Amtshaftungssachen dem Landgericht.
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