Burka vor Gericht
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Burka vor Gericht
Hallo, kann ein Richter im Rahmen der Sitzungspolicey verlangen, dass eine verschleierte Angeklagte/Zeugin/Partei Burka abnimmt?
- Vortex
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Re: Burka vor Gericht
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen Ja, denn wie soll sich der Richter/in ein Bild über die Glaubwürdigkeit machen, wenn die Mimik komplett im Verborgenen bleibt? Ich würde hier die Interessen des Gerichts vorrangig sehen (anders als beim Kopftuch).
- Tibor
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Re: Burka vor Gericht
Wie soll man denn die Identität einer Person unter der Burka überprüfen? Oder ist auf dem Passbild auch nur ein Bild in Burka? Da kann ja jeder als Zeuge kommen, wenn er nur den Perso der geladenen Person dabei hat.
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Re: Burka vor Gericht
Ich kenne keinen Kollegen, der sich von einem Zeugen oder einem Angeklagten den Perso zeigen lässt.
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Re: Burka vor Gericht
Das aktuelle Dossier der Zeit verdeutlicht allerdings die Probleme eines solchen Vorgehens: da hat es in Frankreich einer geschafft - nachdem er bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt worden ist - sogar zwei Monate unter dem Namen eines Freundes im Gefängnis zu sitzen - die vollständige Angabe der Personalien soll ausreichend gewesen sein, um alle Verfahrensstufen durchlaufen zu können, ohne dass der Schwindel aufflog. Der Freund erfuhr erst davon, als er irgendwann von der Polizei angehalten wurde und diese unter Verweis auf die Verurteilung seinen Führerschein einkassiert hat.
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Re: Burka vor Gericht
Die grundsätzliche Frage des Threads ist tatsächlich gerechtfertigt - bei Beck-online finde ich nichts.
- Vortex
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Re: Burka vor Gericht
Aber würdet ihr zustimmen, dass die richterliche Entscheidungsfindung von der Burka zu sehr beeinträchtigt wird, zumindest wenn die Person im Prozess eine tragende Rolle spielt? Oder wie wichtig findet ihr Mimik, um den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu beurteilen?
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Re: Burka vor Gericht
Die Entscheidungsfindung ist beeinträchtigt, da man die Mimik nicht beurteilen kann. Bei einem Zeugen würde ich daher grds. davon ausgehen, dass dieser den Schleier abnehmen muss. Gleiches gilt für den Angeklagten, der nicht von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Aber das ist nur ein Bauchgefühl. Wie das Ganze nun mit Art. 4 zu vereinbaren ist, steht auf einem anderen Blatt.
- Vortex
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Re: Burka vor Gericht
Ja, auch von meiner Seite aus war es nur eine Abwägung "über'n Daumen gepeilt".
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Re: Burka vor Gericht
Zumindest scheint es nicht so zu sein, dass sich das Problem in der Praxis nie stellt... siehe zum Beispiel hier
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ima ... -1.1098637
oder noch aktueller hier
http://www.merkur-online.de/politik/sch ... 84085.html
Die beteiligten Richter haben offenbar die Meinung vertreten, es sei zulässig, das (zumindest kurzzeitige) Entfernen des Schleiers zu verlangen.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ima ... -1.1098637
oder noch aktueller hier
http://www.merkur-online.de/politik/sch ... 84085.html
Die beteiligten Richter haben offenbar die Meinung vertreten, es sei zulässig, das (zumindest kurzzeitige) Entfernen des Schleiers zu verlangen.
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Re: Burka vor Gericht
Allerdings wäre ja die Frage, ob wirklich jeder Minifall vorm Amtsgericht einen solchen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigt. Ich wäre mir da nicht so sicher.
Die Vernehmung einer Burka tragenden Zeugin ist ja letztlich vergleichbar mit der Vernehmung eines gesperrten V-Manns - hier nimmt man ja auch sehr viele Einschränkungen hin.
Die Vernehmung einer Burka tragenden Zeugin ist ja letztlich vergleichbar mit der Vernehmung eines gesperrten V-Manns - hier nimmt man ja auch sehr viele Einschränkungen hin.
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Re: Burka vor Gericht
Wieso sollte das "letztlich vergleichbar" sein?julée hat geschrieben:Die Vernehmung einer Burka tragenden Zeugin ist ja letztlich vergleichbar mit der Vernehmung eines gesperrten V-Manns - hier nimmt man ja auch sehr viele Einschränkungen hin.
Wenn man die Bedeutung der Glaubensfreiheit des Art. 4 I, II GG sehr hoch ansetzt, mag man unter gewissen Umständen bei Bagatellfällen davon ausgehen können, dass ein solcher Eingriff unverhältnismäßig wäre. Zumindest im Allgemeinen würde ich allerdings klar davon ausgehen, dass sich die Anweisung, das Gesicht für die gesamte Vernehmung freizumachen, aus Gründen der staatsbürgerlichen Pflicht rechtfertigen lässt. Zeuge sein ist sehr selten besonders angenehm, und die Mimik scheint mir durchaus ein gewichtiger Aspekt zu sein.
In anderen Ländern wurden entsprechende Anforderungen (und korrespondierende Ordnungsmaßnahmen) denn auch schon höchstrichterlich abgenickt. So etwa durch den OHG im Fall einer Angeklagten, die sich weigerte, den Schleier zu lüften:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 8T0000_000
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Re: Burka vor Gericht
Würde mich mal interessieren, wie Friedensrichter dieses Problem lösen.
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Re: Burka vor Gericht
Bei dem V-Mann, der per Video-Übertragung hinter einer spanischen Wand mit verfremdeter Stimme (ggf. noch unter Ausschluss des Angeklagten und der Öffentlichkeit) vernommen wird, ist auch keine Analyse der Mimik o. ä. möglich. Insofern kann man schon fragen, warum eine Vernehmung ohne Burka auf jeden Fall unabdingbar sein soll - wenn in anderen Fällen trotz solcher Einschränkungen die Wahrheitsfindung möglich ist.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Wieso sollte das "letztlich vergleichbar" sein?julée hat geschrieben:Die Vernehmung einer Burka tragenden Zeugin ist ja letztlich vergleichbar mit der Vernehmung eines gesperrten V-Manns - hier nimmt man ja auch sehr viele Einschränkungen hin.
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Re: Burka vor Gericht
Aber in diesen Fällen, die schon für sich genommen fragwürdig genug sind, gibt es doch (in aller Regel) gewichtige, objektivierbare Gründe, diese Einschränkungen hinzunehmen.
Die "Unabdingbarkeit" muss man im Übrigen nicht belegen.
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