Verbote
Moderator: Verwaltung
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Verbote
Steuererklärung von Selbständigen in Schriftform - Schtonk!
Anwaltsschriftsätze in Schriftform - Schtonk! (Verwaister Link http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/national/elektronischer-rechtsverkehr/inkrafttreten-erv/ automatisch entfernt)
(Beides eine Verweigerung rechtlichen Gehörs.)
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Re: Verbote
Um ein Thema herauszupicken - und mich unter Anstrengung eines Kommentares über die anderen Themen zu enthalten:
Hast Du eine Begründung für Deine (juristische?) Ablehnung der Haushaltsabgabe ohne die Verwendung von Zitaten? Einfach selbst formuliert und stichhaltig?Haushalte frei von Mediengebühren - "Einfach, für alle" - Schtonk!
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Re: Verbote
Um noch eines zu nehmen: Wenn der Unternehmer mangels Computer nicht in der Lage ist, die Steuererklärung etc elektronisch zu übersenden, dann verzichtet das Amt im sog Härtefall auch. Du selbst wirst ja nicht ernsthaft eine eigene Betroffenheit vortragen wollen, wo du ständig online bist, mit dem Rechner Musik machst und Programmiersprachen beherrschst. Das ist - sieh es mir nach - nur ganz billige Polemik.hlubenow hat geschrieben:Steuererklärung von Selbständigen in Schriftform - ... Schtonk! ...
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Re: Verbote
Unabhängig von diversen Steuererklärung-Quisquilien ist eine (schleichende) Abschaffung des Bargeldes, wie jetzt von Bofinger angeregt, doch ein starkes Stück. Da muss man kein Anarcho-Libertärer, um stutzig zu werden.
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Re: Verbote
Man muss nur die €-Münzen abschaffen und stattdessen einen 1€-Schein auf den Markt bringen; das "erleichtert" schon genug. Im Übrigen eine typische Elfenbeinturmaussage; kein Politiker der ganzen Welt (Ausnahme vielleicht Nordkorea) würde sowas durchsetzen.
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Re: Verbote
Ob das kommt? Das hier begründet einige Hoffnung:hlubenow hat geschrieben:Anwaltsschriftsätze in Schriftform - Schtonk! (Verwaister Link http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/national/elektronischer-rechtsverkehr/inkrafttreten-erv/ automatisch entfernt)
Möchte jemand wetten?Die Verpflichtung zur Einreichung elektronischer Dokumente über das besondere elektronische Anwaltspostfach wird auch nach dem 1.1.2022 für die Anwaltschaft nicht bestehen, wenn die Justiz aus technischen Gründen nicht auf elektronischem Weg erreichbar ist.
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Re: Verbote
Es geht darum, daß bisher (seit weit vor der Zeit des Grundgesetzes) stets als Recht anerkannt war, daß mit dem Finanzamt in schriftlicher Form kommuniziert werden kann. Jetzt wird einem dieses Recht genommen. Der Bürger trägt etwas schriftlich (und sogar auf dem passenden Formular) zur Sache vor, und das Amt tut in kindischer Weise so, als würde es das nicht wahrnehmen. Um genau das vor Gericht zu verhindern (das Gericht wird vermutlich genauso verfahren), gibt es den Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG. Das ist keine Kleinigkeit. Hier wird einem ein Grundrecht abgeschnitten. Das nächste Grundrecht nach Art. 10 GG. Eines nach dem anderen.Tibor hat geschrieben:Um noch eines zu nehmen: Wenn der Unternehmer mangels Computer nicht in der Lage ist, die Steuererklärung etc elektronisch zu übersenden, dann verzichtet das Amt im sog Härtefall auch. Du selbst wirst ja nicht ernsthaft eine eigene Betroffenheit vortragen wollen, wo du ständig online bist, mit dem Rechner Musik machst und Programmiersprachen beherrschst. Das ist - sieh es mir nach - nur ganz billige Polemik.
Als Nutzer von Windows 98 und alten Linux-Versionen kann ich zwar online sein und programmieren, usw., aber keine vorgegebene Steuererklärungssoftware (Verwaister Link https://www.elster.de/untplat_nw.php automatisch entfernt) nutzen. Darum geht es aber nicht. Es geht um die schleichende Entrechtung. Ich hätte nichts dagegen, wenn Online-Übermittlung als Serviceleistung neben Schriftform angeboten würde. Aber nicht so.
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Offenbar weiterhin geplant:
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Eine Autorin wie Julia Friedrichs fordert, daß jeder ohne Erbe bei Null anzufangen habe. Vorschläge dieser Art mag es immer mal wieder gegeben haben, aber es gibt keinen Grund dafür, daß ihr (und einem sog. "Armutsforscher", der in dasselbe Horn bläst) dafür ein Forum in zentralen Talkshows gegeben wird, wenn nicht an anderer Stelle auch so gedacht würde.
Ich weiß auch nicht, ob wir das hier alles ausdiskutieren müssen, aber ich wollte einmal zum Ausdruck bringen, daß mich dieses Gesamtpaket vor dem Hintergrund eines "Wehret den Anfängen" einigermaßen beunruhigt. Ich denke, ich werde wie gesagt hier nicht mehr viel diskutieren, aber dennoch weitere Maßnahmen in dieser Richtung aufzählen, sobald sie anfallen. Es sei denn, auch
wird wieder in Kraft gesetzt.Hinkel hat geschrieben:Frie spracken - Schtonk!
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Re: Verbote
So ist es. Sich zurücklehnen und die "wird eh nicht passieren"-Karte zücken, ist mir da zu einfach.
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Re: Verbote
Art 103 Abs 1 GG bei Behördentätigkeit?hlubenow hat geschrieben:Es geht darum, daß bisher (seit weit vor der Zeit des Grundgesetzes) stets als Recht anerkannt war, daß mit dem Finanzamt in schriftlicher Form kommuniziert werden kann. Jetzt wird einem dieses Recht genommen. Der Bürger trägt etwas schriftlich (und sogar auf dem passenden Formular) zur Sache vor, und das Amt tut in kindischer Weise so, als würde es das nicht wahrnehmen. Um genau das vor Gericht zu verhindern (das Gericht wird vermutlich genauso verfahren), gibt es den Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG. Das ist keine Kleinigkeit. Hier wird einem ein Grundrecht abgeschnitten.Tibor hat geschrieben:Um noch eines zu nehmen: Wenn der Unternehmer mangels Computer nicht in der Lage ist, die Steuererklärung etc elektronisch zu übersenden, dann verzichtet das Amt im sog Härtefall auch. Du selbst wirst ja nicht ernsthaft eine eigene Betroffenheit vortragen wollen, wo du ständig online bist, mit dem Rechner Musik machst und Programmiersprachen beherrschst. Das ist - sieh es mir nach - nur ganz billige Polemik.
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Re: Verbote
Mit der elektronischen Form war es Anfang / Mitte des 20. Jahrhunderts auch noch nicht so wahnsinnig weit. Ein unabänderliches Recht, dem Finanzamt Papier (vielleicht gar noch Schriftrollen oder Steintafeln?) übermitteln zu dürfen, dürfte es mitnichten geben.hlubenow hat geschrieben: Es geht darum, daß bisher (seit weit vor der Zeit des Grundgesetzes) stets als Recht anerkannt war, daß mit dem Finanzamt in schriftlicher Form kommuniziert werden kann. Jetzt wird einem dieses Recht genommen.
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Re: Verbote
Nein, es war nicht als "Recht" anerkannt, dass man mit dem FinA schriftlich kommunizieren kann, sondern schriftliche Kommunikation war der Standard dieser Tage. Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, auf den technischen Fortschritt zu reagieren und sich diesen zunutze zu machen, solange er die Bevölkerung mitnimmt. Warum es verfassungswidrig sein sollte, Anwaltsschriftsätze nur noch elektronisch zuzulassen, erschließt sich mir nicht.hlubenow hat geschrieben: Es geht darum, daß bisher (seit weit vor der Zeit des Grundgesetzes) stets als Recht anerkannt war, daß mit dem Finanzamt in schriftlicher Form kommuniziert werden kann. Jetzt wird einem dieses Recht genommen. Der Bürger trägt etwas schriftlich (und sogar auf dem passenden Formular) zur Sache vor, und das Amt tut in kindischer Weise so, als würde es das nicht wahrnehmen. Um genau das vor Gericht zu verhindern (das Gericht wird vermutlich genauso verfahren), gibt es den Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG. Das ist keine Kleinigkeit. Hier wird einem ein Grundrecht abgeschnitten. Das nächste Grundrecht nach Art. 10 GG. Eines nach dem anderen.
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Re: Verbote
Ich erwähnte ja das FG. Da geht das dann ja hin, wenn das Finanzamt einen Bescheid erläßt, der darauf beruht, daß es das Papier ignoriert hat. Wenn das FG dann das Papier akzeptiert und den Bescheid deshalb aufhebt, könnte ja auch gleich das Finanzamt das Papier akzeptieren. Daher muß man wohl davon ausgehen, daß auch das FG das rechtliche Gehör verweigern wird. Womit man dann bei Art. 103 GG wäre.Tibor hat geschrieben:Art 103 Abs 1 GG bei Behördentätigkeit?
Wenn es zulässig wäre, sich derart bequem bei der Bevölkerung selbst zu bedienen, dann hätten die Rundfunkanstalten das schon seit 1950 gemacht.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Hast Du eine Begründung für Deine (juristische?) Ablehnung der Haushaltsabgabe ohne die Verwendung von Zitaten? Einfach selbst formuliert und stichhaltig?Haushalte frei von Mediengebühren - "Einfach, für alle" - Schtonk!
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Im übrigen fällt mir auf, daß das meiste wohl auf Art. 10 GG zielt: Man kann jeden Brief von außen fotografieren und Absender und Adressaten speichern (was die NSA offenbar macht). Aber an den Inhalt aller Briefe zu kommen, wäre wohl nicht so leicht. Also müßten (nach dieser freiheitsfeindlichen Logik) Briefe mit rechtlich erheblichem Inhalt auf die elektronische Ebene gebracht werden. Insbesondere also der juristische Schriftverkehr und der steuerliche Schriftverkehr. Konsequent wäre auch der medizinische Schriftverkehr (Gesundheitskarte?). (Oder man verbietet gleich Postbriefe (nur noch Email zulässig) und verlangt die Öffnung und Erfassung aller Pakete vor der Versendung). Wenn man dann noch durch Bargeldverbot (Gegenplädoyer) alle Zahlungen speichert, dürfte der gläserne Bürger perfekt sein.
Übrigens: Wenn der Staat bereits die Daten aller Zahlungen hat, bräuchte der gläserne Bürger wohl gar keine Steuererklärungen mehr zu machen (solange er nicht bilanzieren (also z.B. auch bloße Forderungen erfassen) muß). Der Staat wüßte dann sowieso schon alles über ihn, auch ohne eine eigene Erklärung.
Ich hatte mir meine Zukunft eigentlich freiheitlicher und demokratischer vorgestellt und hätte auch vom Gesetzgeber ein dementsprechendes Denken erwartet.
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Re: Verbote
Das ist ja auch nur konsequent. Bereits jetzt "ignoriert" das Finanzamt die telefonische Abgabe der Steuererklärung und besteht auf der Verwendung von Vordrucken. Insofern spricht nichts dagegen, nunmehr zukünftig wiederum andere Anforderungen zu stellen.hlubenow hat geschrieben: Ich erwähnte ja das FG. Da geht das dann ja hin, wenn das Finanzamt einen Bescheid erläßt, der darauf beruht, daß es das Papier ignoriert hat.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Verbote
Das ist nicht Dein Ernst, oder?hlubenow hat geschrieben:Wenn es zulässig wäre, sich derart bequem bei der Bevölkerung selbst zu bedienen, dann hätten die Rundfunkanstalten das schon seit 1950 gemacht.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Hast Du eine Begründung für Deine (juristische?) Ablehnung der Haushaltsabgabe ohne die Verwendung von Zitaten? Einfach selbst formuliert und stichhaltig?Haushalte frei von Mediengebühren - "Einfach, für alle" - Schtonk!
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Re: Verbote
Gibt der Stpfl in "falscher Form" ab, erklärt er also Besteuerungsgrundlagen, nur eben nicht elektronisch, dann wird das Finanzamt keine Mondschätzung "zur Strafe" vornehmen. § 162 Abgabenordnung - in Auslegung des Bundesfinanzhofs - verbietet willkürliche Zuschätzungen. Liegen dem Amt also Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen vor (x€), kann es diese nicht ignorieren und einfach y€ festsetzen. Was das Amt machen kann und wird, ist die Festsetzung eines sog. Verspätungszuschlages iHv bis zu 10% der Steuer und ggf bei renitenten Stpfl die Nutzung der Zwangsgeldandrohung. Und um nun den Bogen zum rechtlichen Gehör zu spannen: Wenn ein Gericht eine Zwangsgeldfestsetzung bzw einen Verspätungszuschlag für nicht rechtswidrig hält, weil die gesetzlichen (sic!) Voraussetzungen vorlagen und es diese Normen nicht für verfassungswidrig hält (Art 100 GG ist nur 3 Hausnummern neben Art 103 GG), also einfach nach Austausch von Schriftsätzen und einer mündlichen Verhandlung durchentscheidet, wo ist dann bitte deiner Meinung nach Art 103 GG verletzt? Vielleicht denke ich ja zu kompliziert, aber kläre mich bitte auf.hlubenow hat geschrieben:Ich erwähnte ja das FG. Da geht das dann ja hin, wenn das Finanzamt einen Bescheid erläßt, der darauf beruht, daß es das Papier ignoriert hat. Wenn das FG dann das Papier akzeptiert und den Bescheid deshalb aufhebt, könnte ja auch gleich das Finanzamt das Papier akzeptieren. Daher muß man wohl davon ausgehen, daß auch das FG das rechtliche Gehör verweigern wird. Womit man dann bei Art. 103 GG wäre.Tibor hat geschrieben:Art 103 Abs 1 GG bei Behördentätigkeit?
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