Urteile in Juris - Wer entscheidet?
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Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Wer entscheidet, ob ein Urteil der unteren Instanzen in Juris veröffentlicht wird? Wie ist das Verfahren?
An was scheitert es, dass nicht alle (zukünftigen) Urteile online verfügbar sind? Digital erfasst sind sie doch ohnehin schon.
Edit: Pardon, da bin ich wohl im falschen Forum gelandet.
An was scheitert es, dass nicht alle (zukünftigen) Urteile online verfügbar sind? Digital erfasst sind sie doch ohnehin schon.
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- daimos
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Soweit ich gehört habe, entscheiden das die Gerichte selbst und können ihren Entscheidungen über ein Formular juris übermitteln. Eine Pflicht gibt es nicht. Viele Instanzgerichte veröffentlichen aber stattdessen in den landeseigenen Rechtsprechungsdatendanken (z. B. Rechtsprechung NRW).
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
In einer Sache, die ich bearbeitet habe, teilte das Gericht in der mündlichen Verhandlung mit, es wolle das in dieser Sache zu fällende Urteil nicht veröffentlichen und bäte auch die anderen Prozeßbeteiligten, von einer Veröffentlichung Abstand zu nehmen (ich weiß nicht mehr, warum). In einer anderen Sache, in der ich eine private Krankenversicherung verklagt hatte - wir gewannen erstinstanzlich und die Versicherung ging in Berufung - , erklärte das Berufungsgericht, es könne der Berufung aus diversen Gründen keinen Erfolg zubilligen und sei natürlich bereit, das in Urteilsform zu gießen, allerdings müßte die Gegenseite dann damit rechnen, daß dieses Urteil veröffentlicht würde - daraufhin wurde die Berufung zurückgenommen (es ging um eine juristisch durchaus interessante Frage von grundsätzlicher Bedeutung und die Krankenversicherung wollte augenscheinlich vermeiden, daß die Rechtsprechung der Öffentlichkeit bekannt wird).
Mit anderen Worten dürfte daimos recht haben.
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Bei uns am Landgericht macht das die Pressestelle. Die Richter werden auch gebeten, interessante Entscheidungen für die Veröffentlichung zu melden.
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
War den Richtern ihre Begründung peinlich? Das hätte ich erst recht veröffentlicht.j_laurentius hat geschrieben:In einer Sache, die ich bearbeitet habe, teilte das Gericht in der mündlichen Verhandlung mit, es wolle das in dieser Sache zu fällende Urteil nicht veröffentlichen und bäte auch die anderen Prozeßbeteiligten, von einer Veröffentlichung Abstand zu nehmen (ich weiß nicht mehr, warum).
- j_laurentius
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Ich weiß es wirklich nicht mehr so genau, der ungefähre Hintergrund war, daß es um eine heikle Rechtsfrage ging und das Gericht davon verschont bleiben wollte, als Grundlage für diverse gleichgelagerte Auseinandersetzungen herhalten zu müssen. Ist schon lange her, in meinen Berufsanfängerzeiten, und damals sah ich keine Veranlassung, der Bitte des Gerichts zuwiderzuhandeln, wahrscheinlich, weil das Urteil eh nicht in unserem Sinne ausgefallen war
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Re: AW: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
An der Zweck-Aufwand-Relation. Die 300. Entscheidung einer unstreitigen Standardfrage, aber auch das knappe Urteil einer Eingangsinstanz ohne (ausführlichere) rechtliche Erwägungen sind praktisch ohne jeden Belang; ihre Anonymisierung, Aufarbeitung, Übermittlung und Speicherung kostet aber Geld und Zeit. Zudem wäre eine durch rund 25.000 Verurteilungen wegen Ladendiebstahls "zugemüllte" Rechtsprechungsdatenbank ersichtlich sinn- und nutzlos. Die dort dokumentierten Entscheidungen wären für niemand von Interesse.Sebast1an hat geschrieben:An was scheitert es, dass nicht alle (zukünftigen) Urteile online verfügbar sind? Digital erfasst sind sie doch ohnehin schon.
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
In meinem Bundesland ist es so, dass darum gebeten wird, die Entscheidungen an juris/beckonline zu übersenden - wohl als Gegenzug für die günstige Nutzung der Angebote durch die Justizangehörigen.
Wenn man meint, eine interessante Entscheidung produziert zu haben, kann man die per Email an einen zentralen Verteiler senden - die Entscheidungen gehen dann an die großen Veröffentlichungsportale (Juris, Beckonline, Jurion). Juris sendet die Entscheidungen - soweit mir bekannt - sodann weiter an die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtzshofes - dort werden die Entscheidungen dann aufbereitet (Leitsatz etc.).
Wenn man meint, eine interessante Entscheidung produziert zu haben, kann man die per Email an einen zentralen Verteiler senden - die Entscheidungen gehen dann an die großen Veröffentlichungsportale (Juris, Beckonline, Jurion). Juris sendet die Entscheidungen - soweit mir bekannt - sodann weiter an die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtzshofes - dort werden die Entscheidungen dann aufbereitet (Leitsatz etc.).
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Re: AW: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Völlig richtig - die Herstellung von Öffentlichkeit sollte aber nicht an EDV-Kosten scheitern. Und das System so zu gestalten, dass zwischen "interessant" und "nur fürs Archiv" unterschieden wird (bei Einpflege und Benutzersuche), sollte doch das kleinste Problem sein.thh hat geschrieben:An der Zweck-Aufwand-Relation. Die 300. Entscheidung einer unstreitigen Standardfrage, aber auch das knappe Urteil einer Eingangsinstanz ohne (ausführlichere) rechtliche Erwägungen sind praktisch ohne jeden Belang; ihre Anonymisierung, Aufarbeitung, Übermittlung und Speicherung kostet aber Geld und Zeit. Zudem wäre eine durch rund 25.000 Verurteilungen wegen Ladendiebstahls "zugemüllte" Rechtsprechungsdatenbank ersichtlich sinn- und nutzlos. Die dort dokumentierten Entscheidungen wären für niemand von Interesse.Sebast1an hat geschrieben:An was scheitert es, dass nicht alle (zukünftigen) Urteile online verfügbar sind? Digital erfasst sind sie doch ohnehin schon.
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Öffentlichkeit ist ja schön und gut, aber welchen Wert haben denn 25.000 Urteile zum Ladendiebstahl, die nach eingehender Anonymisierung alle relativ ähnlich klingen dürften?
Von den Urteilen des örtlichen Amtsgerichts interessieren mich jedenfalls höchstens diejenigen, die rechtlich neue Aspekte beinhalten, oder aus persönlicher Neugierde solche Urteile, die Leute betreffen, die ich kenne. Dass Letzteres möglich ist, muss man aber nicht für erstrebenswert halten.
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"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Geht mir genauso. Aber sollte die Entscheidung und die Auswahl nicht jedem Einzelnen überlassen werden? Und dies ist ja nur möglich, wenn alle Urteile öffentlich sind.julée hat geschrieben:Öffentlichkeit ist ja schön und gut, aber welchen Wert haben denn 25.000 Urteile zum Ladendiebstahl, die nach eingehender Anonymisierung alle relativ ähnlich klingen dürften?
Von den Urteilen des örtlichen Amtsgerichts interessieren mich jedenfalls höchstens diejenigen, die rechtlich neue Aspekte beinhalten, oder aus persönlicher Neugierde solche Urteile, die Leute betreffen, die ich kenne. Dass Letzteres möglich ist, muss man aber nicht für erstrebenswert halten.
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Durch den absoluten Informationsoverkill? Und die allermeisten Urteile sind ja nur in der nicht anonymisierter Version "interessant" - was aber in Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz und die Wichtigkeit eines ungehinderten Zugangs zu Gerichten höchst problematisch wäre. Wer würde schon seinen Nachbarn verklagen, wenn anschließend alle Welt wüsste (und es immer zu finden wäre), wie viele Gartenzwerge er im Garten stehen hat?
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Die "Herstellung von Öffentlichkeit" ist allerdings - sinnvollerweise - nicht der Zweck der Veröffentlichung anonymisierter (!) Entscheidungen.Sebast1an hat geschrieben: Völlig richtig - die Herstellung von Öffentlichkeit sollte aber nicht an EDV-Kosten scheitern. Und das System so zu gestalten, dass zwischen "interessant" und "nur fürs Archiv" unterschieden wird (bei Einpflege und Benutzersuche), sollte doch das kleinste Problem sein.
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
A. A. BVerwG NJW 1997, 2694thh hat geschrieben:Die "Herstellung von Öffentlichkeit" ist allerdings - sinnvollerweise - nicht der Zweck der Veröffentlichung anonymisierter (!) Entscheidungen.Sebast1an hat geschrieben: Völlig richtig - die Herstellung von Öffentlichkeit sollte aber nicht an EDV-Kosten scheitern. Und das System so zu gestalten, dass zwischen "interessant" und "nur fürs Archiv" unterschieden wird (bei Einpflege und Benutzersuche), sollte doch das kleinste Problem sein.
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Re: Urteile in Juris - Wer entscheidet?
Dogmatisch ist da natürlich nichts zu holen, aber empirisch dürfte das (z.B. für Sanktionsforscher) von einigem Interesse sein. Sehr leicht könnte man so z.B. die "Straftaxen" für alltägliche Delikte in diesem und jenem LG-Bezirk ermitteln, deren Entwicklung über die Zeit usw.julée hat geschrieben:welchen Wert haben denn 25.000 Urteile zum Ladendiebstahl, die nach eingehender Anonymisierung alle relativ ähnlich klingen dürften?