Oha. Inklusive angedeutetem Nazi-Vergleich...Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Hat ja noch gar niemand hier die Pressemitteilung aus Karlsruhe mitgeteilt. Dies sei nachgeholt:
http://www.filedropper.com/150805bgh-richterverein-pressemitteilung (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Fischer sollte das Thema aufgrund örtlicher Verbundenheit bald aufgreifen.
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Christoph Möllers kann zu nichts schweigen:
http://www.verfassungsblog.de/richter-u ... cT3evkgTZM
http://www.verfassungsblog.de/richter-u ... cT3evkgTZM
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Warts nur ab Die nächste Ausgabe von "Fischer im Recht" nahtPillendreher hat geschrieben:Fischer sollte das Thema aufgrund örtlicher Verbundenheit bald aufgreifen.
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Re: AW: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.o
Wieder was gelernt:Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Christoph Möllers kann zu nichts schweigen:
http://www.verfassungsblog.de/richter-u ... cT3evkgTZM
Opportunitätsprinzip für Staatsschutzdelikte [...], auch für Landesverrat (§ 153 d Abs. 1 StPO i.V.m. § 120 Abs. 1 Nr. 3 GVG)
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Tja. Besser wäre das allerdings manchmal. Si tacuisses ...Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Christoph Möllers kann zu nichts schweigen:
http://www.verfassungsblog.de/richter-u ... cT3evkgTZM
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: AW: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.o
Tja. Warum ist man eigentlich nicht diesen Weg gegangen?doctor hat geschrieben: Wieder was gelernt:
Opportunitätsprinzip für Staatsschutzdelikte [...], auch für Landesverrat (§ 153 d Abs. 1 StPO i.V.m. § 120 Abs. 1 Nr. 3 GVG)
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
War denn nichts in der aktuellen Zeit? Oder heißt es derzeit "Fischer im Urlaub"? Übermorgen jedenfalls ist er zusammen mit dem Typen von netzpolitk.org und Christian Bommarius als Gast bei einer Podiumsdiskussion angekündigt.Tobias__21 hat geschrieben:Warts nur ab Die nächste Ausgabe von "Fischer im Recht" nahtPillendreher hat geschrieben:Fischer sollte das Thema aufgrund örtlicher Verbundenheit bald aufgreifen.
http://www.crowdbiz.de/diskussion-mit-m ... 10-august/
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Vielleicht ist er auf eine schnelle Goldbrasse nach Korfu verschwunden und kommt übermorgen wieder zurück
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Der GBA sieht's endlich ein:
https://www.generalbundesanwalt.de/de/s ... newsid=561 (Verwaister Link https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=561 automatisch entfernt)Der Generalbundesanwalt hat geschrieben:Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses eingestellt
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Er geht mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt. Im Übrigen sieht der Generalbundesanwalt die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben an. Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Offenkundig? Ich neige ja auch dazu, dass hier kein Staatsgeheimnis in einer Weise veröffentlicht wurde, wie dies § 94 StGB unter Strafe stellt. Offenkundig ist das jedoch sicherlich nicht. Meines Erachtens sprechen sogar die besseren Argumente für die Annahme eines Staatsgeheimnisses nach § 93 StGB. Jedoch wird es an den weiteren Voraussetzungen des § 94 StGB fehlen. Die Einstellungspressemitteilung des Generalbundesanwalts ist demnach nachvollziehbar. Inhaltlich schließe ich mich aber im Wesentlichen der von mir verlinkten Pressemitteilung aus Karlsruhe an.daimos hat geschrieben:Richtig. Und daran fehlt es hier ja offenkundig.[enigma] hat geschrieben:Warum? Strafvereitelung im Amt durch Mitarbeiter des BMJ setzt eine rechtswidrige Tat voraus.daimos hat geschrieben: Wenn bereits ein Anfangsverdacht wegen Strafvereitelung im Amt vorliegen sollte, dann ja wohl erst recht ein solcher wegen Verfolgung Unschuldiger.
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Montag 10. August 2015, 11:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Warum "endlich"?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Na wegen der "Offenkundigkeit".
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Willst Du ernsthaft alle Argumente noch einmal durchkauen?Ara hat geschrieben:Warum "endlich"?
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org
Ernsthaft? Zu der hat Möllers aber ja dankenswerterweise schon das Erforderliche gesagt.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Inhaltlich schließe ich mich aber im Wesentlichen der von mir verlinkten Pressemitteilung aus Karlsruhe an.
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