Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

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Pillendreher
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Pillendreher »

Was ist eigentlich mit Möllers? Wieso "sollte man was gegen den haben"?
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peppowitsch
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von peppowitsch »

Parabellum hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben: Und warum darf TF eigentlich nicht mit den anderen Bundesrichtern spielen und bei der PM mitmachen? :(
Die PM wurde nach dem 4-Augen-Prinzip erstellt und er war nicht Berichterstatter.
=D>
Scaevola
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Scaevola »

Ich muss sagen: Die aktuelle Ausgabe von "Fischer im Recht" ist - wenn man mal die üblichen Fischerismen ausblendet, auf die es aber ohnehin nicht ankommt- mit Abstand das Beste, was ich in den beiden Netzpolitik-Skandal-Wochen zum Thema gelesen habe.
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[enigma]
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von [enigma] »

Sorry, falls das hier auf den letzten Seiten schon beantwortet wurde: Wenn der BJM sich durch rechtswidrige Ausübung seines Weisungsrechts wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen kann, welche StA würde denn gegen ihn ermitteln? Und kann der BJM dann nicht theoretisch wieder Gebrauch von seinem Weisungsrecht machen und das Ermittlungsverfahren wieder einstellen lassen? Das Problem stellt sich ja nicht nur im Verhältnis Justizminister-StA sondern doch eigentlich bei allen "internen" Ermittlungsverfahren gegen höhere Behördenebenen, oder?
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thh
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:Sorry, falls das hier auf den letzten Seiten schon beantwortet wurde: Wenn der BJM sich durch rechtswidrige Ausübung seines Weisungsrechts wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen kann, welche StA würde denn gegen ihn ermitteln?
Wohl die StA am Tatort, also in Berlin.
[enigma] hat geschrieben:Und kann der BJM dann nicht theoretisch wieder Gebrauch von seinem Weisungsrecht machen und das Ermittlungsverfahren wieder einstellen lassen?
Der BJM ist der Staatsanwaltschaft eines Landes ggü. ebenso wenig weisungsbefugt wie der Justizminister eines Landes dem GBA.
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julée
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von julée »

Und der Berliner Justizsenator scheint nicht daran zu denken, da vorschnell irgendwelche Weisungen zu erteilen:

Heilmann wird sich nicht einschalten. Er gehört zu den bedauerlich wenigen (Justiz-)Politikern, die über Maas’ Handeln nur den Kopf schütteln können. „Entweder er versteht sich als vorgesetzte Behörde des Generalbundesanwalts, dann hätte er aber schon seit zwei Monaten eingreifen müssen“, sagte Heilmann. „Oder er ist wie ich der Meinung, dass Politik nicht über politische Strafverfahren entscheiden darf, dann hätte er auch jetzt nicht eingreifen dürfen.“

(http://www.tagesspiegel.de/politik/affa ... 63668.html)
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von immer locker bleiben »

julée hat geschrieben:Und der Berliner Justizsenator scheint nicht daran zu denken, da vorschnell irgendwelche Weisungen zu erteilen:

Heilmann wird sich nicht einschalten. Er gehört zu den bedauerlich wenigen (Justiz-)Politikern, die über Maas’ Handeln nur den Kopf schütteln können. „Entweder er versteht sich als vorgesetzte Behörde des Generalbundesanwalts, dann hätte er aber schon seit zwei Monaten eingreifen müssen“, sagte Heilmann. „Oder er ist wie ich der Meinung, dass Politik nicht über politische Strafverfahren entscheiden darf, dann hätte er auch jetzt nicht eingreifen dürfen.“

(http://www.tagesspiegel.de/politik/affa ... 63668.html)
Ein Waschlappen ist das, der Herr Heilmann.
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[enigma]
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von [enigma] »

thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Sorry, falls das hier auf den letzten Seiten schon beantwortet wurde: Wenn der BJM sich durch rechtswidrige Ausübung seines Weisungsrechts wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen kann, welche StA würde denn gegen ihn ermitteln?
Wohl die StA am Tatort, also in Berlin.
[enigma] hat geschrieben:Und kann der BJM dann nicht theoretisch wieder Gebrauch von seinem Weisungsrecht machen und das Ermittlungsverfahren wieder einstellen lassen?
Der BJM ist der Staatsanwaltschaft eines Landes ggü. ebenso wenig weisungsbefugt wie der Justizminister eines Landes dem GBA.
Klar, deshalb ging es mir eher um das grundsätzliche Problem. Angenommen die StA Berlin ermittelt gegen ihren eigenen Landesjustizminister oder Generalstaatsanwalt. Der müsste gegenüber der StA doch weisungsbefugt sein, oder?
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

doctor hat geschrieben:Mich interessiert viel mehr, wer der externe Gutachter war. Und noch viel mehr, wie er zu dem Ergebnis kommt, dass in den Dokumenten ein Staatsgeheimnis zu sehen sei.
http://www.taz.de/!5219213/
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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doctor
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von doctor »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
doctor hat geschrieben:Mich interessiert viel mehr, wer der externe Gutachter war. Und noch viel mehr, wie er zu dem Ergebnis kommt, dass in den Dokumenten ein Staatsgeheimnis zu sehen sei.
http://www.taz.de/!5219213/
Ein BND-Professor? Nein. Dietrich arbeitet als Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Haar bei München im Fachbereich Nachrichtendienste. Seine Studenten sind Angehörige des BND. Der Fachbereich ist aus Sicherheitsgründen in einer Liegenschaft des Dienstes untergebracht und deshalb braucht der Professor den Dienstausweis.
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