Äh, wie jetzt?TF in der Zeit hat geschrieben: Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte befasst sich gemeinhin fast ausschließlich mit der Aufgabe, die Einnahmen aus den
Entscheidungssammlungen „BGHZ“ und „BGHSt“ unter seinen Mitgliedern zu verteilen.
Amtliche Entscheidungssammlungen - Zitierweise
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Amtliche Entscheidungssammlungen - Zitierweise
MODEDIT: Thema abgetrennt aus dem Fischer-Thread: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... &start=825
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Amtl. Entscheidungssammlung und Zitierweise
Was verwundert Dich daran?
(Das ist im Übrigen hinsichtlich der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts und BVerfGE kaum anders.)
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Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Das Geld dafür wandert in deren persönliche Taschen? Keine Stiftung, kein Kulturverein, kein wasauchimmer? Was sind denn das für Summen?
Zuletzt geändert von OJ1988 am Dienstag 11. August 2015, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Honorare des Verlags, wenn die Berichterstatter keine eigenen Verwertungsverträge haben.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Kommt mir rein gefühlsmäßig sehr komisch vor. Spontane Frage: Wem steht das Urheberrecht am Urteilstext zu?
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Da kommt es auf die Berichterstattereigenschaft nicht an und es geht auch nicht um Honorare im klassischen Sinne, sondern meines Wissens um die Herausgebergewinne.Tibor hat geschrieben:Honorare des Verlags, wenn die Berichterstatter keine eigenen Verwertungsverträge haben.
Für die amtliche Sammlung besteht an beiden Karlsruher Gerichten die Regel, dass die amtliche Sammlung durch den jeweiligen Richterverein herausgegeben wird.
OJ: Es geht ja nicht um den Entscheidungstext, sondern um die Veröffentlichung in einer aufbereiteten Weise.
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Dienstag 11. August 2015, 20:39, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
§ 5 UrhG ?OJ1988 hat geschrieben:Kommt mir rein gefühlsmäßig sehr komisch vor. Spontane Frage: Wem steht das Urheberrecht am Urteilstext zu?
http://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Wofür wird denn da gezahlt? Alleine für die Aufbearbeitung? Das können auch Nicht-Bundesrichter...
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Mach doch.OJ1988 hat geschrieben:Wofür wird denn da gezahlt? Alleine für die Aufbearbeitung? Das können auch Nicht-Bundesrichter...
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Die "amtliche Sammlung" ist ja nicht zum Nulltarif zu haben. Und dass nicht der gesamte Verkaufspreis beim Heymanns-Verlag (oder auch Mohr Siebeck) verbleibt, leuchtet wohl ein. Das hat mit Urheberrecht nichts zu tun, eher mit Verlagsrecht.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Na schau doch mal in BGHSt und Co. Man muss nur das Layout anpassen und ein Fingerspitzengefühl dafür haben, an welcher Stelle man kürzt. Mit juristischer Vorbildung und Einarbeitungszeit ist das doch keine Aufgabe, die man nur ab R6 aufwärts wuppen kann?
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Klar, und mit einem Herausgeber/Schriftleiter Horst Schulze geht die Entscheidungssammlung auch weg wie warme Semmeln. Viel verkauft sich nach dem Namen, ist bei Schriften nicht anders als bei Markenklamotten.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
So meinte ich das nicht. Natürlich geht es darum, das vorne drauf "BGHZ" o.ä. steht. Ich wundere mich nur darüber, dass Bundesrichter Zeit haben, besser Urkundsbeamten-Tätigkeiten gegen Entlohnung durchzuführen.
Hatte eben vermutet, dass da an den Verlag durchgegeben wird, welche Urteile reinsollen ("für BGHZ vorgesehen" sieht man ja häufiger) und dann macht das da einer.
Hatte eben vermutet, dass da an den Verlag durchgegeben wird, welche Urteile reinsollen ("für BGHZ vorgesehen" sieht man ja häufiger) und dann macht das da einer.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Sicher macht das einer beim Verlag. Fischer sitzt nicht in seinem Arbeitszimmer und layoutet BGHSt. Der hat bedeutsamers zu tun.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Zum Beispiel Interviews in seinem Arbeitszimmer zu geben
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