Amtliche Entscheidungssammlungen - Zitierweise
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Und wofür dann die Bezahlung?!
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Darüber, dass Bundesrichter Zeit für etwaige Tätigkeiten neben ihrer richterlichen Arbeit haben, sollte man sich gerade als regelmäßiger Leser des hiesigen Threads beim besten Willen nicht mehr wundern müssen.OJ1988 hat geschrieben:So meinte ich das nicht. Natürlich geht es darum, das vorne drauf "BGHZ" o.ä. steht. Ich wundere mich nur darüber, dass Bundesrichter Zeit haben, besser Urkundsbeamten-Tätigkeiten gegen Entlohnung durchzuführen.
- Tibor
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Fischer ./. Tolksdorf
Weil es dann nicht
sondernEntscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ
Mitglieder des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft (Hrsg.)
heißen würde.Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ
Dipl. Jur. Horst Schulz und Klaus Schmidt, Verlagskaufmann (Hrsg.)
Zuletzt geändert von Tibor am Dienstag 11. August 2015, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Sollte man dann aber nicht wenigstens von halb-amtlichen Entscheidungssammlungen sprechen?
Und wie hoch sind wohl die Einnahmen der Richter? Kann Prof. Fischer ihren Verlust, für den er sich ja nun entschieden hat, durch eine Tätigkeit als bezahlter Veranstaltungsgast (um nicht zu sagen: Büttenredner) halbwegs ausgleichen?
Und wie hoch sind wohl die Einnahmen der Richter? Kann Prof. Fischer ihren Verlust, für den er sich ja nun entschieden hat, durch eine Tätigkeit als bezahlter Veranstaltungsgast (um nicht zu sagen: Büttenredner) halbwegs ausgleichen?
- Tibor
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Wieso, von Amts wegen entscheidet der Senat noch, welche Entscheidung veröffentlich / dokumentiert wird. Dann ist es noch eine amtliche Entscheidungssammlung, weil nicht mehr und nicht weniger veröffentlicht wird.
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- Tibor
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Fischer ./. Tolksdorf
ps ich frage mich ja auch, wer redaktionell nicht aufbereitete Entscheidungen kauft, wenn es diese ohnehin für weniger Geld im Juris-Paket gibt. Da wird doch viel nur für die Schrankwandoptik in Bibliotheken erworben.
Zuletzt geändert von Tibor am Dienstag 11. August 2015, 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Deswegen ja halb-amtlich.Tibor hat geschrieben:Wieso, von Amts wegen entscheidet der Senat noch, welche Entscheidung veröffentlich / dokumentiert wird. Dann ist es noch eine amtliche Entscheidungssammlung, weil nicht mehr und nicht weniger veröffentlicht wird.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Das ist ja aber nun nicht neu, sondern der sich durch die Kolumnen ziehende Grundtenor.Urs Blank hat geschrieben:Ich darf kurz zusammenfassen: Alle sind doof, mit Ausnahme des Kolumnisten.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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- famulus
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Das stimmt, aber damit hat er doch Recht!?thh hat geschrieben:Das ist ja aber nun nicht neu, sondern der sich durch die Kolumnen ziehende Grundtenor.Urs Blank hat geschrieben:Ich darf kurz zusammenfassen: Alle sind doof, mit Ausnahme des Kolumnisten.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Derjenige der nicht nach juris zitieren willTibor hat geschrieben:ps ich frage mich ja auch, wer redaktionell nicht aufbereitete Entscheidungen kauft, wenn es diese ohnehin für weniger Geld im Juris-Paket gibt. Da wird doch viel nur für die Schrankwandoptik in Bibliotheken erworben.
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- Tibor
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Ich zitiere des Inhalts wegen und nicht wegen der Fundstellenschönheit.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Es geht nicht um die "Bezahlung" für die Tätigkeiten, sondern schlicht um die Herausgeberschaftsgewinne. Bei der Sammlung "BVerfGE" ist das noch einfacher: hier bedarf es nicht einmal eine Auswahl, da sämtliche Senatsentscheidungen dort abgedruckt werden. Hier besteht der Unterschied zu sonstigen Veröffentlichungen in aller Regel darin, dass die Entscheidungen ungekürzt wiedergegeben werden.OJ1988 hat geschrieben:Und wofür dann die Bezahlung?!
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Weil es in vielen Bereichen den verordneten oder jedenfalls durch langjährige Praxis ins Werk gesetzten Usus der vorrangigen Zitierung aus der amtlichen Sammlung gibt. Bei einem Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel wird man in aller Regel auf BVerfGE zurückgreifen - schlicht, weil bestimmte Hausnummern dann sofort ins Auge stechen. Selbstverständlich bleibt auch der Rekurs auf juris möglich, aber man setzt sich der Gefahr aus, dass man nicht dieselbe Sprache spricht wie das Gericht.Tibor hat geschrieben:ps ich frage mich ja auch, wer redaktionell nicht aufbereitete Entscheidungen kauft, wenn es diese ohnehin für weniger Geld im Juris-Paket gibt. Da wird doch viel nur für die Schrankwandoptik in Bibliotheken erworben.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Zudem wirkt m.E. einer Entscheidung bedeutender, wenn sie bspw. in BGHZ veröffentlicht wurde und nicht nur in der "Neuen Zeitschrift für Garten und Recht". Entsprechend sollte man dann eben wenn möglich erstere zitieren.
Dafür ist es aber nicht notwendig die Sammlungen auch käuflich zu erwerben.
In juris sind in aller Regel die prominenten Fundstellen genannt. Diese können also auch bei ausschließlicher Nutzung von juris - ergänzt um "zitiert nach juris" oder "juris-Rn." - angeführt werden.
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Dafür ist es aber nicht notwendig die Sammlungen auch käuflich zu erwerben.
In juris sind in aller Regel die prominenten Fundstellen genannt. Diese können also auch bei ausschließlicher Nutzung von juris - ergänzt um "zitiert nach juris" oder "juris-Rn." - angeführt werden.
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- famulus
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Re: Fischer ./. Tolksdorf
Also ich zitiere grundsätzlich nur nach dem Schema [Gericht], [Entscheidung] vom [Datum] - [Az.]. Anderen Blödsinn wie "GRUR 2013, 1234 ff." oder "BGHZ 12, 345" versuche ich zu vermeiden.
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