Amtliche Entscheidungssammlungen - Zitierweise

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OJ1988
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von OJ1988 »

Und wofür dann die Bezahlung?!
peppowitsch
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von peppowitsch »

OJ1988 hat geschrieben:So meinte ich das nicht. Natürlich geht es darum, das vorne drauf "BGHZ" o.ä. steht. Ich wundere mich nur darüber, dass Bundesrichter Zeit haben, besser Urkundsbeamten-Tätigkeiten gegen Entlohnung durchzuführen.
Darüber, dass Bundesrichter Zeit für etwaige Tätigkeiten neben ihrer richterlichen Arbeit haben, sollte man sich gerade als regelmäßiger Leser des hiesigen Threads beim besten Willen nicht mehr wundern müssen.
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Tibor
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Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Tibor »

Weil es dann nicht
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ
Mitglieder des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft (Hrsg.)
sondern
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ
Dipl. Jur. Horst Schulz und Klaus Schmidt, Verlagskaufmann (Hrsg.)
heißen würde.
Zuletzt geändert von Tibor am Dienstag 11. August 2015, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Scaevola
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Scaevola »

Sollte man dann aber nicht wenigstens von halb-amtlichen Entscheidungssammlungen sprechen?
Und wie hoch sind wohl die Einnahmen der Richter? Kann Prof. Fischer ihren Verlust, für den er sich ja nun entschieden hat, durch eine Tätigkeit als bezahlter Veranstaltungsgast (um nicht zu sagen: Büttenredner) halbwegs ausgleichen?
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Tibor
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Tibor »

Wieso, von Amts wegen entscheidet der Senat noch, welche Entscheidung veröffentlich / dokumentiert wird. Dann ist es noch eine amtliche Entscheidungssammlung, weil nicht mehr und nicht weniger veröffentlicht wird.
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Tibor
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Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Tibor »

ps ich frage mich ja auch, wer redaktionell nicht aufbereitete Entscheidungen kauft, wenn es diese ohnehin für weniger Geld im Juris-Paket gibt. Da wird doch viel nur für die Schrankwandoptik in Bibliotheken erworben.
Zuletzt geändert von Tibor am Dienstag 11. August 2015, 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Scaevola
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Scaevola »

Tibor hat geschrieben:Wieso, von Amts wegen entscheidet der Senat noch, welche Entscheidung veröffentlich / dokumentiert wird. Dann ist es noch eine amtliche Entscheidungssammlung, weil nicht mehr und nicht weniger veröffentlicht wird.
Deswegen ja halb-amtlich. :)
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben:Ich darf kurz zusammenfassen: Alle sind doof, mit Ausnahme des Kolumnisten.
Das ist ja aber nun nicht neu, sondern der sich durch die Kolumnen ziehende Grundtenor.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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famulus
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von famulus »

thh hat geschrieben:
Urs Blank hat geschrieben:Ich darf kurz zusammenfassen: Alle sind doof, mit Ausnahme des Kolumnisten.
Das ist ja aber nun nicht neu, sondern der sich durch die Kolumnen ziehende Grundtenor.
Das stimmt, aber damit hat er doch Recht!?
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Pillendreher »

Tibor hat geschrieben:ps ich frage mich ja auch, wer redaktionell nicht aufbereitete Entscheidungen kauft, wenn es diese ohnehin für weniger Geld im Juris-Paket gibt. Da wird doch viel nur für die Schrankwandoptik in Bibliotheken erworben.
Derjenige der nicht nach juris zitieren will :-w
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Tibor
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Tibor »

Ich zitiere des Inhalts wegen und nicht wegen der Fundstellenschönheit.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

OJ1988 hat geschrieben:Und wofür dann die Bezahlung?!
Es geht nicht um die "Bezahlung" für die Tätigkeiten, sondern schlicht um die Herausgeberschaftsgewinne. Bei der Sammlung "BVerfGE" ist das noch einfacher: hier bedarf es nicht einmal eine Auswahl, da sämtliche Senatsentscheidungen dort abgedruckt werden. Hier besteht der Unterschied zu sonstigen Veröffentlichungen in aller Regel darin, dass die Entscheidungen ungekürzt wiedergegeben werden.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Tibor hat geschrieben:ps ich frage mich ja auch, wer redaktionell nicht aufbereitete Entscheidungen kauft, wenn es diese ohnehin für weniger Geld im Juris-Paket gibt. Da wird doch viel nur für die Schrankwandoptik in Bibliotheken erworben.
Weil es in vielen Bereichen den verordneten oder jedenfalls durch langjährige Praxis ins Werk gesetzten Usus der vorrangigen Zitierung aus der amtlichen Sammlung gibt. Bei einem Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel wird man in aller Regel auf BVerfGE zurückgreifen - schlicht, weil bestimmte Hausnummern dann sofort ins Auge stechen. Selbstverständlich bleibt auch der Rekurs auf juris möglich, aber man setzt sich der Gefahr aus, dass man nicht dieselbe Sprache spricht wie das Gericht.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Kroate »

Zudem wirkt m.E. einer Entscheidung bedeutender, wenn sie bspw. in BGHZ veröffentlicht wurde und nicht nur in der "Neuen Zeitschrift für Garten und Recht". Entsprechend sollte man dann eben wenn möglich erstere zitieren.

Dafür ist es aber nicht notwendig die Sammlungen auch käuflich zu erwerben.
In juris sind in aller Regel die prominenten Fundstellen genannt. Diese können also auch bei ausschließlicher Nutzung von juris - ergänzt um "zitiert nach juris" oder "juris-Rn." - angeführt werden.

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famulus
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Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von famulus »

Also ich zitiere grundsätzlich nur nach dem Schema [Gericht], [Entscheidung] vom [Datum] - [Az.]. Anderen Blödsinn wie "GRUR 2013, 1234 ff." oder "BGHZ 12, 345" versuche ich zu vermeiden.
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