Jetzt mal etwas für die Kreativen unter uns.
Wir haben in der Kanzlei einen Antrag auf Portierung der Rufnummer des jetzigen Anbieters zu einem anderen Anbieter gestellt.
Wochenlang tat sich nichts. Dann fanden wir mit viel Herumtelefonieren raus, dass beim alten Anbieter Daten falsch gespeichert waren. Anstatt RAin Syd war Frau RAin Syd gespeichert. Sie konnten unseren Antrag deshalb nicht zuordnen. Mittlerweile ist das geklärt.
Jetzt sagt der neue Anbieter, dass der alte Anbieter die Kündigung zum Dezember 2016 bestätigt habe, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden sei. Dies ist so definitiv falsch! Wären die Daten richtig gespeichert und verarbeitet worden, hätte es überhaupt kein Problem gegeben. Wir sehen den Fehler eindeutig beim jetzigen Anbieter. Der neue Anbieter freut sich zwar, dass wir dort Kunde werden wollen, kann aber derzeit nichts tun.
Der alte Anbieter will uns behalten.
Die Rechtslage ist mir klar!
Aber vielleicht habt Ihr noch - sagen wir - kreative Ideen, wie man den alten Anbieter dazu bringt, uns jetzt aus dem Vertrag zu lassen. Es kann doch nicht sein, dass die dort wegen eines Worts nicht kapieren, wer etwas von ihnen will.
Telefonanbieter und Portierung einer Rufnummer
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Telefonanbieter und Portierung einer Rufnummer
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Telefonanbieter und Portierung einer Rufnummer
Lösung ist recht simpel: Portierung und Vertrag haben nicht viel miteinander zu tun. Es kann auch schon vor Vertragsende portiert werden. (Edit: Sehe gerade bei Festnetz geht wohl eine vorherige Portierung wohl doch nicht)
Ansonsten: Ich gehe davon aus, dass es 1und1 ist aufgrund der 3 Monatsfrist. Bezüglich der 3 Monatskündigungsfrist gab es mal ein LG Urteil, dass dies wohl zu lang sei. Das wurde aber nicht rechtskräftig. Ich weiß nicht wie das Verfahren dann ausging.
Ansonsten: Ich gehe davon aus, dass es 1und1 ist aufgrund der 3 Monatsfrist. Bezüglich der 3 Monatskündigungsfrist gab es mal ein LG Urteil, dass dies wohl zu lang sei. Das wurde aber nicht rechtskräftig. Ich weiß nicht wie das Verfahren dann ausging.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Telefonanbieter und Portierung einer Rufnummer
Die erste Idee wäre einstweiliger Rechtsschutz, aber Juris wirft das hier aus:
Denn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in der vorliegenden Form stellt bereits eine unzulässige und irreversible Vorwegnahme der Hauptsache dar. Die Rückportierung der Rufnummer auf die Antragsgegnerin ist nach Erteilung der Zustimmung zur Portierung gegenüber dem aufnehmenden Netzbetreiber nicht mehr möglich. Eine Vorwegnahme der Hauptsache kommt nur ausnahmsweise im Falle einer Existenzgefährdung in Betracht. Eine solche wurde seitens der Antragstellerin weder behauptet noch glaubhaft gemacht. Die Antragstellerin hätte daher ihren vermeintlichen Anspruch im Wege des Hauptsacheverfahrens verfolgen müssen.
(AG Böblingen, Beschluss vom 13. November 2009 – 3 C 1895/09 –, Rn. 6, juris)
Mithin bleibt Dir m.E. nur zu versuchen, daß Dein Problem nicht mehr von Callcentersklaven behandelt wird, die nicht mehr dürfen als Dir vorzulesen, im System sei aber nun mal dieses Datum hinterlegt, und nach ihrer Schulung habe das System recht, und anderweitigen Verwirrungstaktiken des Kunden sei nicht nachzugehen.
Also experimentell mal Rechtsabteilung anschreiben oder bei der Bundesnetzagentur beschweren oder Hauptsacheklage auf Portierung erheben. Ist bei Unternehmen mit ausgeprägtem Kundenabwimmelungsmanagement dann oft so, daß die Zuständigkeit woanders hin wechselt, wo es den Leuten mehr dürfen als das oben genannte.
Denn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in der vorliegenden Form stellt bereits eine unzulässige und irreversible Vorwegnahme der Hauptsache dar. Die Rückportierung der Rufnummer auf die Antragsgegnerin ist nach Erteilung der Zustimmung zur Portierung gegenüber dem aufnehmenden Netzbetreiber nicht mehr möglich. Eine Vorwegnahme der Hauptsache kommt nur ausnahmsweise im Falle einer Existenzgefährdung in Betracht. Eine solche wurde seitens der Antragstellerin weder behauptet noch glaubhaft gemacht. Die Antragstellerin hätte daher ihren vermeintlichen Anspruch im Wege des Hauptsacheverfahrens verfolgen müssen.
(AG Böblingen, Beschluss vom 13. November 2009 – 3 C 1895/09 –, Rn. 6, juris)
Mithin bleibt Dir m.E. nur zu versuchen, daß Dein Problem nicht mehr von Callcentersklaven behandelt wird, die nicht mehr dürfen als Dir vorzulesen, im System sei aber nun mal dieses Datum hinterlegt, und nach ihrer Schulung habe das System recht, und anderweitigen Verwirrungstaktiken des Kunden sei nicht nachzugehen.
Also experimentell mal Rechtsabteilung anschreiben oder bei der Bundesnetzagentur beschweren oder Hauptsacheklage auf Portierung erheben. Ist bei Unternehmen mit ausgeprägtem Kundenabwimmelungsmanagement dann oft so, daß die Zuständigkeit woanders hin wechselt, wo es den Leuten mehr dürfen als das oben genannte.
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Re: Telefonanbieter und Portierung einer Rufnummer
An einstweiligen Rechtsschutz denken wir auch, wobei ich das Problem mit Vorwegnahme der Hauptsache schon gesehen habe.
Man könnte eventuell noch argumentieren, dass der jetzige Anbieter uns technisch die Lösung, die wir brauchen, derzeit jedenfalls nicht bieten kann. Der neue Anbieter kann das.
Ansonsten müssen wir tatsächlich über die Vorstandsetage gehen oder was auch immer. Ich hasse CallCenter-Mitarbeiter!
Es ist übrigens nicht 1 & 1.
Man könnte eventuell noch argumentieren, dass der jetzige Anbieter uns technisch die Lösung, die wir brauchen, derzeit jedenfalls nicht bieten kann. Der neue Anbieter kann das.
Ansonsten müssen wir tatsächlich über die Vorstandsetage gehen oder was auch immer. Ich hasse CallCenter-Mitarbeiter!
Es ist übrigens nicht 1 & 1.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Telefonanbieter und Portierung einer Rufnummer
Ich persönlich würde es ja bereits als Erfolg verbuchen, wenn ein Portierungsversuch nicht zum mehrtägigen (im Extremfall: noch längeren) Totalausfall der Telefonie führt. Dann ist die Rechtslage zwar auch klar, aber das hilft einem ja nicht so wirklich ...Syd26 hat geschrieben:Aber vielleicht habt Ihr noch - sagen wir - kreative Ideen, wie man den alten Anbieter dazu bringt, uns jetzt aus dem Vertrag zu lassen. Es kann doch nicht sein, dass die dort wegen eines Worts nicht kapieren, wer etwas von ihnen will.
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