Möglicherweise auch ein Fall von § 176 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 StGB? Vielleicht ist die Geschichte des Mädchens auch komplett erfunden. Das kann doch keiner von uns sagen, was soll also die Diskussion. Nachdem jetzt geklärt ist, dass hier wohl eher keine Massenvergewaltigung durch frauenverachtende arabische Barbaren vorliegt, ist die Sache doch gegessen.OJ1988 hat geschrieben:Bitte mal den Mindeststrafrahmen schon des Grundtatbestandes (§ 176 Abs. 1 StGB) nachschlagen. Unter 6 Monaten läuft da gar nichts, Geldstrafe schon von vorne herein nicht (§ 47 Abs. 2 StGB). Ob die am nächsten Tag 14 wird, ist für die Strafrahmenfrage ohne Bedeutung.
Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Moderator: Verwaltung
- [enigma]
- Urgestein
- Beiträge: 7600
- Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Smooth seas don`t make good sailors
- Urs Blank
- Mega Power User
- Beiträge: 1741
- Registriert: Samstag 31. Januar 2009, 12:38
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Jetzt bin ich gespannt auf nähere Erläuterungen...Ara hat geschrieben:Auch ein Mord kann theoretisch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
- Pillendreher
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4183
- Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Auch bei mir zuhause gabs scheinbar solch eine "aufgebauschte Geschichte".
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 30797.html
Idioten.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 30797.html
Idioten.
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 112
- Registriert: Samstag 2. Januar 2016, 15:03
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Das mit "frei erfunden" ist aber nicht mehr Stand der Ermittlungen, sexueller Kontakt eher (+), zwei türkischstämmige Männer Anfang 20. Aber klar ist das nichts, weswegen normalerweise hunderte auf die Straße gehen.[enigma] hat geschrieben: Möglicherweise auch ein Fall von § 176 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 StGB? Vielleicht ist die Geschichte des Mädchens auch komplett erfunden. Das kann doch keiner von uns sagen, was soll also die Diskussion. Nachdem jetzt geklärt ist, dass hier wohl eher keine Massenvergewaltigung durch frauenverachtende arabische Barbaren vorliegt, ist die Sache doch gegessen.
Dennoch sind die Unterschiede schon klar erkennbar, wie die Polizei etc. solche Sachverhalte in Berlin oder NRW kommuniziert, während es in München so aussieht.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Gemeint ist wohl die Rechtsfolgenlösung der Rspr., gekoppelt mit weiteren nicht verbrauchten Milderungsgründen. Indes tatsächlich eher ein theoretischer Fall.Urs Blank hat geschrieben:Jetzt bin ich gespannt auf nähere Erläuterungen...Ara hat geschrieben:Auch ein Mord kann theoretisch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8351
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Es handelt sich um ein Unterlassen. Milderung nach § 13 II StGB. Milderung von lebenslanger Freiheitsstrafe gemäß § 49 I Nr. 1 StGB tritt Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren.Urs Blank hat geschrieben:Jetzt bin ich gespannt auf nähere Erläuterungen...Ara hat geschrieben:Auch ein Mord kann theoretisch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Tat wird mit 2,9 Promille begangen (§ 21 StGB). Weitere Milderung über § 49 I Nr. 2 und 3 StGB-> Neuer Strafrahmen sind nun 6 Monate bis zu 11,25 Jahre.
Während der Tat nimmt der Täter irrig nach § 35 StGB an entschuldigt zu sein, ist er tatsächlich aber nicht. Der Irrtum war vermeidbar. Noch eine Milderung über § 49 I Nr. 2 und 3 StGB i.V.m. § 35 II StGB -> Neuer Strafrahmen sind nun 1 Monate bis zu 8,4 Jahre.
Nun ist das noch ein Tyrannenmord gewesen und der Mörder hat alle unvertypten Strafmilderungsgründe auf sich vereint die es so gibt. Daher bekommt er eine Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten. Nun wird § 47 II StGB angewandt -> Statt einer Freiheitsstrafe kann daher eine Geldstrafe verhängt werden.
In der Praxis natürlich sehr schwer zu erreichen, aber theoretisch möglich.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
- famulus
- Fossil
- Beiträge: 10256
- Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Woher nimmst du nur immer diese irre (und hier mal wieder völlig unbegründete) Überheblichkeit? Das ist mir wirklich schleierhaft.OJ1988 hat geschrieben:Bitte mal den Mindeststrafrahmen schon des Grundtatbestandes (§ 176 Abs. 1 StGB) nachschlagen. Unter 6 Monaten läuft da gar nichts, Geldstrafe schon von vorne herein nicht (§ 47 Abs. 2 StGB). Ob die am nächsten Tag 14 wird, ist für die Strafrahmenfrage ohne Bedeutung.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
@Ara:
Das wäre eine gute Frage für die mündliche Prüfung "Kann ein Mord auch mit Geldstrafe bestraft werden"
Das wäre eine gute Frage für die mündliche Prüfung "Kann ein Mord auch mit Geldstrafe bestraft werden"
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- [enigma]
- Urgestein
- Beiträge: 7600
- Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Wenn der Täter dann noch bei der Tat ein Auge verloren hat, könnte man sogar über § 60 StGB nachdenkenAra hat geschrieben:Es handelt sich um ein Unterlassen. Milderung nach § 13 II StGB. Milderung von lebenslanger Freiheitsstrafe gemäß § 49 I Nr. 1 StGB tritt Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren.Urs Blank hat geschrieben:Jetzt bin ich gespannt auf nähere Erläuterungen...Ara hat geschrieben:Auch ein Mord kann theoretisch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Tat wird mit 2,9 Promille begangen (§ 21 StGB). Weitere Milderung über § 49 I Nr. 2 und 3 StGB-> Neuer Strafrahmen sind nun 6 Monate bis zu 11,25 Jahre.
Während der Tat nimmt der Täter irrig nach § 35 StGB an entschuldigt zu sein, ist er tatsächlich aber nicht. Der Irrtum war vermeidbar. Noch eine Milderung über § 49 I Nr. 2 und 3 StGB i.V.m. § 35 II StGB -> Neuer Strafrahmen sind nun 1 Monate bis zu 8,4 Jahre.
Nun ist das noch ein Tyrannenmord gewesen und der Mörder hat alle unvertypten Strafmilderungsgründe auf sich vereint die es so gibt. Daher bekommt er eine Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten. Nun wird § 47 II StGB angewandt -> Statt einer Freiheitsstrafe kann daher eine Geldstrafe verhängt werden.
In der Praxis natürlich sehr schwer zu erreichen, aber theoretisch möglich.
Smooth seas don`t make good sailors
- famulus
- Fossil
- Beiträge: 10256
- Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
-
- Urgestein
- Beiträge: 6456
- Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Nicht ganz eine Geldstrafe, aber immerhin ein Jahr mit für Mord:Ara hat geschrieben: In der Praxis natürlich sehr schwer zu erreichen, aber theoretisch möglich.
(BGH NJW 2000, 3079)Das SchwurGer. hat den Angekl. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Revision des Nebenkl. hatte mit der Sachrüge Erfolg; der Schuldspruch ist dahin zu ändern, dass der Angekl. des Mordes schuldig ist. Die Schuldspruchänderung lässt den Strafausspruch unberührt.
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
...schon komisch. Lernt man doch immer, dass dieses "zwingend lebenslang" das Hauptargument für die einschränkende Auslegung der Mordmerkmale bzw. der Literaturmeinung ist..
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Bei Hyperventilieren anlässlich der Lektüre dieses Forums hilft die gute alte Plastiktüte.famulus hat geschrieben:Woher nimmst du nur immer diese irre (und hier mal wieder völlig unbegründete) Überheblichkeit? Das ist mir wirklich schleierhaft.OJ1988 hat geschrieben:Bitte mal den Mindeststrafrahmen schon des Grundtatbestandes (§ 176 Abs. 1 StGB) nachschlagen. Unter 6 Monaten läuft da gar nichts, Geldstrafe schon von vorne herein nicht (§ 47 Abs. 2 StGB). Ob die am nächsten Tag 14 wird, ist für die Strafrahmenfrage ohne Bedeutung.
- famulus
- Fossil
- Beiträge: 10256
- Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Etwas anderes war natürlich nicht zu erwarten. Du bist und bleibst einfach ein richtig sympathisches Kerlchen.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 112
- Registriert: Samstag 2. Januar 2016, 15:03
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Wenn RussiaToday falsche Nachrichten politisch instrumentalisiert, herrscht bei Teilen des Forums sofort Empörung. Wenn Politiker und Flüchtlingsinitiativen es genauso treiben (Stichwort: Toter Flüchtling vor Lageso) fällt dazu kein Wort. Auf dem linken Auge blind?