Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

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[enigma]
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von [enigma] »

OJ1988 hat geschrieben:Bitte mal den Mindeststrafrahmen schon des Grundtatbestandes (§ 176 Abs. 1 StGB) nachschlagen. Unter 6 Monaten läuft da gar nichts, Geldstrafe schon von vorne herein nicht (§ 47 Abs. 2 StGB). Ob die am nächsten Tag 14 wird, ist für die Strafrahmenfrage ohne Bedeutung.
Möglicherweise auch ein Fall von § 176 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 StGB? Vielleicht ist die Geschichte des Mädchens auch komplett erfunden. Das kann doch keiner von uns sagen, was soll also die Diskussion. Nachdem jetzt geklärt ist, dass hier wohl eher keine Massenvergewaltigung durch frauenverachtende arabische Barbaren vorliegt, ist die Sache doch gegessen.
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Urs Blank
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von Urs Blank »

Ara hat geschrieben:Auch ein Mord kann theoretisch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Jetzt bin ich gespannt auf nähere Erläuterungen...
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Pillendreher
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von Pillendreher »

Auch bei mir zuhause gabs scheinbar solch eine "aufgebauschte Geschichte".

http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 30797.html

Idioten.
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davwm
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von davwm »

[enigma] hat geschrieben: Möglicherweise auch ein Fall von § 176 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 StGB? Vielleicht ist die Geschichte des Mädchens auch komplett erfunden. Das kann doch keiner von uns sagen, was soll also die Diskussion. Nachdem jetzt geklärt ist, dass hier wohl eher keine Massenvergewaltigung durch frauenverachtende arabische Barbaren vorliegt, ist die Sache doch gegessen.
Das mit "frei erfunden" ist aber nicht mehr Stand der Ermittlungen, sexueller Kontakt eher (+), zwei türkischstämmige Männer Anfang 20. Aber klar ist das nichts, weswegen normalerweise hunderte auf die Straße gehen.

Dennoch sind die Unterschiede schon klar erkennbar, wie die Polizei etc. solche Sachverhalte in Berlin oder NRW kommuniziert, während es in München so aussieht.
OJ1988
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von OJ1988 »

Urs Blank hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Auch ein Mord kann theoretisch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Jetzt bin ich gespannt auf nähere Erläuterungen...
Gemeint ist wohl die Rechtsfolgenlösung der Rspr., gekoppelt mit weiteren nicht verbrauchten Milderungsgründen. Indes tatsächlich eher ein theoretischer Fall.
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Ara
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von Ara »

Urs Blank hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Auch ein Mord kann theoretisch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Jetzt bin ich gespannt auf nähere Erläuterungen...
Es handelt sich um ein Unterlassen. Milderung nach § 13 II StGB. Milderung von lebenslanger Freiheitsstrafe gemäß § 49 I Nr. 1 StGB tritt Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren.

Tat wird mit 2,9 Promille begangen (§ 21 StGB). Weitere Milderung über § 49 I Nr. 2 und 3 StGB-> Neuer Strafrahmen sind nun 6 Monate bis zu 11,25 Jahre.

Während der Tat nimmt der Täter irrig nach § 35 StGB an entschuldigt zu sein, ist er tatsächlich aber nicht. Der Irrtum war vermeidbar. Noch eine Milderung über § 49 I Nr. 2 und 3 StGB i.V.m. § 35 II StGB -> Neuer Strafrahmen sind nun 1 Monate bis zu 8,4 Jahre.

Nun ist das noch ein Tyrannenmord gewesen und der Mörder hat alle unvertypten Strafmilderungsgründe auf sich vereint die es so gibt. Daher bekommt er eine Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten. Nun wird § 47 II StGB angewandt -> Statt einer Freiheitsstrafe kann daher eine Geldstrafe verhängt werden.

In der Praxis natürlich sehr schwer zu erreichen, aber theoretisch möglich.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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famulus
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von famulus »

OJ1988 hat geschrieben:Bitte mal den Mindeststrafrahmen schon des Grundtatbestandes (§ 176 Abs. 1 StGB) nachschlagen. Unter 6 Monaten läuft da gar nichts, Geldstrafe schon von vorne herein nicht (§ 47 Abs. 2 StGB). Ob die am nächsten Tag 14 wird, ist für die Strafrahmenfrage ohne Bedeutung.
Woher nimmst du nur immer diese irre (und hier mal wieder völlig unbegründete) Überheblichkeit? Das ist mir wirklich schleierhaft.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von Tobias__21 »

@Ara: =D> :thumbup:

Das wäre eine gute Frage für die mündliche Prüfung "Kann ein Mord auch mit Geldstrafe bestraft werden" ;)
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[enigma]
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von [enigma] »

Ara hat geschrieben:
Urs Blank hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Auch ein Mord kann theoretisch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Jetzt bin ich gespannt auf nähere Erläuterungen...
Es handelt sich um ein Unterlassen. Milderung nach § 13 II StGB. Milderung von lebenslanger Freiheitsstrafe gemäß § 49 I Nr. 1 StGB tritt Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren.

Tat wird mit 2,9 Promille begangen (§ 21 StGB). Weitere Milderung über § 49 I Nr. 2 und 3 StGB-> Neuer Strafrahmen sind nun 6 Monate bis zu 11,25 Jahre.

Während der Tat nimmt der Täter irrig nach § 35 StGB an entschuldigt zu sein, ist er tatsächlich aber nicht. Der Irrtum war vermeidbar. Noch eine Milderung über § 49 I Nr. 2 und 3 StGB i.V.m. § 35 II StGB -> Neuer Strafrahmen sind nun 1 Monate bis zu 8,4 Jahre.

Nun ist das noch ein Tyrannenmord gewesen und der Mörder hat alle unvertypten Strafmilderungsgründe auf sich vereint die es so gibt. Daher bekommt er eine Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten. Nun wird § 47 II StGB angewandt -> Statt einer Freiheitsstrafe kann daher eine Geldstrafe verhängt werden.

In der Praxis natürlich sehr schwer zu erreichen, aber theoretisch möglich.
Wenn der Täter dann noch bei der Tat ein Auge verloren hat, könnte man sogar über § 60 StGB nachdenken :D
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famulus
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von famulus »

:D
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von Swann »

Ara hat geschrieben: In der Praxis natürlich sehr schwer zu erreichen, aber theoretisch möglich.
Nicht ganz eine Geldstrafe, aber immerhin ein Jahr mit für Mord:
Das SchwurGer. hat den Angekl. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Revision des Nebenkl. hatte mit der Sachrüge Erfolg; der Schuldspruch ist dahin zu ändern, dass der Angekl. des Mordes schuldig ist. Die Schuldspruchänderung lässt den Strafausspruch unberührt.
(BGH NJW 2000, 3079)
Gelöschter Nutzer

Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

...schon komisch. Lernt man doch immer, dass dieses "zwingend lebenslang" das Hauptargument für die einschränkende Auslegung der Mordmerkmale bzw. der Literaturmeinung ist..
OJ1988
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von OJ1988 »

famulus hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Bitte mal den Mindeststrafrahmen schon des Grundtatbestandes (§ 176 Abs. 1 StGB) nachschlagen. Unter 6 Monaten läuft da gar nichts, Geldstrafe schon von vorne herein nicht (§ 47 Abs. 2 StGB). Ob die am nächsten Tag 14 wird, ist für die Strafrahmenfrage ohne Bedeutung.
Woher nimmst du nur immer diese irre (und hier mal wieder völlig unbegründete) Überheblichkeit? Das ist mir wirklich schleierhaft.
Bei Hyperventilieren anlässlich der Lektüre dieses Forums hilft die gute alte Plastiktüte.
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von famulus »

Etwas anderes war natürlich nicht zu erwarten. Du bist und bleibst einfach ein richtig sympathisches Kerlchen. :)
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16

Beitrag von davwm »

Wenn RussiaToday falsche Nachrichten politisch instrumentalisiert, herrscht bei Teilen des Forums sofort Empörung. Wenn Politiker und Flüchtlingsinitiativen es genauso treiben (Stichwort: Toter Flüchtling vor Lageso) fällt dazu kein Wort. Auf dem linken Auge blind?
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