markus87 hat geschrieben:... Dass es in der katholischen Kirche keine Einlasskontrollen gibt, hat jedenfalls nichts mit Toleranz und Offenheit zu tun.
Nein, fehlende Einlasskontrollen sind als solche noch kein Ausweis von Toleranz. Aber vielleicht könnte Toleranz sich anders erweisen (und tut es alltäglich in den Kirchgemeinden ohne Ansehen der Person auch tatsächlich)?
Der Meßwein ist jedenfalls nicht zum Verzehr in größeren Mengen geeignet.
Unabhängig davon, ob deine Andeutung stimmt und viele Priester vorsätzlich gegen Kirchenrecht verstoßen: als gläubiger Nichtkatholik kann ich eine Kommunion nicht als positiv empfinden, die mir unter Verstoß gegen das Kirchenrecht gewährt wurde.
Papst Franziskus sieht das allerdings offensichtlich etwas anders, wenn er hinsichtlich der kirchenrechtlich unerlaubten Teilnahme an der Kommunion formuliert:
„Sprechen Sie mit dem Herrn, und schreiten Sie voran!“
Die Selbstprüfung des Einzelnen stellt damit hinsichtlich der Teilnahme an der Kommunion das entscheidende Kriterium dar – und nicht der Gehorsam gegenüber der kirchlichen Gesetzgebung.
Habe jetzt nicht alle Landesgesetze dazu (soweit die nicht ohnehin - wie BW - auf das BundesgaststättenG verweisen) durchgeschaut, aber bspw. Nds, Sa, SA setzen schon vom Anwendungsbereich her gewerbsmäßiges Handeln voraus.
Dem Argument der fehlenden Gewerbsmäßigkeit lässt sich übrigens entgegenhalten, dass es den Kirchen ja zumindest auch um die Bindung ihrer zahlenden Mitglieder und damit um Einnahmeerzielung geht.
OJ1988 hat geschrieben:Musste gerade erstmal "Kirchgeld" googlen. Unglaublich.
Das heißt also, chr1983 muß auch zahlen, wenn er austritt, solange die Ehegattin in der Kirche ist (und sie weniger verdient als er und Ehegattensplitting gemacht wird)?
Falls das - auch unter Berücksichtigung von Messwein - für die Finanzoptimierer noch interessant sein sollte: Das besondere Kirchgeld lässt sich durch eine Mitgliedschaft im Bund für Geistesfreiheit vermeiden. Kostet wohl 30,-.
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."