Kirchenaustritt

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Tibor
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von Tibor »

Levi hat geschrieben: Wenn Ja, dann sollte man - gerade als Besserverdienender - auch Mitglied bleiben oder werden. - Ganz unabhängig davon, ob man die Angebote/Leistungen selbst jemals in Anspruch nimmt. 
Dieses Argument hört man bei Kirchen immer gern und auch die großen Kirchen tun immer so, als ob die ganzen Kitas, Krankenhäuser und Altenheime aus der Kollekte und der Kirchensteuer bezahlt werden müssten. Stattdessen finanzieren rein staatliche Mittel einen Großteil dieser Leistungen und für den Rest bedarf es eigentlich auch keiner Kirchensteuer, wenn bestimmte Bistümer mehrere Mrd € Guthaben/Vermögen angehäuft haben.
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hlubenow
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von hlubenow »

OJ1988 hat geschrieben:Musste gerade erstmal "Kirchgeld" googlen. Unglaublich.
Das heißt also, chr1983 muß auch zahlen, wenn er austritt, solange die Ehegattin in der Kirche ist (und sie weniger verdient als er und Ehegattensplitting gemacht wird)? :eeeek:
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Levi
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Re: AW: Kirchenaustritt

Beitrag von Levi »

Tibor hat geschrieben:
Levi hat geschrieben: Wenn Ja, dann sollte man - gerade als Besserverdienender - auch Mitglied bleiben oder werden. - Ganz unabhängig davon, ob man die Angebote/Leistungen selbst jemals in Anspruch nimmt. 
Dieses Argument hört man bei Kirchen immer gern und auch die großen Kirchen tun immer so, als ob die ganzen Kitas, Krankenhäuser und Altenheime aus der Kollekte und der Kirchensteuer bezahlt werden müssten. Stattdessen finanzieren rein staatliche Mittel einen Großteil dieser Leistungen und für den Rest bedarf es eigentlich auch keiner Kirchensteuer, wenn bestimmte Bistümer mehrere Mrd € Guthaben/Vermögen angehäuft haben.
Da werden wieder - wie leider oft - verschiedene Aspekte vermischt, die miteinander nichts zu tun haben. 

(1) Natürlich werden die sozialen Einrichtungen der Kirchen nur zu einem ganz minimalen Teil aus Kirchensteuereinnahmen bestritten und zum ganz überwiegenden Teil aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Das ist aber bei anderen Trägern sozialer Einrichtungen auch nicht anders.

 (2) Die Kirchensteuereinnahmen werden jedoch dringend benötigt, um das kirchliche Personal (vom Pfarrer bis zur Putzfrau) zu bezahlen und die unzähligen kirchlichen Einrichtungen (außerhalb des sozialen Bereichs) zu betreiben. 

(3) Ja, manche Katholische Bistümer sind auf dem Papier ziemlich reich. Aber erstens gilt das nicht für alle Bistümer und schon gleich gar nicht für die Evangelischen Landeskirchen,. Zweitens sind große Teile des Vermögens praktisch unverkäuflich (Wer kauft schon ein Grundstück mit einer denkmalgeschützten Kirche drauf? Und es wird auch kaum jemand wollen, dass die zahlreichen kirchlichen Kunstschätze ins Ausland verscherbelt werden.) Drittes stehen den Aktiva erhebliche Belastungen (insb. für Pensionen) gegenüber. Und viertens werden die Kirchen in den nächsten Jahren - aufgrund der demografischen Entwicklung - massive Einbrüche bei den Kirchensteuereinnahmen zu verzeichnen haben. Die Demografie trifft die Kirchen noch um ein Vielfaches stärker als die Gesellschaft insgesamt. 

Die Kirchen brauchen die Kirchensteuereinnahmen daher in der Regel durchaus dringend, wenn sie ihre gesellschaftliche Bedeutung auch in Zukunft halten oder sogar (wieder) ausbauen wollen. - Einige wenige Ausnahmen bestätigen nur die Regel. 
Samson
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Re: AW: Kirchenaustritt

Beitrag von Samson »

Levi hat geschrieben: Die Kirchen brauchen die Kirchensteuereinnahmen daher in der Regel durchaus dringend, wenn sie ihre gesellschaftliche Bedeutung auch in Zukunft halten oder sogar (wieder) ausbauen wollen. - Einige wenige Ausnahmen bestätigen nur die Regel. 
Das ist vertretbar. Mein Austritt gründete auch genau darin: Ich finde es nicht gut, was "diese Organisation" glaubt und tut, erst recht möchte ich nicht, dass sie "ihre gesellschaftliche Bedeutung hält oder ausbaut".

Als Ungläubiger in der Kirche zu bleiben, erschien mir absurd.
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immer locker bleiben
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von immer locker bleiben »

Tibor hat geschrieben:
Levi hat geschrieben: Wenn Ja, dann sollte man - gerade als Besserverdienender - auch Mitglied bleiben oder werden. - Ganz unabhängig davon, ob man die Angebote/Leistungen selbst jemals in Anspruch nimmt. 
Dieses Argument hört man bei Kirchen immer gern und auch die großen Kirchen tun immer so, als ob die ganzen Kitas, Krankenhäuser und Altenheime aus der Kollekte und der Kirchensteuer bezahlt werden müssten. Stattdessen finanzieren rein staatliche Mittel einen Großteil dieser Leistungen und für den Rest bedarf es eigentlich auch keiner Kirchensteuer, wenn bestimmte Bistümer mehrere Mrd € Guthaben/Vermögen angehäuft haben.
Das betrifft nicht meine Konfession, ist aber zugegeben ein Problem.
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Tibor
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von Tibor »

Kirchenimmobilien sind nicht das einzige Vermögen; Paderborn hatte wohlweislich vergangenes Jahr Finanzanlagen in Höhe von 3.600.000.000 €.
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Levi
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Re: AW: Kirchenaustritt

Beitrag von Levi »

Samson hat geschrieben:
Levi hat geschrieben: Die Kirchen brauchen die Kirchensteuereinnahmen daher in der Regel durchaus dringend, wenn sie ihre gesellschaftliche Bedeutung auch in Zukunft halten oder sogar (wieder) ausbauen wollen. - Einige wenige Ausnahmen bestätigen nur die Regel. 
Das ist vertretbar. Mein Austritt gründete auch genau darin: Ich finde es nicht gut, was "diese Organisation" glaubt und tut, erst recht möchte ich nicht, dass sie "ihre gesellschaftliche Bedeutung hält oder ausbaut".

Als Ungläubiger in der Kirche zu bleiben, erschien mir absurd.
Absolut konsequent.
Eine solche Prüfung und Entscheidung würde ich niemals kritisieren. - Ganz im Gegenteil.
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von chr1983 »

hlubenow hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Musste gerade erstmal "Kirchgeld" googlen. Unglaublich.
Das heißt also, chr1983 muß auch zahlen, wenn er austritt, solange die Ehegattin in der Kirche ist (und sie weniger verdient als er und Ehegattensplitting gemacht wird)? :eeeek:
Wenn ich es richtig verstehe, ist es zu einem gewissen Grad so. Meine Frau hat kein Einkommen, sodass das Kirchgeld zum Tragen kommen dürfte. Und das ist auch nicht gerade wenig. Was mir noch nicht ganz klar ist, in welchen Umfang mein Einkommen bei der gemeinsamen Veranlagung als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer meiner Frau herangezogen wird.
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von JS »

chr1983 hat geschrieben:Meine Frau hat kein Einkommen
Oben hast du geschrieben, deine Frau könne nicht austreten, da sie bei einem kirchlichen Träger angestellt sei.
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von chr1983 »

JS hat geschrieben:
chr1983 hat geschrieben:Meine Frau hat kein Einkommen
Oben hast du geschrieben, deine Frau könne nicht austreten, da sie bei einem kirchlichen Träger angestellt sei.
Meine Frau ist in Elternzeit.
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von Parabellum »

chr1983 hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass einige von Euch vor derselben Problematik standen und mich würde interessieren, wie Ihr Euch entschieden habt und was Euch am Ende zur der jeweiligen Entscheidung bewogen hat.
Ich finde einen solchen "Selbstvergewisserungsprozess" sehr hilfreich, unabhängig davon, welche Entscheidung am Ende steht. Das Ergebnis eines solchen Prozesses kann übrigens auch sein, sich "der Kirche" bzw. (der eigenen) Religiösität wieder stärker anzunähern.

Den Ausgangspunkt kann ich übrigens auch sehr nachvollziehen. Auch wenn bei mir am Ende eines solchen Prozesses vor einigen Jahren die bewusste Entscheidung stand, nicht aus meiner Kirche auszutreten, entspricht für mich die gezahlte Kirchensteuer im Vergleich zu meinen Spenden, Beiträgen etc zu sonstigen gesellschaftlichen Anliegen, die mir insgesamt näher am Herzen liegen, gefühlt nicht der jeweiligen Wertigkeit.
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von wertsackbeutel »

Eine typisch deutsche Diskussion. Ich hab irgendwie so mein Problem mit der Vorstellung, dass man aus der Kirche austritt, wie aus dem Musik- oder Sportverein. Ist aber natürlich die logische Konsequenz des "Mitgliedsbeitrages" aka Kirchensteuer. Kennt man außer in D m.E. in kaum einem anderen Land.

In der Sache: wenn du selber keine Karriere bei einem kirchlichen Arbeitgeber planst, dann dürften die "Nachteile" überschaubar sein. Getauft werden Kinder wohl auch von ausgetretenen Eltern. Aber ich denke auch, man sollte für sich eher den "Wert" der Institution Kirche zum Entscheidungsmaßstab nehmen und überlegen, ob man diesen unterstützen will. Das kann man nur alleine.
Wertsack: ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von hlubenow »

wertsackbeutel hat geschrieben:Getauft werden Kinder wohl auch von ausgetretenen Eltern.
:-k Warum sollten sie? Da wär' ich mir gar nicht so sicher.
Wikipedia hat geschrieben:In vielen Religionsgemeinschaften begründet die Taufe in kirchenrechtlicher Hinsicht die Mitgliedschaft des Getauften in der Ortsgemeinde und zugleich der Religionsgemeinschaft. So bestimmt etwa § 6 Satz 1 des Kirchenmitgliedschaftsgesetz der EKD:

„Die Kirchenmitgliedschaft wird durch die Taufe in einer Kirchengemeinde, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, erworben.“
Dann wäre das Kind ja doch wieder drin, die Eltern aber nicht? Schwierig, müßte man prüfen.

Prinzipiell erklärt man mit dem Austritt, daß man mit dem Christentum und der Kirche insgesamt nichts mehr zu tun haben will. Folglich also auch nicht mehr mit der Taufe. Oder eben mit einer christlichen Hochzeit oder Bestattung. Ob man dann noch ein Kreuz auf seinem Grabstein haben darf, erschiene mir dann z.B. auch fraglich.
Wenn einem wichtig ist, daß das eigene Kind getauft ist, tja, dann ist man innerlich eben doch zumindest ein bißchen Christ. Dann wäre der Austritt wohl falsch.

Wer Taufe, Hochzeit und Beerdigung von der Kirche haben will, aber keine Kirchensteuer zahlen will, will letztlich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne zu bezahlen. Das ist sicher nicht die feine Art.
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Levi
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von Levi »

hlubenow hat geschrieben:
wertsackbeutel hat geschrieben:Getauft werden Kinder wohl auch von ausgetretenen Eltern.
:-k Warum sollten sie? Da wär' ich mir gar nicht so sicher.
Wikipedia hat geschrieben:In vielen Religionsgemeinschaften begründet die Taufe in kirchenrechtlicher Hinsicht die Mitgliedschaft des Getauften in der Ortsgemeinde und zugleich der Religionsgemeinschaft. So bestimmt etwa § 6 Satz 1 des Kirchenmitgliedschaftsgesetz der EKD:

„Die Kirchenmitgliedschaft wird durch die Taufe in einer Kirchengemeinde, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, erworben.“
Dann wäre das Kind ja doch wieder drin, die Eltern aber nicht? Schwierig, müßte man prüfen.
Man muss hier differenzieren:

In der Taufe als Sakrament wirkt - nach allgemeiner christlicher Lehre - Gott selbst. Er nimmt den Täufling an und schenkt sich ihm (d. h. seine Liebe) vorbehaltlos, "ohne alle unser Verdienst und Würdigkeit". Es kommt insofern weder auf ein Verhalten des Täuflings noch gar der Eltern an. Die Taufe als Sakrament kann (wie alle Sakramente der Evangelischen Kirche - und die meisten Sakramente der Katholischen Kirche) im Übrigen jeder getaufte Christ wirksam spenden. Sie ist kein magisches Ritual, für das man besondere Fähigkeiten benötigen würde, denn nicht der Täufer als Mensch bewirkt hier irgendetwas sondern Gott. Der Täufer spricht dem Täufling lediglich Gottes Liebe und seine vorbehaltlose Annahme zu. - Die Aufnahme in die heilige allgemeine christliche Kirche ist daher immer möglich. 

Hiervon zu trennen, ist die kirchenrechtliche Aufnahme in eine bestimmte verfasste Teilkirche/Gliedkirche der allgemeinen christlichen Kirche. Das heißt: die Taufe als Amtshandlung (die in der Regel mit der Taufe als Sakrament verbunden ist).  Diese Amtshandlung setzt einen bewussten Willensakt des Täuflings oder (bei kleinen Kindern) seiner Eltern voraus. Und dabei verfahren die Kirchen unterschiedlich großzügig: In der römisch-katholischen Kirche ist die Vornahme einer Taufe als Amtshandlung Priestern grundsätzlich verboten, wenn nicht mindestens ein Elternteil derl römisch-katholischen Kirche angehört. Die evangelischen Kirchen sind da "flexibler". Ein allgemeines Verbot gibt es dort nicht, sondern die Frage ist stets im Einzelfall mit der jeweiligen Gemeinde vor Ort zu klären. Allerdings sollten die Eltern gut begründen können, warum sie die Taufe für ihr Kind wollen, obwohl sie selbst der Gliedkirche nicht angehören. Allerdings werden in der Praxis nur die allerwenigsten Eltern abgewiesen, die die Taufe für ihr Kind ernsthaft wollen. Der sakramentale Charakter der Taufe wird hier für wichtiger angesehen als der amtliche. Warum sollte man Eltern und Kind auch den Zuspruch von Gottes Liebe für das Kind  verweigern, wenn die Eltern das ernsthaft wollen? - Durch die "amtliche' Taufe wird das Kind dann auch Angehöriger der jeweiligen evangelischen  Gliedkirche
Samson
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Re: Kirchenaustritt

Beitrag von Samson »

hlubenow hat geschrieben: Prinzipiell erklärt man mit dem Austritt, daß man mit dem Christentum und der Kirche insgesamt nichts mehr zu tun haben will.
Nein, man erklärt dies nur bzgl. der konkreten Kirchengemeinschaft. Es gibt Evangelikale und auch Rechtskatholiken, die gerade ihre Mitgliedschaft in der "Amtskirche" als Verrat am Glauben sehen.
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