BAMF sucht Volljuristen - Wettbewerbsverbot zulässig?

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

BAMF sucht Volljuristen - Wettbewerbsverbot zulässig?

Beitrag von [enigma] »

Wer genommen wird, muss sich zudem verpflichten, für mindestens zwei Jahre nach Ende der – auf sechs Monate befristeten – Arbeit beim BAMF nicht anwaltlich im Ausländer- und Asylrecht tätig zu werden. Für konkrete Asylverfahren, die sie als Sachbearbeiter im BAMF bearbeitet haben, soll das Verbot auch darüber hinaus gelten. Zur Begründung heißt es in der Ausschreibung: "Jegliche auch nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision mit den hoheitlichen Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist auszuschließen".
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... ign=buffer

Das kann doch nicht zulässig sein, oder? Was soll überhaupt die Rechtsgrundlage für dieses "Wettbewerbsverbot" sein? Eine Wettbewerbssituation im Sinne eines arbeitsrechtlichen WV liegt ja gerade nicht vor und § 3 BORA setzt eine konkrete Interessenkollision voraus. Kommt hier noch eine andere Grundlage in Betracht?
Smooth seas don`t make good sailors
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Braucht es denn eine Rechtsgrundlage? Das BAMF schließt doch mit den Juristen einen befristeten Arbeitsvertrag ab. Dann müsste das ganze doch privatrechtlich zu beurteilen sein, und die Grundrechte (bzw. der Vorbehalt des Gesetzes aus dem Rechtsstaatsprinzip) gelten nicht unmittelbar, oder? Unter welchen Voraussetzungen solche Vereinbarung arbeitsrechtlich zulässig sind, weiß ich natürlich nicht, aber da man ja explizit nur Anwälte anspricht, die gerade nicht im Ausländer- / Asylrecht tätig sind, hält sich der "Schaden" für die Anwälte ja in Grenzen. Wenn dann noch eine Entschädigung seitens des BAMF gezahlt wird, könnte ich mir schon vorstellen, dass eine solche vertragliche Vereinbarung zulässig sein könnte und die Interessen der Anwälte angemessen berücksichtigt. Auf die Stellen werden sich doch eigentlich auch nur Anwälte bewerben die zur Zeit arbeitssuchend sind, oder gerade erst ihr zweites Staatsexamen abgelegt haben, oder geht das neben der üblichen Kanzleiarbeit?

Aber die Sache mutet auf den ersten Blick schon etwas komisch an, so ganz koscher kommt mir das auch nicht vor :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Ich sprach ja auch nicht von einer öffentlich-rechtlichen Ermächtigungsgrundlage. Eine Rechtsgrundlage (lies: einen Anspruch) bräuchte das BAMF ja spätestens dann, wenn es tatsächlich gegen einen Anwalt vorgehen würde, der gegen die Klausel verstößt. Zum Beispiel einen arbeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Und den kann man mE nicht auf die Klausel stützen, da diese unzulässig sein dürfte. Gerade für solche Situationen wurde § 3 BORA doch geschaffen, und der greift hier eben nicht. Auch in anderen Situationen, in denen Beamte nach ihrem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst als Anwälte tätig sind gibt es meines Wissens keine Verbote, auf bestimmten Rechtsgebieten tätig zu sein. Und die typische Situation, in der ein Verbot der Tätigkeit auf einem bestimmten Rechtsgebiet unabhängig von einer konkreten Interessenkollision zulässig wäre (die klassischen Wettbewerbsverbote) liegt hier auch nicht vor.
Smooth seas don`t make good sailors
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Warum ist die Klausel deiner Ansicht nach nichtig? Wie gesagt, ich kenn mich nicht aus, aber mich interessiert das jetzt auch. Könnte man hier nicht einfach die Maßstäbe des § 74a HGB anlegen? Max. 2 Jahre Dauer, Karenzentschädigung und berechtigtes Interesse des BAMF (das würde ich bejahen). Warum sollte man ein solches Wettbewerbsverbot nicht unabhängig von § 3 BORA vertraglich vereinbaren können? § 3 BORA ist doch eine Art gesetzliches Tätigkeitsverbot, daraus ergibt sich doch nicht im Umkehrschluss, dass nicht auch Wettbewerbsverbote mit Rechtsanwälten unabhängig von den Voraussetzungen des § 3 vertraglich vereinbart werden können. Das ganze könnte man ja noch mit einer Vertragsstrafe nach § 339 BGB absichern.

Wie gesagt, ich hab keine Ahnung, also sei mir nicht böse wenn ich völlig daneben liege. Aber wenn ich den advocatus diaboli spielen müsste, würde ich so argumentieren.

Das Verbot halte ich auch im Übrigen noch für angemessen, denn es ist

a) auf 2 Jahre beschränkt
b) werden explizit nur Volljuristen angesprochen, die in diesem Bereich nicht tätig sind um Interessenkonflikte von vorneherein so gut es geht auszuschließen
c) wird wohl eine Entschädigung bezahlt werden müssen
d) ist die Stelle sowieso nur auf 6 Monate befristet, es geht also nicht um die berufliche Zukunft an sich, sondern nur um eine Arbeit von relativ kurzer Dauer
e) liegt es am RA selbst, ob er sich für 6 Monate darauf einlassen will 2 Jahre nicht in einem bestimmten Bereich tätig zu sein.
f) Ist ein Volljurist ja umfassend ausgebildet und kann auf genügend anderen Rechtsgebieten tätig werden. Das Wettbewerbsverbot bezieht sich nur auf einen sehr kleinen Teil des Spektrums beruflicher Möglichkeiten
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Samstag 30. April 2016, 01:45, insgesamt 1-mal geändert.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Worin soll das berechtigte Interesse der BAMF hier liegen? Es geht ja gerade nicht um konkrete Interessenkollisionen, sondern alleine um den die abstrakte Möglichkeit einer solchen. Diese Situation hat man bei Richtern/Staatsanwälten aD, die ihre Pension als Strafverteidiger aufbessern, doch auch.

Natürlich dürfen Wettbewerbsverbote unabhängig von § 3 BORA vereinbart werden, der regelt ja auch keine Wettbewerbssituationen. Hier hat man aber gerade keine Wettbewerbssituation, sondern eine typische (abstrakte) Interessenkonfliktlage. Die Pflichten von Anwälten in solchen Situationen sind gesetzlich geregelt, die Klausel weicht mE unzulässigerweise zu Lasten der Anwälte hiervon ab. Denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das BAMF den Anwälten eine Karenzentschädigung zahlt. Geschweige denn eine angemessene. Das können sich vielleicht Unternehmen und Kanzleien in Fällen leisten, in denen sie sich tatsächlich vor wirtschaftlichem Wettbewerb durch die ehemaligen Mitarbeiter absichern müssen. Aber solche Zahlungen dürften im Budget einer Bundesbehörde nicht drin sein, zumal es hier ja um Hunderte befristete Stellen geht. Sollte ich mich in diesem Punkt irren, wäre das Stellenangebot für arbeitssuchende Juristen ohne Ambitionen im Asylrecht natürlich äußerst lukrativ. ;)

Zu deinen Punkten:

a) 2 Jahre sind ne lange Zeit, wenn man in diesem Gebiet arbeiten möchte.
b) Halte ich bestenfalls für überflüssig und sinnlos. Die Justiz stellt Anwälte mit Berufserfahrung ím jeweiligen REchtsgebiet zum Beispiel bevorzugt ein, Sperrfristen für die Zeit danach gibt es mWn auch nicht. Braucht es auch nicht, denn es gibt ja § 3 iVm § 45 BORA ;)
c) Davon habe ich bisher nichts gelesen, halte ich auch für unwahrscheinlich, siehe oben.
d) Gerade dass die Stelle auf 6 Monate befristet ist, aber ein zweijähriges Verbot der Tätigkeit im Asylrecht nach sich ziehen soll, spricht für mich deutlich für die Unzulässigkeit.
e) Es liegt am Mieter selbst, ob er den Mietvertrag unterschreiben und damit eine fünfjährige Kündigungsfrist eingehen soll. Das hilft dem Vertrag auch nicht ;)
f) Aber es betrifft eben diejenigen, die auf dem Gebiet tätig werden wollen. Dabei muss es ja nichtmal um Asyl-Spezialisten gehen, auch im Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht oder als Feld-Wald-Wiesen-Anwalt kann dir mal ein Asylrechtsmandat auf dem Tisch landen, die Wahrscheinlichkeit dafür ist derzeit sogar besonders hoch und wird es wohl über Jahre bleiben. Und gerade als Berufseinsteiger mit unterdurchschnittlichen Noten (die wohl die Hauptzielgruppe der Stellenausschreibung sein dürften) tut jedes abgelehnte Mandat weh.
Zuletzt geändert von [enigma] am Samstag 30. April 2016, 02:03, insgesamt 5-mal geändert.
Smooth seas don`t make good sailors
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Die Interessenkollision dürfte darin liegen, dass der Mandant den RA nur aufsuchen wird, wenn er mit der Entscheidung der Behörde, für die der RA ja zuvor tätig war, unzufrieden ist. Und im dümmsten Fall war der RA vielleicht sogar mit derselben Sache befasst. Ob das ausreicht, weiß ich natürlich nicht und eine Wettbewerbssituation im eigentlichen Sinne ist es natürlich auch nicht, da hast Du schon Recht. Der RA steht ja nicht in einer Konkurrenzsituation zum BAMF und ein berechtigtes geschäftliches Interesse iSd. § 74a HGB dürfte auch nicht vorliegen. Zumal der ja sowieso nur vom Rechtsgedanken her passt. Man müsste in diesem Fall wohl ein berechtigtes Interesse ausreichen lassen, und das dürfte dann wohl etwas weit gehen. Allerdings sind die drohenden Nachteile für den RA auch nicht von einem besonders hohen Gewicht (finde ich zumindest, s.o. mein Edit, den du ja schon entkräftet hast wie ich sehe :D), so dass man die Klausel vielleicht doch noch halten könnte, ohne mit § 307 BGB in Konflikt zu geraten.
Wie gesagt, ich halte das auch nicht für ganz "sauber", aber das BAMF muss sich ja irgendwas dabei gedacht haben, und eine andere Argumentation für die Zulässigkeit der Regelung fällt mir nicht ein. Aber da wird ja sicher in den nächsten Tagen noch was kommen.

Wenn sie keine Entschädigung bezahlen wollen / können, dürfte es mE jedenfalls absolut unzulässig sein.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Tobias__21 hat geschrieben:
Wenn sie keine Entschädigung bezahlen wollen / können, dürfte es mE jedenfalls absolut unzulässig sein.
Wenn sie doch eine (angemessene!) Entschädigung zahlen, weiss ich schon, was ich in dem halben Jahr nach dem 2. Examen mache :D
Smooth seas don`t make good sailors
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

:D Man wird sehen. Das BAMF wird sich ja in den nächsten Tagen dazu äußern müssen wie sie sich das denn genau gedacht haben. Aber eins noch: Der Mieter befindet sich natürlich in einer ganz anderen Situation als der RA. Und die zwei Jahre sind wahrscheinlich der Verfahrensdauer solcher Asylanträge geschuldet (vermute ich jetzt mal). Und auch das BAMF wird sicher die jungen Absolventen im Blick haben, die Zeit überbrücken müssen. Dann überlegt man es sich halt vorher, ob man für nur 6 Monate den Larry für das BAMF macht oder die Zeit mit ALG überbrückt, oder sich einfach eine andere Stelle sucht. Ich weiss, schwaches Argument, mir gehen sie auch langsam aus :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Wo siehst du hier den großen Unterschied zum Mieter? Das Angebot richtet sich ja offensichtlich an arbeitssuchende Anwälte. Die Zwangslage ist mit der Wohnungssuche doch durchaus vergleichbar, zumal es hierauf für die Unwirksamkeit des Vertrags ja nicht ankommt.

Ich denke die 2 Jahre orientieren sich eher an der zulässigen Höchstdauer eines Wettbewerbsverbots im Arbeitsrecht. Das BAMF dachte sich wohl "was die freie Wirtschaft darf, dürfen wir schon lange" :D
Smooth seas don`t make good sailors
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

[enigma] hat geschrieben:Wo siehst du hier den großen Unterschied zum Mieter? Das Angebot richtet sich ja offensichtlich an arbeitssuchende Anwälte. Die Zwangslage ist mit der Wohnungssuche doch durchaus vergleichbar, zumal es hierauf für die Unwirksamkeit des Vertrags ja nicht ankommt.

Ich denke die 2 Jahre orientieren sich eher an der zulässigen Höchstdauer eines Wettbewerbsverbots im Arbeitsrecht. Das BAMF dachte sich wohl "was die freie Wirtschaft darf, dürfen wir schon lange" :D
Der Mieter sitzt dann eben auf der Straße und ist obdachlos. Die Drucksituation ist da mE nochmal ganz anders. Versuch doch bspw. mal in Freiburg eine bezahlbare Wohnung zu finden, wenn Du dann eine hast, unterschreibst du alles :D Und die Arbeitsstelle ist von vorne herein befristet, hier geht es ja nicht um eine Festanstellung und die berufliche Zukunft an sich. Sechs Monate kein Geld zu verdienen, finde ich weniger schlimm als auf der Straße zu sitzen, zumal es ja auch Arbeitslosengeld gibt. Natürlich nimmt man im Zweifel auch den befristeten Job, aber ich denke doch dass der potentielle Mieter noch ganz andere Ängste hat ;)

Und ja, die werden sich sicher auch an der zulässigen Höchstdauer orientiert haben, deswegen kam ich ja auch auf § 74a HGB
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

[enigma] hat geschrieben:Worin soll das berechtigte Interesse der BAMF hier liegen? Es geht ja gerade nicht um konkrete Interessenkollisionen, sondern alleine um den die abstrakte Möglichkeit einer solchen. Diese Situation hat man bei Richtern/Staatsanwälten aD, die ihre Pension als Strafverteidiger aufbessern, doch auch.
Dass das BAMF gerne vermeiden würde, Dutzende Entscheider einzustellen, die dann alle in einem halben Jahr anfangen mitsamt ihren erworbenen Innenansichten und Rechtskenntnissen auf der "Gegenseite" zu arbeiten und Entscheidungen anzufechten, die ihr Kollege ein Zimmer weiter getroffen hat, halte ich - völlig unjuristisch gesehen - für verständlich. Bei einem so absehbaren Ende der Beschäftigung könnte man schließlich schon auf dumme Ideen kommen, wie man später von dieser Beschäftigung besonders profitieren kann. Das ist beim ehemaligen Richter / Staatsanwalt, der jetzt als Anwalt tätig ist, ja durchaus anders - und vor allem nicht so ein potentielles Massenphänomen.

Die rechtliche Zulässigkeit eines so weitgehenden Verbots würde ich intuitiv auch bezweifeln - allerdings ist Arbeitsrecht schon ziemlich lange her.

Mit dem Verbot ist das Angebot eigentlich nur interessant für Juristen mit 1. Examen in der Wartezeit aufs Ref: eine verantwortungsvolle Aufgabe, die sich gut im Lebenslauf macht und nach dem Ref sind auch die 2 Jahre praktisch um. Ich habe aber letztens eine Fassung der Aussschreibung (gleiche Konditionen) gesehen, die sich an Volljuristen mit mehrjähriger Berufserfahrung richtete - da habe ich mich schon gefragt, ob es da a) wirklich Interessenten gibt und b) ob man wirklich möchte, dass die sowas entscheiden...
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
paul321
Power User
Power User
Beiträge: 345
Registriert: Dienstag 15. Dezember 2009, 21:14
Ausbildungslevel: Cand. iur.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von paul321 »

julée hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben: Das ist beim ehemaligen Richter / Staatsanwalt, der jetzt als Anwalt tätig ist, ja durchaus anders - und vor allem nicht so ein potentielles Massenphänomen.

.
str. vgl. http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... tersagung/

Im Übrigen hat man bei Richtern und Staatsanwälten in Ländern mit obligatorischem Wechsel diese Bedenken überhaupt nicht. Gerade an kleinen Landgerichten soll es da schon mal vorkommen, dass der Richter über eine eigene Anklage verhandelt.

Der Anwalt ist zwar ein Organ der Rechtspflege, aber halt doch irgendwie ein schmuddeliges :-w
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von batman »

paul321 hat geschrieben:Gerade an kleinen Landgerichten soll es da schon mal vorkommen, dass der Richter über eine eigene Anklage verhandelt.
[-X § 22 Nr. 4 StPO.
paul321
Power User
Power User
Beiträge: 345
Registriert: Dienstag 15. Dezember 2009, 21:14
Ausbildungslevel: Cand. iur.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von paul321 »

batman hat geschrieben:
paul321 hat geschrieben:Gerade an kleinen Landgerichten soll es da schon mal vorkommen, dass der Richter über eine eigene Anklage verhandelt.
[-X § 22 Nr. 4 StPO.
Ja sicher, so steht das geschrieben..., mir persönlich sind zumindest zwei Fälle bekannt in denen die vom Vorgänger terminierten Sitzungen durchgezogen wurden, hängt vielleicht auch davon ab ob es die 500e Trunkenheitsfahrt ist und wann und wie gründlich die Sitzung vorbereitet wird...

Abgesehen davon gibt es bei den hier interessierenden Rechtsanwälten ja auch eine entsprechende Regelung (§ 43a Abs. IV BRAO). Das scheint dem BAMF aber nicht zu genügen.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Das BAMF wendet sich ja nicht nur an Rechtsanwälte, sondern an Volljuristen im Allgemeinen. Unter die BRAO fällt doch nur wer auch eine Rechtsanwaltszulassung hat, oder seh ich das falsch? Allerdings ist ja "nur" die spätere anwaltliche Tätigkeit im Ausländer- und Asylsverfahrensrecht verboten und spätestens da wird der Volljurist ja über eine Zulassung verfügen und unter die BRAO fallen :-k
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Antworten