Worin soll das berechtigte Interesse der BAMF hier liegen? Es geht ja gerade nicht um konkrete Interessenkollisionen, sondern alleine um den die abstrakte Möglichkeit einer solchen. Diese Situation hat man bei Richtern/Staatsanwälten aD, die ihre Pension als Strafverteidiger aufbessern, doch auch.
Natürlich dürfen Wettbewerbsverbote unabhängig von § 3 BORA vereinbart werden, der regelt ja auch keine Wettbewerbssituationen. Hier hat man aber gerade keine Wettbewerbssituation, sondern eine typische (abstrakte) Interessenkonfliktlage. Die Pflichten von Anwälten in solchen Situationen sind gesetzlich geregelt, die Klausel weicht mE unzulässigerweise zu Lasten der Anwälte hiervon ab. Denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das BAMF den Anwälten eine Karenzentschädigung zahlt. Geschweige denn eine angemessene. Das können sich vielleicht Unternehmen und Kanzleien in Fällen leisten, in denen sie sich tatsächlich vor wirtschaftlichem Wettbewerb durch die ehemaligen Mitarbeiter absichern müssen. Aber solche Zahlungen dürften im Budget einer Bundesbehörde nicht drin sein, zumal es hier ja um Hunderte befristete Stellen geht. Sollte ich mich in diesem Punkt irren, wäre das Stellenangebot für arbeitssuchende Juristen ohne Ambitionen im Asylrecht natürlich äußerst lukrativ.
Zu deinen Punkten:
a) 2 Jahre sind ne lange Zeit, wenn man in diesem Gebiet arbeiten möchte.
b) Halte ich bestenfalls für überflüssig und sinnlos. Die Justiz stellt Anwälte mit Berufserfahrung ím jeweiligen REchtsgebiet zum Beispiel bevorzugt ein, Sperrfristen für die Zeit danach gibt es mWn auch nicht. Braucht es auch nicht, denn es gibt ja § 3 iVm § 45 BORA
c) Davon habe ich bisher nichts gelesen, halte ich auch für unwahrscheinlich, siehe oben.
d) Gerade dass die Stelle auf 6 Monate befristet ist, aber ein zweijähriges Verbot der Tätigkeit im Asylrecht nach sich ziehen soll, spricht für mich deutlich für die Unzulässigkeit.
e) Es liegt am Mieter selbst, ob er den Mietvertrag unterschreiben und damit eine fünfjährige Kündigungsfrist eingehen soll. Das hilft dem Vertrag auch nicht
f) Aber es betrifft eben diejenigen, die auf dem Gebiet tätig werden wollen. Dabei muss es ja nichtmal um Asyl-Spezialisten gehen, auch im Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht oder als Feld-Wald-Wiesen-Anwalt kann dir mal ein Asylrechtsmandat auf dem Tisch landen, die Wahrscheinlichkeit dafür ist derzeit sogar besonders hoch und wird es wohl über Jahre bleiben. Und gerade als Berufseinsteiger mit unterdurchschnittlichen Noten (die wohl die Hauptzielgruppe der Stellenausschreibung sein dürften) tut jedes abgelehnte Mandat weh.