Erstens würde die letztendliche Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht liegen.[enigma] hat geschrieben:Wenn du wirklich für eine materielle Prüfungskompetenz bist, wäre eine Direktwahl des Bundespräsidenten aber kontraproduktiv. Sie würde dazu führen, dass der Bundespräsident seine Entscheidung nicht alleine auf verfassungsrechtlicher Grundlage trifft, sondern auch die Popularität des Gesetzes in der Bevölkerung berücksichtigt um seine Wiederwahl zu sichern.JS hat geschrieben:
Eine verfassungsrechtliche Änderung fände ich allerdings gut: Dem Bundespräsidenten eine materielle Prüfungskompetenz der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes geben. Wenn er zur Auffassung gelangt, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist und er es daher nicht unterschreibt, müsste der Bundestag dann vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, um die Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen. (Neu einzuführendes spezielles Verfahren.) Das würde verhindern oder zumindest vermindern, dass verfassungsrechtlich zweifelhafte Gesetze erstmal in Kraft treten und wäre eine gute Ergänzung der checks and balances in Deutschland.
Zweitens: Dass die Mitglieder der Bundesversammlung bzw. realistischerweise die Parteioberen, die das Ergebnis mehr oder weniger im Vorhinein auskungeln, die Wiederwahl eines unbequemen Bundespräsidenten verhindern wollen ist viel problematischer. Die Direktwahl würde dem Bundespräsidenten gerade größere Unabhängigkeit bringen.
Drittens wäre die Beschränkung auf eine Amtszeit möglich.