Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

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JS
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Re: Diss: würdet ihr ein

Beitrag von JS »

Tibor hat geschrieben:Warum soll denn die Geltendmachung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche (Unterlassung; ggf. auch Entgelt, kenn mich aber im UrhR nicht genügend aus) eine Erpressung sein? Das ist doch das übliche Prozedere, das man den vermeintlichen Anspruchsgegner erstmal kontaktiert, bevor man gerichtliche Schritte einleitet.
Verstehe ich auch nicht. Ebenso ist es legitim und legal, vom Verhalten des Betroffenen abhängig zu machen, ob man diesen anzeigt (falls strafrechtliche Normen verletzt sein könnten) oder im konkreten Fall sein Fehlverhalten dem Promotionsausschuss meldet.

Nach der Darstellung des Threaderöffners hat er erheblich Arbeit geleistet von der jemand anderes unberechtigt profitiert hat. Von diesem eine Erklärung und gegebenenfalls eine Entschädigung zu verlangen ist das normalste der Welt.
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Tibor
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von Tibor »

Ich denke es liegt auch an der Juristerei; wir neigen eher dazu "das richtige" Verfahren einhalten zu wollen, bloß keine Fehler zu machen und alles auf Risiken um drei Ecken zu überdenken. Auf zwischenmenschlich verständliche Lösungen kommen viele Juristen erst später (oder gar nicht). Wenn ich von jemanden etwas will, mit ihm ein Problem habe oder er mir etwas angetan hat, dann versucht der normale Bürger dies zunächst "einfach so" zu lösen. Dieser Bürger sieht eben die direkte und beste Lösung nicht in einem Anwaltsschriftsatz oder gerichtlicher Hilfe.
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JS
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von JS »

Du hast recht. Und oft beginnen die Probleme erst richtig groß zu werden wenn Menschen nicht (mehr) direkt miteinander reden. Wenn alle Konflikte über Anwälte und Gerichte gelöst würden, würde die Gesellschaft zusammenbrechen.
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julée
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von julée »

markus87 hat geschrieben:Den Abschreibenden privat zu kontaktieren ist eine absolut bescheuerte Idee. Schon beim ersten diesbezüglichen Vorschlag hier war mein erster Gedanke "Erpressung". Im Besten Fall geht es noch darum, die Entscheidung ob man ihn anzeigt von völlig sachfremden Erwägungen abhängig zu machen (so kann man julee verstehen: Heulst du genug, dann zeig ich dich nicht an).
Wo habe ich bitte geschrieben, dass für mich im Falle eines erheblichen Plagiats das wahrscheinliche Endergebnis "Titel weg" zur Disposition stünde oder mich möglicherweise zu erwartendes Geheule von allem anderen abhielte?
Es wäre nur eben nicht meine Art, die Angelegenheit unmittelbar dem Promotionsausschuss zu übergeben, ohne dem anderen die Chance zu geben, diesen Schritt selbst zu gehen (und etwa den Arbeitgeber zu informieren, bevor es über die Gerüchteküche Uni ohnehin schon alle wissen). Und anders als Candor hätte ich da weniger Angst vor der persönlichen Auseinandersetzung (den potentiellen Konflikt mit dem Betreffenden hat man so oder so) und keine Sorge, der Betreffende könne sich, wenn er in irgendeiner Form vorgewarnt werde, geschickt aus der Affäre ziehen. Wie soll das bei eindeutigen Beweisen schwarz auf weiß gehen?
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:Und anders als Candor hätte ich da weniger Angst vor der persönlichen Auseinandersetzung (den potentiellen Konflikt mit dem Betreffenden hat man so oder so) und keine Sorge, der Betreffende könne sich, wenn er in irgendeiner Form vorgewarnt werde, geschickt aus der Affäre ziehen.
Das hat nichts mit Angst zu tun - dafür hab ich schon zu harte Kaliber erlebt - doch halte ich es eben aus den bereits genannten Gründen für den falschen Weg. Liegt sicher auch daran, dass ich nicht von einem authentischen Einsehen ausgehe, zumindest wenn jemand wirklich grob und weitflächig plagiiert hat. Bei einem einzelnen Satz würde ich wiederum gar nichts unternehmen.
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von paul321 »

thh hat geschrieben:
paul321 hat geschrieben:Ich schon. Ich möchte bestenfalls als Verteidiger, Richter oder Staatsanwalt in Akten mit rotem Deckel auftauchen.
Das schließt dann jedenfalls eine Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Polizeibeamter, Gerichtsvollzieher und in der Ordnungs- und Sozialverwaltung (Bußgelder, Jobcenter) aus und erschwert auch eine Tätigkeit als Rechtsanwalt sehr.
Versteh ich nicht, Richter und Staatsanwnalt stehen doch auf meiner Ausnahmeliste?

Mit dem Rechtsanwalt hast Du natürlich Recht. ::oops: Zu meiner Ehrenrettung hab ich nur anzuführen, dass der strafrechtliche Laie oftmals keinen Unterschied zwischen Verteidiger und Rechtsanwalt macht :D

Bei den anderen Professionen passt mir schon die Besoldungsgruppe nicht.

paul321 hat geschrieben:Schon alleine die Vorstellung, dass dann im internen Register steht, dass ein Verfahren wegen Nötigung oder Erpressung nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, empfinde ich als Makel. Und, mal ehrlich, was würdest Du denken, wenn Du so etwas liest? Ja, ist klar, sicher: Unschuldsvermutung !!!
Ich würde mir denken, dass - wenn ordentlich gearbeitet wird - das Verfahren bei fehlendem Anfangsverdacht, Entfall des Tatverdachts oder erwiesener Unschuld im "internen Register" aus Datenschutzgründen gesperrt ist, und ansonsten, dass jeder, der auf dieses Register Zugriff hat, weiß, wie das gerade in diesem Bereich gerade mit diesen Vorwürfen ist. [/quote]

Hmm, in den Auszügen die ich so zu Gesicht bekommen hab, steht aber regelmäßig nur § 170 Abs. 2 StPO drin. Eine gesonderte Begründung stand nur ausnahmsweise dabei. Ist es dann auch aus Datenschutzgründen gesperrt?

Es ist sicher richtig, dass jeder der Zugriff auf dieses Register hat, weiß wie das in diesem Bereich mit Vorwürfen ist. Aber ist der Bereich auch aus dem Register selbst ersichtlich? Ich kenne nur Listen auf denen nur der Vorwurf als solcher steht.

Wie heißt denn das "interne Register" richtig? ZStV ist ja nicht intern.
paul321 hat geschrieben:Außerdem läuft man Gefahr, dass das ganze zum Boomerang wird, sei es nun in strafrechtlicher Hinsicht oder in anderen Belangen. Freunde macht man sich mit so etwas auf gar keinen Fall und gewinnen kann man meines Erachtens auch nichts.
Eine juristische Tätigkeit, bei der man nicht Gefahr läuft, diesen oder jenen zu verärgern, wird nicht ganz einfach zu finden sein ... [/quote]

Stimmt, aber hier wird man ja nicht on behalf of tätig, sondern muss seinen eigenen Namen dafür hergeben. Das ist ein - für mich - gewichtiger Unterschied.
paul321 hat geschrieben:Wahrscheinlich würde ich mich sogar ein kleines bißchen gebauchpinselt fühlen, wenn jemand meine Diss recyclen würde.
Juratutorium würde vermutlich auch von Dir das Worddokument entgegennehmen ...[/quote]

Soweit möchte ich dann auch nicht gehen. Ist ja wohl nicht zuviel verlangt, wenn der Plagiator selbst scannt und OCR drüber laufen lässt. Mir gefiele nur der Gedanke, dass meine Arbeit sogar zwei Titel bekommen hat und sie überhaupt jemand anderes außer den Korrektoren gelesen hat.

Ich finde die Dauerdeliktargumentation wider das bösgläubige Ersitzen auch überzeugend und man sollte es im Interesse der Allgemeinheit bzw. aus generalpräventiven Gründen auch verfolgen. Nur möchte ich den Stein des Anstoßes dazu nicht geben.
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von julée »

paul321 hat geschrieben:
Hmm, in den Auszügen die ich so zu Gesicht bekommen hab, steht aber regelmäßig nur § 170 Abs. 2 StPO drin. Eine gesonderte Begründung stand nur ausnahmsweise dabei. Ist es dann auch aus Datenschutzgründen gesperrt?

Es ist sicher richtig, dass jeder der Zugriff auf dieses Register hat, weiß wie das in diesem Bereich mit Vorwürfen ist. Aber ist der Bereich auch aus dem Register selbst ersichtlich? Ich kenne nur Listen auf denen nur der Vorwurf als solcher steht.
So oder so dürfte es als allgemeines Lebensrisiko auch eines Anwalts bekannt sein, mal eine Anzeige wegen Erpressung, Nötigung o. Ä. zu kassieren, weil sich die Gegenseite vom ihm zu Unrecht verfolgt und drangsaliert fühlt. Für negative Schlussfolgerungen, jedenfalls auf den Charakter des Kollegens, müsste doch schon eine Vielzahl an Verfahren sichtbar sein.
paul321 hat geschrieben:Versteh ich nicht, Richter und Staatsanwnalt stehen doch auf meiner Ausnahmeliste?
Es soll den ein oder anderen Anzeigenden geben, der irgendwann die halbe StA und General-StA durch hat, weil keiner seiner Weltverschwörungsanzeige mit der gebotenen Härte nachgehen will und deshalb alle wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung usw. anzeigt.
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JS
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von JS »

Swann hat geschrieben:
JS hat geschrieben:
julée hat geschrieben:der Fehler von vor fünf oder zehn Jahren um die Ohren fliegt.
Ich möchte bei der Gelegenheit nochmal meinen obigen Punkt erwähnen, dass die Aberkennung des Doktortitels nach so langer Zeit nicht mehr möglich sein sollte. Irgendwann muss Rechtsfrieden einkehren. In unserem Rechtssystem bestehen fast durchgängig Verjährungsregelungen, warum nicht bei dieser Frage erschließt sich mir nicht.
Weil die Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustands mit Wirkung für die Zukunft die absolute Ausnahme ist. Es geht nicht darum, ob es hingenommen wird, dass in der Vergangenheit ein Titel zu Unrecht geführt wurde, sondern ob man sich einen Doktortitel ersitzen kann, selbst wenn man bösgläubig ist. Das ist abzulehnen. Es gibt kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand einer solchen Verleihungsentscheidung.
Nein, das ist nicht die absolute Ausnahme. Zahllose Prüfungsordnungen enthalten Verjährungsregelungen. Und was das Zivilrecht angeht verjährt selbst arglistige Täuschung nach zehn Jahren. Es ist also in vielen Fällen möglich, etwas zu "ersitzen", das rechtswidrig erlangt wurde.

Was das schützenswerte Interesse angeht könnte man ja noch zustimmen, wenn in jedem Fall eindeutig zu bestimmen wäre, dass jemand "böse" war und welche Konsequenzen ihn treffen sollen, wenn gottgleich jemand Entscheidungen treffen würde. Das ist aber nicht so. Die Regel sind strittige Fälle. Und genau darin besteht das schützenswerte Interesse desjenigen, der etwas erlangt hat. Dass nach gewissem Zeitablauf dies egal aus welchem Grund nicht mehr angegriffen wird und darüber kein gegebenenfalls jahrelanger Rechtsstreit mehr entbrennen kann. Dieser Rechtsfrieden liegt auch im allgemeinen Interesse.
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von Mr_Black »

JS hat geschrieben:Du hast recht. Und oft beginnen die Probleme erst richtig groß zu werden wenn Menschen nicht (mehr) direkt miteinander reden. Wenn alle Konflikte über Anwälte und Gerichte gelöst würden, würde die Gesellschaft zusammenbrechen.
Aber in einem geordneten Verfahren!
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Tibor
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von Tibor »

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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

"Fiat iustitia aut pereat mundus" spricht mich mehr an, wobei ich eigentlich allgemein nicht so weltuntergangsbezogen denke. :D
falsus
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von falsus »

Candor hat geschrieben:"Fiat iustitia aut pereat mundus" spricht mich mehr an, wobei ich eigentlich allgemein nicht so weltuntergangsbezogen denke. :D
Hadrian wollte auch nur den Übermut am Recht zu Grunde gehen lassen. Wahrscheinlich bist du aber auch nicht so Übermuts-bezogen.
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich bezog mich aber auch auf JS und Mr Black - und da ging es um den Zusammenbruch der Gesellschaft.
Mr_Black hat geschrieben:
JS hat geschrieben:Du hast recht. Und oft beginnen die Probleme erst richtig groß zu werden wenn Menschen nicht (mehr) direkt miteinander reden. Wenn alle Konflikte über Anwälte und Gerichte gelöst würden, würde die Gesellschaft zusammenbrechen.
Aber in einem geordneten Verfahren!
Samson
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von Samson »

Ich verstehe nicht, wieso hier die kollektive Ansicht vorherrscht, es sei sachgerecht, den Plagiator anzuzeigen oder wenigstens abzumahnen. Wenn jemand mir das komplimeent erweist, meine Twxte zu plagiieren, würde ich das als bizarres Kompliment auffassen und ihm höchstens einen ironisch-humorvollen Bierzeilrt schreiben, der gerade die Stellen seiner Arbeit lobt. Ich bin nicht der Anwalt seiner Universität oder eines abstrakten Wissenschaftideals.
Swann
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Re: Diss: würdet ihr ein "Plagiat" melden?

Beitrag von Swann »

JS hat geschrieben: Nein, das ist nicht die absolute Ausnahme. Zahllose Prüfungsordnungen enthalten Verjährungsregelungen. Und was das Zivilrecht angeht verjährt selbst arglistige Täuschung nach zehn Jahren. Es ist also in vielen Fällen möglich, etwas zu "ersitzen", das rechtswidrig erlangt wurde.
Der Vergleich passt nicht, weil zivilrechtliche Verjährungsregelungen auf Vorgänge der Vergangenheit beziehen. Bei der erschlichenen Promotion geht es aber darum, ob der Betreffende in der Zukunft weiter von dem durch Lug und Betrug erlangten Titel Gebrauch machen darf. Wenn du nach zwanzig Jahren erfährst, dass du jeden Monat zuviel Miete zahlst, magst du für die Vergangenheit nicht mehr viel zurückfordern können, aber du kannst jedenfalls ab jetzt die Zahlung insoweit einstellen.

Und die zivilrechtliche Ukupation ist an den guten Glauben gebunden.
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