Wirksame Konteneröffnung bei einer Bank.
Meine Exfrau hat ein Girokonto auf meinen Namen eröffnet. Die Unterschrift auf dem Kontoeröffnungsantrag ist die ihrige. Ich wusste nichts von der Kontoeröffnung.
In einem OLG-Verfahren hat der Senat gemeint, dass die Parteien sich einig waren, dass das Konto mir gehört. Es wurde nicht gesagt, dass das Konto definitiv meines ist. Auf das Konto hat meine Exfrau alleiniges Vermögen von mir wandern lassen und dann veruntreut.
Wer kann mir sagen, ob trotz fehlender Unterschrift von mir das Konto doch mir gehört und nicht meiner Exfrau.
Wirksame Kontoeröffnung eines Bankkontos
Moderator: Verwaltung
- Tibor
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Re: Wirksame Kontoeröffnung eines Bankkontos
Das OLG, nicht das Forum.
Hier gibt es keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."