Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NEIN?

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Gelöschter Nutzer

Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NEIN?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo werte Community / Foristen,

mal angenommen A leitet die zuständige Abteilung einer Strafermittlungsbehörde für Delikt X, und hat die Kenntnis, dass an sehr vielen Orten, an sechs Tagen die Woche zwischen 10 - 15 Uhr, über das ganze Jahr hinweg, Straftaten des Deliktes X begangen werden, die eben in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

A entscheidet sich jedoch im Rahmen seiner Resourcen (Personal), lediglich 2% der ihm bekannten Straftaten zu bearbeiten, eine Anzeige zur statistischen Erfassung der anderen 98% oder entsprechende Ermittlungen werden nicht durchgeführt.

Die anderen 98% der eigentlich bekannten Straftaten lässt A somit vollkommen unbeachtet und überlässt die eventluelle Beanzeigung der Bevölkerung, die ihrerseits kaum Anzeigen erstattet.

Da diese Kriminalitätsbekämpfung von 2% der Straftaten nicht nachhaltig zu einer Gefährdung der Gewinne der Kriminellen führt, was A bekannt ist, bleiben die vielen Orte weiter in Fester Hand der Kriminellen und bieten weiter lukrative Einnahmen.

Fremdkräfte zur intensiveren Bekämpfung fordert A jedoch nicht an.

Angenommen die Folge wäre, dass an den jeweiligen Orten mehrere Hunderttausend Euro pro Jahr an Steuerschaden entstehen.


Frage und Diskussionsgrundlage:

Würde sich A mit diesem Verhalten der Beihilfe des Deliktes X durch Unterlassen, der Strafvereitelung, oder der Begünstigung durch Unterlassen schuldig machen? Oder wäre sein Verhalten / Handeln trotz des Legalitätsprinzips rechtlich in Ordnung?

Die Strafvereitelung sehe ich selbst als nicht gegeben bzw. kritisch, da A laut den Kommentaren des Strafrechts auch die Verfolgung durch Dritte verhindern müsste, was er jedoch nicht beabsichtigt.

Ich würde mich sehr über eine kritische Diskussion freuen.

Gruß ManiaC
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Zippocat
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Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von Zippocat »

Ein veritabler Skandal!

Worum geht's denn? Der All-You-Can-Eat-Mittagstisch beim Chinesen? Bleibt trotz unbekannter Inhaltsstoffe legal! Auch für das Vormittags/Mittagsprogramm im Fernsehen gehören zwar praktisch sowohl Betrachter als auch Produzenten eingesperrt, aber es tut ja keiner was! Armes Deutschland!!!
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Gelöschter Nutzer

Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mir geht es eigentlich mehr um eine tiefgründigere Diskussion zum Thema. Nicht umsonst habe ich ein Forum für Jurainterssierte / Juristen zur Diskussion gewählt.

Worum gehts.... ? Um die Diskussion und Ansichtsweisen zur Problematik selbst!
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immer locker bleiben
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Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von immer locker bleiben »

Handelt es sich denn z. B. um eine Katalogstraftat?
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Gelöschter Nutzer

Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nehmen wir an, dass das Delikt X tatsächlich einer solchen Katalogstraftat entspricht, jedoch als solches im Einzelfall, wahrscheinlich auch aufgrund mangelnder Beweisführung / Ermittlungen, nicht, sondern als "einfaches Delikt" angeklagt würde.
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Zippocat
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Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von Zippocat »

ManiaC_Berlin hat geschrieben:Mir geht es eigentlich mehr um eine tiefgründigere Diskussion zum Thema.
Im Treffpunkt? :-k
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
Gelöschter Nutzer

Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, das war wohl die falsche Wahl, aber mir ist ja leider keine Verschiebung des Beitrags möglich.
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Justitian
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Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von Justitian »

Ich verstehe die Frage nicht. Kannst Du sie noch mal komplett umformulieren?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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immer locker bleiben
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Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von immer locker bleiben »

Justitian hat geschrieben:Ich verstehe die Frage nicht. Kannst Du sie noch mal komplett umformulieren?
+1

... und bitte konkret dazu sagen, was das für ein Delikt sein soll, dass alle Deutschen während der Arbeitszeit verüben.
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Gelöschter Nutzer

Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nehmen wir mal an, das die Grundlage meiner Frage diese kleine Anfrage an das Abgeordnetenhaus von Berlin ist.
https://kleineanfragen.de/berlin/17/172 ... berlin.txt

Gesamtschaden in Hinsicht auf den Steuerschaden per Schätzung pro Jahr 330 Mio. Euro.
Swann
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Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von Swann »

Was ist denn eine "Anzeige zur statistischen Erfassung"?

Jeder weiß, dass es illegalen Zigarettenhandel gibt. Es gibt auch illegalen Drogenhandel, Zwangsprostitution etc. Aber was hat das mit der Strafbarkeit von Amtsträgern zu tun?
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famulus
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Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von famulus »

ManiaC_Berlin hat geschrieben:Nehmen wir mal an, das die Grundlage meiner Frage diese kleine Anfrage an das Abgeordnetenhaus von Berlin ist.
https://kleineanfragen.de/berlin/17/172 ... berlin.txt
Das ist doch eine völlig abwegige Annahme.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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immer locker bleiben
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Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von immer locker bleiben »

Die Lösung für den Fall ist:
A macht eine Leitungsvorlage an den Justizsenator und schlägt die Bildung einer Sonderabteilung der StA vor, für welche Personal und finanzielle Mittel bereit gestellt werden, begleitet von einer Aufstockung des Personals in der passenden Abteilung beim LKA. Die Leitungsvorlage versackt dann auf dem Weg durch die Behörde.
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Gelöschter Nutzer

Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nun stellt sich mir die Frage, warum man bei der StA eine Sonderabteilung bilden müsste? Wäre es nicht zunächst die Bindung von mehr Polizeikräften zur Bekämpfung? Kräfteanforderungen bei Demos sind ja nun auch kein Problem und finden fast jeden Tag statt. Natürlich bräuchte man im Anschluss auch die jeweiligen Staatsanwälte und Richter um die Verfahren abzuschließen, aber das hat ja mit der Verfolgung von Schwarzfahrern von Seiten der BVG scheinbar auch geklappt.

Ich persönlich stelle mir jedoch vor, dass beim Wissen um die Straftaten, welche stetig und zu vorhersehbaren Zeiten stattfinden, auch die jeweiligen Polizeien agieren müssten. Nur irgendwie passiert hier in Berlin nicht viel .... ;) Andere Bundesländer wie z.B. Brandenburg kennen das Problem eigentlich gar nicht mehr, weil es eben bekämpft wurde.

Und daraus ergibt sich für mich als Laien eben die eigentliche Diskussionsfrage.

Und ja, es gibt auch Drogenhandel und Zwangsprostitution, ändert aber nichts an der eigentlichen Grundfrage - wären die Polizeien nicht eigentlich verpflichtet entsprechend zu handeln?
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Re: Beihilfe durch Unterlassen / Garantenstellung - Ja o. NE

Beitrag von immer locker bleiben »

ManiaC_Berlin hat geschrieben: Andere Bundesländer wie z.B. Brandenburg kennen das Problem eigentlich gar nicht mehr, weil es eben bekämpft wurde.
In Brandenburg hat auch ein Polizist gereicht, um gegen den einen Schwarzmarkthändler vorzugehen der an der einen Stelle einmal einen Kunden versorgt hat. ;)
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