hlubenow hat geschrieben:Hier gibt es eine Meinung über Trump. Aber Fox hat auch eine Meinung über uns:
https://youtu.be/17Hbzgq-fzM?t=8
Präsident Trump und die US-Politik
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Ach so, nur ein leerer Raum! Bei dem Bild dachte ich zuerst, Du wolltest einen muslimischen Gebetsraum mit Gebetsteppich zeigen.[enigma] hat geschrieben:hlubenow hat geschrieben:Hier gibt es eine Meinung über Trump. Aber Fox hat auch eine Meinung über uns:
https://youtu.be/17Hbzgq-fzM?t=8
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
What about Hillary's emails? Any news?
http://www.newsweek.com/trump-lawsuit-w ... roy-628281
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Fürs Erste hat Trump (im Wesentlichen) gewonnen:
https://www.supremecourt.gov/opinions/1 ... 6_l6hc.pdf
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Ist das so?Honigkuchenpferd hat geschrieben:Fürs Erste hat Trump (im Wesentlichen) gewonnen:
https://www.supremecourt.gov/opinions/1 ... 6_l6hc.pdf
Dass der Supreme Court den Fall hören will, finde ich nicht überraschend.
Und es lässt sich durchaus hören, dass die einstweiligen Anordnungen - die auf Antrag von Bürgern ergangen sind, deren Angehörige nicht einreisen durften, bzw. eines Staates, zu dessen Universitäten Studenten nicht mehr reisen konnten - auch nur solche Fälle regeln dürfen, d.h. die Einreise von Personen, die irgendeine unmittelbare Beziehung zu den USA haben, sei es als Angehörige einer Person, die sich dort erlaubt aufhält, oder als Studenten.
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Ja, das ist so, vor allem wenn man sich die verlinkte Begründung durchliest und berücksichtigt, dass alle neun Richter dafür waren, die Anordnungen insoweit wieder in Kraft zu setzen, während drei ausdrücklich bekundeten, sie in Gänze in Kraft setzen zu wollen, was in diesem Verfahrensstadium äußerst ungewöhnlich ist.
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Fürs Erste hat Trump (im Wesentlichen) gewonnen:
https://www.supremecourt.gov/opinions/1 ... 6_l6hc.pdf
Das halte ich keineswegs für ausgemacht. Die Voraussetzung einer irgendwie gearteten Verbindung zu den USA wird von den Instanzgerichten überwacht, die zuvor die weitgehende Außerkraftsetzung beschlossen haben und sich mutmaßlich in einer Missbrauchskontrolle erschöpfen. Ansonsten zeichnet sich zumindest eine 6:3-Mehrheit für eine teilweise Außerkraftsetzung des travel bans ab. Die per curiam opinion trägt jedenfalls die Handschrift des Chiefs und könnte wie schon in National Federation of Independent Business Zeugnis seines Willens sein, eine politisch hochkontroverse Debatte durch einen juristischen Kompromiss zu entschärfen.
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Manche, das Bild war schon bei den Gerichten unterhalb des Supreme Court (der ebenfalls Instanzgericht ist) alles andere als eindeutig.Swann hat geschrieben:Die Voraussetzung einer irgendwie gearteten Verbindung zu den USA wird von den Instanzgerichten überwacht, die zuvor die weitgehende Außerkraftsetzung beschlossen haben und sich mutmaßlich in einer Missbrauchskontrolle erschöpfen.
Davon kann man gerade nicht ausgehen, wenn man bedenkt, wer in diesem Verfahrensstadium welche Obliegenheiten hat.Ansonsten zeichnet sich zumindest eine 6:3-Mehrheit für eine teilweise Außerkraftsetzung des travel bans ab.
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Den Supreme Court als "Instanzgericht" zu bezeichnen halte ich nach allen gängigen Definitionen dieses Begriffs für irreführend.Honigkuchenpferd hat geschrieben: Manche, das Bild war schon bei den Gerichten unterhalb des Supreme Court (der ebenfalls Instanzgericht ist) alles andere als eindeutig.
Ich denke, dass der travel ban nicht in Gänze überlebt. Hältst du die Wette?Davon kann man gerade nicht ausgehen, wenn man bedenkt, wer in diesem Verfahrensstadium welche Obliegenheiten hat.
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Das ist er aber nun einmal unfraglich. Die Redeweise, wonach die Gerichte unterhalb des Supreme Court Instanzgerichte sein sollen, er selbst aber nicht, beruht m.E. auf einer wenig glücklichen Übertragung der deutschen Begrifflichkeiten (auch wenn das durchaus üblich ist). Der Supreme Court steht aber nun einmal nicht wie das BVerfG außerhalb des Instanzenzuges.Swann hat geschrieben:Den Supreme Court als "Instanzgericht" zu bezeichnen halte ich nach allen gängigen Definitionen dieses Begriffs für irreführend.
Ich halte die Wahrscheinlichkeit in der Tat für höher, dass er in Gänze überleben wird, möchte aber auch das Gegenteil nicht ausschließen. In den letzten Jahren gab es einige Entscheidungen, die man schwerlich so voraussehen konnte. Dennoch bleibt es ja bis auf Weiteres bei Folgendem: Keiner der neun Richter war bereit, die vollständige Außerkraftsetzung durch einige Bundesgerichte zu verteidigen. Dafür haben drei Richter ziemlich eindeutig zu erkennen gegeben, dass sie den Antrag Trumps, wenn man den deutschen Sprachgebrauch bemühen möchte, für offensichtlich begründet halten. Auch lässt die Begründung eine deutliche Skepsis gegenüber der Beschränkung des Handlungsspielraums der Regierung erkennen. Eben das war und ist ja das zentrale Argument der Regierung Trump.Ich denke, dass der travel ban nicht in Gänze überlebt. Hältst du die Wette?
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Ich finde es eher vermessen, bei einem freien Annahmeverfahren wie dem writ of certiorari noch von einem Instanzenzug zu sprechen. Das beruht m.E. auf einer wenig glücklichen Übertragung der deutschen Begrifflichkeiten. Funktionell steht der Supreme Court außerhalb des klassischen Instanzenzuges. Die Anrufung des Supreme Courts ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Dass der Supreme Court kein Instanzgericht ist, merkt man auch in den wenigen Fällen, in denen er tatsächlich Eingangsinstanz ist. Dann bestellt er für den ersten Zugang nämlich einen Special Master. Aber sei's drum, dein Sprachgebrauch ist krude, lässt sich aber naturgemäß nicht logisch widerlegen.Honigkuchenpferd hat geschrieben: Das ist er aber nun einmal unfraglich. Die Redeweise, wonach die Gerichte unterhalb des Supreme Court Instanzgerichte sein sollen, er selbst aber nicht, beruht m.E. auf einer wenig glücklichen Übertragung der deutschen Begrifflichkeiten (auch wenn das durchaus üblich ist). Der Supreme Court steht aber nun einmal nicht wie das BVerfG außerhalb des Instanzenzuges.
Die drei Richter waren keine Überraschung. Überraschend ist, dass der Chief und Kennedy J. die Instanzentscheidungen erstmal halten wollen. Das hätte auch anders ausgehen können.Ich halte die Wahrscheinlichkeit in der Tat für höher, dass er in Gänze überleben wird, möchte aber auch das Gegenteil nicht ausschließen. In den letzten Jahren gab es einige Entscheidungen, die man schwerlich so voraussehen konnte. Dennoch bleibt es ja bis auf Weiteres bei Folgendem: Keiner der neun Richter war bereit, die vollständige Außerkraftsetzung durch einige Bundesgerichte zu verteidigen. Dafür haben drei Richter ziemlich eindeutig zu erkennen gegeben, dass sie den Antrag Trumps, wenn man den deutschen Sprachgebrauch bemühen möchte, für offensichtlich begründet halten. Auch lässt die Begründung eine deutliche Skepsis gegenüber der Beschränkung des Handlungsspielraums der Regierung erkennen. Eben das war und ist ja das zentrale Argument der Regierung Trump.
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Sorry, falls das im Beschluss behandelt wurde, habe heute keine Zeit mehr, den zu lesen. Aber wurde der travel ban nicht ursprünglich damit begründet, dass man 90 Tage brauche, um die Lage zu sondieren und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen? Die 90 Tage sind doch bereits abgelaufen.
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Zur Frage der Mootness in Folge des Zeitablaufs (wobei offen ist, ab wann der berechnet wird) hat der Supreme Court die Parteien aufgefordert vorzutragen.[enigma] hat geschrieben:Sorry, falls das im Beschluss behandelt wurde, habe heute keine Zeit mehr, den zu lesen. Aber wurde der travel ban nicht ursprünglich damit begründet, dass man 90 Tage brauche, um die Lage zu sondieren und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen? Die 90 Tage sind doch bereits abgelaufen.
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Re: Präsident Trump und die US-Politik
Das Argument ist auch, dass man 90 Tage "Pause" brauche, um so die notwendigen freien Ressourcen für eine Lagebeurteilung zu erhalten.[enigma] hat geschrieben:Sorry, falls das im Beschluss behandelt wurde, habe heute keine Zeit mehr, den zu lesen. Aber wurde der travel ban nicht ursprünglich damit begründet, dass man 90 Tage brauche, um die Lage zu sondieren und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen? Die 90 Tage sind doch bereits abgelaufen.
Ob die 90 Tage - aus rechtlicher Sicht - abgelaufen sind oder der Fristbeginn durch ein Memorandum des Präsidenten wirksam hinausgeschoben wurde, ist Gegenstand des Streits.
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