Mit dieser Auffassung dürftest du aber recht allein da stehen. Der Supreme Court ist nun einmal das oberste Bundesgericht und entscheidet im Kern über Rechtsmittel (die man nach deutschem Verständnis nicht genau einordnen kann). Daran ändert auch ein freies Annahmeverfahren nichts. Wirklich korrekt wäre es deshalb allenfalls von den Entscheidungen der "unteren Gerichte" o.Ä. zu sprechen.Swann hat geschrieben:Ich finde es eher vermessen, bei einem freien Annahmeverfahren wie dem writ of certiorari noch von einem Instanzenzug zu sprechen. Das beruht m.E. auf einer wenig glücklichen Übertragung der deutschen Begrifflichkeiten. Funktionell steht der Supreme Court außerhalb des klassischen Instanzenzuges. Die Anrufung des Supreme Courts ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf.
Das finde ich eigentlich nicht. Man muss, wie gesagt, vor allem bedenken, dass Trump prozessual in der Pflicht ist. Außerdem sind die Entscheidungen in weiten Teilen eben nicht aufrechterhalten worden, auch wenn man in der Tat abwarten muss, wie die praktische Umsetzung aussehen wird; und gerade Roberts hat ja schon häufig keineswegs so entschieden, wie das die Republikaner gerne hätten, weshalb er dort manchem auch als "Verräter" gilt.Die drei Richter waren keine Überraschung. Überraschend ist, dass der Chief und Kennedy J. die Instanzentscheidungen erstmal halten wollen. Das hätte auch anders ausgehen können