Bundestagswahl 2017.

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Ara
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Ara »

Ja Siggi hat zu hart in der Presse gelästert... Aber nur so hat er wohl den Schulz weggemobbt
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Tobias__21 »

Aber ob Maas ein guter Diplomat ist? Der hat ja auch schon paar Dinger in den sozialen Netzwerken gebracht. Nicht dass ihn Erdogan beim ersten Staatsbesuch direkt ins Loch werfen lässt :D
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JulezLaw
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von JulezLaw »

Da muss man dann wohl entscheiden, ob man das gut oder schlecht fände, oder jedenfalls eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen (man muss zwar, ggfs wider Willen, ihn da versuchen diplomatisch rauszuholen, ist ihn aber auf die eine oder andere Weise mindestens politisch los :D)
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von hlubenow »

Maas Außenminister? :lmao:
Tobias__21
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Tobias__21 »

Was ist eigentlich von dem Vorschlag einer Frauenquote im Wahlrecht zu verankern zu halten?

http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 83926.html

http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... arrenbauer

Ich hätte ja gedacht, dass man das über die Landeslisten geregelt kriegt und es eben Sache der Parteien ist, da für ein ausgewogenes Verhältnis zu sorgen. Aber problematisch sind wohl die Direktmandate. Aber wie will man da bitte ansetzen, ohne in Konflikt mit dem GG zu kommen?

Hinweise auf Wahlzetteln hatten wir ja schon. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" sollte da stehen. Das Landesverfassungsgericht RP war dagegen.
http://www.taz.de/!5044901/

Aber das ist auch eine ganz andere Geschichte und m.E. nicht mit der Forderung einer Frauenquote direkt im Wahlrecht zu verankern vergleichbar. Aber es bleibt die Frage, wie man das konkret bei den Direktmandaten umsetzen will?
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sai
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von sai »

Tobias__21 hat geschrieben:Was ist eigentlich von dem Vorschlag einer Frauenquote im Wahlrecht zu verankern zu halten?
Gar nichts.
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Kroate
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Kroate »

Ich halte von Quoten, die Ergebnisgleichheit herbeiführen sollen, überhaupt nichts. Solange die Chancengleichheit gewahrt ist, muss man m.E. mit der ungleichen Verteilung im Bundestag leben.

Das Problem scheint mir eher, dass Frauen weitaus seltener (partei-)politisch aktiv sind. Das spiegelt sich in der sozialen Zusammensetzung der Parteien wieder. Bei den Parteimitgliedschaften sind Frauen parteiübergreifend stark unterrepräsentiert.

https://m.bpb.de/politik/grundfragen/pa ... mensetzung

Bei einem Frauenanteil von 26 Prozent in den Parteien hat rechnerisch heute bereits eine parteipolitisch aktive Frau bessere Chancen in den Bundestag einzuziehen als ein Mann. Das gilt selbst bei der jetzigen Zusammensetzung des Bundestags mit einem Frauenanteil von 31 Prozent. Und das ist der niedrigste Frauenanteil im Bundestag seit knapp 20 Jahren.

Oder kurz: wir brauchen mehr parteipolitisch aktive Frauen, dann wird sich auch die Zusammensetzung des Bundestags nachhaltig ändern.

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Edit: die 26 Prozent beziehen sich nur auf den Frauenanteil in der CDU. Eine parteiübergreifende Zahl habe ich auf die schnelle nicht finden können. Der jeweilige Frauenanteil für die im Bundestag vertretenen Parteien ist aber auf der oben verlinkten Seite der BPB zu finden.
Zuletzt geändert von Kroate am Freitag 9. März 2018, 09:44, insgesamt 2-mal geändert.
sai
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von sai »

Kroate hat geschrieben:Ich halte von Quoten, die Ergebnisgleichheit herbeiführen sollen, überhaupt nichts. Solange die Chancengleichheit gewahrt ist, muss man m.E. mit der ungleichen Verteilung im Bundestag leben.

Das Problem scheint mir eher, dass Frauen weitaus seltener (partei-)politisch aktiv sind. Das spiegelt sich in der sozialen Zusammensetzung der Parteien wieder. Bei den Parteimitgliedschaften sind Frauen parteiübergreifend stark unterrepräsentiert.

https://m.bpb.de/politik/grundfragen/pa ... mensetzung

Bei einem Frauenanteil von 26 Prozent in den Parteien hat rechnerisch heute bereits eine parteipolitisch aktive Frau bessere Chancen in den Bundestag einzuziehen als ein Mann. Das gilt selbst bei der jetzigen Zusammensetzung des Bundestags mit einem Frauenanteil von 31 Prozent. Und das ist der niedrigste Frauenanteil im Bundestag seit knapp 20 Jahren.

Oder kurz: wir brauchen mehr parteipolitisch aktive Frauen, dann wird sich auch die Zusammensetzung des Bundestags nachhaltig ändern.

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So sieht es aus.

Das ist jetzt Nahbereichsempirie und Küchenpsychologie, aber ich kenne in einem persönlichen Umfeld erheblich mehr Männer, die sich wirklich für Politik interessieren und sich tagesaktuell auskennen, als Frauen. Das betrifft auch nichts das Engagement, sondern bereits das grundsätzliche Interesse überhaupt an Politik.
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Tibor
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Tibor »

Barley soll BMJ werden. Wenigstens eine Juristin.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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doctor
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von doctor »

Dr. Matthias Miersch war wohl zu kompetent für das Amt ...
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Kasimir »

doctor hat geschrieben:Dr. Matthias Miersch war wohl zu kompetent für das Amt ...
Eher zu links. Warum sollte er kompetenter sein als Barley?
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Herr Anwalt
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Herr Anwalt »

Weil Barley verfassungsfeindliche Positionen äußert.
Frauenquote im Wahlrecht ist nicht nur verfassungswidrig, sondern verfassungsfeindlich.
Verstoß gegen Art. 38 GG und Art. 20 GG (Demokratieprinzip).
Wäre nicht einmal durch eine Verfassungsänderung zu bewerkstelligen. Art. 79 III GG.
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Ara
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben:Barley soll BMJ werden. Wenigstens eine Juristin.
Ich hab ja auf den Fischer gehofft! :P
Herr Anwalt hat geschrieben: Weil Barley verfassungsfeindliche Positionen äußert.
Frauenquote im Wahlrecht ist nicht nur verfassungswidrig, sondern verfassungsfeindlich.
Verstoß gegen Art. 38 GG und Art. 20 GG (Demokratieprinzip).
Ich dachte immer das BVerfG entscheidet über die Verfassungswidrigkeit...

Übrigens nur damit sich hier nicht die alternativen Fakten vom Herrn Anwalt manifestieren: Barley und Kramp-Karrenbauer wollen prüfen ob eine Wahländerung möglich sei. Unabhängig davon ob man solche Änderungen gut oder schlecht findet, ist man weit entfernt von einer Verfassungsfeindin...

Zum Thema:

Ich denke eine linke Justizministerin ist ein ganz guter Gegenpol gegen die zu erwartende Law and Order-Politik aus dem Innenministerium. Schaun wir doch mal, wie sie sich macht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Herr Anwalt
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Herr Anwalt »

Es ist ein bisschen ein Unterschied, ob man eine verfassungsfeindliche Position äußert, oder ein Verfassungsfeind ist.
Oder anders: Wer einmal sagt "Ich freue mich, dass der BVB gewonnen hat" ist noch nicht automatisch ein BVB-Fan.
Aber das versteht Ara nun mal nicht, oder es passt einfach nicht in sein Argumentationsniveau. Soviel zu alternativen Fakten, aber dass ist ja seine Strohmann-Standardtaktik.

Barley und KK treten vor das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dabei äußert Barley.
"Wir müssen aber auch prüfen, welche Stellschrauben bei einer Wahlrechtsreform gedreht werden können, damit wieder mehr Frauen in den Parlamenten einziehen."

Wenn ein designierter Justizminister sagt:
"Wir müssen Prüfen ob wir Menschen auch ohne Haftgrund einsperren können", dann wird der objektive Erklärungsempfänger annehmen, dass der Justizminister ein Befürworter einer solchen Regelung ist.

Das Ankündigen einer Prüfung ist, ist das sichtbar machen ihrer Position in dieser Frage. Ansonsten hätte sie die Frage nicht aufgeworfen.

Damit spuken in ihrem Kopf verfassungswidrige Vorschläge herum, die schon so weit gereift sind, dass sie diese als Erklärung vor dem RN Deutschland abgibt.
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Ara
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Ara »

Ich wiederhole: Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht und nicht du.

Mir fallen spontan viele völlig offensichtlich verfassungskonforme Möglichkeiten ein das Wahlrecht zu reformieren, und es dadurch möglicherweise "Frauenfreundlicher" zu machen... Sei es ein Feierabendparlament, rosa Sitzbezüge fürs Parlament oder eine Verlegung des Parlaments nach Münster.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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