Bundestagswahl 2017.

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Ara
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Ara »

hlubenow hat geschrieben:
Quantensprung hat geschrieben:Du konstruierst daraus, dass es faktisch schon einen konkreten Vorschlag gibt, und prüfst diesen von dir fingierten Vorschlag dann direkt am Maßstab des Art. 79 Abs. 3 GG. Das erscheint mir fast schon psychotisch.
Ich denke, es ist nichts daran auszusetzen, mal abzuschätzen, was der Quatsch, den diese Leute von sich geben, juristisch bedeuten würde. Selbst wenn er sich noch nicht in einem konkreten Vorschlag manifestiert hat. Je früher man den Anfängen wehrt, desto besser.
Doch... Weil er sich irgendwas absurdes in seinem Kopf ausdenkt... Irgendwas in Richtung "Es dürfen nur noch Frauen gewählt werden" oder "Stimmen von Frauen zählen doppelt"... Das hat nie jemand gesagt. Es gibt sicher 1 Million Möglichkeiten die Anzahl der Frauen im Bundestag mit verfassungemäßen Maßnahmen zu erhöhen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Samson
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Samson »

Tibor hat geschrieben:
hlubenow hat geschrieben:
Quantensprung hat geschrieben:Du konstruierst daraus, dass es faktisch schon einen konkreten Vorschlag gibt, und prüfst diesen von dir fingierten Vorschlag dann direkt am Maßstab des Art. 79 Abs. 3 GG. Das erscheint mir fast schon psychotisch.
Ich denke, es ist nichts daran auszusetzen, mal abzuschätzen, was der Quatsch, den diese Leute von sich geben, juristisch bedeuten würde. Selbst wenn er sich noch nicht in einem konkreten Vorschlag manifestiert hat. Je früher man den Anfängen wehrt, desto besser.
Aber wehe, wenn man mit dem Finger auf die neonazistischen und rechtsradikalen Auswüchse innerhalb der Afd zeigt. *mimimi*
Darf ich höflich darauf hinweisen, dass du, indem du derartiges ohne Begründung und Beispiel, geschweige denn intersubjektiv prüfbarer Subsumtion schreibst, andererseits jede Diskussion hierüber moderativ unterbindest, höchst unfair, parteiisch und eines Juristen unwürdig agierst?
Herr Anwalt
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Herr Anwalt »

Und unabhängig von der Frage der Verfassungsmäßigkeit.
Welchen Grund sollte es geben, eine Frau im Wahlrecht zu bevorzugen?
Das ist einfach nur eine Diskriminierung.

Was kommt danach? Wann ist das Ziel erreicht?
Gelöschter Nutzer

Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Welchen Grund sollte es geben, eine Frau im Wahlrecht zu bevorzugen?
Die Erfüllung eines Verfassungsauftrages, zum Beispiel.
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Herr Anwalt »

Der da wäre?
Warum ist das Prinzip der Chancengleichheit bei Wahlen nicht gewahrt?
Gelöschter Nutzer

Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist dir der Unterschied von abstrakten Prinzipien und der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung bekannt?
Herr Anwalt
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Herr Anwalt »

Ja.
Welches konkrete Problem besteht nun bei Wahlen?
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Tibor
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Tibor »

Samson hat geschrieben: Darf ich höflich darauf hinweisen, dass du, indem du derartiges ohne Begründung und Beispiel, geschweige denn intersubjektiv prüfbarer Subsumtion schreibst, andererseits jede Diskussion hierüber moderativ unterbindest, höchst unfair, parteiisch und eines Juristen unwürdig agierst?
Was ist denn daran höflich, wenn du mir unwürdiges Verhalten vorwirfst? Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung, auch wenn man davor das Wort "höflich" setzt oder sie verpackt.

Zum Thema: Wenn du meine alten Beiträge in den nunmehr geschlossenen Threads anschaust, wirst du erkennen, dass ich ganz bestimmt nicht in Jubelstimmung ausbreche, wenn die Flüchtlingskrise "unter den Teppich" gekehrt wird oder man generell ignoriert, dass es zu Problemen gekommen ist. Ich habe auch in diesem Forum mehrfach geschrieben, dass man mE deutlich zwischen Asyl und Zuwanderung unterscheiden sollte und das "Flüchtling" zu unklar ist, um darauf irgendwas argumentativ aufbauen zu können. Es ist unbestritten, dass es Probleme gibt mit der hohen Zahl an Wirtschaftsflüchtlingen, die sich schlecht integrieren lassen bzw. gar nicht integrieren wollen. Aus meinen bisherigen Beiträgen dürfte auch klar werden, dass ich kein Freund einer neuen GroKo unter Merkel bin. Ich kann es aber im Umkehrschluss überhaupt nicht leiden, wenn eben - weil man alle Flüchtlinge in einen sprichwörtliche Topf wirft - dann die AfD/Pedgiada/Sonstige-Gruppen auf einmal mit völkischem Denken bewusst oder unbewusst in rassistische Denkweisen, Umvolkungsverschwörungstheorien abgleiten und lieber früher als später einem Führer hinterlaufen würden, wenn der nur Progromstimmung machen würde. Das ist widerlich und solcher Denkweise werde ich hier als Moderator keinen Platz bieten.

Deswegen bleibe ich bei meiner Meinung: Diskutiert hier gern alle zur Sache, aber wer hier nur Stimmung pro AfD / Rechts machen will oder dauerhaft "Werbevideos" der AfD und sonstiger Verschwörungstheoretiker postet, der hat hier nichts verloren. Wer diese Ansage nicht mag, der kann sich gern auf Diskussion in den Fachforen beschränken oder fernbleiben. Das ist mir egal.
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Herr Anwalt »

Und wenn jemand nicht per se ein AFD-Anhänger ist, aber es in brennenden Fragen gewisse Schnittmengen bei den Ansichten/Auffassungen gibt, wie erkennt man dann, ob jemand nur Stimmung pro AFD / Rechts machen will?
Dürfte man Stimmung pro Links machen?
sai
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von sai »

Herr Anwalt hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Ich halte das auf den ersten Blick auch für verfassungswidrig. Zumindest wenn man an die Direktmandate ran will. Aber in anderen Ländern geht es ja auch (gut, deren Wahlrechtssysteme kenn ich nicht im Detail) und Barleys juristische vita ist ja auch nicht ganz ohne :) Kann mir kaum vorstellen, dass die sowas in den Raum wirft ohne zumindest etwas darüber nachgedacht zu haben. Unsere Wahlrechtsgrundsätze dürften ihr auch bekannt sein. Sie hat ja auch bei Herrn Pieroth promoviert und war WissMit. am BVerfG. Ich schau mal, ob ich im Sachs zu dem Thema was finde :sherlock:
Zumindest dürften Barleys Examensnoten besser sein, als die von Herrn Anwalt. ;)
Genau darauf kommt es ja bei einer redlichen Argumentation an, nicht wahr? ](*,)
Peter Rüdiger Richter hat im Abitur 1,0, im ersten Stex 14,33 Punkte, im zweiten Stex 12,33 Punkte und den LL.M. mit 17,9 Punkten abgeschlossen.
Wer ist hier besser?
Was sagt das über ihn aus, wenn es um Verfassungsfragen geht Kasimir?


@Sai
Parlamentswahlen sind der entscheidende Akt für die Willensbildung im demokratischen Staat des Grundgesetzes.
Art. 79 III GG verbietet dem Verfassungsgesetzgeber eine Änderung der Verfassung, soweit dadurch die in den Art. 1 und 20 GG aufgeführten Grundsätze berührt werden. Art. 20 I GG bestimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Nach Art. 20 II 1 und 2 geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk übt sie in Form von Wahlen und Abstimmungen aus. Zum Begriff von Wahlen gehört, dass die Mehrheit der entscheidende Faktor der politischen Willensbildung ist. Aus den Grundsätzen der Demokratie und der Volkssouveränität wird übereinstimmend abgeleitet, dass Wahlen zumindest allgemein, frei und gleich sein müssen. Somit könnte auch der Versuch einer Grundgesetzänderung keine Basis dafür schaffen, den Gleichheitsgrundsatz im Wahlrecht abzuändern.

Im Übrigen verstößt die Forderung natürlich auch gegen Art. 3 I GG.
Das weiß ich alles, ich hab dazu im weiteren Sinne promoviert.
Es ist nur leider außer der Wiedergabe abstrakter Rechtsprechungs- und Kommentarpassagen nicht erkennbar, warum daraus deiner Meinung nach folgt, dass das Fordern einer Frauenquote verfassungsfeindlich sein sollte.
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von hlubenow »

Tibor hat geschrieben:
hlubenow hat geschrieben:
Quantensprung hat geschrieben:Du konstruierst daraus, dass es faktisch schon einen konkreten Vorschlag gibt, und prüfst diesen von dir fingierten Vorschlag dann direkt am Maßstab des Art. 79 Abs. 3 GG. Das erscheint mir fast schon psychotisch.
Ich denke, es ist nichts daran auszusetzen, mal abzuschätzen, was der Quatsch, den diese Leute von sich geben, juristisch bedeuten würde. Selbst wenn er sich noch nicht in einem konkreten Vorschlag manifestiert hat. Je früher man den Anfängen wehrt, desto besser.
Aber wehe, wenn man mit dem Finger auf die neonazistischen und rechtsradikalen Auswüchse innerhalb der Afd zeigt. *mimimi*
Nein, das ist völlig ok. Wenn Du oder jemand anders neonazistische oder rechtsradikale Auswüchse in der AfD aufzeigen kann, muß man diese prüfen, und dann bin ich auch dafür, daß die AfD sie ahndet (ich selbst kann das ja nicht). Z.B. mußte Poggenburg sich offenbar von seinen Ämtern zurückziehen.
Ich hatte oben gerade gesagt, es geht darum, Normalität wiederherzustellen, zum politischen Realismus zurückzukehren.
Es gibt Neonazis, es gibt Rechtsradikale, aber die wollen genau das nicht. Und gegen die muß man dann auch einstehen. Früher haben das Konservative (in der CDU) und Sozialdemokraten auch stets gemeinsam getan. Auch dahin muß man wieder zurückfinden.
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Tibor
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Tibor »

Herr Anwalt hat geschrieben:Und wenn jemand nicht per se ein AFD-Anhänger ist, aber es in brennenden Fragen gewisse Schnittmengen bei den Ansichten/Auffassungen gibt, wie erkennt man dann, ob jemand nur Stimmung pro AFD / Rechts machen will?
Dürfte man Stimmung pro Links machen?
Ich erkenne schon, ob jemand nur Stimmung machen will oder ob er sich auf Sachdiskussionen einlässt. Linksextreme Ansichten werden hier ebenfalls nicht geduldet. Nicht umsonst wurde linksunten.indymedia letztes Jahr verboten.
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Tibor »

hlubenow hat geschrieben:Z.B. mußte Poggenburg sich offenbar von seinen Ämtern zurückziehen. ...., es geht darum, Normalität wiederherzustellen, zum politischen Realismus zurückzukehren.
Es gibt Neonazis, es gibt Rechtsradikale, aber die wollen genau das nicht. Und gegen die muß man dann auch einstehen. Früher haben das Konservative (in der CDU) und Sozialdemokraten auch stets gemeinsam getan. Auch dahin muß man wieder zurückfinden.
Na, dann bin ich bei dir. Die Frage ist nur, was "Normalität" ist und ob nicht "Normalität" irgendwie verklärt wird mit einem "früher war alles besser". Als Ossikind erlebt man hier selbst nach 28 Jahren noch dieses "zu DDR Zeiten hätte"; das auch von Personen, die - wie ich - vor 1989 noch Kinder waren. Insoweit sollte man vor jedem Blick zurück aufpassen, ob man wirklich umfassend zurückblickt und ob man diesen "Fixpunkt" aus der Vergangenheit wirklich isoliert betrachten kann.
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Herr Anwalt »

@sai:
I. Verletzung von Art. 38 I GG

Art. 38 I GG schreibt vor, dasss die Abgeordneten des Deutschen Bundestages “in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt” werden. Die in dieser Verfassungsnorm aufgestellten Grundsätze gelten unmittelbar für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Diese Vorschrift zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass in ihr eine streng formale und differenzierungsfeindliche Gleichheit vorgegeben ist.

Betroffen sind hier Freiheit und der Gleichheit der Wahl.

1.

Eine Wahl ist frei, wenn auf die Wahlberechtigten bei der Stimmabgabe kein Zwang ausgeübt wird. Außerdem muss die Wahlentscheidung von ihrem Wesen her frei sein.

Der indirekte Wahlprozess, der mit dem vom BVerfG ausdrücklich für zulässig erklärten Verhältniswahlrecht verbunden ist, lässt nicht zu, dass eine weitere Beeinträchtigung der freien Wahl durch von vornherein vorgegebene Geschlechterdifferenzierungen oder Quoten vorgenommen wird.

Zur Wahlfreiheit gehört das Verbot, bestimmte Kandidaten - aufgrund ihres Geschlechts - wählen zu müssen. So wie es bei einer Quote der Fall wäre.

2.

Das Gleichheitsgebot gehört zu den zentralen Aussagen von Art. 38 I GG und strahlt in das gesamte auf Politik bezogene Recht aus. Es verbietet die unterschiedliche Behandlung von Wählern oder Wählergruppen nach Bildung, Religion, Vermögen, Klasse, Rasse, Geschlecht oder auch nach Art der politischen Meinung.

Unabdingbar ist dabei, dass bei der eigentlichen Wahlhandlung eine formale Zählwertgleichheit für jede Stimme besteht . Aus diesem Grunde ist es an sich nicht möglich, im Verfahren der Abstimmung eines Wahlvorschlages Vor- oder Nachteile zu schaffen, die an eine bestimmte Geschlechtszugehörigkeit gekoppelt sind.
So wie es bei einer Quote der Fall ist.

II. Änderung von Art. 38 I GG

Wenn Eingriffe in den Grundsatz der Freiheit und Gleichheit im Wahlrecht erfolgen sollen, dann müsste Art. 38 I GG entsprechend geändert werden. Derartige Änderungen sind an der Wesensgehaltsgarantie des Art. 79 III GG zu messen.
Art. 79 III GG verbietet auch dem Verfassungsgesetzgeber, der eine verfassungsändernde Mehrheit hinter sich hat, eine Änderung der Verfassung, soweit dadurch die in den Art. 1 und 20 GG aufgeführten Grundsätze berührt werden. Art. 20 I GG bestimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Nach Art. 20 II 1 und 2 geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk übt sie in Form von Wahlen und Abstimmungen aus. Zum Begriff von Wahlen gehört, dass die Mehrheit der entscheidende Faktor der politischen Willensbildung ist.
Aus den Grundsätzen der Demokratie und der Volkssouveränität wird übereinstimmend abgeleitet, dass Wahlen zumindest allgemein, frei und gleich sein müssen.

Somit könnte auch der Versuch einer Grundgesetzänderung keine Basis dafür schaffen, den Gleichheitsgrundsatz im Wahlrecht abzuändern.

III. Ergebnis:

Änderungsvorschläge die unter Missachtung der Grundsätze von Freiheit und Gleichheit zustande kommen, sind verfassungswidrig.
Voland
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Re: Bundestagswahl 2017.

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