Bundestagswahl 2017.

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Honigkuchenpferd
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das widerspricht in keiner Weise dem, was ich gesagt habe. Denn ich bin lediglich deiner faktenwidrigen Behauptung entgegengetreten, es besuche "kaum jemand" die Realschule, obwohl er die Voraussetzungen fürs Gymnasium erfüllt. Natürlich spielt dabei unter anderem auch eine wichtige Rolle, wie schwer oder leicht es ist, ein Gymnasium zu erreichen. Die Notwendigkeit, ein Gymnasium zu besuchen, ist in Bayern aber dennoch viel geringer.

Darüber hinaus stimmt die Behauptung auch bezogen auf bayerische Großstädte (was immer damit in diesem Zusammenhang gemeint ist) nach meiner Kenntnis nicht. Woher kommt denn diese Zahl von wegen "annähernd 100 Prozent"? Und wie viele davon bleiben auch dauerhaft auf dem Gymnasium?
Die bayerische SPD hält das bayerische System des Grundschulabiturs aufgrund seiner sozialen Verwerfungen sogar für Verfassungswidrig und hat zurzeit eine Popularklage laufen.
Damit wird sie voraussichtlich gewaltig auf die Nase fallen.
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Levi
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Levi »

Honigkuchenpferd hat geschrieben: Darüber hinaus stimmt die Behauptung auch bezogen auf bayerische Großstädte (was immer damit in diesem Zusammenhang gemeint ist) nach meiner Kenntnis nicht. Woher kommt denn diese Zahl von wegen "annähernd 100 Prozent"?
Ich stelle normalerweise keine Behauptungen auf, die ich nicht belegen kann. Für den konkreten Fall verweise ich auf den Bayerischen Bildungsbericht, S. 107 ff. (B 2.2.1), https://www.isb.bayern.de/download/1734 ... teil.b.pdf (Verwaister Link https://www.isb.bayern.de/download/17341/isb_bb15_4_teil.b.pdf automatisch entfernt)
Honigkuchenpferd
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Mal abgesehen davon, dass du das in Wahrheit natürlich beständig tust: Woraus sollen sich da jetzt die "annähernd 100 Prozent" ergeben, von denen du gesprochen hattest?
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Levi
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Levi »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Mal abgesehen davon, dass du das in Wahrheit natürlich beständig tust:

Bitte zeig mir die entsprechende Behauptung und ich reiche dir den Beleg gerne nach.
Woraus sollen sich da jetzt die "annähernd 100 Prozent" ergeben, von denen du gesprochen hattest?
Die entsprechende Transferleistung ist doch nun wirklich nicht besonders schwer. In München (Stadt und Landkreis) haben 62,8 Prozent der Schüler eine Gymnasialeignung erhalten und 61,5 Prozent sind tatsächlich in ein Gymnasium übergetreten; die Differenz beträgt 1,3 Prozentpunkte. Im hiesigen Rahmen ist das mit "annähernd 100 Prozent" hinreichend genau beschrieben.

In ganz Bayern haben demgegenüber 52,1 Prozent die Gymnasialeignung bescheinigt bekommen, und 39,3 Prozent sind anschließend tatsächlich ins Gymnasium übergetreten.
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ja, in München Stadt und (!) Landkreis. Das war aber nicht deine Behauptung.
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Levi
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Levi »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ja, in München Stadt und (!) Landkreis. Das war aber nicht deine Behauptung.
OK, geschenkt: Großraum München.

Ich bin mir aber sicher, dass in der Stadt München alleine das Verhältnis auch nicht anders ist; eher sogar noch deutlicher.
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Darauf können wir uns sogar einigen. Nur war deine Behauptung ja, es sehe in Großstädten in Bayern generell so aus. Wenn man mal von der gängigen Definition ausgeht, ist das - den Landkreis München einbezogen - rechnerisch ein ziemliches Ding der Unmöglichkeit.

Dass die Quote in München und Landkreis so hoch ist, ist also noch einmal ein Sonderfall.
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Levi
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Levi »

Welche "echten" Großstädte - außer München - gibt es denn in Bayern sonst noch?
BTW: Wenn ich von "Berlin" spreche, meine ich den Speckgürtel um die Stadt herum (also den C-Bereich der BVG) normalerweise auch immer mit.

Aber da wir uns ja jetzt - zumindest in diesem Punkt - einig sind, können wir es damit jetzt auch bewenden lassen.
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Die herkömmliche Definition (der Statistiker) ist 100.000 +. Da gibt es neben München schon noch einiges...

Es macht aber wirklich überhaupt keinen Sinn, gerade ausgehend von München Schlüsse über Bayern als Ganzes treffen zu wollen.
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thh
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von thh »

Levi hat geschrieben:Die Aufgabe, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen, hat für mich der Staat und nicht der einzelne Bürger (hier also nicht die Eltern). Ich mache es niemandem zum Vorwurf, wenn von bestehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, auch wenn ich sie in der Sache für unberechtigt halte. Natürlich genieße ich beispielsweise die Vorteile, die ich als Privatpatient beim Arzt habe, auch wenn ich es für ein absolutes Unding halte, dass es diese Zweiklassenmedizin in Deutschland gibt.
Man könnte die Ablehnung eines Systems, dessen Vorteile man gerne nutzt, als "scheinheilig" bezeichnen.
Levi hat geschrieben:Was das Thema soziale Gerechtigkeit im Bildungswesen anbelangt, ist Berlin hinsichtlich der Hinführung von "Arbeiterkindern" (genauer gesagt: Kinder von Eltern ohne höheren Bildungsabschluss) zum formalen Abitur vorbildlich und insoweit deutlich erfolgreicher als Bayern. Berlin führt - bezogen auf die Bevölkerungszahl - mehr als viermal so viele "Arbeiterkinder" zum Abitur wie Bayern. Dass Berlin das auf eine Weise tut, die ich nicht gut finde (nämlich durch Absenkung der Leistungsanforderungen), ist eine andere Sache. Man kann Berlin aber auch nicht absprechen, dass es mit seinem Modell nicht im Ergebnis erfolgreich wäre.
Du ziehst es mithin vor, dass mehr "Arbeiterkinder" - formal - Abitur machen, weil schlicht die Leistungsanforderungen abgesenkt werden, zumindest solange Dich das nicht betrifft, weil Du es vorziehst, Deine Kinder nicht diesem "vorbildlichen" Schulsystem anzuvertrauen? Ich bitte Dich.
Levi hat geschrieben:Aber was das Thema 'soziale Gerechtigkeit' anbelangt, hat Bayern eindeutig Nachholbedarf.
Was "soziale Gerechtigkeit" mit der Entwertung von Bildungsabschlüssen für alle zur Verbesserung von Indikatoren - auf dem Papier - zu tun hat, erschließt sich mir weiterhin nicht.
Levi hat geschrieben:Viel wahrscheinlicher ist es dagegen, dass auch in Bayern ein deutlich höheres Interesse an qualifizierten Schulabschlüssen besteht als es vom Schulsystem zurzeit befriedigt wird. Es sind nicht die Eltern, die einer höheren Schulbildung der unteren Schichten mehrheitlich im Wege stehen, sondern die sozialen Selektionsmechanismen des bayerischen Schulsystems.
Du setzt hier zu Unrecht die Verleihung eines formalen Abschlusses mit "höherer Schulbildung" gleich. Eine solche wird in Berlin ja nun gerade allen Schülern der staatlichen Schulen offenbar nicht zu teil.

Auch die automatische Verleihung des Abiturs zusammen mit dem erfolgreichen Erlangen des Realschul- oder Hauptschulabschlusses hätte nichts mit Chancengleichheit odr sozialer Gerechtigkeit zu tun, sondern allenfalls mit Augenwischerei.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Levi
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Levi »

thh hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:Die Aufgabe, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen, hat für mich der Staat und nicht der einzelne Bürger (hier also nicht die Eltern). Ich mache es niemandem zum Vorwurf, wenn von bestehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, auch wenn ich sie in der Sache für unberechtigt halte. Natürlich genieße ich beispielsweise die Vorteile, die ich als Privatpatient beim Arzt habe, auch wenn ich es für ein absolutes Unding halte, dass es diese Zweiklassenmedizin in Deutschland gibt.
Man könnte die Ablehnung eines Systems, dessen Vorteile man gerne nutzt, als "scheinheilig" bezeichnen.

Unfug. "Scheinheilig" wäre es, ein als ungerecht erkanntes System trotzdem öffentlich zu verteidigen, weil man selbst davon profitiert.
Ein als ungerecht erkanntes System abschaffen zu wollen, obwohl man selbst davon profitiert, mag man vielleicht als "dumm" bezeichnen, aber es ist ganz sicher nicht scheinheilig.
Levi hat geschrieben:Was das Thema soziale Gerechtigkeit im Bildungswesen anbelangt, ist Berlin hinsichtlich der Hinführung von "Arbeiterkindern" (genauer gesagt: Kinder von Eltern ohne höheren Bildungsabschluss) zum formalen Abitur vorbildlich und insoweit deutlich erfolgreicher als Bayern. Berlin führt - bezogen auf die Bevölkerungszahl - mehr als viermal so viele "Arbeiterkinder" zum Abitur wie Bayern. Dass Berlin das auf eine Weise tut, die ich nicht gut finde (nämlich durch Absenkung der Leistungsanforderungen), ist eine andere Sache. Man kann Berlin aber auch nicht absprechen, dass es mit seinem Modell nicht im Ergebnis erfolgreich wäre.
Du ziehst es mithin vor, dass mehr "Arbeiterkinder" - formal - Abitur machen, weil schlicht die Leistungsanforderungen abgesenkt werden, zumindest solange Dich das nicht betrifft, weil Du es vorziehst, Deine Kinder nicht diesem "vorbildlichen" Schulsystem anzuvertrauen? Ich bitte Dich.

Mit dem verständigen Lesen hast du anscheinend hier so deine Schwierigkeiten. Daher habe ich die entscheidende Passage für dich noch einmal kenntlich gemacht.

Und vorsorglich noch einmal zum Mitschreiben: Ich begrüße das soziale Ergebnis, das in Berlin erzielt wird, halte den Weg dorthin (niedrige Leistungsansprüche) allerdings für falsch. Umgekehrt finde ich den bayerischen Weg (hohe Leistungsansprüche) für richtig, halte jedoch die soziale Selektion im bayerischen Schulsystem und damit das Ergebnis für falsch. Weder das bayerische noch das Berliner Schulsystem sind in meinen Augen optimal.
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JS
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von JS »

https://www.welt.de/debatte/kommentare/ ... litik.html

Auweia. Das könnte Wilders, Le Pen und der AfD Auftrieb geben.

Insgesamt ist es wahr: Der EuGH ist ein Problemfall.
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Tibor
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Tibor »

Ich halte es mit Thym, Spiegel 7/2017, S. 40 f a.E. "Für GA Mengozzi, der schon auf die achtzig zugeht, ist es ein prominentes Verfahren gegen Ende seiner langen Karriere - vermutlich wollte er hier ein moralisches Statement setzen, wohl wissend, dass ihm die Richter kaum folgen dürften."
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immer locker bleiben
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von immer locker bleiben »

JS hat geschrieben:https://www.welt.de/debatte/kommentare/ ... litik.html

Auweia. Das könnte Wilders, Le Pen und der AfD Auftrieb geben.

Insgesamt ist es wahr: Der EuGH ist ein Problemfall.
Hm. Also das hier ist so, wie es da steht, schlicht nicht richtig:
Den Sündenfall macht Grimm 1963 aus. Damals befasste sich der EuGH erstmals mit dem Verhältnis von europäischem und nationalem Recht. Gegen den Rat des damaligen Generalanwalts urteilte er, europäisches Recht sei in den Mitgliedstaaten direkt anzuwenden.

Von da an war es Einzelpersonen erlaubt, Rechte aus europäischen Verträgen abzuleiten und vor den nationalen Gerichten durchzusetzen, ohne darauf warten zu müssen, bis der nationale Gesetzgeber diese europäische Rechte umgesetzt hatte. Seither hat europäisches Recht Vorrang vor dem nationalen, zuweilen sogar vor der jeweiligen Verfassung.
Ansonsten kann ich anmerken, dass das System mit den Generalanwälten in der Tat etwas schräg anmutet. Aber dass der EuGH ein Problemfall wäre, halte ich für eine sehr gewagte Aussage.
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Re: Bundestagswahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

immer locker bleiben hat geschrieben:Hm. Also das hier ist so, wie es da steht, schlicht nicht richtig:
Ja, das stimmt. Damit dürfte wohl Van-Gend-&-Loos gemeint sein. Diese Entscheidung wird aber völlig falsch wiedergegeben und ist heute außerdem (zu Recht) weitestgehend unumstritten.
Ansonsten kann ich anmerken, dass das System mit den Generalanwälten in der Tat etwas schräg anmutet. Aber dass der EuGH ein Problemfall wäre, halte ich für eine sehr gewagte Aussage.
Die Generalanwälte halte ich im Allgemeinen für eine Bereicherung. Ganz falsch ist die Aussage mit Blick auf den EuGH aber sicher auch nicht, denn er hat schon manches Mal seine Kompetenzen überschritten und auch sonst weist seine Rechtsprechung einige Fragwürdigkeiten auf.

Dass der Schlussantrag des Generalanwalts in diesem Fall völlig aberwitzig ist, wenn man die praktischen Konsequenzen und auch die Interessenlage der Mitgliedstaaten bedenkt, steht auf einem anderen Blatt. Es ist aber auch ein gutes Beispiel dafür, dass man schon etwas vorsichtig sein sollte, was man in Gesetze (bzw. Verträge) schreibt, da es einen am Ende ganz anders als gedacht einholen könnte.
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