Was ist denn da passiert?
Was hat er geschrieben?
Das wirft Folgefragen auf: Nachdem der Beitrag "zurückgezogen" wurde: Darf man ihn noch als Fundstelle oder Beleg zitieren? Wenn man sich in einem Schriftsatz darauf beruft, müsste man schreiben: "so auch Zuck, ehemals NZA 2021, 166 ff"?
Zuck NZA 2021, 166
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Re: Zuck NZA 2021, 166
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... digt-sich/
Was die Zitierung angeht: Falls das nötig werden sollte, vielleicht wirklich so wie von dir vorgeschlagen. Im Schriftsatz würde sich dann ggf. die Anlage des Aufsatzes, der ja so nicht mehr online verfügbar ist, in Kopie anbieten.
Was die Zitierung angeht: Falls das nötig werden sollte, vielleicht wirklich so wie von dir vorgeschlagen. Im Schriftsatz würde sich dann ggf. die Anlage des Aufsatzes, der ja so nicht mehr online verfügbar ist, in Kopie anbieten.
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Re: Zuck NZA 2021, 166
Der Beitrag ist ja nur online nicht mehr verfügbar?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Zuck NZA 2021, 166
Stimmt, dann ganz normal zitieren.
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Re: Zuck NZA 2021, 166
Ich fasse es nicht. Wie kann man so etwas schreiben und veröffentlichen? Großordinarienhörigkeit?