Klarstellungen

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Miranda
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Klarstellungen

Beitrag von Miranda »

Hallo ich habe hier im Forum (bzw. auf anderen Juraseiten) die zitierten Begriffe gesehen
kann diese bitte mal ein Fachkundiger definieren:

Jura =
Rechtswissenschaft =
Recht =

Missbrauch =
Mord =
Diebstahl =
Vergewaltigung =
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Tibor
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Tibor »

Bei Miranda fällt mir nur ein:

You have the right to remain silent.

Anything you say can and will be used against you in a court of law.

You have the right to an attorney.

If you cannot afford an attorney, one will be appointed for you.

(Miranda v. State of Arizona; Westover v. United States; Vignera v. State of New York; State of California v. Stewart - 384 U.S. 436)
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Parabellum
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Parabellum »

Tibor hat geschrieben:Bei Miranda fällt mir nur ein:[...]
Lasmiranda?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Tibor
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Tibor »

Du meinst Frau Densevilla?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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JulezLaw
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Re: Klarstellungen

Beitrag von JulezLaw »

Ihr Sexisten!

Mal im Ernst:
Miranda hat geschrieben:
Missbrauch = Was für einer? Sexueller Missbrauch? Dann §§ 174 ff. StGB. Von Titeln und ähnlichem Gedöns? Dann §§ 132, 132a StGB. Usw.
Mord = § 211 StGB
Diebstahl = § 242 StGB
Vergewaltigung = § 177 StGB
Für den Rest einfach Wikipedia nutzen... Oder hast du irgendein konkretes Anliegen für deine Hausaufgabe?
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Miranda
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Miranda »

Tibor hat geschrieben:Bei Miranda fällt mir nur ein:
You have the right to remain silent.
Anything you say can and will be used against you in a court of law.
You have the right to an attorney.
If you cannot afford an attorney, one will be appointed for you.
(Miranda v. State of Arizona; Westover v. United States; Vignera v. State of New York; State of California v. Stewart - 384 U.S. 436)
Hallo, wir sind doch in einem deutschen Forum ::roll:
Miranda
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Miranda »

JulezLaw hat geschrieben: Missbrauch = Was für einer? Sexueller Missbrauch? Dann §§ 174 ff. StGB. Von Titeln und ähnlichem Gedöns? Dann §§ 132, 132a StGB. Usw.
Mord = § 211 StGB
Diebstahl = § 242 StGB
Vergewaltigung = § 177 StGB

Für den Rest einfach Wikipedia nutzen... Oder hast du irgendein konkretes Anliegen für deine Hausaufgabe?
ich hätte es gerne in deutschen Worten (Hier im Forum)
(Nein es geht nicht um Hausaufgaben -ich habe schon ausgelernt :upsetangry)

Wieso, was für einer ?
Es soll nur das zitierte Wort definiert werden.
(und was für ein Mord? ...Diebstahl.... nee nee das ist unnötig [-X )
Eagnai
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Eagnai »

Miranda hat geschrieben: Wieso, was für einer ?
Es soll nur das zitierte Wort definiert werden.
Das geht aber nicht. Man kann nicht den Begriff "Missbrauch" definieren, wenn völlig unklar ist, ob sexueller Missbrauch gemeint ist oder der Missbrauch eines Titels oder der Missbrauch einer Vollmacht oder was auch immer.
Miranda
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Miranda »

Wieso? der Begriff Missbrauch ist ein eigenständiger Begriff! (er steht auch eigenständig in meinem Wörterbuch)
er kann daher auch eigenständig definiert werden.
Der Begriff ist außerdem schon aus zwei (ebenfalls eigenständigen) Begriffen >miss< (/falsch) und >brauch< (brauchen) zusammengesetzt, die ebenfalls eigenständig definiert werden könnten. -Also wieso?

Genauso bei jedem anderen Begriff (z.B. Diebstahl, es kann sich um ein Auto-Diebstahl, oder um einen ganz anderen... Diebstahl handeln) Diebstahl, ist ein eigenständiger Begriff
und Auto ist ein eigenständiger Begriff, - die eigenständig definiert werden können.
Wenn ich jetzt >Auto-Diebstahl< oder >Geld-Diebstahl< oder >Holz-Diebstahl<............ alle diese Doppel-Begriffe (es gibt auch dreifach... Begriffe) alle in einem Wörterbuch aufführen müßte, was gar nicht geht! :crazy: oder das Buch wäre dann so dick wie ein Hochhaus #-o
Es macht keinen Sinn Wortpaare oder mehrfach-Begriffe zu definieren.
Wenn dir der Begriff Missbrauch zu wenig ist, dann kannst du es auch so definieren (habe ich nichts dagegen) =>
Missbrauch =
Sex =
Titel =
Vollmacht =
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famulus
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Re: Klarstellungen

Beitrag von famulus »

Ein phantastischer Thread.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Tibor
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Tibor »

Miranda hat geschrieben:Es macht keinen Sinn Wortpaare oder mehrfach-Begriffe zu definieren.
Doch. Nimm nur das "Wortpaar" Wolkenkratzer.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

famulus hat geschrieben:Ein phantastischer Thread.
Wo die Phantastik viel Definitionsraum bietet, vor allem literaturwissenschaftlich: Todorov, Lovecraft, Caillois, Durst, Zimmermann usw., kurzum ein weites Feld. :D
Peaches2
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Peaches2 »

Wofür brauchst du das?

Rechtswissenschaft und Jura sind doch Synonyme.

Reicht Wikipedia nicht? Wenn nicht, warum?
Miranda
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Miranda »

Tibor hat geschrieben:Doch. Nimm nur das "Wortpaar" Wolkenkratzer.
Wolkenkratzer, ist 1 Wort (das ist noch akzeptabel)


Also wo sind die Jura-Spezialisten ??
meine Fragen (Definition der Begriffe) sind noch unbeantwortet:

Jura =
Rechtswissenschaft
=
Recht =
.......
..
Zuletzt geändert von Miranda am Donnerstag 9. Februar 2017, 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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JulezLaw
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Re: Klarstellungen

Beitrag von JulezLaw »

Oje... Das ist in der Kombination "krank und am Morgen" zu viel für mich. Die o.g. Paragraphen sagen dir recht genau, was Juristen unter z.B. "Mord" verstehen. Unter "Missbrauch" wiederum werden, je nach Norm, unterschiedliche Definitionen gebraucht.

Wenn du nicht spezifisch fragst, können wir dir nicht helfen, selbst wenn wir wollen. Es empfiehlt sich übrigens, ein bisschen netter zu Menschen zu sein, von denen man Hilfe erwartet. Wenn du ausgelernt hast: Wie kommst du auf diese Frage? Ehrliches Interesse.
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