Recht und Rechtsempfinden
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Ggf so?
"... wird bestraft, wer zusammen mit mindestens zwei weiteren männlichen Volljährigen gleichzeitig Geschlechtsverkehr mit einer minderjährigen Frau hat. Als gleichzeitiger Geschlechtsverkehr iS der Vorschrift gilt auch zeitgleicher Oral- oder Analverkehr. Eine Einwilligung der Frau ist unerheblich, sie kann aber strafmildernd berücksichtigt werden."
"... wird bestraft, wer zusammen mit mindestens zwei weiteren männlichen Volljährigen gleichzeitig Geschlechtsverkehr mit einer minderjährigen Frau hat. Als gleichzeitiger Geschlechtsverkehr iS der Vorschrift gilt auch zeitgleicher Oral- oder Analverkehr. Eine Einwilligung der Frau ist unerheblich, sie kann aber strafmildernd berücksichtigt werden."
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Hört sich gut an! Könnte auch der Feder von Herrn Maas entsprungen sein.Tibor hat geschrieben:Ggf so?
"... wird bestraft, wer zusammen mit mindestens zwei weiteren männlichen Volljährigen gleichzeitig Geschlechtsverkehr mit einer minderjährigen Frau hat. Als gleichzeitiger Geschlechtsverkehr iS der Vorschrift gilt auch zeitgleicher Oral- oder Analverkehr. Eine Einwilligung der Frau ist unerheblich, sie kann aber strafmildernd berücksichtigt werden."
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- JS
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Re: Recht und Rechtsempfinden
So formuliert wäre wohl nur folgender Sachverhalt mit Strafe bedroht: "Ein S in den A. Ein S in den Mund. Ein S in die F."Tibor hat geschrieben:Ggf so?
"... wird bestraft, wer zusammen mit mindestens zwei weiteren männlichen Volljährigen gleichzeitig Geschlechtsverkehr mit einer minderjährigen Frau hat. Als gleichzeitiger Geschlechtsverkehr iS der Vorschrift gilt auch zeitgleicher Oral- oder Analverkehr. Eine Einwilligung der Frau ist unerheblich, sie kann aber strafmildernd berücksichtigt werden."
Mir erscheint es sinnvoller, auf sexuelle Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind und von mindestens drei Personen über 18 Jahren in engem zeitlichem Zusammenhang an einer Person unter 18 Jahren vorgenommen werden, abzustellen.
Dann hätte man auch das diskriminierende männliche Täter, weibliches Opfer weg.
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- Tibor
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Nunja, mein Vorschlag ging dahin, dass der von ILB kritisierte Vorgang bestraft wird. Umso weiter man den Tatbestand strickt, umso mehr nicht strafwürdige Sachverhalte wird man erfassen. Bei dir hätte ich sofort die Frage, was enger zeitlicher Zusammenhang ist: Bereits drei Freier, die nacheinander binnen 30min die selbe Dame buchen?
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- Ara
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Generell Sex unter Strafe stellen. Problem solved.
Optional: Sex nur während der Ehe.
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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Aber auch nur mit dem Ehepartner.Ara hat geschrieben:Generell Sex unter Strafe stellen. Problem solved.
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(Und nur in der Missionarsstellung.)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Das würde aber einige Existenzen in ihrer Lebensfunktion beeinträchtigen, zumindest diejenigen mit dem Motto "coitio ergo sum".Ara hat geschrieben:Generell Sex unter Strafe stellen. Problem solved.
Optional: Sex nur während der Ehe.
- JS
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Ja, mein Vorschlag ist auch verbesserungsbedürftig. Man könnte bei mir gemeinschaftlich schreiben.Tibor hat geschrieben:Nunja, mein Vorschlag ging dahin, dass der von ILB kritisierte Vorgang bestraft wird. Umso weiter man den Tatbestand strickt, umso mehr nicht strafwürdige Sachverhalte wird man erfassen. Bei dir hätte ich sofort die Frage, was enger zeitlicher Zusammenhang ist: Bereits drei Freier, die nacheinander binnen 30min die selbe Dame buchen?
Bei dir ist es halt so, dass ein Mann gleichzeitig mit zwei anderen in der Frau stecken müsste. Das ist schon sehr eng gefasst und würde das Geschehen Gangbang zum größten Teil nicht erfassen. Auch im konkret hier diskutierten Fall scheint mir außerdem zweifelhaft zu sein, ob das für jeden einzelnen Mann oder auch nur einen von ihnen hätte bewiesen werden können (insoweit es stattgefunden hat).
Persönlich bin ich aber ohnehin nicht der Meinung, dass es eine solche Strafnorm braucht.
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Tja, ist tatsächlich gewöhnungsbedürftig, besonders dann noch so überspitzte Bilder, dies 3-fach und gleichzeitig.Kritschgau hat geschrieben:Hier werden jetzt Themen diskutiert...
- Ara
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Re: Recht und Rechtsempfinden
JS hat geschrieben: Bei dir ist es halt so, dass ein Mann gleichzeitig mit zwei anderen in der Frau stecken müsste. Das ist schon sehr eng gefasst und würde das Geschehen Gangbang zum größten Teil nicht erfassen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
- Tibor
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Re: Recht und Rechtsempfinden
fixed that for youAra hat geschrieben:JS hat geschrieben: Bei dir ist es halt so, dass ein Mann gleichzeitig mit zwei anderen in der Frau stecken müsste. Das ist schon sehr eng.
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Das kann man/frau bezweifeln, wenn gleich so viel auf einmal auf die Frau zukommt.JS hat geschrieben:Dann hätte man auch das diskriminierende männliche Täter, weibliches Opfer weg.
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Manchmal denkt man ihr glaubt wirklich, dass wär ein Problem des materiellen Rechts - genau wie bei anderen Fällen, wo dann wirklich völlig ohne Sinn und Verstand Gesetzte geändert werden...
Das Problem ist doch eher ein prozessuales: War da alles einvernehmlich oder nicht. Darüber Beweis zu fhren ist ja schonmal grundsätzlich schwierig...
Wenn 5 Männer eine Frau vergewaltigen gibt es vermutlich 5 "Zeugen" die von der Einvernehmlichkeit bei Befragung fest berzeugt sind.
Wundert mich eher, dass hier nicht schon nach § 170 II eingestellt wurde
Das Problem ist doch eher ein prozessuales: War da alles einvernehmlich oder nicht. Darüber Beweis zu fhren ist ja schonmal grundsätzlich schwierig...
Wenn 5 Männer eine Frau vergewaltigen gibt es vermutlich 5 "Zeugen" die von der Einvernehmlichkeit bei Befragung fest berzeugt sind.
Wundert mich eher, dass hier nicht schon nach § 170 II eingestellt wurde
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- JS
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Re: Recht und Rechtsempfinden
Ist mir beim Schreiben auch aufgefallen. Habs absichtlich stehen lassen. Die Doppeldeutigkeit passt.Ara hat geschrieben:JS hat geschrieben: Bei dir ist es halt so, dass ein Mann gleichzeitig mit zwei anderen in der Frau stecken müsste. Das ist schon sehr eng gefasst und würde das Geschehen Gangbang zum größten Teil nicht erfassen.
@dumdum
Richtig ist, dass es primär um Beweisprobleme geht. Es kann gut sein, dass im hier diskutierten Fall (heute als solches definierte) Straftaten begangen wurden. Sollte es so sein ließ es sich nicht beweisen. Dieses Problem lässt sich nur bedingt lösen, da nicht uferlos Verhalten strafbewehrt werden kann.
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Re: Recht und Rechtsempfinden
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