Ist Recht objektiv?

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immer locker bleiben
Fossil
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Re: Ist Recht objektiv?

Beitrag von immer locker bleiben »

juraidiot hat geschrieben:Schon klar, dass immer wieder der Versuch gemacht wurde, moralische Normen letzt zu begründen.

Aber aus heutiger Sicht eben ohne Erfolg.
Ohne Erfolg?

BGH, Urteil v. 12.07.1951 - III ZR 168/50
BGH, Urteil v. 03.11.1992 - 5 StR 370/92
BGH, Urteil v. 20.03.1995 - 5 Str 111/94
BVerfG, Beschluss v. 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
BVerfG, Beschluss v. 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
BVerfG, Beschluss v. 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1852/94, 2 BvR 1853/94 und 2 BvR 1875/94 (für Rechtspositivisten wohl der härteste Tobak)

Der Erfolg der Naturrechtslehre (hier: der Radbruch'schen Formel) ist doch wohl kaum zu leugnen.
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Levi
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Re: Ist Recht objektiv?

Beitrag von Levi »

juraidiot hat geschrieben:Es ist aber zum Beispiel möglich, den Satz vom ausgeschloßenem Widerspruch zu beweisen, ohne auf Axiome zurückzugreifen, denn wer ihn bestreitet, beruft sich gleichzeitig auf ihn. Damit ist der Widerspruch unmöglich und der Satz kann als gesichert gelten.

Oder wie steht ihr zu dieser Argumentation?
Die Argumentation zeigt nur, dass deine Kenntnisse der Philosophiegeschichte noch optimierbar sind, um es vorsichtig zu formulieren. 

Selbstverständlich kann dem Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch mit guten Gründen widersprochen werden und "als gesichert" gilt er definitiv nicht. 

Beispielsweise baut G. W. F. Hegel (und ihm folgend F. Engels im 'Anti-Dühring') seine dialektische Logik in der 'Phänomenologie des Geistes' maßgeblich auf der "Negation der Negation" auf und damit in bewusster Kontradiktion zum Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch. 

Letztlich ist nämlich auch der Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch nur solange begründbar, wie er auf entsprechenden geeigneten Axiomen aufbaut; insbesondere einem spezifischen Verständnis von "Widerspruch". Wenn ich "Widerspruch" anders - beispielsweise dialektisch - verstehe, löst sich das Problem auf und auch eine "Negation der Negation" wird logisch möglich und geschichtlich relevant. 
Zuletzt geändert von Levi am Donnerstag 30. März 2017, 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
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JS
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Re: Ist Recht objektiv?

Beitrag von JS »

immer locker bleiben hat geschrieben:
juraidiot hat geschrieben:Schon klar, dass immer wieder der Versuch gemacht wurde, moralische Normen letzt zu begründen.

Aber aus heutiger Sicht eben ohne Erfolg.
Ohne Erfolg?

BGH, Urteil v. 12.07.1951 - III ZR 168/50
BGH, Urteil v. 03.11.1992 - 5 StR 370/92
BGH, Urteil v. 20.03.1995 - 5 Str 111/94
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BVerfG, Beschluss v. 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
BVerfG, Beschluss v. 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1852/94, 2 BvR 1853/94 und 2 BvR 1875/94 (für Rechtspositivisten wohl der härteste Tobak)

Der Erfolg der Naturrechtslehre (hier: der Radbruch'schen Formel) ist doch wohl kaum zu leugnen.
Es ist die Frage, wie man Erfolg definiert. Daraus, dass BGH-Richter und BVerfG-Richter die Macht haben, ihre diesbezüglichen Vorstellungen in Deutschland durchzusetzen, kann deren universelle Gültigkeit und allgemeine Anerkennung nicht geschlossen werden.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
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immer locker bleiben
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Re: Ist Recht objektiv?

Beitrag von immer locker bleiben »

JS hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:
juraidiot hat geschrieben:Schon klar, dass immer wieder der Versuch gemacht wurde, moralische Normen letzt zu begründen.

Aber aus heutiger Sicht eben ohne Erfolg.
Ohne Erfolg?

BGH, Urteil v. 12.07.1951 - III ZR 168/50
BGH, Urteil v. 03.11.1992 - 5 StR 370/92
BGH, Urteil v. 20.03.1995 - 5 Str 111/94
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Der Erfolg der Naturrechtslehre (hier: der Radbruch'schen Formel) ist doch wohl kaum zu leugnen.
Es ist die Frage, wie man Erfolg definiert. Daraus, dass BGH-Richter und BVerfG-Richter die Macht haben, ihre diesbezüglichen Vorstellungen in Deutschland durchzusetzen, kann deren universelle Gültigkeit und allgemeine Anerkennung nicht geschlossen werden.
... das nicht. Aber man wird daraus ableiten können, dass die These "ohne Erfolg" widerlegt ist.
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Gelöschter Nutzer

Re: Ist Recht objektiv?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

juraidiot hat geschrieben:Es ist aber zum Beispiel möglich, den Satz vom ausgeschloßenem Widerspruch zu beweisen, ohne auf Axiome zurückzugreifen, denn wer ihn bestreitet, beruft sich gleichzeitig auf ihn. Damit ist der Widerspruch unmöglich und der Satz kann als gesichert gelten.

Oder wie steht ihr zu dieser Argumentation?

Eine Redewendung dazu: Getroffene Hunde bellen: Wenn sich jemand ungewöhnlich heftig gegen Kritik zur Wehr setzt, dann sei die Kritik berechtigt. Damit wird allzu gern jemand im Gespräch ausgebootet, wenn dieser sich z. B. über eine abwertende Einschätzung des anderen beschwert. Im Prinzip kann man jemandem alles Mögliche an den Kopf werfen, Verleumdungen, faustdicke Lügen - sobald dieser im Widerspruch ist, müsste also nach Deiner These der Vorwurf wahr sein. Mm. Nicht so überzeugend ...
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Vortex
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Re: Ist Recht objektiv?

Beitrag von Vortex »

Kafkatrapping wie der Franzose sagt.
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