@thhthh hat geschrieben:Du vermengst hier - nicht zum ersten Mal - Antworten auf die beiden verschiedenen Fallgestaltungen, die hier diskutiert werden. Zum einen den Fall, dass jemand einen JuDr. und einen Dr. führt, mal so, mal so; zum anderen den Fall, dass jemand einen Dr. führt, aber man seine Promotion nicht findet und er sich auch nicht dazu äußert. Ersteres begründet recht klar einen Anfangsverdacht; in letzterem Fall ist er bestenfalls fraglich, aus den Gründen, die hier in der Diskussion bereits erörtert wurden.dumdum hat geschrieben:Also ein geäußerter Verdacht, mit tatsächlichen Hinweisen (wie es eine Eintag bei der Kammer ja sein sollte) msste dicke geüngen und auch keinen Bewertungsspielraum mehr eröffnen - da es ein "Ermessen" in der Frage angeblich ja nicht gibt.
Sorry- aber ich vermenge hier gar nichts
Die Sache mit der Promortion, die man irgendwie nicht findet, hat hier jemand anderes eingebracht - und ich bin da überhaupt nicht drauf' eingegangen..
Mir geht/ging es von Anfang an um den "JUDr." - und den hab ich mir ja nicht ausgedacht - sondern von Anfang an bei der Kammersuche gefunden.
Gäbe man nun in eien Suchmaschine Dr.XY oder JUDr. XY ein fände man jeweils Treffer..
Fr mich läge dann auf der Hand, das da etwas nicht koscher sein könnte - eben in dem Maße wie § 152 StPO das vorsieht.
Ich kann deine Kritik dahingehend nicht verstehen.