JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse?

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dumdum
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

thh hat geschrieben:
dumdum hat geschrieben:Also ein geäußerter Verdacht, mit tatsächlichen Hinweisen (wie es eine Eintag bei der Kammer ja sein sollte) msste dicke geüngen und auch keinen Bewertungsspielraum mehr eröffnen - da es ein "Ermessen" in der Frage angeblich ja nicht gibt.
Du vermengst hier - nicht zum ersten Mal - Antworten auf die beiden verschiedenen Fallgestaltungen, die hier diskutiert werden. Zum einen den Fall, dass jemand einen JuDr. und einen Dr. führt, mal so, mal so; zum anderen den Fall, dass jemand einen Dr. führt, aber man seine Promotion nicht findet und er sich auch nicht dazu äußert. Ersteres begründet recht klar einen Anfangsverdacht; in letzterem Fall ist er bestenfalls fraglich, aus den Gründen, die hier in der Diskussion bereits erörtert wurden.
@thh

Sorry- aber ich vermenge hier gar nichts :upsetangry

Die Sache mit der Promortion, die man irgendwie nicht findet, hat hier jemand anderes eingebracht - und ich bin da überhaupt nicht drauf' eingegangen..

Mir geht/ging es von Anfang an um den "JUDr." - und den hab ich mir ja nicht ausgedacht - sondern von Anfang an bei der Kammersuche gefunden.

Gäbe man nun in eien Suchmaschine Dr.XY oder JUDr. XY ein fände man jeweils Treffer..
Fr mich läge dann auf der Hand, das da etwas nicht koscher sein könnte - eben in dem Maße wie § 152 StPO das vorsieht.

Ich kann deine Kritik dahingehend nicht verstehen.
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Tibor
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tibor »

Eine Diskussion entwickelt sich und wenn irgendjemand eine "Fallabwandlung" einbringt UND andere Diskussionsteilnehmer darauf eingehen (insb. weil sie nicht den ganzen Thread vom Anfang an verfolgt haben), kann man deren Antworten nicht ohne weiteres als auf den Hauptfall bezogen ansehen. Insoweit vermengst du schon was. Ich hatte bspw mit meiner ersten Antwort mich auf die Abwandlung bezogen und erst später gesehen, dass du einen anderen Grundfall geliefert hattest. Das ist natürlich immer misslich, aber unvermeidbar in schnellen schriftlichen Diskussionen.
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thh
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von thh »

dumdum hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Du vermengst hier - nicht zum ersten Mal - Antworten auf die beiden verschiedenen Fallgestaltungen, die hier diskutiert werden. Zum einen den Fall, dass jemand einen JuDr. und einen Dr. führt, mal so, mal so; zum anderen den Fall, dass jemand einen Dr. führt, aber man seine Promotion nicht findet und er sich auch nicht dazu äußert. Ersteres begründet recht klar einen Anfangsverdacht; in letzterem Fall ist er bestenfalls fraglich, aus den Gründen, die hier in der Diskussion bereits erörtert wurden.
@thh

Sorry- aber ich vermenge hier gar nichts :upsetangry
Leider doch.
dumdum hat geschrieben:Die Sache mit der Promortion, die man irgendwie nicht findet, hat hier jemand anderes eingebracht - und ich bin da überhaupt nicht drauf' eingegangen..

Mir geht/ging es von Anfang an um den "JUDr." - und den hab ich mir ja nicht ausgedacht - sondern von Anfang an bei der Kammersuche gefunden.
Ja - und soweit ich sehe, bestreitet niemand, dass dort ein Anfangsverdacht besteht.
dumdum hat geschrieben:Fr mich läge dann auf der Hand, das da etwas nicht koscher sein könnte - eben in dem Maße wie § 152 StPO das vorsieht.
Genau. - Du nimmst aber regelmäßig auf Beiträge Bezug, in denen der Anfangsverdacht für die andere Konstellation der nicht auffindbaren Promotion verneint wurde.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
dumdum
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

@thh
Hiermit ging die Verwirrung los - das sieht glaub' ich Tibor mittlerweile genauso...
Tibor hat geschrieben:
dumdum hat geschrieben: Beim Dreck vor der eigenen Haustüre wird gerne mal darüberhinweg gesehen, wenn Gesetze nicht so ernst genommen werden.
Du unterstellst, das besagter Anwalt seinen Dr. zu Unrecht führt, weil irgendein "Privatermittler" seine Dissertation nicht finden kann und der Anwalt schweigt. Was soll der Unfug? Wenn Kaufleute also demnächst mal eine Rechnung nicht bezahlen, unterstellen wir Ihnen Bankrott und Insolvenzverschleppung, bis sie uns nicht das Gegenteil beweisen?
Ich wsste nicht, wo ich auf dies "Plagiats/verschollene Diss." Problem groß eingegangen sein soll.

Ich hab's immer gerne, wenn man mich kritisiert, wenn auch konkret genannt wird wie oder wo ich da etwas vermengt haben soll. Ich agiere da normalerweise "klinisch sauber" :eeeek: also bitte zur Qualitätssicherung... wo? :-w
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