JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse?

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Tobias__21
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tobias__21 »

Es soll sogar Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen geben, deren Vorname mit Dr anfängt und die dann immer mit Dr. xy unterschreiben. Verrückte Welt...
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Tibor
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tibor »

Vornamen mit Dr? Höchstens Serbokroatisch (Drazen, Draga), oder?
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Tobias__21
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:Vornamen mit Dr? Höchstens Serbokroatisch (Drazen, Draga), oder?
Keine Ahnung...Die Kammer hat sich bei der Besprechung darüber ausgelassen, dass es hier wohl einen Anwalt gab, der das so betrieben hat und wohl auch sein Schild am Parkplatz mit Dr. xy versehen hat. Daraufhin ein Mitglied der Kammer (mit Dr.): "Herr Tobias21, nennen sie ihren Sohn einfach Dragan, spart die Promotion" :) Droste würde mir noch einfallen, aber dann wirds auch langsam eng. Könnte natürlich auch sein, dass es ein Doppelname war und er mit D.r. unterschrieben hat, ganz krieg ich es nicht mehr zusammen. Jedenfalls war/ist derjenige wegen dieser Sache wohl ziemlich bekannt in der Gegend hier.

Man kam übrigens darauf, weil ein RA tatsächlich diesen JUDr. im Briefkopf hatte und ich dumm gefragt habe, was zum Geier das heissen soll, und ob das JU für Jur. steht :D
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paul321
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von paul321 »

Fand ich es schon zu hart, dass man offenbar keine Repression fürchten muss, wenn man es wie besagter "Doktor Tibor" macht, setzt das dem ganzen noch einmal die Krone auf. Das kann doch nicht sein, dass das einfach so hingenommen wird. :crazy:
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Tibor
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tibor »

paul321 hat geschrieben:Fand ich es schon zu hart, dass man offenbar keine Repression fürchten muss, wenn man es wie besagter "Doktor Tibor" macht, setzt das dem ganzen noch einmal die Krone auf. Das kann doch nicht sein, dass das einfach so hingenommen wird. :crazy:
Willst du mir hier irgendwas unterstellen?
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von paul321 »

Tibor hat geschrieben:
paul321 hat geschrieben:Fand ich es schon zu hart, dass man offenbar keine Repression fürchten muss, wenn man es wie besagter "Doktor Tibor" macht, setzt das dem ganzen noch einmal die Krone auf. Das kann doch nicht sein, dass das einfach so hingenommen wird. :crazy:
Willst du mir hier irgendwas unterstellen?
Ich bitte Dich! War/Bin nur etwas über Dein Verständnis erstaunt.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

Naja, das ist ja genau der Punkt, der Anwälten oder Juristen immer vorgeworfen wird:

Beim Dreck vor der eigenen Haustüre wird gerne mal darüberhinweg gesehen, wenn Gesetze nicht so ernst genommen werden. Deshalb denke ich, dass dieser § 132a da ins Leere läuft - wird schon ein "Verbotsirrtum" bei herumkommen, wenn man nicht gleich ganz von einer Verfolgung absehen mag.

Was ich mittlerweile so gefunden hab, lag es, wenn mal einer auf seinen Dr. verzichten musste, an einem Kollegen, der sich wettbewerbsrechtlich gewehrt hat. Solange es die "Kollegen" aber hinnehmen ist so'n StGB gedrucktes Papier und entsprechend geduldig.

..tut mir leid, aber der Eindruck entsteht - allein schon bei diesem Thema - das wird ja nun auch offenbar ewig diskutiert und scheint immernoch aktuell
Zuletzt geändert von dumdum am Montag 3. April 2017, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tobias__21 »

Anwälte und Juristen im Allgemeinen scheinen bei Dir ja nicht besonders gut wegzukommen :D
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Tibor
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tibor »

Ich verweise auf die Antwort von thh. Was sollte denn ein StA deiner Meinung nach tun? Ins Blaue den Mensch anschreiben und um Auskunft bitten? Wenn, dann könnte man ggf bei Standesamt bzw. Einwohnermeldeamt anzeigen, damit die was prüfen, aber strafrechtlicher Anfangsverdacht?
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

Tobias__21 hat geschrieben:Anwälte und Juristen im Allgemeinen scheinen bei Dir ja nicht besonders gut wegzukommen :D
Ja, da könnte ich einen Fanclub gronden. Natrlich ist das so eine Sache, von eigenen Erfahrungen auf eine ganze Gruppe zu schließen - aber es ist mathematisch halt auch auffällig, wenn man schon bei einer kleinen Stichprobe so viele Treffer bekommt.

Wer an der Losbude 5 Lose kauft und hat 5 Nieten - ok, dann zieht man auf Grund der Alltagserfahrung den Schluss: die berwiegende Anzahl der Lose sind Nieten.

Hat man 5 tolle Gewinne, dscheint einem entweder die sonne aus dem hintern oder man denkt zuerst an Geldwäsche (und das die mafia die Lose bekommen sollte...)

Hatte man es in 10 Jahren mit 5-6 Anwälten zu tun - und alle waren ... ich sag mal "speziell" will man die anderen 159.994 eigentlich auch gar nicht kennenlernen [-(
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

Tibor hat geschrieben:? Wenn, dann könnte man ggf bei Standesamt bzw. Einwohnermeldeamt anzeigen, damit die was prüfen, aber strafrechtlicher Anfangsverdacht?
Bei der Kammer nachfragen, nachdem man dort online die Suche bemüht hat :-k
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tobias__21 »

dumdum hat geschrieben: Hatte man es in 10 Jahren mit 5-6 Anwälten zu tun - und alle waren ... ich sag mal "speziell" will man die anderen 159.994 eigentlich auch gar nicht kennenlernen [-(
Vielleicht hast Du auch einfach die falschen Anwälte gewählt? Ich, und meine Familie, war auch schon auf Rechtsanwälte angewiesen. Ich habe mich im Vorfeld informiert und dann auch nur Fachanwälte mit den Mandaten beauftragt. Enttäuscht wurde ich nie, im Gegenteil. Natürlich kann es sein, dass man auch trotz ausreichender Information und FA daneben greift, aber ich denke das kann einem bei Ärzten, Handwerkern (ganz schlimm..da hab ich meine Negativerfahrungen gesammelt), etc. pp. genauso gut passieren :)
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tibor »

dumdum hat geschrieben: Beim Dreck vor der eigenen Haustüre wird gerne mal darüberhinweg gesehen, wenn Gesetze nicht so ernst genommen werden.
Du unterstellst, das besagter Anwalt seinen Dr. zu Unrecht führt, weil irgendein "Privatermittler" seine Dissertation nicht finden kann und der Anwalt schweigt. Was soll der Unfug? Wenn Kaufleute also demnächst mal eine Rechnung nicht bezahlen, unterstellen wir Ihnen Bankrott und Insolvenzverschleppung, bis sie uns nicht das Gegenteil beweisen?
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von paul321 »

Ganz so ist es ja nicht in meinem Fall und thh hat das auch etwas differenzierter beurteilt, aber geschenkt.

Einwohnermeldeamt und Standesamt setzt voraus, dass er den Titel eintragen hat lassen und ab 2009, dass die Ämter den auch eingetragen haben; sie müssen ja nicht mehr. Die RA Kammer ist erstens nur für RAe zuständig und prüft zweitens nur berufsrechtliche Verstöße.
Wer außer der StA bleibt dann noch?
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tobias__21 »

dumdum hat geschrieben:Naja, das ist ja genau der Punkt, der Anwälten oder Juristen immer vorgeworfen wird:

Beim Dreck vor der eigenen Haustüre wird gerne mal darüberhinweg gesehen, wenn Gesetze nicht so ernst genommen werden. Deshalb denke ich, dass dieser § 132a da ins Leere läuft - wird schon ein "Verbotsirrtum" bei herumkommen, wenn man nicht gleich ganz von einer Verfolgung absehen mag.

Was ich mittlerweile so gefunden hab, lag es, wenn mal einer auf seinen Dr. verzichten musste, an einem Kollegen, der sich wettbewerbsrechtlich gewehrt hat. Solange es die "Kollegen" aber hinnehmen ist so'n StGB gedrucktes Papier und entsprechend geduldig.

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Das ist doch Quatsch. Ein Verbotsirrtum bei einem rechtskundigen RA? Das wird mehr als schwer. Selbst wenn man dazu kommen mag, ist der Verbotisirrtum auf jeden Fall vermeidbar, denn der RA hätte sich eben vorher informieren müssen, ob sein JUDr. oder was auch immer hier auch als Dr. geführt werden darf. Zu einem Verbotsirrtum kommt man in der Praxis äußerst selten und bei einem RA wird es gleich doppelt schwer
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