JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse?

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dumdum
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

Tobias__21 hat geschrieben:
Das ist doch Quatsch. Ein Verbotsirrtum bei einem rechtskundigen RA? Das wird mehr als schwer. Selbst wenn man dazu kommen mag, ist der Verbotisirrtum auf jeden Fall vermeidbar, denn der RA hätte sich eben vorher informieren müssen, ob sein JUDr. oder was auch immer hier auch als Dr. geführt werden darf. Zu einem Verbotsirrtum kommt man in der Praxis äußerst selten und bei einem RA wird es gleich doppelt schwer
https://openjur.de/u/335048.html

Da hat sich ein RA informiert und dann trotzdem weiter den Dr. getragen - und sich dann noch darauf gestützt, das Verfahren nach § 132a eingestellt wurden :-)
Das Führen der Abkürzung "Dr." sei unzulässig und stelle zugleich eine strafbare Handlung im Sinne des § 132 a StGB dar. Dass entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt worden seien, sei dabei vorliegend nicht von entscheidender Bedeutung. So verweise die Generalstaatsanwaltschaft in E. z.B. darauf, dass der Beschuldigte sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe; dies ändere aber nichts daran, dass die Führung der Abkürzung "Dr." zumindest objektiv eine strafbare Handlung darstelle.
soviel zu dem Verbotsirrtum :D
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Tobias__21
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tobias__21 »

:eeeek: :eeeek:
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dumdum
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

@Tibor
Tibor hat geschrieben:
dumdum hat geschrieben: Beim Dreck vor der eigenen Haustüre wird gerne mal darüberhinweg gesehen, wenn Gesetze nicht so ernst genommen werden.
Du unterstellst, das besagter Anwalt seinen Dr. zu Unrecht führt, weil irgendein "Privatermittler" seine Dissertation nicht finden kann und der Anwalt schweigt. Was soll der Unfug? Wenn Kaufleute also demnächst mal eine Rechnung nicht bezahlen, unterstellen wir Ihnen Bankrott und Insolvenzverschleppung, bis sie uns nicht das Gegenteil beweisen?
:eeeek:

Wie meinen? Was für ein Privatermittler?

Ich denke , wenn ein Anwalt bei der Anwaltskammer (wo ich denke , dass man sich im Zweifel legitimieren muss) Namentlich als JUDr. geführt wird. kommt das nicht von ungefähr - und begrndet doch den vagen Anfangsverdacht nach §152 StPO doch mal nachzufragen... oder sehe ich das falsch??

Letztendlich sind das ja eigene Angaben...

@Tobias__21
Tobias__21 hat geschrieben::eeeek: :eeeek:
ja gelle :D
... und ich hatte da noch einen konkreten Fall irgendwo in der Presse gefunden - finde den Link aber irgendwie nicht wieder.
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Tobias__21
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tobias__21 »

Hätte ich im Leben nicht gedacht. Mal ehrlich: Jeder der studiert hat weiß, dass es Probleme mit ausländischen Abschlüssen geben kann und man die ggf. anerkennen lassen muss. Bei akademischen Graden ist es doch genau dasselbe. Der Verdacht drängt sich doch geradezu auf, dass es da von Land zu Land Unterschiede geben muss, gerade für einen Juristen. Wie man da zu einem unvermeidbaren Verbotsirrtum kommen kann, kann ich nicht nachvollziehen.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

Naja, ich weiß jetzt auch nicht wie man in Jura normalerweise promoviert - aber in anderen Fächern schrubben die Leute teils Jahrelang auf (ggf. halben) Assistellen rum, um irgendwann mal ihren "Dr." führen zu drüfen...ist halt eine nicht nur freuduige Arbeit ...

... wenn man dann auf anderem Wege auch zum Ziele kommen sollte - da wird doch zumindest jeder, der etwas in Selbstkritik geübt ist, irgendwann doch mal von Zweifeln befallen... scheinbar aber nicht.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tobias__21 »

Frag mal meine Freundin....die promoviert in Chemie. Das ist wirklich kein Spass, sondern knochenharte Arbeit :)
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Tibor
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tibor »

dumdum hat geschrieben:@Tibor

Wie meinen? Was für ein Privatermittler?

Ich denke , wenn ein Anwalt bei der Anwaltskammer (wo ich denke , dass man sich im Zweifel legitimieren muss) Namentlich als JUDr. geführt wird. kommt das nicht von ungefähr - und begrndet doch den vagen Anfangsverdacht nach §152 StPO doch mal nachzufragen... oder sehe ich das falsch??
Du bist gemeint; oder bist du Staatsanwalt, Verwaltungsangestellter einer Meldebehörde oder Anwalt in Konkurrenzsituation zu dem JUDr? Ich denke nicht, also bist du ein "Interessierter Laie, der privat irgendwas ermittelt". Dir muss niemand Auskunft erteilen.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

Tibor hat geschrieben: Du bist gemeint; oder bist du Staatsanwalt, Verwaltungsangestellter einer Meldebehörde oder Anwalt in Konkurrenzsituation zu dem JUDr? Ich denke nicht, also bist du ein "Interessierter Laie, der privat irgendwas ermittelt". Dir muss niemand Auskunft erteilen.
Nö - wer will da Auskunft?

...aber der Staatsdiener hätte halt den Hintern hoch zu bekommen und Ermittlungen anzustellen, wenn er - auch durch einen Laien - Kenntnis von einer (auch nur mit geringen Wahrscheinlichkeit) bestehenden Straftat bekommt... nennt sich Legalitätsprinzip, gibt's hier ja offiziell noch in einigen Landstrichen :upsetangry

Sonst können wir alle in eine andere Bananenrepublik ziehen, wo wenigstens das Meer näher und das Wetter besser ist. :D
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von thh »

dumdum hat geschrieben:Das war eigentlich als Scherz gedacht 8-[ das der Betreffende einen Doktortitel führt kann man ja recht leicht nachweisen, wenn er seine Korrespondenz so unterschreibt...
Wenn man das weiß: freilich. Wenn man nur weiß, dass er mit Doktorgrad im Telefonbuch steht, wird es mit dem Nachweis etwas schwieriger.
dumdum hat geschrieben:Normalerweise sollte aber doch als Anfangsverdacht gengen, dass die Kammer im Personensatz einen "JUDr." eingetragen hat - ich denke dort wird im Rahmen der zulassung sowas doch geprüft!?
Mir würde es auch genügen, wenn er beide Grade abwechselnd führt, aber ja, der Eintrag bei der jeweiligen Kammer ist einm guter Einstieg. Die Kammer kann dann auch die dort vorhandenen Unterlagen übermitteln; meist zeigt sich dann bereits, dass ein Doktorgrad, der (ohne Zusatz) geführt werden darf, nicht vorhanden ist.
Tobias__21 hat geschrieben:Es soll sogar Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen geben, deren Vorname mit Dr anfängt und die dann immer mit Dr. xy unterschreiben. Verrückte Welt...
§ 132a Abs. 2 StGB ...
Tobias__21 hat geschrieben:Daraufhin ein Mitglied der Kammer (mit Dr.): "Herr Tobias21, nennen sie ihren Sohn einfach Dragan, spart die Promotion" :)
"Drafi Philipp", sinnvollerweise. Dann hat er sofort einen Dr. phil.
dumdum hat geschrieben:Deshalb denke ich, dass dieser § 132a da ins Leere läuft - wird schon ein "Verbotsirrtum" bei herumkommen, wenn man nicht gleich ganz von einer Verfolgung absehen mag.
Die forensische Erfahrung ist eine andere - aber ja, beim ersten Mal ist tatsächlich eine Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO üblich. Ärzte und Anwälte - die das Problem in der Regel betrifft - pflegen ja durchaus solvent zu sein, und dann hat die ganze Angelegenheit wenigstens für eine gemeinnützige Organisation etwas Gutes.

(Gibt es eigentlich gemeinnützige Vereine von Plagiatjägern? *eg*)
Tibor hat geschrieben:Ich verweise auf die Antwort von thh. Was sollte denn ein StA deiner Meinung nach tun? Ins Blaue den Mensch anschreiben und um Auskunft bitten?
Ja, das könnte man zum Beispiel tun, wenn man einen Anfangsverdacht bejahen will.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

thh hat geschrieben: Ja, das könnte man zum Beispiel tun, wenn man einen Anfangsverdacht bejahen will.
Nur mal so ganz nebenbei - um mal meine Recherchen zu verifizieren - bzw. an der Praxis zu messen....

Im "Loewe-Rosenberg" habe ich vor einiger Zeit mal nachgelesen, was man so unter dem tatsächlichen Anfangsverdacht, der ein Einschreiten (in Form von Ermittlungen) nötig macht verstehen muss, nachgelesen...

Keine Ahnung, ob die Wälzer was taugen (aber irgendwer hat die ja scheinbar für die Präsenzbibliothek hier angeschaft) - dort steht aber halt sinngemäß, das an den Anfangsverdacht kaum Bedingungen gestellt werden dürfen:

Also ein geäußerter Verdacht, mit tatsächlichen Hinweisen (wie es eine Eintag bei der Kammer ja sein sollte) msste dicke geüngen und auch keinen Bewertungsspielraum mehr eröffnen - da es ein "Ermessen" in der Frage angeblich ja nicht gibt. Denn:

Erst die Ermittlungen sollen ja zum Ergebnis haben ob tatsächlich ein (hinreichender) Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat besteht.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Urs Blank »

thh hat geschrieben:Die forensische Erfahrung ist eine andere - aber ja, beim ersten Mal ist tatsächlich eine Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO üblich.
Und zwar völlig zu Recht, denn wir reden hier von einem Bagatelldelikt: Als Strafmaß kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr in Betracht. Die Strafjustiz hat derzeit sicherlich andere Sorgen, als irgendwelche Knalltüten zu verfolgen, die mit einem falschen Doktor durch die Welt stolzieren...
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

Urs Blank hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Die forensische Erfahrung ist eine andere - aber ja, beim ersten Mal ist tatsächlich eine Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO üblich.
Und zwar völlig zu Recht, denn wir reden hier von einem Bagatelldelikt: Als Strafmaß kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr in Betracht. Die Strafjustiz hat derzeit sicherlich andere Sorgen, als irgendwelche Knalltüten zu verfolgen, die mit einem falschen Doktor durch die Welt stolzieren...

Naja - der "Dr." sollte dann aber doch wenigstens weg sein - und das ist ja auch das Ziel der Übung ...
Andereseits werden Schwarzfahrer und Ladendiebe das auch gern zur Kenntnis nehmen, dass die Strafjustiz was besseres zu tun hat ::roll:
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Urs Blank »

dumdum hat geschrieben:Andererseits werden Schwarzfahrer und Ladendiebe das auch gern zur Kenntnis nehmen, dass die Strafjustiz was besseres zu tun hat ::roll:
Auch die kommen selbstverständlich in den Genuss von Opportunitäts-Einstellungen...
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tobias__21 »

Aber auch nur 2-3 mal :)
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von thh »

dumdum hat geschrieben:Also ein geäußerter Verdacht, mit tatsächlichen Hinweisen (wie es eine Eintag bei der Kammer ja sein sollte) msste dicke geüngen und auch keinen Bewertungsspielraum mehr eröffnen - da es ein "Ermessen" in der Frage angeblich ja nicht gibt.
Du vermengst hier - nicht zum ersten Mal - Antworten auf die beiden verschiedenen Fallgestaltungen, die hier diskutiert werden. Zum einen den Fall, dass jemand einen JuDr. und einen Dr. führt, mal so, mal so; zum anderen den Fall, dass jemand einen Dr. führt, aber man seine Promotion nicht findet und er sich auch nicht dazu äußert. Ersteres begründet recht klar einen Anfangsverdacht; in letzterem Fall ist er bestenfalls fraglich, aus den Gründen, die hier in der Diskussion bereits erörtert wurden.
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