JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse?

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Tibor
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tibor »

Ich bin jetzt nicht der große Strafrechtler, aber ich hätte an den Wohnsitz gedacht (§ 143 GVG, §§ 7, 8, 12 Abs. 1 StPO).
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

Tibor hat geschrieben:Ich bin jetzt nicht der große Strafrechtler, aber ich hätte an den Wohnsitz gedacht (§ 143 GVG, §§ 7, 8, 12 Abs. 1 StPO).
Auch wenn der Hauptsitz (und damit die Kammerzugehörigkeit) in einem anderen Bundesland läge?

Das ist mir bei Anwälten in letzter Zeit aufgefallen, das man meinen könnte, das die über - wie nennt man das, Sozietäten (?) - in verschiedenen Konstellationen und Partnerschaften bis sonstwo verbunden sind...

Da kann die Frage schon aufkommen - weiß doch kein Mensch wo so ein Anwalt letztendlich wohnt - und die Kanzleianschrift kann ja eine ganz andere sein...
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Levi
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Levi »

Mal was anderes: Wie spricht/schreibt man so einen JUDr. eigentlich höflich korrekt an?

"Herr JUDr." klingt entweder nach "Judo" oder wie der Hausarzt der Jugendorganisation einer bayerischen Partei.

Ich würde spontan sagen: mit "Dr. XY".
Aber genau das ist er ja nicht??
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Urs Blank
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Urs Blank »

Levi hat geschrieben:Mal was anderes: Wie spricht/schreibt man so einen JUDr. eigentlich höflich korrekt an?

Ich würde spontan sagen: mit "Dr. XY".
Aber genau das ist er ja nicht??
Da es sich um einen "kleinen" Doktorgrad handelt, ist "Doktorchen" die korrekte Anrede.
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Levi
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Levi »

:-))
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thh
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von thh »

paul321 hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Wenn der Doktorgrad geführt wird, dann in der Regel unberechtigt. In diesem Fall stellt die zuständige StA das auf Anfrage i.d.R. zeitnah ab. (Sehr beliebt auch mit dem Dr.-medic.)
Kannst Du hier eine Staatsanwaltschaft empfehlen?
Ja, die örtlich zuständige (am Wohn- bzw. Geschäftssitz).
paul321 hat geschrieben:Die Erfahrung eines recht prominenten Plagiatsjägers mit dem ich mich kürzlich über genau dieses Thema unterhalten habe ist eine völlig andere.
Naja, man muss nun trennen zwischen dem Führen eines akademischen Doktorgrades, den man nicht "hat", weil er nicht (so) verliehen wurde, und einem Plagiat, das zur Verleihung eines Doktorgrades geführt hat. Den Grad darf man natürlich führen, bis er bestandskräftig entzogen wurde.
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thh
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von thh »

dumdum hat geschrieben:Im Telefonbuch stand auch "Dr." - also kann es da keinen Anfangsverdacht für Ermittlungen geben :drinking: :-w
Im Telefonbuch - und bei Bewertungsportalen usw. - ist das schwieriger, weil da nachzuweisen ist, dass tatsächlich der dort eingetragene Beschuldigte den Eintrag des Doktorgrades veranlasst hat. Das ist nicht aus sich heraus klar, weil da teilweise aus Unkenntnis der Bearbeiter tatsächlich fehlerhaften Einträge erfolgen, und der Nachweis ist oft schwer zu führen, weil nicht wirklich mit vertretbarem Aufwand ersichtlich ist, wer die Formulierung des Eintrags verantwortet.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von thh »

dumdum hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Ich bin jetzt nicht der große Strafrechtler, aber ich hätte an den Wohnsitz gedacht (§ 143 GVG, §§ 7, 8, 12 Abs. 1 StPO).
Auch wenn der Hauptsitz (und damit die Kammerzugehörigkeit) in einem anderen Bundesland läge?
Letztlich ist das weitgehend egal; entweder ist die Staatsanwaltschaft zuständig, oder sie gibt das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft ab.
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paul321
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von paul321 »

thh hat geschrieben:
dumdum hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Ich bin jetzt nicht der große Strafrechtler, aber ich hätte an den Wohnsitz gedacht (§ 143 GVG, §§ 7, 8, 12 Abs. 1 StPO).
Auch wenn der Hauptsitz (und damit die Kammerzugehörigkeit) in einem anderen Bundesland läge?
Letztlich ist das weitgehend egal; entweder ist die Staatsanwaltschaft zuständig, oder sie gibt das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft ab.
Das hab ich dem Plagiatsjäger auch gesagt. Konkret ging es in dem Fall allerdings nicht um ein von ihm vermutetes Plagiat, sondern um einen Dr. Titelträger dessen Diss nicht auffindbar war und dessen Kanzlei bzw. er selbst keinerlei Anstalten unternahm mit aufzuklären. Mir würde das als Anfangsverdacht reichen.

[Disclaimer] Alles nur Hörensagen, wenngleich ich die Diss auch nicht gefunden habe
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Tibor
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tibor »

Man kann eine Dissertation auch eingeschränkt veröffentlichen, bspw ohne klassischen Verlag durch Einreichen von 20-100 Kopierexemplaren ("Selbstverlag") und Übersendung an x Bibliotheken. Manche Dissertationen sind auch ansonsten nicht frei zugänglich. Nur weil man also weder bei Amazon noch im KVK einen Eintrag findet, handelt es sich zugleich um eine unberechtigte Titelführung.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von paul321 »

Tibor hat geschrieben:Man kann eine Dissertation auch eingeschränkt veröffentlichen, bspw ohne klassischen Verlag durch Einreichen von 20-100 Kopierexemplaren ("Selbstverlag") und Übersendung an x Bibliotheken. Manche Dissertationen sind auch ansonsten nicht frei zugänglich. Nur weil man also weder bei Amazon noch im KVK einen Eintrag findet, handelt es sich zugleich um eine unberechtigte Titelführung.
Ja, wir reden hier aber über einen Anfangsverdacht. Gemessen an den sonst daran anzulegenden Maßstäben, scheint dieser - nach Aussage/Erfahrung dieses Plagiatsjägers - offenbar etwas höher zu liegen.

Im konkreten Fall wurde auch im Dekanat der Universitäten nachgefragt, an denen besagter Jurist nach eigenem Bekunden studiert hat, ob die jeweilige Fakultät ihn jemals promoviert hat. Die Antwort lautete: Nein.

Im Übrigen werden auch im Eigenverlag veröffentlichte in der Deutschen Nationalbibliothek gelistet. Selbst solche jenseits der Oder-Neiße Linie sind dort gelistet und vor allen Dingen noch zu bekommen.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von thh »

paul321 hat geschrieben:Das hab ich dem Plagiatsjäger auch gesagt. Konkret ging es in dem Fall allerdings nicht um ein von ihm vermutetes Plagiat, sondern um einen Dr. Titelträger dessen Diss nicht auffindbar war und dessen Kanzlei bzw. er selbst keinerlei Anstalten unternahm mit aufzuklären. Mir würde das als Anfangsverdacht reichen.
Das ist allerdings ein bißchen dünne, angesichts der Tatsache, dass niemand gezwungen ist, Dritten - auch Plagiatsjägern gegenüber - Auskünfte über den Verbleib seiner Dissertation zu erteilen. Das kann man als Anfangsverdacht sehen, wenn man will, man muss aber nicht.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von Tibor »

Du meinst ernsthaft einen Anfangsverdacht einer Straftat? Das ist doch lächerlich! Eine Promotion kann auch an einer anderen Fakultät oder gar im Ausland durchgeführt worden sein, das fällt nicht zwingend mit "Studienort" zusammen. Und wenn sich bei mir irgendein dahergelaufener "Plagiatsforscher" melden würde und um Auskunft bitten würde, ich würde die Mail bzw. das Schreiben in Ablage Rund ablegen.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von paul321 »

Tibor hat geschrieben:Du meinst ernsthaft einen Anfangsverdacht einer Straftat? Das ist doch lächerlich! Eine Promotion kann auch an einer anderen Fakultät oder gar im Ausland durchgeführt worden sein, das fällt nicht zwingend mit "Studienort" zusammen. Und wenn sich bei mir irgendein dahergelaufener "Plagiatsforscher" melden würde und um Auskunft bitten würde, ich würde die Mail bzw. das Schreiben in Ablage Rund ablegen.
Die Frage ist doch: Was willst Du sonst noch machen, wenn jemand (verständlicherweise) so mauert wie Du es gerade schilderst.

Du kannst ihn doch nur noch deswegen anzeigen und die wenigen Verdachtsmomenten die Du hast vorbringen:

1. Keine Treffer in den Bibliothekskatalogen, inklusive Ausland.
2. Keine Auskunft seitens des Betroffenen.
3. Keine Promotion durch die Hochschulen, die der Betroffene nach eigenem Bekunden besucht hat.

Edit: Kann ja irgendwie auch nicht sein, dass der Betroffene mit eisernem Schweigen und den von Dir genannten Argumenten damit durchkommen kann.
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Re: JUDr. was ist das jetzt eigentlich genau für ein Gedönse

Beitrag von dumdum »

thh hat geschrieben:
dumdum hat geschrieben:Im Telefonbuch stand auch "Dr." - also kann es da keinen Anfangsverdacht für Ermittlungen geben :drinking: :-w
Im Telefonbuch - und bei Bewertungsportalen usw. - ist das schwieriger, weil da nachzuweisen ist, dass tatsächlich der dort eingetragene Beschuldigte den Eintrag des Doktorgrades veranlasst hat. Das ist nicht aus sich heraus klar, weil da teilweise aus Unkenntnis der Bearbeiter tatsächlich fehlerhaften Einträge erfolgen, und der Nachweis ist oft schwer zu führen, weil nicht wirklich mit vertretbarem Aufwand ersichtlich ist, wer die Formulierung des Eintrags verantwortet.
Das war eigentlich als Scherz gedacht 8-[ das der Betreffende einen Doktortitel führt kann man ja recht leicht nachweisen, wenn er seine Korrespondenz so unterschreibt...
Ob jemand nicht doch "heimlich" einen "echten Dr." hat, ist natrlich schwierig zu beweisen - wie soll manauch beweisen, dass etwas nicht ist.

Normalerweise sollte aber doch als Anfangsverdacht gengen, dass die Kammer im Personensatz einen "JUDr." eingetragen hat - ich denke dort wird im Rahmen der zulassung sowas doch geprüft!?
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