Die elektronische Akte

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Antworten
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von sai »

dumdum hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
Ich bin Richter, kein Anwalt.
Was hörst du denn da bei Anwaltszwang von Laien - die sind ja nicht postulationsfähig...

Das sich hauptsächlich Idioten wegen Gartenzäunen streiten, glaub ich auf's Wort - würd' da also keine Rückschlüsse gelten lassen.
Nein, das sind sie natürlich nicht überall.
Insbesondere grds. nicht vor den AG und VG.
dumdum
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 267
Registriert: Freitag 17. Februar 2017, 16:44
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von dumdum »

Herr Schraeg hat geschrieben: Es mag sein, dass Du mit einem langsamen Anwalt eine schlechte Erfahrung gemacht hast. Ich formuliere das bewusst im Konjunktiv, weil ich nach Deinen Auftritten im Forum nicht ausschliessen will, dass Du zu den Mandanten gehörst, die Rückfragen des Anwalts und Bitten um weitere Unterlagen ignorieren ("Ach was, das braucht er nicht!") und sich anschliessend über die zu langsame Bearbeitung beschweren. Aber selbst wenn: lebe damit und mach es das nächste Mal besser.
An Fantasie scheint es der Zunft jedenfalls nicht zu mangeln.... wie man sich vorne gegen Verallgemeinerungen wehrt, hat man hinten die universal Verteidigungsstrategie parat. So kommt man auch zur Verschwörungstheorie.
Memento moriendum esse! [-X
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Syd26 hat geschrieben:Ich erlebe es selten, dass Parteien ohne Anwalt kommen. .
Mein Dezernat in Nicht-Asyl-Sachen: etwa 50:50.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von sai »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Syd26 hat geschrieben:Ich erlebe es selten, dass Parteien ohne Anwalt kommen. .
Mein Dezernat in Nicht-Asyl-Sachen: etwa 50:50.
Bei mir etwa 80:20 mit Anwalt.
In Asylsachen etwa 50:50.
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Asyl hier fast immer ohne. Aber auch länderabhängig. Andere Verfahren: mag an der Regional- und Fachzuständigkeit hängen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Benutzeravatar
non-liquet
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1440
Registriert: Dienstag 11. Mai 2004, 16:19
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von non-liquet »

Atropos hat geschrieben:In Patentsachen hat Juve mal einen Artikel zu den beliebtesten Patentgerichten rausgegeben (Hier (Verwaister Link http://www.juve.de/wp-content/uploads/2011/05/Standortvorurteil-RM-04-10.pdf automatisch entfernt)), da waren schon sehr klar Städte wie Düsseldorf, Mannheim/Karlsruhe, München und Hamburg vorne dabei. Alles attraktive Großstädte (evtl. mit Ausnahme Mannheim/Karlsruhe), die evtl. innerhalb des Landes aus dem Vollen schöpfen können?
In Baden-Württemberg ist die Zuständigkeit für Patent- und artverwandte Streitsachen beim LG Mannheim zentralisiert (§ 14 ZuVOJu-BW). Und die Verordnung enthält noch jede Menge weiterer Zuständigkeitskonzentrationen (z.B. § 13 - "Kartell-, Urheber-, Marken-, Design- und Gesellschaftsrecht"), dies allerdings auf Ebene des jeweiligen OLG-Bezirks.
Atropos
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 727
Registriert: Montag 19. November 2007, 19:53

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Atropos »

non-liquet hat geschrieben:In Baden-Württemberg ist die Zuständigkeit für Patent- und artverwandte Streitsachen beim LG Mannheim zentralisiert (§ 14 ZuVOJu-BW). Und die Verordnung enthält noch jede Menge weiterer Zuständigkeitskonzentrationen (z.B. § 13 - "Kartell-, Urheber-, Marken-, Design- und Gesellschaftsrecht"), dies allerdings auf Ebene des jeweiligen OLG-Bezirks.
Klar gibt es einerseits die rein gesetzliche Zuständigkeitskonzentration. Aber ich würde schon davon ausgehen, dass der durchschnittliche Richter an Patentkammer in Düsseldorf oder Mannheim anders gestrickt ist als ein Richter am LG Detmold oder LG Waldshut-Tiengen?

Und Zuständigkeitskonzentrationen gäbe es gesetzlich erheblich mehr Möglichkeiten, für Kartellschadensersatz nach § 89 II GWB sogar länderübergreifende Landgerichte! Mir scheint, der Bundesgesetzgeber ist hier deutlich weiter als die eher verschlafenen Landesjustizverwaltungen (bzw. Ministerien).
Syd26
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3576
Registriert: Montag 8. März 2004, 14:07
Ausbildungslevel: RA

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Syd26 »

Noch mal zum Anwaltszwang: Hier am örtlichen AG gibt es einen Richter, der den nicht anwaltlich vertretenen Parteien immer lange Hinweise erteilt. Diese enden in 90% der Fälle mit dem Satz, man möge doch einen RA beauftragen. :D Offenbar ist dieser Richter von ungeordnetem und ungefiltertem Vortrag total genervt.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Ara »

Syd26 hat geschrieben:Noch mal zum Anwaltszwang: Hier am örtlichen AG gibt es einen Richter, der den nicht anwaltlich vertretenen Parteien immer lange Hinweise erteilt. Diese enden in 90% der Fälle mit dem Satz, man möge doch einen RA beauftragen. :D Offenbar ist dieser Richter von ungeordnetem und ungefiltertem Vortrag total genervt.
Mein Ausbildungsrichter hat den Parteien auch immer charmant gesagt: Stellen sie sich vor, dass ihr Rohr im Badezimmer platzt. Sie probieren ihr Bestes, um das Rohr zu reparieren. Irgendwann steht ihnen das Wasser aber bis zum Hals. Dann beauftragen sie doch auch einen Klempner oder? So ist es auch vor Gericht und genauso ist aktuell ihre Situation.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Tibor »

Wenn die postulationsfähige Partei vor Gericht erscheint bzw. Schreiben an das Gericht richtet, die ggf. nicht sachdienlich sind, dann hat das Gericht entsprechende und verständliche Hinweise zu erteilen. Der Verweis auf einen Prozessbevollmächtigen (der Geld kostet, sofern kein PKH Fall offenkundig gegeben ist) ist m.E. nicht richtig.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Ara »

Naja was machste wenn er dir 3 mal unsortiert nen Aktenkonvolut auf den Schreibtisch haut als Klageerwiderung und beim 4. mal auf dem Hinweis, dass ne Erwiderung nicht nur aus Anlagen bestehen kann das gleiche Konvolut vorlegt und sagt "irgendwo in der Mitte befindet sich n Schreiben" und das Schreiben mit "Liebes Gericht" anfängt?

Einfach verurteilen? Irgendwann ist halt eine Grenze erreicht, wo der Richter aufgrund des Neutralitätsgebots nicht mehr helfen kann.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Tibor »

Natürlich, der Hinweis muss verständlich sein. Wenn einem Hinweis nicht gefolgt wird, dann ist es eben so und dann muss die Partei eben die Rechtsverluste hinnehmen, die sich daraus ableiten.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
hlubenow
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5892
Registriert: Dienstag 9. Mai 2006, 23:09

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von hlubenow »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Asyl hier fast immer ohne.
The Law Is an Anagram of Wealth.
Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von [enigma] »

Syd26 hat geschrieben:Noch mal zum Anwaltszwang: Hier am örtlichen AG gibt es einen Richter, der den nicht anwaltlich vertretenen Parteien immer lange Hinweise erteilt. Diese enden in 90% der Fälle mit dem Satz, man möge doch einen RA beauftragen. :D Offenbar ist dieser Richter von ungeordnetem und ungefiltertem Vortrag total genervt.
Das war hier am AG auch so üblich, zumindest wenn die Partei offensichtlich völlig überfordert war, was häufig der Fall war. Ich sehe da grundsätzlich auch keine Missachtung der Postulationsfähigkeit. Es ist ja nur ein gut gemeinter Ratschlag. Die Partei hat es dann in der Hand, ob sie ihn befolgt oder nicht.
Smooth seas don`t make good sailors
Syd26
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3576
Registriert: Montag 8. März 2004, 14:07
Ausbildungslevel: RA

Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Syd26 »

[enigma] hat geschrieben:
Syd26 hat geschrieben:Noch mal zum Anwaltszwang: Hier am örtlichen AG gibt es einen Richter, der den nicht anwaltlich vertretenen Parteien immer lange Hinweise erteilt. Diese enden in 90% der Fälle mit dem Satz, man möge doch einen RA beauftragen. :D Offenbar ist dieser Richter von ungeordnetem und ungefiltertem Vortrag total genervt.
Das war hier am AG auch so üblich, zumindest wenn die Partei offensichtlich völlig überfordert war, was häufig der Fall war. Ich sehe da grundsätzlich auch keine Missachtung der Postulationsfähigkeit. Es ist ja nur ein gut gemeinter Ratschlag. Die Partei hat es dann in der Hand, ob sie ihn befolgt oder nicht.
Sehe ich auch so. Bei diesem Richter ist es nur auffällig häufig!
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
Antworten