Herr Schraeg hat geschrieben:
Es mag sein, dass Du mit einem langsamen Anwalt eine schlechte Erfahrung gemacht hast. Ich formuliere das bewusst im Konjunktiv, weil ich nach Deinen Auftritten im Forum nicht ausschliessen will, dass Du zu den Mandanten gehörst, die Rückfragen des Anwalts und Bitten um weitere Unterlagen ignorieren ("Ach was, das braucht er nicht!") und sich anschliessend über die zu langsame Bearbeitung beschweren. Aber selbst wenn: lebe damit und mach es das nächste Mal besser.
An Fantasie scheint es der Zunft jedenfalls nicht zu mangeln.... wie man sich vorne gegen Verallgemeinerungen wehrt, hat man hinten die universal Verteidigungsstrategie parat. So kommt man auch zur Verschwörungstheorie.
Atropos hat geschrieben:In Patentsachen hat Juve mal einen Artikel zu den beliebtesten Patentgerichten rausgegeben (Hier(Verwaister Link http://www.juve.de/wp-content/uploads/2011/05/Standortvorurteil-RM-04-10.pdf automatisch entfernt)), da waren schon sehr klar Städte wie Düsseldorf, Mannheim/Karlsruhe, München und Hamburg vorne dabei. Alles attraktive Großstädte (evtl. mit Ausnahme Mannheim/Karlsruhe), die evtl. innerhalb des Landes aus dem Vollen schöpfen können?
In Baden-Württemberg ist die Zuständigkeit für Patent- und artverwandte Streitsachen beim LG Mannheim zentralisiert (§ 14 ZuVOJu-BW). Und die Verordnung enthält noch jede Menge weiterer Zuständigkeitskonzentrationen (z.B. § 13 - "Kartell-, Urheber-, Marken-, Design- und Gesellschaftsrecht"), dies allerdings auf Ebene des jeweiligen OLG-Bezirks.
non-liquet hat geschrieben:In Baden-Württemberg ist die Zuständigkeit für Patent- und artverwandte Streitsachen beim LG Mannheim zentralisiert (§ 14 ZuVOJu-BW). Und die Verordnung enthält noch jede Menge weiterer Zuständigkeitskonzentrationen (z.B. § 13 - "Kartell-, Urheber-, Marken-, Design- und Gesellschaftsrecht"), dies allerdings auf Ebene des jeweiligen OLG-Bezirks.
Klar gibt es einerseits die rein gesetzliche Zuständigkeitskonzentration. Aber ich würde schon davon ausgehen, dass der durchschnittliche Richter an Patentkammer in Düsseldorf oder Mannheim anders gestrickt ist als ein Richter am LG Detmold oder LG Waldshut-Tiengen?
Und Zuständigkeitskonzentrationen gäbe es gesetzlich erheblich mehr Möglichkeiten, für Kartellschadensersatz nach § 89 II GWB sogar länderübergreifende Landgerichte! Mir scheint, der Bundesgesetzgeber ist hier deutlich weiter als die eher verschlafenen Landesjustizverwaltungen (bzw. Ministerien).
Noch mal zum Anwaltszwang: Hier am örtlichen AG gibt es einen Richter, der den nicht anwaltlich vertretenen Parteien immer lange Hinweise erteilt. Diese enden in 90% der Fälle mit dem Satz, man möge doch einen RA beauftragen. Offenbar ist dieser Richter von ungeordnetem und ungefiltertem Vortrag total genervt.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
Syd26 hat geschrieben:Noch mal zum Anwaltszwang: Hier am örtlichen AG gibt es einen Richter, der den nicht anwaltlich vertretenen Parteien immer lange Hinweise erteilt. Diese enden in 90% der Fälle mit dem Satz, man möge doch einen RA beauftragen. Offenbar ist dieser Richter von ungeordnetem und ungefiltertem Vortrag total genervt.
Mein Ausbildungsrichter hat den Parteien auch immer charmant gesagt: Stellen sie sich vor, dass ihr Rohr im Badezimmer platzt. Sie probieren ihr Bestes, um das Rohr zu reparieren. Irgendwann steht ihnen das Wasser aber bis zum Hals. Dann beauftragen sie doch auch einen Klempner oder? So ist es auch vor Gericht und genauso ist aktuell ihre Situation.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Wenn die postulationsfähige Partei vor Gericht erscheint bzw. Schreiben an das Gericht richtet, die ggf. nicht sachdienlich sind, dann hat das Gericht entsprechende und verständliche Hinweise zu erteilen. Der Verweis auf einen Prozessbevollmächtigen (der Geld kostet, sofern kein PKH Fall offenkundig gegeben ist) ist m.E. nicht richtig.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Naja was machste wenn er dir 3 mal unsortiert nen Aktenkonvolut auf den Schreibtisch haut als Klageerwiderung und beim 4. mal auf dem Hinweis, dass ne Erwiderung nicht nur aus Anlagen bestehen kann das gleiche Konvolut vorlegt und sagt "irgendwo in der Mitte befindet sich n Schreiben" und das Schreiben mit "Liebes Gericht" anfängt?
Einfach verurteilen? Irgendwann ist halt eine Grenze erreicht, wo der Richter aufgrund des Neutralitätsgebots nicht mehr helfen kann.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Natürlich, der Hinweis muss verständlich sein. Wenn einem Hinweis nicht gefolgt wird, dann ist es eben so und dann muss die Partei eben die Rechtsverluste hinnehmen, die sich daraus ableiten.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Syd26 hat geschrieben:Noch mal zum Anwaltszwang: Hier am örtlichen AG gibt es einen Richter, der den nicht anwaltlich vertretenen Parteien immer lange Hinweise erteilt. Diese enden in 90% der Fälle mit dem Satz, man möge doch einen RA beauftragen. Offenbar ist dieser Richter von ungeordnetem und ungefiltertem Vortrag total genervt.
Das war hier am AG auch so üblich, zumindest wenn die Partei offensichtlich völlig überfordert war, was häufig der Fall war. Ich sehe da grundsätzlich auch keine Missachtung der Postulationsfähigkeit. Es ist ja nur ein gut gemeinter Ratschlag. Die Partei hat es dann in der Hand, ob sie ihn befolgt oder nicht.
Syd26 hat geschrieben:Noch mal zum Anwaltszwang: Hier am örtlichen AG gibt es einen Richter, der den nicht anwaltlich vertretenen Parteien immer lange Hinweise erteilt. Diese enden in 90% der Fälle mit dem Satz, man möge doch einen RA beauftragen. Offenbar ist dieser Richter von ungeordnetem und ungefiltertem Vortrag total genervt.
Das war hier am AG auch so üblich, zumindest wenn die Partei offensichtlich völlig überfordert war, was häufig der Fall war. Ich sehe da grundsätzlich auch keine Missachtung der Postulationsfähigkeit. Es ist ja nur ein gut gemeinter Ratschlag. Die Partei hat es dann in der Hand, ob sie ihn befolgt oder nicht.
Sehe ich auch so. Bei diesem Richter ist es nur auffällig häufig!
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."