Dann müssen die Mandanten aber mitspielen. Viele sind noch nicht so weit.[enigma] hat geschrieben: Es fallen auch die Kosten für mehrmaliges (zB. für den Mandanten) kopieren und versenden weg, wenn man sich denn auf die E-Akte einlässt.
Die elektronische Akte
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Re: Die elektronische Akte
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Re: Die elektronische Akte
Es hängt meiner Meinung nach alles an den Rechtsgebieten und der IT-Ausstattung.
Ich hab in meinem Dezernat in der klassischen Materie bspw. Rechtsgebiete mit - im Regelfall - verhältnismäßig dünnen Akten.
Im Asylrecht ist die Bundesamtsakte ohnehin elektronisch und es kommt auch nicht viel in den Schriftsätzen.
Mit einem gut ausgestatteten Arbeitsplatz (zwei große Bildschirme habe ich ohnehin schon) und einem Tablet mit entsprechender Speicherkapazität und hochauflösendem Display für längere Schriftsätze würde/wird die elektronische Akte jedenfalls für mich eine erhebliche Arbeitserleichterung sein.
Bei den Kollegen etwa aus den Baukammern sieht das aber sicherlich ganz anders aus.
Um sich die Bebauungsplan vernünftig anzusehen, bräuchten die im Prinzip einen Beamer und eine Leinwand oder einen riesigen Bildschirm im Büro. Mit der derzeitigen IT-Ausstattung funktioniert das ansonsten überhaupt nicht.
Ich hab in meinem Dezernat in der klassischen Materie bspw. Rechtsgebiete mit - im Regelfall - verhältnismäßig dünnen Akten.
Im Asylrecht ist die Bundesamtsakte ohnehin elektronisch und es kommt auch nicht viel in den Schriftsätzen.
Mit einem gut ausgestatteten Arbeitsplatz (zwei große Bildschirme habe ich ohnehin schon) und einem Tablet mit entsprechender Speicherkapazität und hochauflösendem Display für längere Schriftsätze würde/wird die elektronische Akte jedenfalls für mich eine erhebliche Arbeitserleichterung sein.
Bei den Kollegen etwa aus den Baukammern sieht das aber sicherlich ganz anders aus.
Um sich die Bebauungsplan vernünftig anzusehen, bräuchten die im Prinzip einen Beamer und eine Leinwand oder einen riesigen Bildschirm im Büro. Mit der derzeitigen IT-Ausstattung funktioniert das ansonsten überhaupt nicht.
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Re: Die elektronische Akte
In der Tat... es wäre schon schön, wenn die Justiz mit einer entsprechenden Ausstattung mal zu Potte käme.
Wir müssen schon aktuell für jedes Verfahren, das zur Kammer angeklagt wird, eine e-Akte anlegen, und an sich könnte das durchaus sinnvoll sein. Derzeit sitze ich zum Beispiel in einem Verfahren, wo allein die Vernehmung des Geschädigten ca. 150 Seiten lang ist, und wenn man da mal ein bestimmtes Detail sucht, von dem man weiß, dass es irgendwo in der Niederschrift ein- oder zweimal erwähnt wurde, dann wäre die Suchfunktion bei einer e-Akte schon sehr, sehr nützlich - erst recht, wenn man gerade mitten in der Verhandlung sitzt und es schnell gehen muss.
Solange aber nicht für jeden Sitzungsvertreter ein geeigneter Laptop zur Verfügung steht, mit dem man in der Verhandlung überhaupt auf die e-Akte zurückgreifen könnte, hilft einem die theoretische Existenz der e-Akte noch nicht wirklich weiter.
Wir müssen schon aktuell für jedes Verfahren, das zur Kammer angeklagt wird, eine e-Akte anlegen, und an sich könnte das durchaus sinnvoll sein. Derzeit sitze ich zum Beispiel in einem Verfahren, wo allein die Vernehmung des Geschädigten ca. 150 Seiten lang ist, und wenn man da mal ein bestimmtes Detail sucht, von dem man weiß, dass es irgendwo in der Niederschrift ein- oder zweimal erwähnt wurde, dann wäre die Suchfunktion bei einer e-Akte schon sehr, sehr nützlich - erst recht, wenn man gerade mitten in der Verhandlung sitzt und es schnell gehen muss.
Solange aber nicht für jeden Sitzungsvertreter ein geeigneter Laptop zur Verfügung steht, mit dem man in der Verhandlung überhaupt auf die e-Akte zurückgreifen könnte, hilft einem die theoretische Existenz der e-Akte noch nicht wirklich weiter.
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Re: Die elektronische Akte
Gut, das Problem wird sich aber mit der Zeit durch den Generationenwechsel selbst lösen. Nur muss man damit halt mal anfangen.thh hat geschrieben:Die Frage ist eben, wo das Problem anfängt. Beim Anfertigen einer Kopie? Beim Versenden eines Telefaxes? Beim Lesen einer E-Mail? Beim Bedienen von Word? Oder juris? Oder einer Fachanwendung?[enigma] hat geschrieben:Es erwartet auch niemand von Juristen, dass sie sich selbst um IT-Probleme kümmern. Dafür gibt es Fachleute.
Manchereiner scheint zu glauben, dass er IT-Fachmann werden müsse, wenn er nicht mehr in der Gerichtsbibliothek den NJW-Band aufschlagen, sondern die Entscheidung elektronisch recherchieren soll.
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Re: Die elektronische Akte
Wie gesagt, die Suchfunktion ist gerade bei größeren Akten zumindest im Regelfall (in zB. Baurechtskammern mag das anders sein) eine große Erleichterung. Gleiches gilt für die Möglichkeit eines "interaktiven" Inhaltsverzeichnisses bei umfangreichen Akten. Die Arbeit an den Akten wird dadurch mE deutlich effektiver. Darüber hinaus können die Akten, Schriftsätze etc. zwischen Justiz und Anwälten in Echtzeit verschickt werden.julée hat geschrieben:Wobei mir noch einigermaßen schleierhaft ist, wie das ernstlich zu einer Entlastung führen soll. Okay, vielleicht fällt die mitunter nur selten besetzte Geschäftsstelle nicht mehr auf, aber ich sehe nicht, dass sich die inhaltliche Arbeit mit einer E-Akte wesentlich schneller erledigen ließe.[enigma] hat geschrieben:Diese Bedrohung sehe ich eher durch die teilweise extreme Überlastung der Justiz gegeben. Und gerade das soll durch die E-Akte verbessert werden.
Dass die E-Akte eine Umgewöhnung aller Beteiligten erfordern wird, stimmt natürlich. Das ist halt ein Prozess, der dann ne Weile dauern wird. Aber irgendwann und irgendwie muss man ja mal anfangen.
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Re: Die elektronische Akte
Für große Umfangverfahren mag das sicherlich stimmen, insbesondere eine Suchfunktion ist nicht schlecht. Aber trotzdem muss man erstmal die mehrbändige Akte lesen, den Prozessstoff für sich sortieren und einer Lösung zuführen - das braucht so oder so seine Zeit; für Standardakten mit bis zu 200 Blatt sehe ich da eher wenig Gewinn. Und davon, dass der Anwaltsschriftsatz schneller auf meinem Bildschirm aufploppt, gewinne ich arbeitstechnisch wenig, wenn ich nicht gleich Zeit habe, mich darum zu kümmern.[enigma] hat geschrieben:Wie gesagt, die Suchfunktion ist gerade bei größeren Akten zumindest im Regelfall (in zB. Baurechtskammern mag das anders sein) eine große Erleichterung. Gleiches gilt für die Möglichkeit eines "interaktiven" Inhaltsverzeichnisses bei umfangreichen Akten. Die Arbeit an den Akten wird dadurch mE deutlich effektiver. Darüber hinaus können die Akten, Schriftsätze etc. zwischen Justiz und Anwälten in Echtzeit verschickt werden.julée hat geschrieben:Wobei mir noch einigermaßen schleierhaft ist, wie das ernstlich zu einer Entlastung führen soll. Okay, vielleicht fällt die mitunter nur selten besetzte Geschäftsstelle nicht mehr auf, aber ich sehe nicht, dass sich die inhaltliche Arbeit mit einer E-Akte wesentlich schneller erledigen ließe.[enigma] hat geschrieben:Diese Bedrohung sehe ich eher durch die teilweise extreme Überlastung der Justiz gegeben. Und gerade das soll durch die E-Akte verbessert werden.
Dass die E-Akte eine Umgewöhnung aller Beteiligten erfordern wird, stimmt natürlich. Das ist halt ein Prozess, der dann ne Weile dauern wird. Aber irgendwann und irgendwie muss man ja mal anfangen.
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Re: Die elektronische Akte
Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.julée hat geschrieben:Für große Umfangverfahren mag das sicherlich stimmen, insbesondere eine Suchfunktion ist nicht schlecht. Aber trotzdem muss man erstmal die mehrbändige Akte lesen, den Prozessstoff für sich sortieren und einer Lösung zuführen - das braucht so oder so seine Zeit; für Standardakten mit bis zu 200 Blatt sehe ich da eher wenig Gewinn. Und davon, dass der Anwaltsschriftsatz schneller auf meinem Bildschirm aufploppt, gewinne ich arbeitstechnisch wenig, wenn ich nicht gleich Zeit habe, mich darum zu kümmern.[enigma] hat geschrieben:Wie gesagt, die Suchfunktion ist gerade bei größeren Akten zumindest im Regelfall (in zB. Baurechtskammern mag das anders sein) eine große Erleichterung. Gleiches gilt für die Möglichkeit eines "interaktiven" Inhaltsverzeichnisses bei umfangreichen Akten. Die Arbeit an den Akten wird dadurch mE deutlich effektiver. Darüber hinaus können die Akten, Schriftsätze etc. zwischen Justiz und Anwälten in Echtzeit verschickt werden.julée hat geschrieben:Wobei mir noch einigermaßen schleierhaft ist, wie das ernstlich zu einer Entlastung führen soll. Okay, vielleicht fällt die mitunter nur selten besetzte Geschäftsstelle nicht mehr auf, aber ich sehe nicht, dass sich die inhaltliche Arbeit mit einer E-Akte wesentlich schneller erledigen ließe.[enigma] hat geschrieben:Diese Bedrohung sehe ich eher durch die teilweise extreme Überlastung der Justiz gegeben. Und gerade das soll durch die E-Akte verbessert werden.
Dass die E-Akte eine Umgewöhnung aller Beteiligten erfordern wird, stimmt natürlich. Das ist halt ein Prozess, der dann ne Weile dauern wird. Aber irgendwann und irgendwie muss man ja mal anfangen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
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Re: Die elektronische Akte
"wenn" dürfte das entscheidende Wort sein Und an fast automatisiert verfasste Tatbestände in Fällen, in denen der Parteivortrag derart verworren ist, dass die Parteien am Ende selbst nicht mehr wissen, was eigentlich ihre aktuelle Version ist, glaube ich auch erst, wenn ich das sehe.sai hat geschrieben: Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
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Re: Die elektronische Akte
[enigma] hat geschrieben:Zumal meine Ausbilder in der Justiz ausnahmslos - trotz Hinweis meinerseits, dass wir das eigentlich nicht machen sollen - darauf bestanden haben, dass ich ihnen Urteile und Anklageschriften per E-Mail schicke. Als ich meine erste Anklageschrift bei der StA dann wenigstens vor dem Versand per E-Mail anonymisiert habe, wurde ich gebeten, das zukünftig doch bitte zu lassen, wäre einfacher zu übernehmen.Tibor hat geschrieben:Ah, die NSA mal wieder. Muss die nun gegen jede Innovation ins Feld geführt werden? Im Ernst, die Papierakte mit ihrer verkörperten Kommunikation nach Außen ist viel anfälliger. Da werden Aktenbände per DHL versandt (und das D steht nicht für Deutsche Post), gehen mit Richtern/Referendaren im Rucksack auf Reisen, Briefe fliegen im ungeschützten Umschlag hin und her und eilige Sachen werden unverschlüsselt als Fax durch die Leitungen gejagt. Da ist jede einfache https Email via t-online und die Speicherung der Daten in einem abgesicherten Behördennetz sicherer.
Ich dachte bislang, ich sei der einzige, dem es so geht. Ist bei mir genauso. Wobei ich bei Urteilen weniger das Problem sehe, war schließlich alles Gegenstand der - öffentlichen - Hauptverhandlung?
Bei Anklagen wäre es mir nicht so wohl.
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Re: Die elektronische Akte
Ja, der neue Googledienst "smart-disputed-un-disputed" wird dann direkt die Sachverhaltsangaben scannen, sortieren und durch vergleichen in streitigen und unstreitigen Vortrag überführen. Das claim-addon wird dann auch einen zielführenden Antrag vorschlagen und mit den gestellten Anträgen vergleichen. Für später ist noch ein Volltextabgleich mit Juris, Jurion und Beck vorgesehen, hierzu müssen aber erst alle vorhanden Urteile aller Gerichtsbarkeiten der letzten 10 Jahre digitalisiert werden.julée hat geschrieben:"wenn" dürfte das entscheidende Wort sein Und an fast automatisiert verfasste Tatbestände in Fällen, in denen der Parteivortrag derart verworren ist, dass die Parteien am Ende selbst nicht mehr wissen, was eigentlich ihre aktuelle Version ist, glaube ich auch erst, wenn ich das sehe.sai hat geschrieben: Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
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Re: Die elektronische Akte
Muss gleich mal den Scanauftrag für den Härtetest mit ein paar meiner Lieblingsakten verfügen...
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Re: Die elektronische Akte
Finde ich persönlich, auch wenn es offensichtlich lächerlich gemeint ist, nicht besonders fernliegend und technisch umsetzbar.Tibor hat geschrieben:Ja, der neue Googledienst "smart-disputed-un-disputed" wird dann direkt die Sachverhaltsangaben scannen, sortieren und durch vergleichen in streitigen und unstreitigen Vortrag überführen. Das claim-addon wird dann auch einen zielführenden Antrag vorschlagen und mit den gestellten Anträgen vergleichen. Für später ist noch ein Volltextabgleich mit Juris, Jurion und Beck vorgesehen, hierzu müssen aber erst alle vorhanden Urteile aller Gerichtsbarkeiten der letzten 10 Jahre digitalisiert werden.julée hat geschrieben:"wenn" dürfte das entscheidende Wort sein Und an fast automatisiert verfasste Tatbestände in Fällen, in denen der Parteivortrag derart verworren ist, dass die Parteien am Ende selbst nicht mehr wissen, was eigentlich ihre aktuelle Version ist, glaube ich auch erst, wenn ich das sehe.sai hat geschrieben: Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
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Re: Die elektronische Akte
Kann ich mir nicht vorstellen. Gerade bei der Aufgabe Kontext zu erkennen, schwächeln Computer doch noch immer ziemlich. Und der gute Schriftsatz wird sich durchaus komplexer Grammatik und Struktur bedienen, die zwar für Menschen leicht verständlich ist, nicht aber für Maschinen.sai hat geschrieben:Finde ich persönlich, auch wenn es offensichtlich lächerlich gemeint ist, nicht besonders fernliegend und technisch umsetzbar.Tibor hat geschrieben:Ja, der neue Googledienst "smart-disputed-un-disputed" wird dann direkt die Sachverhaltsangaben scannen, sortieren und durch vergleichen in streitigen und unstreitigen Vortrag überführen. Das claim-addon wird dann auch einen zielführenden Antrag vorschlagen und mit den gestellten Anträgen vergleichen. Für später ist noch ein Volltextabgleich mit Juris, Jurion und Beck vorgesehen, hierzu müssen aber erst alle vorhanden Urteile aller Gerichtsbarkeiten der letzten 10 Jahre digitalisiert werden.julée hat geschrieben:"wenn" dürfte das entscheidende Wort sein Und an fast automatisiert verfasste Tatbestände in Fällen, in denen der Parteivortrag derart verworren ist, dass die Parteien am Ende selbst nicht mehr wissen, was eigentlich ihre aktuelle Version ist, glaube ich auch erst, wenn ich das sehe.sai hat geschrieben: Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
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Re: Die elektronische Akte
Ein guter Schriftsatz bedient sich gerade keiner komplexen Struktur und Grammatik, genauso wenig wie ein gutes Urteil.JRG hat geschrieben:
Kann ich mir nicht vorstellen. Gerade bei der Aufgabe Kontext zu erkennen, schwächeln Computer doch noch immer ziemlich. Und der gute Schriftsatz wird sich durchaus komplexer Grammatik und Struktur bedienen, die zwar für Menschen leicht verständlich ist, nicht aber für Maschinen.
Je einfacher der Schriftsatz/das Urteil ist, umso besser ist er/es im Zweifelsfall.
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Re: Die elektronische Akte
Eben. Wenn ein Automatismus schlechte Schriftsätze - teilweise - in ein Urteil überführt, ist auch das Urteil schlecht. Wenn dagegen beide Parteien in ihren Schriftsätzen sauber und gut arbeiten, mag ein Programm daraus einen vernünftigen Tatbestand generieren können. In diesen Fällen aber ist das auch für den Richter kein großer Aufwand - Arbeit machen wohl eher die Tatbestände, in denen mindestens eine Partei verworren, unvollständig und widersprüchlich vorträgt.sai hat geschrieben:Ein guter Schriftsatz bedient sich gerade keiner komplexen Struktur und Grammatik, genauso wenig wie ein gutes Urteil.Je einfacher der Schriftsatz/das Urteil ist, umso besser ist er/es im Zweifelsfall.