Die elektronische Akte

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Syd26
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Syd26 »

[enigma] hat geschrieben: Es fallen auch die Kosten für mehrmaliges (zB. für den Mandanten) kopieren und versenden weg, wenn man sich denn auf die E-Akte einlässt.
Dann müssen die Mandanten aber mitspielen. Viele sind noch nicht so weit.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
sai
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von sai »

Es hängt meiner Meinung nach alles an den Rechtsgebieten und der IT-Ausstattung.

Ich hab in meinem Dezernat in der klassischen Materie bspw. Rechtsgebiete mit - im Regelfall - verhältnismäßig dünnen Akten.
Im Asylrecht ist die Bundesamtsakte ohnehin elektronisch und es kommt auch nicht viel in den Schriftsätzen.
Mit einem gut ausgestatteten Arbeitsplatz (zwei große Bildschirme habe ich ohnehin schon) und einem Tablet mit entsprechender Speicherkapazität und hochauflösendem Display für längere Schriftsätze würde/wird die elektronische Akte jedenfalls für mich eine erhebliche Arbeitserleichterung sein.

Bei den Kollegen etwa aus den Baukammern sieht das aber sicherlich ganz anders aus.
Um sich die Bebauungsplan vernünftig anzusehen, bräuchten die im Prinzip einen Beamer und eine Leinwand oder einen riesigen Bildschirm im Büro. Mit der derzeitigen IT-Ausstattung funktioniert das ansonsten überhaupt nicht.
Eagnai
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Eagnai »

In der Tat... es wäre schon schön, wenn die Justiz mit einer entsprechenden Ausstattung mal zu Potte käme.

Wir müssen schon aktuell für jedes Verfahren, das zur Kammer angeklagt wird, eine e-Akte anlegen, und an sich könnte das durchaus sinnvoll sein. Derzeit sitze ich zum Beispiel in einem Verfahren, wo allein die Vernehmung des Geschädigten ca. 150 Seiten lang ist, und wenn man da mal ein bestimmtes Detail sucht, von dem man weiß, dass es irgendwo in der Niederschrift ein- oder zweimal erwähnt wurde, dann wäre die Suchfunktion bei einer e-Akte schon sehr, sehr nützlich - erst recht, wenn man gerade mitten in der Verhandlung sitzt und es schnell gehen muss.

Solange aber nicht für jeden Sitzungsvertreter ein geeigneter Laptop zur Verfügung steht, mit dem man in der Verhandlung überhaupt auf die e-Akte zurückgreifen könnte, hilft einem die theoretische Existenz der e-Akte noch nicht wirklich weiter.
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[enigma]
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von [enigma] »

thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Es erwartet auch niemand von Juristen, dass sie sich selbst um IT-Probleme kümmern. Dafür gibt es Fachleute.
Die Frage ist eben, wo das Problem anfängt. Beim Anfertigen einer Kopie? Beim Versenden eines Telefaxes? Beim Lesen einer E-Mail? Beim Bedienen von Word? Oder juris? Oder einer Fachanwendung?

Manchereiner scheint zu glauben, dass er IT-Fachmann werden müsse, wenn er nicht mehr in der Gerichtsbibliothek den NJW-Band aufschlagen, sondern die Entscheidung elektronisch recherchieren soll.
Gut, das Problem wird sich aber mit der Zeit durch den Generationenwechsel selbst lösen. Nur muss man damit halt mal anfangen.
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[enigma]
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von [enigma] »

julée hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Diese Bedrohung sehe ich eher durch die teilweise extreme Überlastung der Justiz gegeben. Und gerade das soll durch die E-Akte verbessert werden.
Wobei mir noch einigermaßen schleierhaft ist, wie das ernstlich zu einer Entlastung führen soll. Okay, vielleicht fällt die mitunter nur selten besetzte Geschäftsstelle nicht mehr auf, aber ich sehe nicht, dass sich die inhaltliche Arbeit mit einer E-Akte wesentlich schneller erledigen ließe.
Wie gesagt, die Suchfunktion ist gerade bei größeren Akten zumindest im Regelfall (in zB. Baurechtskammern mag das anders sein) eine große Erleichterung. Gleiches gilt für die Möglichkeit eines "interaktiven" Inhaltsverzeichnisses bei umfangreichen Akten. Die Arbeit an den Akten wird dadurch mE deutlich effektiver. Darüber hinaus können die Akten, Schriftsätze etc. zwischen Justiz und Anwälten in Echtzeit verschickt werden.

Dass die E-Akte eine Umgewöhnung aller Beteiligten erfordern wird, stimmt natürlich. Das ist halt ein Prozess, der dann ne Weile dauern wird. Aber irgendwann und irgendwie muss man ja mal anfangen.
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von julée »

[enigma] hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Diese Bedrohung sehe ich eher durch die teilweise extreme Überlastung der Justiz gegeben. Und gerade das soll durch die E-Akte verbessert werden.
Wobei mir noch einigermaßen schleierhaft ist, wie das ernstlich zu einer Entlastung führen soll. Okay, vielleicht fällt die mitunter nur selten besetzte Geschäftsstelle nicht mehr auf, aber ich sehe nicht, dass sich die inhaltliche Arbeit mit einer E-Akte wesentlich schneller erledigen ließe.
Wie gesagt, die Suchfunktion ist gerade bei größeren Akten zumindest im Regelfall (in zB. Baurechtskammern mag das anders sein) eine große Erleichterung. Gleiches gilt für die Möglichkeit eines "interaktiven" Inhaltsverzeichnisses bei umfangreichen Akten. Die Arbeit an den Akten wird dadurch mE deutlich effektiver. Darüber hinaus können die Akten, Schriftsätze etc. zwischen Justiz und Anwälten in Echtzeit verschickt werden.

Dass die E-Akte eine Umgewöhnung aller Beteiligten erfordern wird, stimmt natürlich. Das ist halt ein Prozess, der dann ne Weile dauern wird. Aber irgendwann und irgendwie muss man ja mal anfangen.
Für große Umfangverfahren mag das sicherlich stimmen, insbesondere eine Suchfunktion ist nicht schlecht. Aber trotzdem muss man erstmal die mehrbändige Akte lesen, den Prozessstoff für sich sortieren und einer Lösung zuführen - das braucht so oder so seine Zeit; für Standardakten mit bis zu 200 Blatt sehe ich da eher wenig Gewinn. Und davon, dass der Anwaltsschriftsatz schneller auf meinem Bildschirm aufploppt, gewinne ich arbeitstechnisch wenig, wenn ich nicht gleich Zeit habe, mich darum zu kümmern.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
sai
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von sai »

julée hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Diese Bedrohung sehe ich eher durch die teilweise extreme Überlastung der Justiz gegeben. Und gerade das soll durch die E-Akte verbessert werden.
Wobei mir noch einigermaßen schleierhaft ist, wie das ernstlich zu einer Entlastung führen soll. Okay, vielleicht fällt die mitunter nur selten besetzte Geschäftsstelle nicht mehr auf, aber ich sehe nicht, dass sich die inhaltliche Arbeit mit einer E-Akte wesentlich schneller erledigen ließe.
Wie gesagt, die Suchfunktion ist gerade bei größeren Akten zumindest im Regelfall (in zB. Baurechtskammern mag das anders sein) eine große Erleichterung. Gleiches gilt für die Möglichkeit eines "interaktiven" Inhaltsverzeichnisses bei umfangreichen Akten. Die Arbeit an den Akten wird dadurch mE deutlich effektiver. Darüber hinaus können die Akten, Schriftsätze etc. zwischen Justiz und Anwälten in Echtzeit verschickt werden.

Dass die E-Akte eine Umgewöhnung aller Beteiligten erfordern wird, stimmt natürlich. Das ist halt ein Prozess, der dann ne Weile dauern wird. Aber irgendwann und irgendwie muss man ja mal anfangen.
Für große Umfangverfahren mag das sicherlich stimmen, insbesondere eine Suchfunktion ist nicht schlecht. Aber trotzdem muss man erstmal die mehrbändige Akte lesen, den Prozessstoff für sich sortieren und einer Lösung zuführen - das braucht so oder so seine Zeit; für Standardakten mit bis zu 200 Blatt sehe ich da eher wenig Gewinn. Und davon, dass der Anwaltsschriftsatz schneller auf meinem Bildschirm aufploppt, gewinne ich arbeitstechnisch wenig, wenn ich nicht gleich Zeit habe, mich darum zu kümmern.
Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
julée
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von julée »

sai hat geschrieben: Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
"wenn" dürfte das entscheidende Wort sein ;) Und an fast automatisiert verfasste Tatbestände in Fällen, in denen der Parteivortrag derart verworren ist, dass die Parteien am Ende selbst nicht mehr wissen, was eigentlich ihre aktuelle Version ist, glaube ich auch erst, wenn ich das sehe.
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Mimis »

[enigma] hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Ah, die NSA mal wieder. Muss die nun gegen jede Innovation ins Feld geführt werden? Im Ernst, die Papierakte mit ihrer verkörperten Kommunikation nach Außen ist viel anfälliger. Da werden Aktenbände per DHL versandt (und das D steht nicht für Deutsche Post), gehen mit Richtern/Referendaren im Rucksack auf Reisen, Briefe fliegen im ungeschützten Umschlag hin und her und eilige Sachen werden unverschlüsselt als Fax durch die Leitungen gejagt. Da ist jede einfache https Email via t-online und die Speicherung der Daten in einem abgesicherten Behördennetz sicherer.
Zumal meine Ausbilder in der Justiz ausnahmslos - trotz Hinweis meinerseits, dass wir das eigentlich nicht machen sollen - darauf bestanden haben, dass ich ihnen Urteile und Anklageschriften per E-Mail schicke. Als ich meine erste Anklageschrift bei der StA dann wenigstens vor dem Versand per E-Mail anonymisiert habe, wurde ich gebeten, das zukünftig doch bitte zu lassen, wäre einfacher zu übernehmen.
[-o<

Ich dachte bislang, ich sei der einzige, dem es so geht. Ist bei mir genauso. Wobei ich bei Urteilen weniger das Problem sehe, war schließlich alles Gegenstand der - öffentlichen - Hauptverhandlung? :-k
Bei Anklagen wäre es mir nicht so wohl.
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Tibor
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Tibor »

julée hat geschrieben:
sai hat geschrieben: Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
"wenn" dürfte das entscheidende Wort sein ;) Und an fast automatisiert verfasste Tatbestände in Fällen, in denen der Parteivortrag derart verworren ist, dass die Parteien am Ende selbst nicht mehr wissen, was eigentlich ihre aktuelle Version ist, glaube ich auch erst, wenn ich das sehe.
Ja, der neue Googledienst "smart-disputed-un-disputed" wird dann direkt die Sachverhaltsangaben scannen, sortieren und durch vergleichen in streitigen und unstreitigen Vortrag überführen. Das claim-addon wird dann auch einen zielführenden Antrag vorschlagen und mit den gestellten Anträgen vergleichen. Für später ist noch ein Volltextabgleich mit Juris, Jurion und Beck vorgesehen, hierzu müssen aber erst alle vorhanden Urteile aller Gerichtsbarkeiten der letzten 10 Jahre digitalisiert werden.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von julée »

:lmao:

Muss gleich mal den Scanauftrag für den Härtetest mit ein paar meiner Lieblingsakten verfügen...
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sai
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von sai »

Tibor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
sai hat geschrieben: Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
"wenn" dürfte das entscheidende Wort sein ;) Und an fast automatisiert verfasste Tatbestände in Fällen, in denen der Parteivortrag derart verworren ist, dass die Parteien am Ende selbst nicht mehr wissen, was eigentlich ihre aktuelle Version ist, glaube ich auch erst, wenn ich das sehe.
Ja, der neue Googledienst "smart-disputed-un-disputed" wird dann direkt die Sachverhaltsangaben scannen, sortieren und durch vergleichen in streitigen und unstreitigen Vortrag überführen. Das claim-addon wird dann auch einen zielführenden Antrag vorschlagen und mit den gestellten Anträgen vergleichen. Für später ist noch ein Volltextabgleich mit Juris, Jurion und Beck vorgesehen, hierzu müssen aber erst alle vorhanden Urteile aller Gerichtsbarkeiten der letzten 10 Jahre digitalisiert werden.
Finde ich persönlich, auch wenn es offensichtlich lächerlich gemeint ist, nicht besonders fernliegend und technisch umsetzbar.
JRG
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von JRG »

sai hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
sai hat geschrieben: Wenn die Programme vernünftig programmiert sind, kann es auch bei kleineren Akten eine erhebliche Arbeitsentlastung bringen.
Bspw. kann sich das Schreiben von Tatbeständen in Zivilverfahren mehr oder weniger automatisieren lassen, indem die entsprechenden Passagen in den Schriftsätzen markiert und gegenübergestellt werden können.
"wenn" dürfte das entscheidende Wort sein ;) Und an fast automatisiert verfasste Tatbestände in Fällen, in denen der Parteivortrag derart verworren ist, dass die Parteien am Ende selbst nicht mehr wissen, was eigentlich ihre aktuelle Version ist, glaube ich auch erst, wenn ich das sehe.
Ja, der neue Googledienst "smart-disputed-un-disputed" wird dann direkt die Sachverhaltsangaben scannen, sortieren und durch vergleichen in streitigen und unstreitigen Vortrag überführen. Das claim-addon wird dann auch einen zielführenden Antrag vorschlagen und mit den gestellten Anträgen vergleichen. Für später ist noch ein Volltextabgleich mit Juris, Jurion und Beck vorgesehen, hierzu müssen aber erst alle vorhanden Urteile aller Gerichtsbarkeiten der letzten 10 Jahre digitalisiert werden.
Finde ich persönlich, auch wenn es offensichtlich lächerlich gemeint ist, nicht besonders fernliegend und technisch umsetzbar.
Kann ich mir nicht vorstellen. Gerade bei der Aufgabe Kontext zu erkennen, schwächeln Computer doch noch immer ziemlich. Und der gute Schriftsatz wird sich durchaus komplexer Grammatik und Struktur bedienen, die zwar für Menschen leicht verständlich ist, nicht aber für Maschinen.
sai
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von sai »

JRG hat geschrieben:
Kann ich mir nicht vorstellen. Gerade bei der Aufgabe Kontext zu erkennen, schwächeln Computer doch noch immer ziemlich. Und der gute Schriftsatz wird sich durchaus komplexer Grammatik und Struktur bedienen, die zwar für Menschen leicht verständlich ist, nicht aber für Maschinen.
Ein guter Schriftsatz bedient sich gerade keiner komplexen Struktur und Grammatik, genauso wenig wie ein gutes Urteil.
Je einfacher der Schriftsatz/das Urteil ist, umso besser ist er/es im Zweifelsfall.
Herr Schraeg
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Re: Die elektronische Akte

Beitrag von Herr Schraeg »

sai hat geschrieben:Ein guter Schriftsatz bedient sich gerade keiner komplexen Struktur und Grammatik, genauso wenig wie ein gutes Urteil.Je einfacher der Schriftsatz/das Urteil ist, umso besser ist er/es im Zweifelsfall.
Eben. Wenn ein Automatismus schlechte Schriftsätze - teilweise - in ein Urteil überführt, ist auch das Urteil schlecht. Wenn dagegen beide Parteien in ihren Schriftsätzen sauber und gut arbeiten, mag ein Programm daraus einen vernünftigen Tatbestand generieren können. In diesen Fällen aber ist das auch für den Richter kein großer Aufwand - Arbeit machen wohl eher die Tatbestände, in denen mindestens eine Partei verworren, unvollständig und widersprüchlich vorträgt.
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