Ja, leider ist das manches Mal der Fall. Und umgekehrt genauso. Führt man die Rede für die Spezialisierung der Justiz, sollte man dringend auch am eigenen Qualitätsanspruch arbeiten. Das gilt leider auch für die großen, international aufgestellten Wirtschaftskanzleien. Aber das mag auch daran liegen, dass die Kenntnisse der Verwaltungsgerichtsordnung nur so selten aktiviert werden müssen, selbst wenn man im Öffentlichen Recht wirklich ein Pfund ist und das materiell-rechtlich hervorragend ist. Leider aktuell zwei Beispiele auf dem Tisch, wo man schon sehr wohlwollend sein muss, um die Rechtsbehelfe noch im Sinne der Zulässigkeit auslegen zu können. Das ist schon ärgerlich.julée hat geschrieben:Bei manchem Schriftsatz mögen einem ja durchaus leise Zweifel kommen, ob die Partei nicht ohne Anwalt besser dran wäre.
Auf der anderen Seite ist eine professionelle Verfahrensführung durch einen Anwalt schon Gold wert, zumal man auch einmal schnell das Telefonat suchen kann, um kleine Verfahrensfragen vorzubesprechen, um den Abschluss des Verfahrens zu beschleunigen. Das funktioniert bei einer anwaltlichen Vertretung außerhalb der Asylverfahren schon gut. Zumal häufig nach einem "ausgeschriebenen" Verfahrensstand nur noch über Rechtsfragen zu entscheiden ist und sich dort die Absprache zum Verzicht auf die mündliche Verhandlung anbietet. Angesichts der engen Terminsituation seitens des Gerichts wie auch gerade der Beteiligten ist so eine zügige Erledigung des Rechtsstreits besser möglich.