Es war nicht im Sinne von Unverständlich gemeint. Es reiht sich aber auch nicht gerade jeder einfache Hauptsatz an den nächsten.sai hat geschrieben:Ein guter Schriftsatz bedient sich gerade keiner komplexen Struktur und Grammatik, genauso wenig wie ein gutes Urteil.JRG hat geschrieben:
Kann ich mir nicht vorstellen. Gerade bei der Aufgabe Kontext zu erkennen, schwächeln Computer doch noch immer ziemlich. Und der gute Schriftsatz wird sich durchaus komplexer Grammatik und Struktur bedienen, die zwar für Menschen leicht verständlich ist, nicht aber für Maschinen.
Je einfacher der Schriftsatz/das Urteil ist, umso besser ist er/es im Zweifelsfall.
Die elektronische Akte
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Re: Die elektronische Akte
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Re: Die elektronische Akte
Definitiv. Alles was schön chronologisch und logisch aufgebaut ist, nicht beständig wechselt und nicht völlig wirr ist, kann man ohne großen Aufwand in einen vorzeigbaren Tatbestand verwandeln. In den echten Problemfällen ist die Klageschrift schon nicht chronologisch aufgebaut, sondern irgendwie anders, so dass man erstmal ewig braucht, um herauszufinden, was wirklich in welcher Reihenfolge passiert sein soll. Und wenn sich die Parteien dann noch auf zig Nebenkriegsschauplätzen tummeln und beständig ihren Vortrag variieren, dürfte es für einen Automatismus nahezu unmöglich werden, daraus etwas Sinnvolles und Verständliches zu machen.Herr Schraeg hat geschrieben:Eben. Wenn ein Automatismus schlechte Schriftsätze - teilweise - in ein Urteil überführt, ist auch das Urteil schlecht. Wenn dagegen beide Parteien in ihren Schriftsätzen sauber und gut arbeiten, mag ein Programm daraus einen vernünftigen Tatbestand generieren können. In diesen Fällen aber ist das auch für den Richter kein großer Aufwand - Arbeit machen wohl eher die Tatbestände, in denen mindestens eine Partei verworren, unvollständig und widersprüchlich vorträgt.sai hat geschrieben:Ein guter Schriftsatz bedient sich gerade keiner komplexen Struktur und Grammatik, genauso wenig wie ein gutes Urteil.Je einfacher der Schriftsatz/das Urteil ist, umso besser ist er/es im Zweifelsfall.
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Re: Die elektronische Akte
Verstehe ich nicht ganz. Ich diktiere doch in mein Gerät und ob die Kanzlei durch die EDV-Probleme zwei/drei Tage später absetzt, ist doch nun wirklich kein Problem.thh hat geschrieben:Wenn "der Computer ausfällt", dann funktioniert ohnehin das meiste nicht mehr; noch nicht einmal Diktieren ist dann noch recht möglich (digitale Diktiersysteme). Dass mancherorts Ausfälle nicht der Rechner als solches, aber der IT-Infrastruktur erschreckend häufig sind, ist ein Problem, das sich durch die E-Akte verstärkt, aber bereits jetzt schon besteht.
Mal eine Frage an die Forumskolleginnen und -kollegen: ich habe ja persönlich das Problem, dass mich die Bildschirmarbeit unglaublich anstrengt und ich bin recht gut an meinem Arbeitsplatz - am Gericht wie heimisch - ausgestattet, nichtsdestoweniger merke ich tatsächlich bei einer langen Bildschirmarbeitsphase , dass ich deutlich unkonzentrierter bin, als wenn ich nur mit "Papier" arbeite. Das macht mir etwas Sorgen, wenn die E-Akte kommt. Die Vorteile sehe ich komplett, aber bislang vermisse ich ehrlich gesagt diese Vorteile nicht (insbesondere die Suchfunktion, aber das mag auch an der Typik der verwaltungsgerichtlichen Akten liegen). Ich bin also zwiegespalten.
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Re: Die elektronische Akte
Er meint diktieren mit Dragon, also direkte Texterkennung durch Software, nicht durch Ohren, Hirn und Schreibkraft.
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Re: Die elektronische Akte
"Das Gerät" ist beim digitalen Diktieren optisch ein ganz normales Handgerät eines Diktaphons, das allerdings im USB-Port des Rechners steckt und seine Daten auf dort (was bedeutet: auf einem dem Nutzer zugewiesenen Netzwerk-Share) speichert, von wo sie elektronisch dem Schreibdienst bereitgestellt werden. Ist der Rechner oder das Netzwerk-Share nicht verfügbar, kann nicht diktiert werden.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Verstehe ich nicht ganz. Ich diktiere doch in mein Gerät und ob die Kanzlei durch die EDV-Probleme zwei/drei Tage später absetzt, ist doch nun wirklich kein Problem.thh hat geschrieben:Wenn "der Computer ausfällt", dann funktioniert ohnehin das meiste nicht mehr; noch nicht einmal Diktieren ist dann noch recht möglich (digitale Diktiersysteme). Dass mancherorts Ausfälle nicht der Rechner als solches, aber der IT-Infrastruktur erschreckend häufig sind, ist ein Problem, das sich durch die E-Akte verstärkt, aber bereits jetzt schon besteht.
Für mich schwierig nachzuvollziehen, aber das ist eben so, wenn einem selbst das nicht so geht ...Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Mal eine Frage an die Forumskolleginnen und -kollegen: ich habe ja persönlich das Problem, dass mich die Bildschirmarbeit unglaublich anstrengt und ich bin recht gut an meinem Arbeitsplatz - am Gericht wie heimisch - ausgestattet, nichtsdestoweniger merke ich tatsächlich bei einer langen Bildschirmarbeitsphase , dass ich deutlich unkonzentrierter bin, als wenn ich nur mit "Papier" arbeite.
Ich könnte mir vorstellen, dass der "das hatte ich doch irgendwo gelesen, wo war das nochmal?"-Effekt alle Akten betrifft. Zudem finde ich es durchaus angenehm, Sachverhalte und Namen nicht mehr abschreiben zu müssen, sondern weitgehend kopieren zu können. Klar, das hilft dem, der grundsätzlich alles diktiert, auch nicht weiter. :-)Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Das macht mir etwas Sorgen, wenn die E-Akte kommt. Die Vorteile sehe ich komplett, aber bislang vermisse ich ehrlich gesagt diese Vorteile nicht (insbesondere die Suchfunktion, aber das mag auch an der Typik der verwaltungsgerichtlichen Akten liegen). Ich bin also zwiegespalten.
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Re: Die elektronische Akte
Zumindest zum lesen der Dokumente auf ein Tablet mit vernünftigem Display umsteigen.Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Mal eine Frage an die Forumskolleginnen und -kollegen: ich habe ja persönlich das Problem, dass mich die Bildschirmarbeit unglaublich anstrengt und ich bin recht gut an meinem Arbeitsplatz - am Gericht wie heimisch - ausgestattet, nichtsdestoweniger merke ich tatsächlich bei einer langen Bildschirmarbeitsphase , dass ich deutlich unkonzentrierter bin, als wenn ich nur mit "Papier" arbeite. Das macht mir etwas Sorgen, wenn die E-Akte kommt. Die Vorteile sehe ich komplett, aber bislang vermisse ich ehrlich gesagt diese Vorteile nicht (insbesondere die Suchfunktion, aber das mag auch an der Typik der verwaltungsgerichtlichen Akten liegen). Ich bin also zwiegespalten.
Ich hab in der Examensvorbereitung viele Unterlagen digital gehabt und sie auf einem iPad mini gelesen.
Das hat wunderbar funktioniert, weil das Display hochauflösend ist und man das Gerät mit einem Ständer vor sich auf den Tisch stellen oder ggf. auch länger in der Hand halten kann.
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Re: Die elektronische Akte
Wobei der Lesekomfort auch immer ein wenig von der Formatierung des Textes abhängt. z. B. Artikel aus juristischen Zeitschriften im Originalformat (A 4, zweispaltig) finde ich auch auf dem 9,7" Ipad schwierig.sai hat geschrieben:Ich hab in der Examensvorbereitung viele Unterlagen digital gehabt und sie auf einem iPad mini gelesen.
Das hat wunderbar funktioniert, weil das Display hochauflösend ist und man das Gerät mit einem Ständer vor sich auf den Tisch stellen oder ggf. auch länger in der Hand halten kann.
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Re: Die elektronische Akte
Wieso?julée hat geschrieben:Wobei der Lesekomfort auch immer ein wenig von der Formatierung des Textes abhängt. z. B. Artikel aus juristischen Zeitschriften im Originalformat (A 4, zweispaltig) finde ich auch auf dem 9,7" Ipad schwierig.sai hat geschrieben:Ich hab in der Examensvorbereitung viele Unterlagen digital gehabt und sie auf einem iPad mini gelesen.
Das hat wunderbar funktioniert, weil das Display hochauflösend ist und man das Gerät mit einem Ständer vor sich auf den Tisch stellen oder ggf. auch länger in der Hand halten kann.
Man kann doch reinzoomen und muss nur ein bisschen mehr scrollen.
Es gibt auch entsprechende Apps, mit denen die Verwaltung der Dateien und der Lesekomfort höher sind als bspw. mit dem normalen Acrobat Reader.
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Re: Die elektronische Akte
Finde ich aber nervig, immer so von links nach rechts und oben nach unten scrollen zu müssen und mal eben in die Fußnote schauen geht dann ggf. auch nicht ohne scrollen.
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Re: Die elektronische Akte
Ich diktiere mit meinem Handgerät ohne Anschluss, schließe es danach an und übertrage sodann meine Diktate. Ich sehe darin keine keine Beeinflussung durch einen Stromausfall oder IT/EDV-Ausfall.thh hat geschrieben:"Das Gerät" ist beim digitalen Diktieren optisch ein ganz normales Handgerät eines Diktaphons, das allerdings im USB-Port des Rechners steckt und seine Daten auf dort (was bedeutet: auf einem dem Nutzer zugewiesenen Netzwerk-Share) speichert, von wo sie elektronisch dem Schreibdienst bereitgestellt werden. Ist der Rechner oder das Netzwerk-Share nicht verfügbar, kann nicht diktiert werden.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Verstehe ich nicht ganz. Ich diktiere doch in mein Gerät und ob die Kanzlei durch die EDV-Probleme zwei/drei Tage später absetzt, ist doch nun wirklich kein Problem.thh hat geschrieben:Wenn "der Computer ausfällt", dann funktioniert ohnehin das meiste nicht mehr; noch nicht einmal Diktieren ist dann noch recht möglich (digitale Diktiersysteme). Dass mancherorts Ausfälle nicht der Rechner als solches, aber der IT-Infrastruktur erschreckend häufig sind, ist ein Problem, das sich durch die E-Akte verstärkt, aber bereits jetzt schon besteht.
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Re: Die elektronische Akte
Wo es Handgeräte gibt, ist das richtig. Wo es nur "stationäre" Geräte am Rechner (und dann vielleicht einen Pool von einem Handgerät auf je 30-50 Leute) gibt, eher nicht.Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Ich diktiere mit meinem Handgerät ohne Anschluss, schließe es danach an und übertrage sodann meine Diktate. Ich sehe darin keine keine Beeinflussung durch einen Stromausfall oder IT/EDV-Ausfall.
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Re: Die elektronische Akte
Ich finde es schon gut, dass sich bei der Justiz in dem Bereich mal etwas tut. Wir hatten ja gerade erst einen Bericht, wonach die deutsche Justiz in dem Bereich in Europa eher auf den hinteren Rängen zu finden ist: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... rgleich/2/
Für Anwälte wird meines Wissens ab 1.Januar 2018 das E-Postfach Pflicht, Gerichte haben glaube ich für Zugang noch bis Januar 2020 Schonfrist, aber ab 2022 müssen Anwälte (und Behörden!) alles elektronisch bei Gericht einreichen, ob das alles in dem Zeitraum klappt?
Für Anwälte wird meines Wissens ab 1.Januar 2018 das E-Postfach Pflicht, Gerichte haben glaube ich für Zugang noch bis Januar 2020 Schonfrist, aber ab 2022 müssen Anwälte (und Behörden!) alles elektronisch bei Gericht einreichen, ob das alles in dem Zeitraum klappt?
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Re: Die elektronische Akte
Ja, viele andere Länder - vor allem in Europa - sind auf dem Gebiet viel weiter und staunen, dass Gerichte hier außer per Post nur per Fax erreichbar sind. Außer Gerichten nutzt auch meines Wissens niemand mehr Faxe.Atropos hat geschrieben:Ich finde es schon gut, dass sich bei der Justiz in dem Bereich mal etwas tut. Wir hatten ja gerade erst einen Bericht, wonach die deutsche Justiz in dem Bereich in Europa eher auf den hinteren Rängen zu finden ist: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... rgleich/2/
Für Anwälte wird meines Wissens ab 1.Januar 2018 das E-Postfach Pflicht, Gerichte haben glaube ich für Zugang noch bis Januar 2020 Schonfrist, aber ab 2022 müssen Anwälte (und Behörden!) alles elektronisch bei Gericht einreichen, ob das alles in dem Zeitraum klappt?
Dazu kommt ein erhebliches Qualitätsproblem in der ordentlichen Justiz. Leider gibt es immer noch viel zu wenige Spezialkammern und -senate, was dazu führt, dass die Richter von der Materie oft keine Ahnung haben und schon den Sachverhalt nicht verstehen. Bei ausländischen Mandanten führt das immer wieder zu ungläubigem Staunen. Wer mal an einem Schweizer Gericht war, kommt hinsichtlich Qualität, Erreichbarkeit und Schnelligkeit aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Die elektronische Akte
Ihr verschickt in der Kanzlei keine Unterlagen per Fax?
Wegen Zustellungsnachweis und so?
Wegen Zustellungsnachweis und so?
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Re: Die elektronische Akte
Das mit der Schweiz wusste ich nicht, aber zum Beispiel die Spezialgerichtsbarkeit in UK ist Deutschland auch meilenweit voraus, zB High Court und in Kartellsachen der Competition Appeal Tribunal. In sehr komplexen Fällen finde ich die Urteile auch einfach lesbarer als den deutschen Urteilsstil, z.B. Google Maps Urteil kann man auch als Nicht-Kartellrechtler schön lesen. Teilweise gibt es neben Inhaltsverzeichnissen bei langen Urteilen sogar eine Kurzzusammenfassung, totale Servicementalität.Kasimir hat geschrieben: Ja, viele andere Länder - vor allem in Europa - sind auf dem Gebiet viel weiter und staunen, dass Gerichte hier außer per Post nur per Fax erreichbar sind. Außer Gerichten nutzt auch meines Wissens niemand mehr Faxe.
Dazu kommt ein erhebliches Qualitätsproblem in der ordentlichen Justiz. Leider gibt es immer noch viel zu wenige Spezialkammern und -senate, was dazu führt, dass die Richter von der Materie oft keine Ahnung haben und schon den Sachverhalt nicht verstehen. Bei ausländischen Mandanten führt das immer wieder zu ungläubigem Staunen. Wer mal an einem Schweizer Gericht war, kommt hinsichtlich Qualität, Erreichbarkeit und Schnelligkeit aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Teilweise schon etwas peinlich für das deutsche Rechtssystem, dass z.B. im Wälzlagerkartell offenbar fast alle Verhandlungen über deutsche Anwälte laufen, BMW aber (selbst nach Brexit!) die Klage lieber in London einreicht. Genauso wie die Deutsche Bahn (Staatsunternehmen?) in komplexen Fällen regelmäßig den Weg nach London sucht, z.B. Klage gegen Mastercard. Genauso wie die in Kaiserslautern gegründete und von deutschen Juristen geleitete Cartel Damage Claims Gesellschaft mittlerweile neue Klagen eher in Holland als in Deutschland einreicht. Natürlich verständlich, wenn die deutsche Zivilgerichtsbarkeit im Zementkartell (Verwaister Link https://www.carteldamageclaims.com/our-cases/cement-cartels/ automatisch entfernt) ganze 10 Jahre braucht, um festzustellen: Aktivlegitmation fehlt, weil Abtretung der Ansprüche unwirksam war...