Dumdums Juristen- und Anwaltsschelte-Fred

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Antworten
dumdum
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 267
Registriert: Freitag 17. Februar 2017, 16:44
Ausbildungslevel: Anderes

Dumdums Juristen- und Anwaltsschelte-Fred

Beitrag von dumdum »

Da muss ich euch wirklich was aus der Praxis fragen:

Wenn mich was "rechtliches" Interessiert bin ich ja auch schon auf die Idee gekommen in einen Kommentar zu schauen.
Da ich mir die Dinger eh nicht kaufen werde - aber die ja hier in der Bibliothek stehen, wo ich eh jeden Tag mehr der weniger vorbei komme - lese ich dort nach was mich interesiert.

Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht so recht, warum Palandt und Fischer sooo beliebt sind. Besonders der Palandt ist so knapp und mit abkürzungen entstellt, das man kaum verteht was da geschrieben steht.

Richtig gut finde ich den Staudinger (BGB) und im Strafrecht den Leipzigerkommentar - dazu zum Vergleich immer den Münchner Kommentar oder entsprechend eine mehrbändige Alternative...(Soergel oder soetwas).

Da braucht man für einen § zwar oft gerne einen ganzen Nachmittag - aber das ist inhaltlich super geglieder, hat Beispiele zum beseren verständnis und jede menge Querverweise.
Auch als Laie weiß man am Ende des Tages so ungefähr worum es in dem § geht, da ja auh lang und breit zur Geschichte und Sinn un Unsinnd es ganzen referiert wird...

Soweit so gut... Natürlich hat sich mir nicht verschlossen, dass die Wälzer auch nicht billig sind und immer wieder natürlich neu überabeitet werden....

Aber: Wenn man jetzt als Profi sein Geld mit der Sache verdienen muss, sollte einem doch das entspannte Arbeiten die Sache wert sein - so schlecht verdienen die Anwälte ja nicht und die Gerichte sollten es ja von Vater Staat bekommen....

Bei mir ist es ja z.B. auch so, dass - soiel sei verraten - ich ständig Softwarelizenzen bezalen muss um Geld zu verdienen... wobei, und jetzt kommt's - immer weniger klassisch "gekauft" wird, sondern jährliche Nutzungsgebühren anfallen...

Gibt es sowas nciht mittlerweile auch im Bereich der Juristen - Literatur?
(oder wär da gar das Modell der Zukunft?)

Sagen wir z.B. , keine Ahnung, Staudinger 199.90 €/Monat professional, Studenten Abo 19,99 €/Monat? (Mal so als idee, damit man weiß was ich meine)
Als E.
Book sind die ja längst unterwegs - aber gibt es schon solche Lizenzmodelle?
Würde das nicht den Markt für die Handkommentare eh schon gefährden?


....oder was ist der Reiz an den Handkommentaren - sind die aktueller?
Memento moriendum esse! [-X
Benutzeravatar
[enigma]
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7600
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von [enigma] »

Es gibt Datenbanken wie juris und beck online, die einzelne und teilweise auch eigene Kommentare online gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr anbieten. Einige Kommentare, zB. den Zöller kann man auch einzeln als App im Abo buchen.

Die Handkommentare sind günstiger als Großkommentare. Wir reden hier vom Unterschied von knapp 100 zu mehreren Tausend Euro. Das spielt für viele Anwälte und kleine Kanzleien absolut eine Rolle. Darüber hinaus ist es bei den meisten Problemen einfach effizienter, erstmal im Handkommentar nachzuschlagen. Wenn man die entsprechende Übung hat (und die bekommt man spätestens im Referendariat), findet man auch recht schnell, was man sucht. Die Großkommentare sind natürlich detaillierter, aber man sucht halt auch länger. Außerdem kann man sich die Kurz- bzw. Handkommentare locker auf den Schreibtisch stellen, für die Recherche im Großkommentar musst du (sofern du keinen Onlinezugang hast) vom ergonomischen Bürostuhl aufstehen und minimum 5 Meter zum nächsten Regal/in die Bibliothek laufen. Dabei kann man dann mit dem Fuß umknicken oder über den Teppich stolpern oder so. Kurzkommentare sind also auch deutlich gesünder.
Smooth seas don`t make good sailors
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von thh »

dumdum hat geschrieben:Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht so recht, warum Palandt und Fischer sooo beliebt sind.
Sie sind
- erschwinglich
- passen auf den Schreibtisch und in die Aktentasche
- auf das Wesentliche komprimiert.
dumdum hat geschrieben:Da braucht man für einen § zwar oft gerne einen ganzen Nachmittag - aber das ist inhaltlich super geglieder, hat Beispiele zum beseren verständnis und jede menge Querverweise.
Das ist prima, wenn man lernt oder sich wissenschaftlich vertieft einarbeiten will.

Hat man hingegen ein Dutzend Fälle oder mehr zu erledigen, bei denen durchaus mehrere Rechtsfragen zu klären sind, hat man nicht für jede Frage einen ganzen Nachmittag (und benötigt auch keine Beispiele oder Querverweise, weil man das "große Bild" schon vor Augen hat und nur einen Einzelpunkt klären will).
dumdum hat geschrieben:die Gerichte sollten es ja von Vater Staat bekommen....
Würde "Vater Staat" die Gerichte personell und materiell so ausstatten, wie er es müsste, gäbe es viele Probleme nicht ...

Aber ungeachtet dessen ist die Nutzung von Großkommentaren oft weder erforderlich noch sinnvoll.
dumdum hat geschrieben: Gibt es sowas nciht mittlerweile auch im Bereich der Juristen - Literatur?
(oder wär da gar das Modell der Zukunft?)

Sagen wir z.B. , keine Ahnung, Staudinger 199.90 €/Monat professional, Studenten Abo 19,99 €/Monat?
Ich glaube nicht, dass das so günstig abgehen wird, aber ja, beck-online und juris bieten auch Kommentarmodule; die nutze ich eigentlich seit Jahren ausschließlich (wie ich auch seit mehr als einem Jahrzehnt Gesetzestexte ausschließlich online nachschlage). Beck fährt dabei zweigleisig: einerseits stellen sie die mittelgroßen Papierkommentare wie bspw. den MüKo im Zivilrecht online, andererseits produzieren sie eigene Online-Kommentare mit idR quartalsweiser Aktualisierung.
dumdum hat geschrieben: Würde das nicht den Markt für die Handkommentare eh schon gefährden?
Nein. Da ist im Zweifel schon die Preisgestaltung vor.
dumdum hat geschrieben: ....oder was ist der Reiz an den Handkommentaren - sind die aktueller?
Preislich günstiger - und handlicher, weil man in ihnen oft schneller nachschlagen kann und sie vor allem keine Netzanbindung brauchen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
dumdum
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 267
Registriert: Freitag 17. Februar 2017, 16:44
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von dumdum »

Honigkuchenpferd hat geschrieben: Wer einen breiten Zugang haben möchte, zahlt im Zweifel deutlich mehr. Bei "beck-online" kannst du dir ja mal die Preise für die wichtigsten Fachmodule anschauen und was davon umfasst ist. Wer als Anwalt nicht sehr spezialisiert ist oder bei einer Kanzlei arbeitet, die alles Erforderliche bereitstellt, muss sich schon genau überlegen, welche Produkte von "beck-online" und/oder "juris" er erwirbt, weil er sonst schnell mehrere Hundert oder gar Tausend Euro pro Monat loswird. Wer z.B. das Modul "Zivilrecht Plus" bei "beck-online" bucht, bekommt grundsätzlich keine StGB-oder OWiG-Kommentare. Du kannst auch keineswegs davon ausgehen, dass jeder normale Anwalt ein gutes Auskommen hat.

Wie die Justiz ausgestattet ist, hängt vom jeweiligen Bundesland und dem einzelnen Gericht ab. Man kann aber auch hier nicht davon ausgehen, dass überall Zugang zu allen nur erdenklichen (Groß-)Kommentaren besteht.
Das trägt jetzt nicht unbedingt zum wiedererstarken meines Vertrauens in die Juristen bei. Zum dicke Bücher wälzen bin ich ja nicht durch zufall gekommen, sondern weil ich vor Jahren mal eine Auskunft vom Anwalt bekommen habe, die ich mir beim besten willen nicht als im Sinne des Erfinders vorstellen konnte.

Dabei ging es darum wann ein ausgezahlter Gewinnanteil einer GbR verjähren würde. Also angenommen es geht um den Gewinn aus dem Jahr 2000.
Die Auskunft des Anwalts war : Das verjährt zm Ende des Jahres 2003.
Das kam mir bei weiterem nachdenken doch irgendwie recht kurz vor. Ich glaub es war auch der Staudinger, in dem ich genau das Beispiel fand und dort - ich glaub an gleich zwei Stellen - zu lesen war, dass die Forderung erst mit Rechnungslegung - also Jahresabschluss und Gewinnermittlung entsteht - i.d.R. also im Folgejahr erst einklagbar ist- und damit erst Ende 2004 verjähren könnte, selbst wenn man sich nicht der Meinung anschließen möchte, dass ein solcher Gewinn ohnehin automatisch dem Einlagekonto gutzuschreiben wäre...

Als ich den Anwalt darauf angesprochen habe, wirkte er leicht eingeschnappt und meinte, das müsse man in der Praxis dann aber noch dem Richter weißmachen. Die Weißheit hat am Ende ein paar Hundert Euro gekostet und ein anderer anwalt musste her....

Seither finde ich immer wieder solchen "Meinungsunterschied" habe mir aber abgewöhnt einem real wordld Anwalt direkt unter die Nase zu reiben, wo was steht. Es verunsichert aber unglaublich. Was in den Kommentaren steht ist meist auch einigermaßen logisch.

Was Anwälte so hin und herschreiben scheint mir manchal echt das zu sein, was denen gerade eingefallen ist - und am Ende soll man halt einen Vergleich unterschreiben, weil alle zu faul sind, eben mal den Nachmittag mit Lektüre zu investieren.

Auch ein Staatsanwalt hat mich mal darübr aufgeklärt, das ein Betrug verjährt sei, weil die Täuschungshandlung 5 Jahre her sei. Schaut man nach stellt man fest, dass es beim § 78a auf die beendete Tat ankommt. Die ist aber frühestens mit der letzten Vermögensverfügung so weit - auch wenn die ein Jahr nach der Täuschung erfolgt... Aber das sagt man besser keinem Staatsdiener....

Für mich ist das ein echtes Problem: Kann doch nicht sein, dass Juristen grundsätzlich eingeschnappt sind, wenn man dann wirklich nachliest - ich hätte ja nichts dagegen, wenn mir ein Anwalt sagen würde, das ist so ound so - wenn du es nicht glaubst, kannste das da nachlesen...

Wenn mir ein anwalt dann mehrmals so Dinge unterjubeln will, die ihm ggf. ins konzept passen aber hinte und vorne nicht stimmen, werde ich halt extrem aufsässig. bleibt doch dann eigentlich nur, der anwalt erzählt wider besserem wissen Märchen oder weiß es nicht besser. Keine ahnung was schlimmer ist. Es sind ja auch nur so ganz dicke Hunde , die mir auffallen, weil ich sie zufällig finde.

Wenn ich dann Fragen stelle, bekomme ich meist keine konkrete antwort - wenn überhaupt... ich kann aber nicht alle Nase lang den Anwalt wechseln.

PS.: Natürlich haften Anwälte nur wenn wirklich ein Schaden entsteht - nur, wenn Auskünfte zu einem gewissen Teil "Zweifelhaft" sind aber ebenso im Brustton der Überzeugeung vorgetragen werden, wie soll ich da ruhig schlafen - weiß ich denn ob die anderen Auskünfte stimmen? Ich kann ja nicht alles nachlesen - gerade im Bereich ZPO ist das schon extrem haarig... und für mich "Glaubensfrage"
Memento moriendum esse! [-X
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von julée »

dumdum hat geschrieben:Das trägt jetzt nicht unbedingt zum wiedererstarken meines Vertrauens in die Juristen bei. Zum dicke Bücher wälzen bin ich ja nicht durch zufall gekommen, sondern weil ich vor Jahren mal eine Auskunft vom Anwalt bekommen habe, die ich mir beim besten willen nicht als im Sinne des Erfinders vorstellen konnte.
Das Wälzen dicker Bücher führt aber nicht zwingend zum einem richtigeren oder besseren Ergebnis, oft hat man nur mehr gelesen oder ist schlichtweg verwirrter als zuvor. Zumal nicht gesagt ist, dass das, was so als Meinung im Staudinger steht auch in irgendeiner Form "richtig" oder "überzeugend" ist; man kann es so sehen, aber mehr auch nicht. Und ja, manchmal übersieht auch ein Jurist ein entscheidendes Detail. Ist jetzt aber nicht so, als passiere das Nichtjuristen in ihrem Fachgebiet nie. Und ehrlich gesagt: Wer stundenlang in Großkommentaren recherchierte und rechtshistorisch aufbereitete Anwaltsschriftsätze haben möchte, muss nur bereit sein, auch entsprechend viel dafür zu bezahlen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Samson »

Es GIBT sehr viele, sehr schlecht arbeitende und kommunizierende Anwälte. Die 90% machen eben den Ruf von allen kaputt :D

Im Ernst, was ich während meiner Richterzeit so lesen musste hat mich echt teilweise erschüttert...

Lieber Dumdum,
für einen guten Anwalt ist ein FAll mit einem Streitwert unter 10.000 EUR nur dann kein Verlustgeschäft, wenn er die Schriftsätze schnell runteschreibt ohne viel nachzudenken, geschweige denn zu recherchieren. Deine dicken Bücher (ich mag den Staudinger auch sehr) bleiben dann natürlich unaufgeschlagen; es ist manchmal schon bemerkenswert, wenn ins Gesetz geschaut wird.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von julée »

Samson hat geschrieben:
Im Ernst, was ich während meiner Richterzeit so lesen musste hat mich echt teilweise erschüttert...
Manchmal ist das so. Nachhaltig erschütternd ist auch, was gelegentlich auf glasklar formulierte Hinweise auf absolut eindeutige Punkte zurückkommt. In der mündlichen Verhandlung hilft da nur tief durchatmen und freundlich lächeln.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Tobias__21 »

Da stimmt wohl :D Was ich als kleiner Ref in der Zivilstation teilweise lesen musste war richtig abartig, das hätte ein Student besser hinbekommen. Teilweise wurden sogar richterliche Hinweise nicht verstanden und ins Gegenteil verkehrt, das war völlig absurd. Man hat sich überhaupt nicht mit der Rechtslage beschäftigt und das obwohl man in einem Fall die öffentliche Hand als Mandanten hatte und es durchaus um was ging. Mein Ausbilder war in diesem Fall selbst regelrecht schockiert, vor allem weil er es nicht verstehen konnte, wie dieser Fall bei solch einem Anwalt landen konnte :)

Allgemeines Anwaltsbashing finde ich trotzdem nicht angebracht. Es liegt eben auch am Mandanten sich zu informieren und sich einen passenden Anwalt auszusuchen. Das ist ja in jeder Sparte so. Und es gibt auch genug Anwälte, die einen ordentlichen Job machen und ihr Handwerk verstehen!

Ich habe übrigens auch schon krasse Dinger von Strafrichtern erlebt. Was da als teilweise abläuft ist auch nicht arte leges!
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:arte leges!


[-X
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Tobias__21 »

lege artis....Ich hab wirklich ein großes Latinum (kein scheiss) und es war sogar recht gut :D :-#
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
dumdum
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 267
Registriert: Freitag 17. Februar 2017, 16:44
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von dumdum »

julée hat geschrieben:
dumdum hat geschrieben:Das trägt jetzt nicht unbedingt zum wiedererstarken meines Vertrauens in die Juristen bei. Zum dicke Bücher wälzen bin ich ja nicht durch zufall gekommen, sondern weil ich vor Jahren mal eine Auskunft vom Anwalt bekommen habe, die ich mir beim besten willen nicht als im Sinne des Erfinders vorstellen konnte.
Das Wälzen dicker Bücher führt aber nicht zwingend zum einem richtigeren oder besseren Ergebnis, oft hat man nur mehr gelesen oder ist schlichtweg verwirrter als zuvor.
Also ich bin noch immer der Meinung das zumindest hier das Ergebnis im Wälzer besser war als das Ergebnis ds Anwalts. Wenn jetzt ein Richter kommt und auch erzählt, ich kann schon klagen bevor das Ergebnis festehet und fällig sein kann, dann verunsichert das mich in der Tat noch mehr.
Es ist aber richtig, dass das Nachlesen prinzipiell stark verunsichert...
julée hat geschrieben: Zumal nicht gesagt ist, dass das, was so als Meinung im Staudinger steht auch in irgendeiner Form "richtig" oder "überzeugend" ist; man kann es so sehen, aber mehr auch nicht.
Deshalb sag ich ja - immer in zwei Kommentare schauen - und meist ist ja auch deutlich gestellt, was "ständige Rechtsprechung", "herschende Meinung" oder eben (vorsicht wenn da steht zutreffende) Meinung einer Minderheit ist.
julée hat geschrieben: Und ja, manchmal übersieht auch ein Jurist ein entscheidendes Detail. Ist jetzt aber nicht so, als passiere das Nichtjuristen in ihrem Fachgebiet nie. Und ehrlich gesagt: Wer stundenlang in Großkommentaren recherchierte und rechtshistorisch aufbereitete Anwaltsschriftsätze haben möchte, muss nur bereit sein, auch entsprechend viel dafür zu bezahlen.
Tja, da kann ich nur zum Teil zustimmen. Juristen haben sich ihr Gebührensystem zusammengeschustert und dürfen, wenn sie es nicht drauf haben auch nicht weniger Geld nehmen. Wer es sich leisten kann, nur Mandate anzunehmen die mit traumhaften Stundensätzen vergütet werden, der soll das tun, wenn er's druff hat.

Wer die aktuelle Rechtsprechung zum beautragten Thema nicht aus dem Ärmel schütteln kann, sollte in's Auge fassen, auch wenn er nicht das Top-Mandat errungen hat, entweder tatsächlich den Kopf in's Buch zu stecken, bis er sich sicher ist - oder eben Taxi fahren, was auch ein verantwortungsvoller Beruf ist.
Was würdest du sagen wenn der Taxler daher käme und sagte: Hey, wenn du willst, dass ich einen Führerschein mache und das saufen einstelle, darfst du nicht mit dem Taxi nach Gebühren fahren sondern must den Limosinenservice bestellen....
Memento moriendum esse! [-X
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Samson »

julée hat geschrieben:Und ehrlich gesagt: Wer stundenlang in Großkommentaren recherchierte und rechtshistorisch aufbereitete Anwaltsschriftsätze haben möchte, muss nur bereit sein, auch entsprechend viel dafür zu bezahlen.
Ehrlich gesagt, bin ich der Ansicht, dass eine gewisse Grundqualität Standard sein sollte. In meiner ersten Anwaltstätigkeit wurde mir vermittelt:
Wir lesen JEDEN Kommentar, JEDEN Aufsatz, JEDES Urteil, und JEDES davon wird im Schriftsatz zitiert, wenn es unseren Standpunkt stützt. (Und ja, es gab immer eine Vergütung auf Stundenbasis und nur min. 6-stellige Streitwerte, dennoch hatte ich die naive Annahme, derartiges Vorgehen würde dem Standard entsprechen; umso erschütterter war ich als Richter, dass
a) beim Schreiben eines Urteils für diese Arbeitsweise keine Zeit bleibt
b) die meisten Anwälte noch nicht einmal den Palandt zu bemühen scheinen.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von julée »

Tobias__21 hat geschrieben:Teilweise wurden sogar richterliche Hinweise nicht verstanden und ins Gegenteil verkehrt, das war völlig absurd.
Bekanntes Phänomen. immer wieder gerne: "Der gerichtliche Hinweis auf § xy stützt gerade die hiesige Ansicht." - *Wenn dem so wäre, hätte ich nicht darauf hinweisen*
Allgemeines Anwaltsbashing finde ich trotzdem nicht angebracht. Es liegt eben auch am Mandanten sich zu informieren und sich einen passenden Anwalt auszusuchen. Das ist ja in jeder Sparte so. Und es gibt auch genug Anwälte, die einen ordentlichen Job machen und ihr Handwerk verstehen!
Definitiv +1
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
dumdum
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 267
Registriert: Freitag 17. Februar 2017, 16:44
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von dumdum »

PS.: Warum das gerad so oft ins Anwaltsbashing ausartet ist ja leicht auszumachen:

Sobald du dem Anwalt guten Tag gesagt hast und er dir schon im zweiten Satz gesagt hat, dass Forderungen aus deliktischer Haftung nach fünf Jahren verjähren,(wohl weil das dahinter stehende Delikt nach fünf Jahren strafrechtich verjährt) dann kannst du zwar sofort schreiend rauslaufen - die Gebühren hat der Anwalt aber auf jedem Fall im Sack.

Ich kann hier unmöglich die Sammlung an Unsinnigkeiten auflisten, denen ich bisher begegnet bin - keine Ahnug wer sich hier ertappt fühlt #-o ...

Bisher ist mir nur ein Anwalt begenet, der nach meinerm Dafürhalten das Handwerk gut versteht, leider ist der aber auch auf der Gegenseite - und ich würde ihn schon als kriminell bezeichnen, da er überall, wo er davon ausgeht dasman es nicht beweisen kann lügt, das sich die Balken biegen.

Den würd ich aus moralischen Gesichtspunkten auch nicht beauftragen....
Anwaltsuche bleibt ein Spiel nach Versuch und Irrtum - das sich aber letzendlich nur lohnt wenn man einen guten Anwalt findet, bevor man pleite ist.
Zuletzt geändert von dumdum am Mittwoch 10. Mai 2017, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
Memento moriendum esse! [-X
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fischer ./. Tolksdorf

Beitrag von Tobias__21 »

Da Du ja relativ oft auf Anwälte angewiesen bist (ich vermute berufsbedingt), warum suchst Du Dir nicht einen einzigen Anwalt, der Deine Sachen für Dich erledigt? Mit dem kannst Du ja dann eine Honorarvereinbarung treffen, die für beide Seiten passt.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Antworten