Mit dieser "Vokabel" wollte ich keinesfalls dich ansprechen oder deinen Duktus oder deine Meinung parodieren. Es ist halt ein alter und mittlerweile nicht mehr ernstzunehmender Vorwurf, dass hinter den Prinzipien des Jugendstrafrechts und der Annahme, die Vollstreckung von Haftstrafen würde bei Jugendlichen deutlich mehr Schaden als Nutzen anrichten, weltfremdes Gutmenschentum stehe. Das wird ja auch an der Eröffnung der Diskussion durch Suchender_ deutlich. Ich finde es deshalb tatsächlich eine Erwähnung wert, dass man das schon vor knapp 80 Jahren anerkannte.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Also das ist jetzt nur noch absurd und ärgerlich. Statt die Frage zu beantworten, kommt ein völlig zusammenhangloser Wortschwall mit Vokabeln, die hier allenfalls du gebrauchst ("linksgrünversifften Kuschelheinis").
Im Übrigen weise ich den Vorwurf von mir, mein Wortschwall sei völlig zusammenhanglos. Mein Wortschwall steht sehr wohl in direktem Zusammenhang mit der Diskussion. Tatsächlich habe ich - wenn auch sehr allgemein, dafür aber zum wiederholten Male - auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse hingewiesen, mit denen die von dir - wiederholt - ins Spiel gebrachte hohe Rückfallquote bei Jugendlichen erklärt wird.
Du hast im Übrigen deinerseits noch nicht auf meine Frage geantwortet, ob du den Vergeltungsgedanken im Jugendstrafrecht ganz grundsätzlich oder nur bei schweren Verbrechen stärker berücksichtigen willst. Und ob du zugunsten der Befriedigung des Rechtsempfindens der Allgemeinheit durch Vergeltung auch die zusätzliche Intensivierung krimineller Karrieren durch ein stärker repressiv ausgestaltetes Jugendstrafrecht in Kauf nehmen willst.