Unbegrenzte Gefährderhaft?

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Levi
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Re: Unbegrenzte Gefährderhaft?

Beitrag von Levi »

Tibor hat geschrieben:@Levi: Bezüglich der Betriebsausgaben kann man aber auch den Widerspruch aufzeigen, dass Betriebsausgaben (Wareneinkauf Drogen) unabhängig davon ist, ob der Großhändler seine Einnahmen versteuert hat (fehlende materielle Korrespondenz).
Ich würde sicherlich nicht so weit gehen zu behaupten, dass jede Einzelregelung innerhalb des deutschen Steuerrechts widerspruchsfrei ist. Bild
Es geht um die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, also der wesentlichen Strukturen des Rechts. Und dem trägt die Besteuerung von Umsätzen unabhängig von der Legalität ihres Erwerbs gerade Rechnung.
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immer locker bleiben
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Re: Unbegrenzte Gefährderhaft?

Beitrag von immer locker bleiben »

Ganz ehrlich: warum besucht Ihr nicht einfach die Vorlesungen zur Rechtsphilosophie und zur Methodenlehre?
You might remember me from such posts as this.
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Gelöschter Nutzer

Re: Unbegrenzte Gefährderhaft?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Levi hat geschrieben:Es ist schlicht eine Illusion zu glauben, dass stets erst die allgemeine gesellschaftliche Regelung da war und dann das Strafgesetz. Vielmehr ist es heute meist umgekehrt. Die Bestrafung macht ein Unrecht überhaupt erst gesellschaftlich bewusst. Und zehn Jahre später ist das Unrecht dann auch tatsächlich gesellschaftliches Allgemeingut.
Wenn es so wäre, müssten wir allesamt Vorstrafen haben, denn nur so würden wir erst lernen, wie man sich richtig verhält, weil man ja vorher nicht durch die Gesetzgebung (die demnach nicht öffentlich ist?) aufgeklärt wurde, was richtiges und was strafwürdiges oder strafbares Verhalten sein soll.

Dann erzähl mal, was für Vorstrafen Du schon hast! Ich höre. :-w
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Levi
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Re: Unbegrenzte Gefährderhaft?

Beitrag von Levi »

Vortex hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:Das ist sicher nicht sachfremd, auch wenn der Wortlaut der Vorschrift den Sachverhalt eigentlich nicht genau trifft. 
Der Wortlaut einiger Vorschriften erscheint durch die Linse der Mindermeinung einfach merkwürdig:

- § 134 BGB ("gesetzliches Verbot")
- § 17 StGB ("Verbotsirrtum")
- § 11 II OWiG ("etwas Unerlaubtes")
- § 142 StGB ("Unerlaubtes...", "Verpflichtung")
usw.
Nein, genau genommen ist sogar eher das Gegenteil der Fall.

Einmal unterstellt, die hM wäre zutreffend, dann trifft der Wortlaut des § 134 BGB den Fall dennoch nicht. Denn §§ 211, 212 StGB verbieten - wenn überhaupt - die Tötung eines Menschen, aber nicht den Abschluss eines Rechtsgeschäfts. Das wäre nach dem reinen Wortlaut des § 134 BGB aber erforderlich. Man wendet den § 134 BGB hier zwar an (und im Ergebnis ist das ja auch richtig), aber mit dem "Wortlaut" der Norm hat das eher weniger zu tun.

Auch der Wortlaut des § 17 StGB stellt nicht auf die Kenntnis eines "Verbots" ab, sondern auf "die Einsicht Unrecht zu tun". Dass das nicht das Gleiche ist, weiß jeder der kleine Kinder hat. Die wissen in der Regel ganz genau, wenn sie etwas "Unrechtes"/"Unerlaubtes"/"Falsches" tun, auch wenn es diesbezüglich zuvor kein ausdrückliches Verbot der Eltern gegeben hat.
Gelöschter Nutzer

Re: Unbegrenzte Gefährderhaft?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Levi hat geschrieben:Dass das nicht das Gleiche ist, weiß jeder der kleine Kinder hat. Die wissen in der Regel ganz genau, wenn sie etwas "Unrechtes"/"Unerlaubtes"/"Falsches" tun, auch wenn es diesbezüglich zuvor kein ausdrückliches Verbot der Eltern gegeben hat.
Eben, es gibt ethische Normen, die fast jedes Kind schon von Anfang an als richtig wahrnimmt. Dann kommt noch die Erziehung durch Eltern, Lehrer etc. dazu. Das ist die Gesellschaft, die auch die Gesetzgebung schafft und auch verändert (z. B. Legalisierung von Tabak, Alkohol, diese Drogen waren nicht immer legal).
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