Ich glaube du hast dich da einfach in eine Ecke verrannt in die du dich jetzt gefangen fühlst. Das zeigt auch, dass du dich in die Rechtsphilosophie flüchtest, anstatt die reale Praxis des Strafrechts zu betrachten.Levi hat geschrieben: Im Übrigen enthält auch nach der hM die Strafnorm sehr wohl ein Gebot an die Strafverfolgungsbehörden zur Bestrafung in einer bestimmten Form (vgl. dein Hoerster-Zitat). Es ist keineswegs so, dass es hier nur um "die Reaktion" des Staates gehen würde. Auch nach hM ist die Strafnorm - anders als von dir hier vertreten - also nicht nur deskriptiv sondern konstitutiv. Die hM entspricht mitnichten "exakt der Forenmeinung", jedenfalls entspricht sie nicht der von dir hier vertretenen Meinung.
Das von dir behauptet "Gebot der Bestrafung" aus den materiellen Strafnormen ist schlicht in der Praxis nicht existent. Dies zeigt nicht nur die prozessuale Absicherung des Legalitätsprinzips in § 152 II StPO, sondern auch das existierende Opportunitätsprinzip. Sei es im Ordnungswidrigkeitenrecht oder aber auch schlicht die § 45 JGG oder §§ 153ff. StPO.
Das Legalitätsprinzip existiert übrigens auch nicht, weil der Gesetzgeber meinte Strafnormen seien konstitutiv, sondern er wollte einfach Vetternwirtschaft verhindern.
Ich verstehe übrigens am Ende auch gar nicht, was du dich dagegen so wehrst zu erkennen, dass das Strafrecht schlicht die wichtigsten allgemeinen Verhaltensregeln der Gesellschaft widerspiegelt? Du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen usw... Ich finde übrigens auch Lex-Böhmermann ist ein wunderbarer Beweis, dass eine Strafnorm (die systematisch sinnig war und mE sogar notwendig) gegen den Willen der Bevölkerung nicht bestand haben kann. Wenn die Norm nicht mehr mit dem allgemeinen gesellschaftlichen Verständnis übereinstimmt, dann weicht die Norm und nicht das Verständnis der Gesellschaft.