Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

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Tobias__21
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Tobias__21 »

Mal "Hallo" mal "Lieber Herr" / "Liebe Frau" den Dr. habe ich aber immer mit angeführt, auch bei "Lieber". Das aber nur, weil ich es persönlich eben eine besondere Leistung finde, wenn jemand seinen Doktor gemacht hat, dann soll er auch genannt werden :) Und ganz ehrlich glaube ich, dass es meine Ausbilder auch befremdlich gefunden hätten, wenn ich immer mit sehr geehrter und mfg angekommen wäre.

Ich glaube die meisten Menschen machen sich darum schlicht keine Gedanken. Lieber Herr xy heisst ja auch nicht, dass man jetzt besonders eng ist, das ist halt mittlerweile allgemeiner Sprachgebrauch. Mein Ausbilder kommuniziert teilweise auch so mit Mandanten. Das kommt aber natürlich ganz darauf an was das für ein Mandant ist. Aber Umgangsformen beherrscht er aus dem FF. Der bewegt sich ja auch in ganz ganz hohen Kreisen, von daher kann es nicht ganz daneben sein :)
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Muirne
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Muirne »

Justitian hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Mein erster Ausbilder immer: "Lieber Herr...." und "Herzliche Grüße"
Wie hast du dann zurückgeschrieben, in gleicher Weise oder "sehr geehrter Herr ..."? Letzteres praktiziere ich in einer vergleichbaren Situation, einschließlich Titel. Obwohl ich die Person gut kenne, fand ich, es stünde mir nicht zu, "Lieber Herr ..." zu schreiben. Oder geht das, sobald man selbst so angeschrieben wird? Ist meine Art unhöflich?
In der Regel kann man dem problemlos folgen und würde dabei nicht unhöflich wirken, sondern Verhalten spiegeln ist ja durchaus etwas Höfliches.
Wenn jmd trotzdem beim Förmlichen bleibt, deutet das entweder auf etwas viel Respekt oder den Wunsch nach Distanz hin. Das kann der Situation sicher angemessen sein, wenn man sich noch nicht so gut kennt oder derjenige sehr weit oben in der Nahrungskette steht oder man - wie bei ggfs launischen Ausbildern - lieber besonders förmlich bleiben möchte.
Wirklich falsch kann die Erwiderung derselben Grußformel aber nie sein.
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Muirne
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Muirne »

Tobias__21 hat geschrieben: Mein Ausbilder kommuniziert teilweise auch so mit Mandanten. Das kommt aber natürlich ganz darauf an was das für ein Mandant ist. Aber Umgangsformen beherrscht er aus dem FF. Der bewegt sich ja auch in ganz ganz hohen Kreisen, von daher kann es nicht ganz daneben sein :)
Man kommt nicht umhin, den bewundernden Unterton wahrzunehmen.


Die oberste Regel der Etikette lautet übrigens: Weise nie jemanden auf Verstöße der Etikette hin.
Darauf, dass man nicht auf Fehler hingewiesen wird, kann man also nichts geben, wenn es jemand ist, der die Etikette beherrscht. So jemand wird dir immer ein gutes Gefühl zu geben wissen, selbst, wenn du dich gerade benimmst wie der letzte Depp.

Ich erinnere mich noch an so ein Essen in einem Restaurant. Wir waren ca. 15 Leute, 7 Gang Menü, Michelin Stern Experimentierstube, der Gang war für alle beendet. Mehrere Kellner stehen aufgereiht hinter uns, um abzuräumen und den nächsten Gang zu bringen. Da zuckt es einen der Tischnachbarn und er nascht nochmal kurz von seinem Teller. Wie die Enten sind die Kellner ohne Regung jeglichen Missmutes einfach stumm nochmal raus und kamen dann erst kurz darauf wieder. Er hat es gar nicht bemerkt, dass er dafür verantwortlich war.
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Tobias__21
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Tobias__21 »

:D Das war ja nicht so gemeint, dass er mich darauf hinweisen würde, wenn ich mich unmöglich aufführen würde, obwohl er das sicher tun würde. Das war so gemeint, dass er diese Ansprache selbst nutzt. Und ja, eine gewisse Bewunderung kann ich nicht verhehlen :)
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Gelöschter Nutzer

Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich "spiegele" das auch immer, sonst käme ich mir zu distanziert vor.

Lieber -> Lieber (aber der Prof. oder Dr. bleibt erhalten)

statt "Herzliche Grüße" schreibe ich aber lieber "Beste Grüße"
Honigkuchenpferd
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Wenn man mit "Liebe(r) Herr/Frau XY" angeschrieben wird, kann und sollte man mE in aller Regel auch ohne den Titel des Gegenübers antworten. Wie gesagt: Im akademischen Milieu ist es sogar gerade Sinn der Sache, die Titel dann wegfallen zu lassen.
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Justitian
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Justitian »

Aber "Lieber" + Prof./Dr. wirkt doch paradox. Wenn ich der Person so nahe stehe wie es das "Lieber" suggeriert würde ich doch erst recht keinen Titel mehr verwenden. Wenn ich jemanden im akademischen Bereich mit "Lieber" anschreibe dann nur mit Vornamen ohne Titel. Wenn der Stand so ist dass ich "Prof./Dr." schreibe, dann ausschließlich "Sehr geehrte/r"
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Muirne
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Muirne »

Ne, Vorname nicht. Lieber und Nachname ist völlig üblich. Duzen dagegen im beruflichen Umfeld eher unüblich und nur unter Kollegen. Ich würde weder meinen AG noch meine AN duzen wollen. Kompliziert wird es nur, wenn die Engländer dazu kommen, weil man dort auch die Profs mit Vornamen anredet, ohne, dass die Hierarchie als solche wegfiele. Aber gut, wollen wir es mal nicht unnötig verkomplizieren.
Zuletzt geändert von Muirne am Samstag 14. Oktober 2017, 00:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Justitian hat geschrieben:Aber "Lieber" + Prof./Dr. wirkt doch paradox. Wenn ich der Person so nahe stehe wie es das "Lieber" suggeriert würde ich doch erst recht keinen Titel mehr verwenden. Wenn ich jemanden im akademischen Bereich mit "Lieber" anschreibe dann nur mit Vornamen ohne Titel. Wenn der Stand so ist dass ich "Prof./Dr." schreibe, dann ausschließlich "Sehr geehrte/r"
Eben deshalb antwortet man dann bei Personen, die einem das Du noch nicht angeboten haben, ungeachtet aller Titel am besten mit "Liebe Frau/lieber Herr XY".

Die Kombination von "Liebe(r)" + Titel wirkt in der Tat eher grotesk.
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Tobias__21
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Tobias__21 »

Wüsste nicht was daran grotesk sein sollte, Eure Exzellenz.
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Honigkuchenpferd
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Wie gesagt: Es geht in der Regel gerade darum, zum Ausdruck zu bringen, dass man bitte auf etwaige Titel verzichten möchte. Zudem passt der Grad an Formalität, den die Erwähnung des Titels suggeriert, nicht zum verminderten Grad an Formalität des "Liebe(r)" im Vergleich zu "Sehr geehrte(r)".

Ich halte diese Kombination auch für vollkommen unüblich.
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Tobias__21
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Tobias__21 »

Mir doch egal :) Wir sind doch sonst so liberal, da wird das auch noch gehen :D
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Justitian
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Justitian »

Achso, ich frage aber für Bayern.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von markus87 »

Es gibt auch Menschen die "Lieber" schreiben und mit ihrem eigenen Doktortitel unterschreiben :-D

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Re: Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten

Beitrag von Nourily »

Wie sieht es mit Smileys im schriftlichen Mailkontakt aus? Ich finde, Smileys könnte man durchaus verwenden, solange man sie nicht hinter jedem Satz ein solches Emoticon anfügt. :-w
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