Ara hat geschrieben:Von daher: Entweder "Sehr geehrter" oder "Hallo/Guten Tag". Wenn man Sex mit dem gegenüber hatte (oder man durch Sex des Gegenübers mit einer Dritten Person irgendwann mal entstanden ist), dann darf es auch "Lieber" sein.
Nein.
Es gibt nur zwei Anredeformen entweder "Sehr geehrter" oder "Lieber". "Guten Tag" und "Hallo" sind unbeholfene Versuche von Leuten, die mit den richtigen Anredeformen nicht umgehen können, z. B. weil sie - warum auch immer - denken, das "Lieber" Sexualpartnern vorbehalten ist.
Also an der Uni ist, wie schon richtig geschrieben, im schriftlichen Verkehr "Lieber" wirklich absoluter Standard, wenn man sich ein bisschen kennt.
Das schreibe ich sowohl mit Profs als auch mit Sekretären und Sekretärinnen.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Ara hat geschrieben:Ich fand und finde es immer unpassend, wenn ich von Ausbildern mit "Lieber Herr X" angeschrieben wurde. Teilweise auch von völlig unbekannten Urlaubsvertretern. Ich weiß auch gar nicht was die Leute sich dabei denken (oder ob es so in Fleisch und Blut übergegangen ist, dass sie es tatsächlich für eine professionelle Anrede halten, ohne drüber nachzudenken). Das ist glaub ich auch eine Unart älterer Generationen, die etwas überfordert sind mit der modernen Email-Kommunikation. Nur weil man per Email kommuniziert, muss man nicht informell werden.
"Lieber" ist so eine Anrede, wie man nen Geburtstagsgruß an jemanden richten kann, den man seit 5 Jahren kennt. Aber weder hat man nen Strafbefehl in "Lieber Herr X" zu formulieren, noch dienstlich jemanden so anzuschreiben.
Von daher: Entweder "Sehr geehrter" oder "Hallo/Guten Tag". Wenn man Sex mit dem gegenüber hatte (oder man durch Sex des Gegenübers mit einer Dritten Person irgendwann mal entstanden ist), dann darf es auch "Lieber" sein.
Aber ich erinnere mich auch an den damaligen Thread... Da sind tiefe Gräben vorhanden.
Man kann sich ja darüber streiten, was einem persönlich besser gefällt. Mir selbst ist das alles relativ egal. Im Hinblick darauf, was im akademischen Rahmen Usus ist und was nicht, sind jedoch keinerlei Gräben vorhanden. Das ist einfach so, wie ich geschrieben habe, da gibt es auch nichts zu diskutieren, und im eigenen Interesse hält man sich daran.
Nur weil etwas "Usus" ist, heißt es ja nicht, dass es keine tiefen Gräben zwischen den Ansichten gibt.
Wenns so weiter geht ist die Anrede eh spätestens mit der übernächsten Sexualstrafrechtsreform unter Strafe gestellt
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Mein erster Ausbilder immer: "Lieber Herr...." und "Herzliche Grüße" ich fand das sehr nett und schmeichelhaft. Meine zweite Ausbilderin "Hallo Herr..." und "Lieber Herr" "viele Grüße". Jetziger Ausbilder auch "Lieber" und "Hallo". Beim Erstkontakt jeweils "Sehr geehrter". Ehrlich gesagt hab ich mich immer gefreut, wenn "Lieber Herr" kam Ich finde eine lockerere Kommunikation viel entspannter, auch verbal. Ich hatte immer eine super Atmosphäre in meiner Ausbildung und die Ausbilder wurden dann selbst auch offener und man hat viel mehr zusammen gelacht. Die Ausbilder wollen doch auch keinen Ref mit Stock im Arsch, dem man alles aus der Nase ziehen muss. Meinem Ausbilder geht regelmäßig das Herz auf, wenn ich ihm auf langen Autofahrten was erzähle
Bei offiziellen Sachen (Mandanten, etc.) muss man natürlich zurückhaltender sein und wahrscheinlich auch mit richtigen Arbeitskollegen untereinander, aber gerade das Verhältnis Ausbilder - Ref sollte doch beiden Seiten Spaß machen
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Ara hat geschrieben:Nur weil etwas "Usus" ist, heißt es ja nicht, dass es keine tiefen Gräben zwischen den Ansichten gibt.
Wenns so weiter geht ist die Anrede eh spätestens mit der übernächsten Sexualstrafrechtsreform unter Strafe gestellt
Ja, gut, zwischen Leuten, die diese Welt kennen, und solchen, bei denen das nicht der Fall ist. Es liegt daher auf der Hand, woran man sich orientieren sollte, wenn man einmal in die Verlegenheit gerät, dort schriftlich kommunizieren zu müssen.
Ansonsten finde ich deine Fixierung bei diesem Thema schon irgendwie interessant.
Tobias__21 hat geschrieben:Mein erster Ausbilder immer: "Lieber Herr...." und "Herzliche Grüße" ich fand das sehr nett und schmeichelhaft. Meine zweite Ausbilderin "Hallo Herr..." und "Lieber Herr" "viele Grüße". Jetziger Ausbilder auch "Lieber" und "Hallo". Beim Erstkontakt jeweils "Sehr geehrter". Ehrlich gesagt hab ich mich immer gefreut, wenn "Lieber Herr" kam Ich finde eine lockerere Kommunikation viel entspannter, auch verbal. Ich hatte immer eine super Atmosphäre in meiner Ausbildung und die Ausbilder wurden dann selbst auch offener und man hat viel mehr zusammen gelacht. Die Ausbilder wollen doch auch keinen Ref mit Stock im Arsch, dem man alles aus der Nase ziehen muss. Meinem Ausbilder geht regelmäßig das Herz auf, wenn ich ihm auf langen Autofahrten was erzähle
Bei offiziellen Sachen (Mandanten, etc.) muss man natürlich zurückhaltender sein und wahrscheinlich auch mit richtigen Arbeitskollegen untereinander, aber gerade das Verhältnis Ausbilder - Ref sollte doch beiden Seiten Spaß machen
Ich bin ja schon immer enttäuscht, dass ich nicht mit "Ihro Exzellenz" angeschrieben werde. Deshalb ist mir auch alles Übrige weitgehend gleichgültig.
Tobias__21 hat geschrieben:Ehrlich gesagt hab ich mich immer gefreut, wenn "Lieber Herr" kam Ich finde eine lockerere Kommunikation viel entspannter, auch verbal. Ich hatte immer eine super Atmosphäre in meiner Ausbildung und die Ausbilder wurden dann selbst auch offener und man hat viel mehr zusammen gelacht. Die Ausbilder wollen doch auch keinen Ref mit Stock im Arsch, dem man alles aus der Nase ziehen muss. Meinem Ausbilder geht regelmäßig das Herz auf, wenn ich ihm auf langen Autofahrten was erzähle
Es geht ja darum, dass man das vielleicht selbst entscheiden möchte, wann man so "close" mit wem sein will. Das ist genauso, wie ich von meinen Ausbildern nicht gedutzt werden will. Wir sind keine Freunde. Sie sind Jedi und ich bin Padawan und am Ende beurteilen sie mich sogar.
Aber wie gesagt das mag alles Geschmacksache sein. Es ist nicht so, dass ich mich aus dem Fenster stürze wenn mich jemand den ich kaum kenne mit "Lieber Herr X" anspricht. Ich erwidere das aber nicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Ara hat geschrieben:Es geht ja darum, dass man das vielleicht selbst entscheiden möchte, wann man so "close" mit wem sein will. Das ist genauso, wie ich von meinen Ausbildern nicht gedutzt werden will. Wir sind keine Freunde. Sie sind Jedi und ich bin Padawan und am Ende beurteilen sie mich sogar.
Aber wie gesagt das mag alles Geschmacksache sein. Es ist nicht so, dass ich mich aus dem Fenster stürze wenn mich jemand den ich kaum kenne mit "Lieber Herr X" anspricht. Ich erwidere das aber nicht.
ME sollte man sich einfach von der Vorstellung lösen, dass das irgendetwas mit "close" zu tun hat. Ursprünglich diente diese Praxis eher dazu, die (früher oftmals übertriebene) Benotung (vermeintlicher) "Rangverhältnisse" einzudämmen, es "liebt" sich dann eben jeder, und das ganze ohne etwaige Titel.
Tobias__21 hat geschrieben:Mein erster Ausbilder immer: "Lieber Herr...." und "Herzliche Grüße"
Wie hast du dann zurückgeschrieben, in gleicher Weise oder "sehr geehrter Herr ..."? Letzteres praktiziere ich in einer vergleichbaren Situation, einschließlich Titel. Obwohl ich die Person gut kenne, fand ich, es stünde mir nicht zu, "Lieber Herr ..." zu schreiben. Oder geht das, sobald man selbst so angeschrieben wird? Ist meine Art unhöflich?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17