Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?

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Nourily
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Re: Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?

Beitrag von Nourily »

Tobias__21 hat geschrieben:
Nourily hat geschrieben:Naja, wenn einem z.B. 25 € Kostenpauschale zustehen und der Anwalt von sich aus nicht drauf kommt, die einem zu überweisen muss man halt selbst nachhaken ;)
Wurde denn schon reguliert?

Ja, nur die Mietwagenkosten wurden gekürzt. Frist läuft diesen Freitag ab. Als ich gelesen, hab dass mein Anwalt dann den Rechtsweg einschreiten will, hab ich natürlich auch Muffen bekommen. Wie soll ich das bewerkstelligen so ohne Rechtsschutzversicherung?
Und jetzt eine abschließen, macht auch keinen Sinn, da es drei Monate Wartefrist gibt, bevor die anläuft.
Honigkuchenpferd
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Re: Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

hlubenow hat geschrieben:
Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?
Öfter als seinen Proktologen. ;)
Das gilt vermutlich (oder besser gesagt: forenbekanntermaßen) auch nicht für jeden hier im Forum. ;)
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Tobias__21
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Re: Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?

Beitrag von Tobias__21 »

Eure Exzellenz mögen mich am Arsche lecken! :) Irgendwann trifft es Euch alle!
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Honigkuchenpferd
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Re: Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Wohlan, Götz, das möchte ich nicht hoffen. :)
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Re: Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?

Beitrag von Tobias__21 »

:D =D>
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thh
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Re: Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?

Beitrag von thh »

Nourily hat geschrieben:Als ich gelesen, hab dass mein Anwalt dann den Rechtsweg einschreiten will, hab ich natürlich auch Muffen bekommen.
Das ist aber doch der normale Gang der Dinge, wenn man er Überzeugung ist, einen Anspruch zu haben, die Gegenseite ihn aber nicht erfüllen will?
Nourily hat geschrieben:Wie soll ich das bewerkstelligen so ohne Rechtsschutzversicherung?
Ich hatte angenommen, "bewerkstelligen" sollte das der Anwalt?
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Re: Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?

Beitrag von Syd26 »

Aus Anwaltsicht: Bei einem ganz normalen Verkehrsunfall (überwiegend Blechschaden, eindeutige Sachlage, nur leichte Verletzungen, nur 2 Fahrzeuge) braucht es eigentlich nicht einmal ein persönliches erstes Beratungsgespräch. Dennoch ist es natürlich gut, wenn Du den Kollegen zu Beginn des Mandats persönlich kennengelernt hast. Ich mag es z. B. nicht so gern, wenn ich meine Mandanten dann vor Gericht zum ersten Mal treffe, aber bis dahin vergeht in der Regel so viel Zeit, dass da ausreichend Gelegenheit sein sollte, sich mal zusammenzusetzen.

Sei froh, wenn der Kollege Dich nicht ständig sehen will. Denn das hieße entweder

- er hat zu viel Zeit (muss nichts Schlechtes sein)
- er checkt den Fall nicht oder
- er checkt die Rechtslage nicht
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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immer locker bleiben
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Re: Wie oft sieht man eigentlich einen Anwalt?

Beitrag von immer locker bleiben »

Syd26 hat geschrieben:Aus Anwaltsicht: Bei einem ganz normalen Verkehrsunfall (überwiegend Blechschaden, eindeutige Sachlage, nur leichte Verletzungen, nur 2 Fahrzeuge) braucht es eigentlich nicht einmal ein persönliches erstes Beratungsgespräch. Dennoch ist es natürlich gut, wenn Du den Kollegen zu Beginn des Mandats persönlich kennengelernt hast. Ich mag es z. B. nicht so gern, wenn ich meine Mandanten dann vor Gericht zum ersten Mal treffe, aber bis dahin vergeht in der Regel so viel Zeit, dass da ausreichend Gelegenheit sein sollte, sich mal zusammenzusetzen.
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