Münch, das BKA und die gefühlte Sicherheit

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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

MOD: Beiträge verschoben, Topic von mir

Nun wird mir einiges klarer warum die Polizei und die Geheimdienste in den letzten Jahren so agiert haben, wie sie agieren:

"Es muss uns in diesen dynamischen Zeiten gelingen, sowohl die tatsächliche Sicherheit als auch die gefühlte Sicherheit zu gewährleisten. Denn auch Gefühle sind Fakten.
BKA-Chef Holger Münch"
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/bundeskriminalamt-verstaerkt-kampf-gegen-cyberkriminalitaet-100.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Es wäre mir neu, dass die Tätigkeit der Polizei sich darauf erstreckt "gefühlte Bedrohungen" zu bekämpfen. Vielleicht sollten sie sich erstmal darauf konzentriere tatsächliche Kriminalität zu bekämpfen. Sonst stehen bald Bürger in der Polizeiwache und zeigen an, dass sie sich "betrogen oder ausgeraubt fühlen".

War nicht übrigens auch diese "gefühlte Bedrohung" einer der Hauptgründe, warum man bei der NSU so versagt hat? Gefühlt waren das alles irgendwelche Ausländer die in Drogen verstrickt waren. Das es eine Nazi-Terrorzelle gibt, konnte man sich in seiner "gefühlten Sicherheit" nicht vorstellen.

Die "Gefühlte Sicherheit" muss man über Aufklärungskampagnen herstellen, in dem man den Bürgern ein Gefühl für die "Reale Sicherheit" gibt. Dafür braucht Herr Münch aber weder die geforderten zusätzlichen Gelder und erst recht nicht die weiteren Einschränkungen der Bürgerrechte. Es ist so völlig absurd eine stärkere Überwachung des Internets zu fordern, weil die Bürger das Gefühl haben, durch die Digitalisierung sei ihr Leben unsicherer. Vielleicht sollte man den Leuten lieber erklären, welche Gefahren im Internet existieren und welche nicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Gibt es ein Grundrecht auf Internet / Darknet?

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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Sonntag 25. November 2018, 19:03 Gibt es ein Grundrecht auf Internet / Darknet?
Ich glaube so rum läufts nicht in nem demokratischen Rechtsstaat... Der Staat muss das Einschränken der Bürgerrechte begründen und nicht der Bürger begründen, warum er ein Recht hat.

Davon ab, ist von einer Überwachung gleich ein ganzer Haufen an Grundrechte betroffen... Zum Beispiel Fernmeldegeheimnis, Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Von Überwachung steht in dem verlinkten Artikel nichts. Genau genommen steht in dem Artikel gar nichts...Ach, doch, ein "Einschränken von Bürgerrechten (welchen denn genau?) wird ja begründet: Abwehr von Kriminalität. Legitimes Ziel?
Die Experten sollen unter anderem Ermittlungen etwa nach Virusattacken oder gegen Akteure im sogenannten Darknet führen. Außerdem entwickeln sie neue Werkzeuge zur Abwehr von Cyberkriminalität.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Sonntag 25. November 2018, 19:40 Von Überwachung steht in dem verlinkten Artikel nichts. Genau genommen steht in dem Artikel gar nichts...Ach, doch, ein "Einschränken von Bürgerrechten (welchen denn genau?) wird ja begründet: Abwehr von Kriminalität. Legitimes Ziel?
Die Experten sollen unter anderem Ermittlungen etwa nach Virusattacken oder gegen Akteure im sogenannten Darknet führen. Außerdem entwickeln sie neue Werkzeuge zur Abwehr von Cyberkriminalität.
Der Mann träumt sogar von ganz anderen Rechten... Unter anderem ist er der Meinung, dass die Polizei das Recht haben sollte auf die Router der Bürger zuzugreifen, um diese "zu bereinigen" (was auch immer er sich drunter vorstellt). In dem Rahmen beschwerte er sich auch darüber, dass manche Bundesländer sich weigern würden mit dem BKA dabei zusammenzuarbeiten, weil sie meinen das wäre rechtlich nicht gedeckt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Quelle? Wie gesagt: In dem Artikel steht gar nichts.

Und in Zeiten wo Minderjährige im Darknet angeboten und zigfach vergewaltigt werden, man dort ohne weiteres scharfe Waffe kaufen kann (die auch bei Tötungsdelikten in der Vergangenheit eingesetzt worden sind) und dort auch der Drogenhandel floriert, kann man ruhig mal etwas genauer hinschauen, oder nicht? Wie man das dann umsetzt, steht auf einem anderen Blatt, dazu verhält sich der Artikel nicht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Sonntag 25. November 2018, 19:57 Quelle? Wie gesagt: In dem Artikel steht gar nichts.

Und in Zeiten wo Minderjährige im Darknet angeboten und zigfach vergewaltigt werden, man dort ohne weiteres scharfe Waffe kaufen kann (die auch bei Tötungsdelikten in der Vergangenheit eingesetzt worden sind) und dort auch der Drogenhandel floriert, kann man ruhig mal etwas genauer hinschauen, oder nicht? Wie man das dann umsetzt, steht auf einem anderen Blatt, dazu verhält sich der Artikel nicht.
BKA-Herbsttagung 2018
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformati ... raege.html

Nein, tut mir leid, meine Grundrechte gelten auch wenn "Minderjährige im Darknet angeboten und zigfach vergewaltigt werden" (finden die Vergewaltigungen nicht eh eher in der Darkworld statt und nicht im Darknet?). Zumindest ist mir kein Artikel im GG bekannt der sagt, dass im Falle von zigfach vergewaltigten Minderjährigen im Darknet die Grundrechte außer Kraft treten.

Außerdem ist es natürlich völlig absurd meine unverschlüsselte Internetverbindung zu überwachen, weil man etwas im verschlüsselten "Darknet" (was ist eigentlich dieses "Darknet"?) unterbinden möchte. Insbesondere wenn es dann auch noch "gefühlte Kriminalität" ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Welche Grundrechte treten denn genau ausser Kraft und durch was?

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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Sonntag 25. November 2018, 20:07
BKA-Herbsttagung 2018
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformati ... raege.html
Wo genau finde ich das mit dem Routerzugriff?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Sie müssen nicht außer Kraft treten. Die Grundrechte dürfen gar nicht verletzt werden ohne Rechtfertigungsgrund. Und nein "gefühlte Bedrohung" ist keine Rechtfertigung für einen Grundrechtseingriff.

Daher verstößt jede Überwachungsmaßnahme oder Zugriff auf meine Hardware gegen die (oben aufgeführten) Grundrechte.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Sonntag 25. November 2018, 20:12 Sie müssen nicht außer Kraft treten. Die Grundrechte dürfen gar nicht verletzt werden ohne Rechtfertigungsgrund. Und nein "gefühlte Bedrohung" ist keine Rechtfertigung für einen Grundrechtseingriff.

Daher verstößt jede Überwachungsmaßnahme oder Zugriff auf meine Hardware gegen die (oben aufgeführten) Grundrechte.
Ich habe nichts davon gelesen, dass irgendwer ohne gesetzliche Grundlage überwacht werden soll, Du etwa?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Sonntag 25. November 2018, 20:12
Ara hat geschrieben: Sonntag 25. November 2018, 20:07
BKA-Herbsttagung 2018
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformati ... raege.html
Wo genau finde ich das mit dem Routerzugriff?
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... 2?nn=99020

S. 4 wo er auch noch ein bisschen sich darüber beschwert, dass Gefahrenabwehr ländersache ist...
Sie teilte uns mit, dass geplant sei, die infizierten Geräte zu bereinigen.
Wir prüften daher, welche rechtlichen Möglichkeiten dazu in Deutschland bestehen.
Da nur die Länderkennung der betroffenen IP-Adressen für Deutschland ermittelbar war,
nicht jedoch die genaue geographische Lage, hätten alle Bundesländer zustimmen müssen,
sich an der Bereinigung zu beteiligen.
Leider gab es nicht in allen Bundesländern die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche
Bereinigung. Das bedeutete im Ergebnis: Die Bereinigung fand nicht statt.
Wenn die zu einem Botnetz verbundenen, mit Malware infizierten Geräte jedoch nicht
umfassend bereinigt werden, besteht die Gefahr, dass sie jederzeit wieder reaktiviert und
mit ihnen beispielsweise DDoS-Angriffe auf Privatpersonen, Unternehmen oder Kritische
Infrastrukturen gestartet werden.
Dieses und zahlreiche andere Beispiele zeigen: Cyberangriffe müssen nicht nur aufgeklärt,
sondern auch abgewehrt werden können. Wir brauchen nicht nur klare rechtliche
Zuständigkeiten für die Strafverfolgung sondern auch für die Gefahrenabwehr.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Sonntag 25. November 2018, 20:13
Ara hat geschrieben: Sonntag 25. November 2018, 20:12 Sie müssen nicht außer Kraft treten. Die Grundrechte dürfen gar nicht verletzt werden ohne Rechtfertigungsgrund. Und nein "gefühlte Bedrohung" ist keine Rechtfertigung für einen Grundrechtseingriff.

Daher verstößt jede Überwachungsmaßnahme oder Zugriff auf meine Hardware gegen die (oben aufgeführten) Grundrechte.
Ich habe nichts davon gelesen, dass irgendwer ohne gesetzliche Grundlage überwacht werden soll, Du etwa?
Keiner redet von "ohne gesetzlicher Grundlage"... Der gute Mann will ja eine gesetzliche Grundlage haben.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

In dem verlinkten Artikel stand weder, welche konkreten Maßnahmen getroffen werden sollen, noch dass man weitere Eingriffsbefugnisse haben will.

In dem Redebeitrag spricht er von einem Botnetz, also einer länderüberschreitenden Gefahr, die an Landesgrenzen nicht halt macht. Dann spricht er davon, dass die britische Polizei ein Botnetz abschalten konnte, in dem die infizierten Geräte "bereinigt" worden sind. Dann wurden die rechtlichen Vrs. in Deutschland geprüft, die lagen nicht vor. Es fand keine Bereinigung statt.

Es steht dort weder, dass man heimlich auf die Geräte zugreifen wollte, noch wie diese "Bereinigung" eigentlich technisch abläuft. Es kann ja gut möglich sein, dass bei einer Entfernung der Malware gar keine Daten des Nutzers übermittelt werden. Man könnte die Betroffenen ja auch im Vorfeld informieren, die Provider mit ins Boot holen, etc. pp. Möglichkeiten gibt es viele. Oder darf man die schon gar nicht ermitteln? Sie sind ja wohl immerhin Zustandsstörer, wenn sie ein infiziertes Gerät haben. Viele Nutzer wissen ja gar nicht, dass sie mit Malware infiziert sind. Den Gedanken ein solches Botnetz abschalten zu können, finde ich per se nicht schlecht. Wie das geschehen soll, dazu hat er nichts gesagt. Und selbst wenn man dazu jetzt ein gesetzliche Grundlage schafft, ja und? Wenn es bei mir in der Wohnung brennt und ich bin nicht da, tritt die Polizei auch die Türe ein. Ich finde das jetzt nicht sonderlich spektakulär. Dass man das Gesetz so fasst und die technischen Möglichkeiten nutzt, dass da keine Daten abgefragt werden, wird wohl möglich sein. Ich bin jetzt sicher nicht obrigkeitshörig. Ich wurde hier ja schon ausgelacht, weil ich des bedenklich fand, dass bei Einstellungsuntersuchungen wohl teilweise Blut abgenommen wird (DNA, usw). Da hieß es ich solle mich nicht so anstellen, da werde schon kein Mißbrauch getrieben ;)

Ich sehe da jetzt nicht den Überwachungsstaat drohen, sondern einen Mann, der sich Gedanken über seine Arbeit macht und wie man in Zukunft auf solche Gefahren reagieren kann und vielleicht ist es bei länderübergrreifenden Gefahren tatsächlich ein Problem, dass da unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen. Alles andere ist Sache des Gesetzgebers.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Ja du brauchst es auch nicht "sonderlich spektakulär" finden und kannst ja gerne auf deine Grundrechte verzichten. Ich möchte aber bitte nicht darauf verzichten und ich will nicht, dass der Staat auf meine Hardware zugreifen darf (oder überhaupt kann).

Übrigens ich erinnere an unser Ausgangsthema... Er sprach davon, dass es um "gefühlte Sicherheit" geht...

Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Ich will nicht, dass die Polizei die Tür öffnet, weil sie "das Gefühl hat es brennt". Gott sei Dank ist das in Deutschland auch nicht erlaubt... Da gibt es sowas wie Gefahrenverdacht und Beschränkung auf Gefahrerforschungseingriffe...

Als mahnendes Beispiel wie sowas Enden kann, wenn Daten in falsche Hände geraten, ist dann sowas wie hier: https://www.n-tv.de/politik/Osterreiche ... 35996.html
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