Kasimir hat geschrieben:Herr Anwalt hat geschrieben:
Sie haben jedenfalls eine marktbeherrschende Stellung im Sinne § 18 GWB und das so ziemlich krasser als in jedem denkbaren anderen Bereich. Maximal Lego und Microsoft dürften in ihrem Bereich eine ähnliche Stellung aufweisen.
Und diese marktbeherrschende Stellung führt eben zu besonderen Verpflichtungen. Mehr als etwa bei einer Seite wie Jurawelt.com wo die Betreiber machen können, was sie wollen.
Und da entfalten Grundrechte eben mittelbare Wirkung.
Wir werden es ja sehen, wenn das NetzDG nicht gekippt wird.
Sie hörten: Kartellrecht für Dummies. Relevanter Markt und Marktabgrenzung anyone? Nein, wir brauchen keine Kartellrechtler, wenn "Herr Anwalt" uns die kartellrechtliche Welt erklären kann.
UUUND der nächste Strohmann.
Ich erkläre hier kein Kartellrecht.
Ich lege die Wertung des Kartellrechts in Bezug auf eine marktbeherrschende Stellung zugrunde um zu erklären, dass die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte zwischen Privaten umso mehr eine Rolle spielt, weil bestimmte Social Media Seiten eine monopolartige Reichweite haben.
Wenn du diese einfachsten Zusammenhänge nicht verstehen kannst - oder willst - dann ist das deiner Ignoranz geschuldet.
Wir werden es sehen.
Es werden nichtmal 3 Jahre vergehen, da kommt genau dieser Aspekt der mittelbaren Drittwirkung in Bezug auf Art. 5 und der bekannten Social Media Seiten aufs Tableau.
Die AGB solcher marktbeherrschender Teilnehmer werden sich dann an den Grundrechten messen lassen müssen.
Es ist ein Treppenwitz, dass diese absolut vertretbare und im Diskurs schon mehrfach geäußerte Rechtsansicht hier betrachtet wird, als würde man im Jahr 1700 erklären, dass irgendwann Menschen in Metallkonstrukten durch die Luft segeln.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/03292017_Stellungnahme_NRV_RefE_NetzDG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Seite. 2-3 "I. Die zivilrechtliche Seite"
Ups! Was lese ich denn da? Mittelbare Drittwirkung? Art. 5?
Schutzansprüche gegen Löschung?
Und das von der neuen Richtervereinigung?
Tja, das ist jetzt irgendwie doof.