Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

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Herr Anwalt
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Herr Anwalt »

Ara, damit auch du es kapierst.
Grundrechte stehen nicht umsonst ganz vorne im roten Buch.
Die sind relativ wichtig.
Ein Grundrecht auf Bumsen gibt es nicht.

Es gibt aber ein Grundrecht darauf, seine Meinung zu äußern.
Ein wesentlicher Teil dieser Meinungsäußerung findet im Jahr 2017 im Internetz statt.
Nun findet Meinungsäußerung zumeist auf sog. sozialen Netzwerken statt.
Nun gibt es ein Netzwerk mit 2/3 Marktanteil im gesamten deutschssprachigen Raum.

Jetzt die Preisfrage:
Siehst du eventuell ein Problem darin, dass dich dieses Netzwerk ohne, dass du gegen irgendein Gesetz verstoßen hast willkürlich oder ausversehen ausschließt?

Wie wäre es, wenn 2/3 aller Lebensmittelläden für dich tabu wären?
2/3 aller Ärzte?
Würdest du darin einen Eingriff in deine Menschenwürde oder körperliche Unerversehrtheit erblicken?

Was ist wenn 2/3 aller Bildungseinrichtungen dir den Zugang verweigern würden. Einfach so. Aus Gutdünken?
Na Problem?

Du erfasst das Problem nicht mal und tust glatt so, als würde dir ein Kiosk kein Bier mehr verkaufen. Das Bild ist aber ein ganz anderes. Du bist Outsider und neu in der Westernstadt und alle sagen: Verpiss dich, wir mögen keine Fremden.
Nur der Hufschmied und ein Arzt sind deine Kumpels.
Für dich kein Problem?

Und genau darum geht es.
Deshalb wird es genau so kommen, dass das NetzDG entweder so verändert wird, dass es einen Anspruch auf Wiederherstellung oder Feststellung geben wird, oder der von mir beschriebene Weg wird einschlägig sein. Und ja, gegen Facebook.
Herr Anwalt
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Herr Anwalt »

Kasimir hat geschrieben:
Herr Anwalt hat geschrieben: Der dogmatische Weg liegt offen auf der Hand.
§ 823 I iVm mit Art. 5 GG als sonstiges Recht als Anspruch auf Wiederherstellung des Posts oder Feststellung das die Löschung unrechtmässig war.
Welches der enumerierten oder sonstigen Rechte des § 823 Abs. 1 BGB ist denn verletzt? Und warum "i.v.M. Art. 5 GG". Oder ist Art. 5 GG dein Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB? Warum nicht gleich § 242 BGB, dann muss man auch nicht s viel Jura machen.
Alter. Kannst du lesen?
Da steht ausdrücklich: Als sonstiges Recht.
Tobias__21
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tobias__21 »

Zetert doch mal nicht so rum :)

Je nach Fallgestaltung kann dies einer Grundrechtsbindung des Staates nahe oder auch gleich kommen. Für den Schutz der Kommunikation kommt das insbesondere dann in Betracht, wenn private Unternehmen die Bereitstellung der Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation selbst übernehmen und damit in Funktionen eintreten, die früher in der Praxis allein dem Staat zugewiesen waren (vgl. BVerfGE 128, 226)
Ich sage nicht, dass es so kommen wird und man die Argumentation des BverfG zu Art. 8 GG unbesehen auf Art. 5 GG übertragen kann. Da gibt es schon Unterschiede. Ich würde es aber nicht völlig ausschließen. Und die Ausführungen von Herrn Anwalt als Bullshit abzutun ist schon stark. Vertretbar ist es allemal Art. 5 GG als Schutzgesetz anzusehen, auch wenn es (noch) nicht h.M. ist. Und vielleicht, ganz vielleicht, gibt es sogar ein Kontrahierungszwang aus Art. 5 GG wenn das Unternehmen einigermaßen groß ist und eine Art öffentliches Forum des Meinungsaustausches bereithält. Der private muss ja sein Grundstück u.U auch für Versammlungen zur Verfügung stellen. Denkbar ist alles....Aber um einen Kontrahierungszwang ging es hier schon gar nicht.

Mir wird das aber schon wieder zu emotionale hier, deswegen bin ich raus. Der Umgangston ist auch nicht gerade der beste.
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Herr Anwalt
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Herr Anwalt »

Genau darum geht's ja. Du hast es erfasst Tobias.
Der Weg wird geschaffen. Das war beim APR nicht anders. Wie heisst es bei Jurassic Park als Malcom die Chaostheorie erklärt:
"Das Leben bahnt sich einen Weg." Ich würde sagen "Grundrechte bahnen sich einen Weg."
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tobias__21 »

Um es mit dem Herrn der Ringe zu sagen: Die Welt ist im Wandel :) Auch beim BVerfG tut sich einiges. Schluckebier hat zu dieser Entscheidung ein Sondervotum abgegeben. Auch da ist man sich uneins. Man kann die Parallele zu Art. 8 GG aber mE durchaus herstellen. Zumal Art. 8 und Art. 5 sich sehr nahestehen. Ich habe zu dieser ganzen Thematik auch HAen und Klausuren korrigiert und mich lange mit einem Dozenten darüber unterhalten, der ganze Bücher zu dieser Thematik geschrieben hat. Vertretbar ist alles. Ob es so kommt, steht auf einem anderen Blatt. Das können wir gar nich überblicken. Am Ende entscheidet das BVerfG. Aber die genannten Punkte werden zur Sprache kommen.
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Ara
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Ara »

Wir halten fest: Facebook darf heute nicht willkürlich die Geschäftsbeziehungen mit Usern beenden, weil das BVerfG irgendwann mal möglicherweise die Privatautonomie aufgibt.

Klingt für mich nach einer dogmatisch gut durchdachten und logisch begründeten juristischen Argumentation. Damit kommt man sicher in jede Klausur auf ein zweistelliges Ergebnis...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tobias__21 »

Das hat keine hier behauptet, aber ist auch egal. Es ging um die Löschung von Beiträgen innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses.

Im Übrigen hält auch Guggenberger, NJW 2017, 2577 Schadensersatzansprüchen wegen der Löschung von Beiträgen für denkbar.

Es geht mir auch gar nicht darum, mich auf den Standpunkt zu stellen, dass das wirklich so ist. Natürlich ist das alles angreifbar. Aber Du scheinst dich jeglicher Diskussion zu verschließen zu wollen und pöbelst lieber. Sorry, aber den Eindruck habe ich :) Das solls jetzt aber auch wirklich von mir gewesen sein zu der Thematik. Nicht böse sein
;)
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Donnerstag 4. Januar 2018, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Dike »

Meine Güte ... so schnell, wie ihr schreibt, kann man ja gar nicht lesen. Ich hoffe, das artet hier nicht in Streit aus. ;)
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tobias__21 »

Dike hat geschrieben:Meine Güte ... so schnell, wie ihr schreibt, kann man ja gar nicht lesen. Ich hoffe, das artet hier nicht in Streit aus. ;)
Vielleicht zündelt Famulus ja später noch ein bisschen :D Ich muss jetzt zum Anwalt und hab keine Zeit mich zu streiten :)
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Tibor
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tibor »

Und jetzt beruhigen sich alle wieder, nicht das Papa Schlumpf hier noch zu Erziehungsmaßnahmen greifen muss. Schlaubischlumpf geht in seine Hütte und liest ein Buch, Clumsy setzt sich in die Ecke und Schlumpfine schaut einfach nur gut aus.

Gute Nacht ihr Lieben!
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Das hat keine hier behauptet, aber ist auch egal. Es ging um die Löschung von Beiträgen innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses.

Im Übrigen hält auch Guggenberger, NJW 2017, 2577 Schadensersatzansprüchen wegen der Löschung von Beiträgen für denkbar.

Es geht mir auch gar nicht darum, mich auf den Standpunkt zu stellen, dass das wirklich so ist. Natürlich ist das alles angreifbar. Aber Du scheinst dich jeglicher Diskussion zu verschließen zu wollen und pöbelst lieber. Sorry, aber den Eindruck habe ich :) Das solls jetzt aber auch wirklich von mir gewesen sein zu der Thematik. Nicht böse sein
;)
Natürlich hat das Herr Anwalt hier behauptet. Und das Vertragsverhältnis ist mit Sperrung des Accounts beendet. Es geht hier also um das Wiederherstellen des Accounts und damit um das Schließen eines Vertragsverhältnisses.

Guggenberger spricht in seinem Aufsatz übrigens von einem theoretischen SE-Anspruch für den Fall, dass FB entgegen den Nutzungsbedingungen löscht. Das ist hier aber nicht unser Gegenstand. Guggenberger stellt selbst fest, dass wenn gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird, kein SE besteht. So ist das aber in allen Fällen des NetzDG, die Plattformen behalten sich nämlich das Recht vor solche Beiträge zu löschen.
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tobias__21 »

Guggenberger spricht davon, dass unrechtmäßige Löschungen theoretisch einen SE Anspruch nach sich ziehen können. Dann erst stellt er darauf, dass der Nutzungsvertrag weitergehende Löschungsrechte vorbehält und die SE Ansprüche in der Praxis nicht durchsetzbar sind. Virtuelles Hausrecht und so.

Das unrechtmäßig verstehe ich als Löschung entgegen des NetzDG, also die Löschung von nicht strafbaren Inhalten. Sind ja auch nur Gedankenspiele.

Apropos: Das NetzDG soll ja auch durch seine Verfahrensvorschriften vor Overblocking schützen. Ist das NetzDG vielleicht selbst sogar Schutzgesetz i.S.d § 823 II BGB? Quasi die Kehrseite der Medaille?

So, und jetzt muss ich los. Hoffentlich ist hier keiner gesperrt, wenn ich wieder komme. Papa Schlumpf passt auf :D
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von [enigma] »

doctor hat geschrieben:@ Herr Anwalt: Du musst verstehen, die User Ara, Famulus, Enigma (wo ist der eigentlich?) und nicht selten Kasimir, Einwendungsduschgriff und batman vertreten ausschließlich die Meinung, die dem gesunden Menschenverstand oder der Realität diametral völlig entgegensteht. Also im Prinzip immer stramm auf Regierungslinie! Das Weltbild wird manchmal auch zu 180 Grad angepasst, wenn die große Vorsitzende dies ganz spontan auch tut.

Also müh dich nicht zu sehr, das führt bei denen ohnehin zu nichts.
Hab gerade zu wenig Zeit, um mich der intellektuellen Wucht deiner auf breiter Informationsbasis stehenden, revolutionären politischen Ansichten und Argumente auszusetzen. Arbeite mit meiner örtlichen Freimaurerloge am Bevölkerungsaustausch. Weitermachen!
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JulezLaw
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von JulezLaw »

Tibor hat geschrieben:Und jetzt beruhigen sich alle wieder, nicht das Papa Schlumpf hier noch zu Erziehungsmaßnahmen greifen muss. Schlaubischlumpf geht in seine Hütte und liest ein Buch, Clumsy setzt sich in die Ecke und Schlumpfine schaut einfach nur gut aus.

Gute Nacht ihr Lieben!
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Jetzt musst du aber wenigstens noch klarstellen, wer wer ist. Ich tippe auf Tobi als Schlumpfine! :love4:
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Tibor
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tibor »

Aber Schlumpfine hat doch wirklich keine sinnvolle Aufgabe im Schlumpfenwald, oder?
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