Quantensprung hat geschrieben:
Kann man diese Logik aus deiner Sicht auch auf andere "Entscheidungsorgane" übertragen? Ich frage deshalb, weil Du oben noch von Repräsentations- und Entscheidungsorganen gesprochen hast und der Gedanke der Repräsentation deine Argumentation auf der letzten Seite maßgeblich geprägt hat. Falls dieses Merkmal jetzt nicht mehr erheblich für dich sein sollte: Die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht (ggf. auch der Bundespräsident) dürften auch nach deinen Maßstäben "Entscheidungsorgane" sein - sind die aus deiner Sicht hinreichend demokratisch legitimiert?
Herr Anwalt hat geschrieben:Grundsätzlich können eigentlich weder der Bundesrat noch das EU-Parlament ein demokratisches Repräsentations- und Entscheidungsorgan eines souveränen Volkes sein, da die Gleichheit aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts eine der wesentlichen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung darstellt.
Zu den Fragen:
Die Bundesregierung halte ich für demokratisch legitimiert.
Perfekt wird man es nicht hinkriegen im Sinne es One Man - One Vote.
Es ist unmöglich, allein weil sich in kurzer Zeit die Bevölkerung in bestimmten Gebieten ändert.
Den Bundesrat halte ich für antidemokratisch, da er m.E. weit von den Gleichheitsgrundsätzen abweicht.
Wenn ich Probleme mit dem Bundesrat habe, muss ich zwangsläufig auch Probleme mit der Wahl des Bundespräsidenten und des Bundesverfassungsgerichts haben.
Auch sie sind damit in meinen Augen antidemokratisch.
Natürlich will ich den Bundesrat demokratisch legitimiert wissen. Weil er ein Gesetzgebungsorgan ist. Zwar nicht einheitlich mit dem Bundestag. Aber eben maßgeblich an Zustimmungsgesetzen beteiligt ist. Das Volk wird durch Bundestag und Bundesrat vertreten. Diese Organe üben repräsentativ für das Volk die Staatsgewalt aus. Das Volk hat auf jeden Fall das Recht, diese Organe durch Wahlen und Abstimmungen zu leiten. Und deshalb ist es wichtig, dass dort einigermaßen Stimmgleichheit herrscht.
Wenn das in Staatsorga anders gepredigt werden - sollte - was ich so nicht glaube, dann ist es schlichtweg falsch. Niemand behauptet, dass der Bundesrat ein Parlament ist.
Es ist aber ein an der Gesetzgebung beteiligtes Organ und braucht daher eine Legitimation die nur aus dem Volk herrühren kann.
Das ist eine streng formale, am Demokratieprinzip ausgerichtete Betrachtung.
Denn es geht hier allein um die ursprüngliche Verwendung des Begriffs Demokratiedefizit.
Bin auch nich der einzige der so denkt:
Prof. Axel Tentscher. Hat'n Buch darüber geschrieben.
Seiten. 87,88, 105.
https://books.google.de/books?id=rtERCu ... on&f=false